Franz Mehring: Hasenrechtliches

[Die Neue Zeit, XIV. Jahrgang 1895-96, II. Band, Nr. 40, S. 417-421]

f Berlin, 24. Juni 1896

Die Vorgänge, die sich gegenwärtig im Reichstag abspielen, zeigen den bürgerlichen Parlamentarismus einmal wieder in seiner traurigsten Verfassung.

Es handelt sich bekanntlich um die Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das nach dem Willen der Regierung und der Reichstagsmehrheit unter allen Umständen noch in diesem Sommer durchgepeitscht werden soll, Nachdem der Bundesrat ein Vierteljahrhundert gebraucht hat, um es bis an die Schwelle des Reichstags zu bringen, und nachdem die Kommission des Reichstags fünf Monate darangesetzt hat, um es zu beraten, soll der Reichstag selbst es in fünf Tagen und, wenn möglich, in fünf Minuten expedieren. Die Regierung stellt der Gesamtvertretung des Volkes das Gegenteil eines schmeichelhaften Kompliments aus, doch die Mehrheit des Reichstags findet, dass ihr damit nur ihr Recht werde.

Sachliche Gründe hat die Regierung für ihr Verlangen nicht geltend zu machen. Da das Bürgerliche Gesetzbuch erst mit dem 1. Januar 1900 in gesetzliche Kraft treten soll, so ist es offenbar ganz gleichgültig, ob seine Redaktion in der Mitte oder am Ende des Jahres 1896 abgeschlossen wird. Um so gleichgültiger, als inzwischen keine neuen Wahlen zum Reichstag stattfinden und dieselbe Versammlung im Winter entscheiden würde, die unter allen Umständen im Sommer entscheiden soll. Die Gründe, welche die Regierung veranlassen, so hartnäckig auf ihrem Anspruch zu bestehen, liegen auf dem Gebiete der hohen Politik Fürst Hohenlohe will die Bürde des Reichskanzlers, die allzu schwer auf seinen gebrechlichen Schultern lastet, möglichst bald abwerfen, und teils um die fadenscheinige Dürftigkeit seines zweijährigen Regiments zu vergolden, teils um seinem Nachfolger möglichst freie Bahn für alle möglichen schneidigen Taten zu schaffen, soll das „große Werk“ schon in dieser Hochsommerzeit unter Dach und Fach gebracht werden.

Die Mehrheit des Reichstags, die der Forderung der Regierung nachgibt, besteht in ihrem Kerne aus den nationalliberalen „Reichsfreunden“ und den ultramontanen „Reichsfeinden“. Diese Biedermänner, welche die entgegengesetzten Pole derselben bürgerlichen Borniertheit vertreten, haben sich zu einem Kompromiss geeinigt, bei dem die Nationalliberalen eine Verhunzung des Vereinsrechts durch eine Verhunzung des Eherechts und die Ultramontanen eine Verhunzung des Eherechts durch eine Verhunzung des Vereinsrechts erkaufen. Die Leidtragenden des Kompromisses sind übrigens die Ultramontanen, die großenteils mehr scheinbare Zugeständnisse an die Pfaffenwirtschaft gegen sehr reelle Zugeständnisse an die Polizeiwirtschaft erschachern wollen. Der alte Windthorst würde sich im Grabe umdrehen, wenn er sehen könnte, wie die um ihn von denen um Bennigsen übers Ohr gehauen werden. Er lebte ja auch nur vom Kuhhandel, aber er brachte die Kuh doch wenigstens in seinen Stall, und er konnte sich rühmen, dass wer ihm ein X für ein U machen wolle, sehr früh aufstehen müsse. Die traurigen Epigonen aber, die ihm höchstens abgeguckt haben, wie er sich räusperte und spuckte, lassen sich sogar noch von den längst abgetakelten Nationalliberalen hineinlegen! Hört man Herrn Lieber, den leersten Schwätzer vielleicht, der sich je in deutschen Parlamenten hat hören lassen – und das will etwas sagen – seine nationalen Phrasen her dreschen, so ist man versucht, zum Bennigsen zu gehen, der in der patriotischen Komödianterei wenigstens alt und grau geworden ist.

Gegen die Durchpeitscherei des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat sich nun aber auch eine „patriotische“ und „reichstreue“ Opposition erhoben, bestehend aus dem Ehrengreise in Friedrichsruh, einem Teile der Konservativen und den Antisemiten. Man braucht die Bestandteile dieser Koalition nur aufzuzählen, um zu ahnen, von wie erhebenden Beweggründen sie geleitet werden. Der brave Bismarck, der im Durchpeitschen und Überskniebrechen von wichtigen Gesetzen stets ebenso seinen Mann gestellt, wie er sich nach Bebels treffendem Worte in dem Urteil über große geistige Bewegungen stets als ein jämmerlicher Stümper erwiesen hat, gönnt seinem Nachfolger nicht die „Ehrung“, die diesem mit dem Gelingen eines „großen nationalen Werkes“ unter seinem Regiment erwiesen werden soll, Derselbe erquickende Beweggrund und der Widerwille überhaupt gegen eine Kodifikation des bürgerlichen Rechts, das nun einmal kein feudales Recht ist, macht einen Teil der Junker bockbeinig. Und was die Antisemiten anbetrifft, so hat diese stupide Fraktion überhaupt keinen grundsätzlichen Standpunkt zu dem Bürgerlichen Gesetzbuch finden können. Sie ist unfähig, an der Gestaltung des Rechts, dessen die moderne bürgerliche Gesellschaft bedarf, praktisch mitzuarbeiten, weil sich die untergehenden Schichten des Kleinbürgertums, die hinter ihr stehen, in dieser Gesellschaft höchst unbehaglich fühlen, aber gleichwohl an ihren Grundlagen nicht rütteln wollen und somit aufs Räsonieren ins Blaue hinein angewiesen sind. Da mit dieser brotlosen Kunst sonst nichts auszurichten ist, so ergreifen die Antisemiten die Durchpeitscherei des Bürgerlichen Gesetzbuchs als willkommene Gelegenheit, um sich als die empörten Volksfreunde aufzuspielen und ihre sittliche Entrüstung über die Form der Beratung zu entladen, an deren Inhalt sie mit keinem vernünftigen oder selbst nur unvernünftigen Worte teilnehmen können. Dabei verstehen sie aber nicht einmal die bescheidene Aufgabe zu lösen, welche sie sich gesetzt haben, und ihre Obstauktionsversuche stellen sie in so tölpelhafter Weise an, dass der ultramontane Präsident sie spielend zu übertölpeln weiß.

Es versteht sich, dass die sozialdemokratische Fraktion sich weder für die nationalliberal-ultramontanen Kompromisslee, noch für ihre antisemitisch-junkerlichen Gegner begeistern kann. Sie hat gegen die Durchpeitschung des Bürgerlichen Gesetzbuchs gesprochen und gestimmt, aber nachdem die Mehrheit dennoch in diesem Sinne beschlossen hat, treibt sie keine Obstruktion, so lange ihr nicht das Maß von Beteiligung an der Beratung, welches sie für notwendig hält, von der Mehrheit verkürzt wird. Sie hat so wenig einen Anlass, Herrn Bismarck und den Konservativen die Kastanien aus dem Feuer zu holen, wie die Nationalliberalen und Ultramontanen. Für sie ist nur die Frage entscheidend, ob das Bürgerliche Gesetzbuch so viele Fortschritte für die arbeitende Klasse gegenüber dem bisherigen Recht enthält, dass es sich lohnt, es als gesetzgeberische Frucht einzuheimsen, und da diese Frage bejaht werden muss, so nimmt sie mit, was sie kriegen kann, indem sie den bürgerlichen Parteien die Verantwortung dafür überlässt, wie sie ihre „großen nationalen Werke“ fertig bringen wollen. Es ist anzuerkennen, dass die freisinnige und die süddeutsche Volkspartei die gleiche Politik befolgen, während die um Barth und Rickert hinter den Nationalliberalen einher trollen.

Somit geht die Durchpeitscherei des Bürgerlichen Gesetzbuchs seit einigen Tagen vor sich, und man muss anerkennen, dass sich der bürgerliche Parlamentarismus dabei nach allen Richtungen ausgezeichnet bloßzustellen weiß. Der einzige Lichtblick ist die Unermüdlichkeit, womit Frohme und Stadthagen, die bereits in der Kommission nicht unwesentliche Verbesserungen des Entwurfs durchgesetzt haben, auf dem Posten sind, auch vor versammeltem Kriegsvolke die Ansprüche des Proletariats zu vertreten. Freilich ist es ihnen nicht gelungen, mehr als sie durch ihre fleißige und umsichtige Tätigkeit in der Kommission erreicht haben, im Plenum durchzusetzen und mehr werden sie auch nicht durchsetzen.

Das ist durch das Klassenbewusstsein der bürgerlichen Mehrheitsparteien gegeben und würde auch nicht anders sein, wenn das Bürgerliche Gesetzbuch ebenso eingehend und sorgsam beraten würde, wie es jetzt mit atemloser Hast durch die Beratung gejagt wird. Es ist der stumpfsinnige Eigennutz der herrschenden Klassen, der die bürgerlichen Reichstagsparteien sich nicht regen und rühren lässt, wenn die sozialdemokratischen Redner die menschenunwürdige Schmach der feudalen Gesindeordnungen durch das Bürgerliche Gesetzbuch nicht bloß gemildert, sondern gründlich beseitigt wissen wollen.

Was aber den Leiden der Menschen nicht gegeben ist, das ist den Leiden der Hasen gegeben, nämlich die bürgerlichen Mehrheitsparteien des deutschen Reichstages in patriotische Begeisterung und in patriotische Entsagung zu jagen. Die Zumutung, dass die Hasen sich nicht mehr unentgeltlich auf Kosten armer Menschen sollen satt fressen dürfen, trieb gestern die Sturmkolonnen der Junker zu Hauf, und Herr Lieber, der siegreiche Degen des Zentrums, kapitulierte demütig, indem er sich als sterbender Fechter in das nationale Banner hüllte. Er machte ganz dieselben faulen Redensarten, womit seine nunmehrigen nationalliberalen Kumpane ehedem ihre faulen Kompromisse zu beschönigen suchten; über die Schmach seines Umfalls half ihm das „Bewusstsein“ hinweg, „auch dadurch das nationale Werk gefördert zu haben“. Immer mit dem Unterschiede, dass Leute wie Bennigsen, denen solche Redensarten zur zweiten Natur geworden sind, sie doch mit mehr Aplomb und scheinbarer Würde vorzutragen wissen, als Herr Lieber, in dessen Munde sie fast noch grotesker klingen, als sie sind.

Es wäre unbillig zu verkennen, dass die Sieger ebenso die Ritter von der traurigen Gestalt spielten, wie die Besiegten. Die „Kämpfer für Ordnung, Sitte und Recht“, die auf der Rechten sitzen und mit schnöder Seelenruhe gähnten, als über die reichsgesetzliche Regelung des Gesindeverhältnisses verhandelt wurde, entzündeten eine „große Debatte“, als ihre noble Jagdpassion durch die Ersatzpflicht für den von Hasen angerichteten Schaden ein wenig gefährdet zu werden drohte. Sie schämten sich selbst nicht, damit zu drohen, dass sie den Reichstag beschlussunfähig machen würden, wenn das Bürgerliche Gesetzbuch nicht den Hasen das Recht gewährte, sich auf Kosten der Bauern und Tagelöhner satt zu fressen. Es war ein parlamentarischer Erpressungsversuch in bester Form, und schon aus diesem Grunde hätte er bei einiger politischer Ehrliebe und einigem nationalen Selbstbewusstsein der nationalliberal-ultramontanen Kompromissler zurückgewiesen werden müssen. Die Junker wussten aber allerdings sehr gut, für wen sie das kaudinische Joch aufrichteten; die Unverschämtheit, womit sie am Ende des neunzehnten Jahrhunderts noch die letzten Reste des feudalen Jagdrechts verteidigen, wird zwar weder gerechtfertigt noch auch nur beschönigt, aber allerdings erklärt durch den Mangel an Rückgrat, den ihnen gegenüber die bürgerliche Klasse beweist, gleichviel ob sie vertreten wird durch Herrn v. Bennigsen und Herrn Lieber. Dieselben bürgerlichen Parteien des Reichstags, die es am Tage vorher nicht einmal für nötig fanden, auch nur mit halbem Ohre hinzuhören, als sozialdemokratische Redner für das Gesinde die einfachsten Menschenrechte verlangten, haben die unveräußerlichen Hasenrechte siegreich verfochten. Der Hase darf den Bauern kahl fressen, damit die noble Passion des Junkers keinen Schaden erleide. Um dieses schöne Ziel zu erreichen, vergossen die konservativen, nationalliberalen und ultramontanen Patrioten Ströme des edelsten Schweißes. Trotzdem ist nicht zu leugnen, dass sie tatsächlich für den Bauer und für den kleinen Mann überhaupt gearbeitet haben, der irgendwo noch ein Fleckchen Land besitzt, auf dem sich Hasen mästen können. Die Partei der „kleinen Leute“, die Herr Göhre gründen will, weiß jetzt wenigstens, wo sie ihre wohlwollenden Gönner zu suchen hat. Und wenn sie auf die von der Reichstagsmehrheit gesicherten Hasenrechte den richtigen Vers zu machen versteht, so wird sie daraus ungleich größeren Nutzen ziehen, als sämtliche Hasen der Welt ihr irgend Schaden zufügen können. Die bürgerlichen Wähler sollten sich doch einmal gründlich überlegen und werden es hoffentlich auch tun, ob sie schließlich nicht selber lächerlich gemacht werden durch die zynische Frechheit, womit ihre Erwählten gestern das nationale Banner über den heiligen Hasenrechten schwenkten.

Es wäre fast mehr an grotesker Blamage, als selbst der breite Rücken des deutschen Volkes ertragen könnte, wenn der nationalliberalen Ära noch eine in jedem Betracht sowohl schädlichere, als verächtlichere national-klerikale Ära folgen sollte. In ihrem inneren Kerne war die ultramontane Partei von jeher reaktionär und musste es sein; das ideale Deutschland, das Herr Windthorst im Kopfe trug, war noch um ein paar Jahrhunderte rückschrittlicher, als das wirkliche Deutschland des Herrn Bismarck. Was der ultramontanen Partei gleichwohl ein gewisses Maß von Achtung und Ansehen selbst in denjenigen Volksschichten verschaffte, die ebenso weit vorwärts zu gehen gewillt sind, wie sie rückwärts, das war die an bürgerlichen Parteien sonst ungewohnte Festigkeit, womit sie der allmächtigen Korruption des bismärckischen Regiments entgegenzutreten und ihre gleichviel wie verschrumpften Ideale zu verfechten wusste. Gibt sie diese Festigkeit auf und taucht sie in den allgemeinen bürgerlichen Ordnungs- und Kompromissbrei zurück, wo er am tiefsten ist, so unterscheidet sie sich von den Nationalliberalen nur noch zu ihrem Nachteil, und es hat schon seine guten Gründe, dass Herr Lieber als patriotischer Reichs- und Vaterlandsretter eine noch viel komischere Person ist, als Herr v. Bennigsen. Die nächsten Reichstagswahlen werden der ultramontanen Partei für ihre Heldentaten auf dem Gebiete: der Umsturzvorlage und des Bürgerlichen Gesetzbuchs voraussichtlich die gebührende Quittung erteilen. Es wird nachgerade die höchste Zeit.

Was die sozialdemokratische Partei anbetrifft, so hat sie eine prinzipiell ebenso feste wie klare Stellung zu dem Bürgerlichen Gesetzbuch eingenommen. Sie hat gezeigt, dass sie große gesetzgeberische Aufgaben auch auf dem Boden der bürgerlichen Gesellschaft besser zu behandeln weiß als jede bürgerliche Partei. Sie hat nicht entfernt alles, was sie wünschte, aber doch manches durchgebracht, was den Emanzipationskampf des Proletariats zu fördern vermag. Sie hat es somit wohl verdient, dass die bürgerlichen Parteien mit ein paar kleinen Ausnahmen sich bei Beratung dieses Gesetzbuchs bis auf die Knochen blamieren und den endgültigen Bankrott des bürgerlichen Parlamentarismus abermals konstatieren.


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