August Bebel: Deutschland

[Nr. 1143, Korrespondenz, Arbeiter-Zeitung. Organ der Österreichischen Sozialdemokratie, II. Jahrgang, Nr. 29, 18. Juli 1890, S. 4]

Berlin, 15. Juli. Das Interview des Fürsten Bismarck durch den Herausgeber des „Frankfurter Journals“ hat in der deutschen Presse großen Staub aufgewirbelt und zwar mit Recht. So hat sich noch kein entlassener Minister öffentlich zu seinem Souverän in Gegensatz gestellt wie jetzt Fürst Bismarck zum deutschen Kaiser. In Sachsen pflegt man zu sagen, wenn Einer es mit dem Andern gründlich verdorben hat, er hat ihm ins Fettnäpfchen getreten. Nun ein solcher Tritt ins Fettnäpfchen sind die neuesten Auslassungen Bismarcks gegen den Kaiser. Danach ist es zwischen den Beiden für immer aus. Die scharfen Gegensätze, die Beide trennten, sind nunmehr für jeden klar, und nur das Eine ist verwunderlich, warum Bismarck, der diese Gegensätze sah und kannte, sich wie ein Ertrinkender an einen Strohhalm ans Amt klammerte, obgleich er einsehen musste, dass ein Miteinandermarschieren unmöglich war.

Die Liebe zur Macht und zum Herrschen machte ihn blind. Nachdem er 25 Jahre unter dem verstorbenen Kaiser als eigentlicher Souverän geherrscht, hatte er sich so ans Regieren gewöhnt, dass ihm der Gedanke unerträglich war, es könne so lange er lebe anders werden. Aber das Unerwartete geschah, er fand in dem neuen Kaiser einen Herrn, der selbst herrschen wollte, und so musste er den Platz räumen. Die Nemesis erfasste ihn und es entließ ihn gerade der, auf den er am sichersten gerechnet, den er mit allen seinen Garnen umstrickt glaubte, um ihn sich gefügig zu machen.

Was uns an den Bismarckschen Auslassungen interessiert, ist, was er über seine und des Kaisers Stellung zur Arbeiterschutzgesetzgebung sagt. Danach veröffentlichte der Kaiser die bekannten Erlasse vom 4. Februar, weil er sich Erfolg von den Wahlen versprach, d.h. der Kaiser hoffte, die Arbeiter würden auf Grund derselben sich ihm anschließen und gegen die Sozialdemokratie sich erklären. Bismarck war Gegner dieser Erlasse, wie er stets ein Gegner der Arbeiterschutzgesetzgebung war. Als er sah, dass er nicht durchdrang, übernahm er eine mildere Redaktion derselben, die er auch durchsetzte. Insbesondere habe er den Vorschlag der internationalen Konferenz in dieselbe gebracht, aber nicht, wie man glauben sollte, um mit Hilfe derselben internationale Reformen durchzusetzen, sondern um solche zu verhindern, Weil er annahm, eine solche Konferenz werde die Unmöglichkeit einer solchen Vereinbarung dartun und dadurch ein Hemmnis für die nationale Arbeiterschutzgesetzgebung werden.

Der Vorschlag, den er machte, war also ein hinterhältiger und enthielt eine Niedertracht, er war darauf berechnet die Pläne des Kaisers zu durchkreuzen. Und das gesteht jetzt Bismarck vor der ganzen Welt ein und blamiert den Kaiser, der diesen Vorschlag als sehr ernst gemeint aufnahm und durchführte und dafür von den verschiedensten Seiten Lob und Beifall erntete.

Bismarck muss selbst zugeben, obgleich nach ihm das Resultat der Konferenz gleich Null war, dass er in der Wirkung seines Planes sich getäuscht. Weder habe die Konferenz den Plänen des Kaisers Widerstand geleistet, wie er gehofft, noch der Staatsrat; so seien die Erlasse durchgegangen, trotz ihm und ohne ihn.

Es ist ein Widerspruch, dass Bismarck der Konferenz jeden Wert abspricht und doch zugibt, dass er sich getäuscht, indem sie den kaiserlichen Plänen nicht den erwarteten Widerstand leistete. Wichtiger aber ist, dass Bismarck auch jetzt noch als grimmiger Gegner einer Arbeiterschutzgesetzgebung sich bekennt und diesen Widerstand so weit trieb, dass er zu den skandalösesten Mitteln griff, um seinen Zweck zu erreichen, ja in seinem Hass gegen diese Gesetzgebung und gegen die Pläne des Kaisers den letzteren bloßstellte. Mit dieser versuchten Düpierung des Kaisers ist auch seine Erklärung, dass er vor wie nach ein Anhänger des Sozialistengesetzes sei und wenn es nach ihm gegangen, dasselbe nicht abgeschafft, sondern verschärft worden wäre, die Spitze abgebrochen. Er ist ein toter Mann und seine Erklärungen bedeuten nichts mehr, wenn sie auch Balsam auf das blutende Herz der Bourgeoisie und gewisser Regierungen sind, denen er sowohl mit seinem Widerstand gegen die Arbeiterschutzgesetzgebung wie durch seine Sympathie für das Sozialistengesetz aus der Seele gesprochen hat.

Das Sozialistengesetz ist tot, gerade weit Bismarck es gewollt, das steht nunmehr fest. Die deutsche Bourgeoisie und ihre Helfer mögen dieserhalben den Sturz Bismarcks ganz besonders bedauern, und sie tun es aufrichtig, er und das Gesetz sind zu Ende und wir haben alle Ursache uns zu freuen. Der ganze Vorgang gibt aber auch Zeugnis von der Verranntheit des Mannes. Nach 12 Jahren des vollkommensten Misserfolges denkt er nicht daran, das Gesetz zu beseitigen, das sich als verfehlt gezeigt, er will vielmehr in dem Augenblicke wo die Sozialdemokratie durch den Erfolg bei den Wahlen als die stärkste Partei im Reiche sich herausstellt, sie noch durch schärfere Mittel ausnahmegesetzlich bekämpfen. Das ist der brutale Berserker, dem in der Wut über seinen Misserfolg alle Besinnung abhanden kommt.

Der Fall des Sozialistengesetzes hat endlich auch dem Bundesrat, der 12 Jahre lang so eifrig sich mit ihm beschäftigt hat, eine Erleichterung gebracht. Sonst musste derselbe schon im September wieder zusammentreten, um seine Zustimmung zu der Verhängung der verschiedenen kleinen Belagerungszustände zu geben. Der Fall des Gesetzes macht seine Anwesenheit im September überflüssig, er konnte seine Ferien bis in den Oktober verlängern. Zu was für unfreiwilligen Wohltätern wir nicht geworden sind.

In Leipzig hat sich vorige Woche wieder einer der traurigen Hochverratsprozesse abgespielt, die erst unter der Herrschaft des Sozialistengesetzes Mode geworden sind, der mit der Verurteilung einer Frau zu 5 Jahren Zuchthaus endigte. Die Frau, ihr Mann und einige andere Angeklagte sollten anarchistische Schriften aus dem Polizeispitzelverlag der Londoner „Autonomie“ verbreitet haben. Das Gericht nahm an, dass dies für die Frau erwiesen sei und verurteilte sie wie angegeben. Ihr Mann und die übrigen Angeklagten kamen frei. Das Empörendste aber bei diesem Prozess ist, dass die Frau zu der entehrenden Zuchthausstrafe verurteilt wurde, obgleich für jeden objektiv denkenden Nichtrichter feststand, dass dieselbe nur aus warmer Begeisterung für die Sache gehandelt hatte und ihr unehrenhafte Motive fern lagen. Nach dem Gesetz musste sie aber im letzteren Falle zu Festung verurteilt werden, d.h. der mildesten Strafhaft, die das deutsche Strafgesetz kennt. Selbst ein Teil der bürgerlichen Presse sympathisierte mit der Verurteilten, die nach Verkündigung des Urteils ihrer Freude darüber Ausdruck gab, dass nur sie verurteilt und ihr „guter Mann“ freigekommen sei, von dem sie warmen Abschied nahm. Es spielte auch in diesem Prozess offenbar ein „Vertrauensmann“ der Polizei wieder seine schuftige Rolle; ohne diese „Ehrenmänner“ kommt man bei uns nicht aus.

Der Hamburger Maurerstreik, der zu Ende sein sollte, ist durch die Hartnäckigkeit der Unternehmer zu neuem Leben erwacht. Die Unternehmer verlangten, dass jeder beteiligte Arbeiter einen Revers unterzeichnen sollte, worin er erklärte, weder dem Fachverein ferner angehören zu wollen, noch sozialistische Schriften etc. zu verbreiten. Diese Frechheit hat den Zorn der Arbeiter erregt; mit Ausnahme ganz Vereinzelter weigerten sich alle, diese schmachvollen Bedingungen zu erfüllen und so ist der Ausstand von Neuem proklamiert, der jetzt von den Arbeitern aller Branchen als eine gemeinsame Sache angesehen und unterstützt wird. Die Unternehmer werden einsehen müssen, dass sie sich getäuscht, als sie glaubten, ihren Arbeitern den Fuß in den Nacken setzen zu können.

Ähnlich den Hamburger Unternehmern, die sich zu einem Verbande gegen die Arbeiter vereinigten, haben jetzt die Leipziger Unternehmer sich organisiert. Der Verband will die Rechte der juristischen Person erwerben und er wird für dieses Bestreben die volle Unterstützung der Regierung finden. Arbeiter, die sich den Herren unbequem machen, sollen gemaßregelt und von keinem Verbandsmitglied in Arbeit genommen werden. Die Leipziger Arbeiter haben als Antwort einen Gegenverband gegründet, der sich aber nicht des Wohlwollens der Behörden erfreut und keine Aussicht hat, die Rechte der juristischen Person zu erlangen. In diesem Unterschied der Behandlung der beiderseitigen Parteien widerspiegelt sich die Stellung des Staats und der Staatsgewalt. Es ist der Klassenstaat in seiner ganzen Macht und Herrlichkeit, der sich hier offenbart.

Der Rückgang des industriellen Verkehrs findet in dem Beschluss der rheinisch-westfälischen Kohlenbarone, die Kohlenproduktion um 10 Prozent herabzusetzen, eine kräftige Bestätigung. 10 Prozent Produktionseinschränkung bedeutete Entlassung von ungefähr 10 Prozent Arbeitern, die man kaltblütig auf die Straße setzt. Es ist erstaunlich, wie rasch unsere Großindustriellen die Regulierung der Produktion zu ihren Gunsten erlernten. Fördern [Fordern?] sie die Sozialisten zu Gunsten der Gesellschaft, dann ist es eine Utopie. Nun, es ist hübsch, dass die Herren uns die Wege zeigen, sowohl wie es gemacht werden muss, als auch wie wir es nicht machen dürfen. Das Auftreten der Kohlenbarone hat den Vorteil, dass es die Arbeiter ungemein rasch zur Begreifung ihres Klassenstandpunktes bringt. „Der Zug nach links“ ist nach allen vorliegenden Mitteilungen in den Bergrevieren in erfreulichster Entwickelung begriffen. Die Bergarbeiter sehen ein, dass sie nur ihr Heil durch die Sozialdemokratie finden. Künftige Wahlen dürften anders ausfallen wie die letzten.


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