[Die Neue Zeit, XIV. Jahrgang 1895-96, I. Band, Nr. 15, S. 449-452]
f Berlin, 1. Januar 1896.
Die Betrachtungen, womit die herrschenden Klassen in ihren Organen das alte Jahr verabschieden und das neue Jahr begrüßen, zeichnen sich durch alles Andere eher aus, als durch ruhige Siegeszuversicht. Ihnen allen liegt es bleischwer in den Gliedern, mögen sie nun herzbrechend darüber klagen, dass es dem Liberalismus nicht vergönnt werde, den Helfer und Heiland einer rettungslos versinkenden Welt zu spielen, oder mögen sie als „Scharfmacher“ vom Schlage Stumm damit renommieren, hunderttausend Köpfe müssten springen, ehe wieder Ruhe und Frieden im Lande sein werde. Das Eine ist so albern wie das Andere, und beides beweist nur, dass sich die kapitalistische Gesellschaft Matthäi am Letzten fühlt.
Der Liberalismus wird das gefährdete Vaterland nicht mehr erretten. Hätte er noch ein wenig Geist im Kopfe und ein wenig Kraft in den Lenden, so müsste er sich wie ein Mann erheben gegen die Art der Rechtsprechung, welche in den letzten Monaten über die arbeitende Klasse und ihre Vorkämpfer verhängt worden ist. Sagen wir etwa: wie Waldeck sich in der preußischen Landtagssession von 1865 erhob. Sein Biograf, der nationalliberale H. B. Oppenheim, rühmt ihm nach: „Wie Waldeck ein Jahr vorher bei Gelegenheit der polnischen Wirren den Missbrauch geschildert hatte, der mit dem Begriffe des Hochverrats getrieben wurde, so hatte er jetzt die wahrhaft byzantinische Auslegung des Begriffes der Majestätsbeleidigung zu beklagen, welche schon so weit gediehen war, dass man auch den unbeabsichtigten Mangel derjenigen Form der Ehrerbietung, welche den Richtern etwa erforderlich schien, darunter subsumierte, Namentlich gegen die Tagespresse wurden in dieser Richtung ganz monströse Erkenntnisse erlassen … Das alles wurde nur möglich durch die Art, wie das Justizministerium die Deputationen zusammensetzte – das heißt: durch eine Methode, welche stark an die packed juries der Stuarts erinnerte. Waldeck schenkte dem Justizminister nichts und setzte, neben der Beleuchtung der Tatsachen, die gesunden juristischen Grundsätze über Beleidigung und Verleumdung klar und scharf auseinander.“ Wann fällt es heute einem Liberalen ein, je so zu sprechen, wie der alte Waldeck trotz alledem vor einem Menschenalter noch zu sprechen wusste, natürlich mit entsprechender Rücksicht auf die veränderten Umstände, denn byzantinische Auslegungen, monströse Erkenntnisse und packed juries kommen heute ja nicht vor. Herr Eugen Richter rührt sich nicht einmal, wenn der gegenwärtige preußische Justizminister – was der Graf Lippe niemals gewagt hätte – mit staatsmännischer Würde einen satirischen Vers auf missbräuchliche Klassenjustiz für die Grundlage der Gerechtigkeit im neuen Deutschen Reiche erklärt.
Das Einzige, wozu sich die liberale Presse etwa aufschwingt, ist einiges missbilligende Gemurmel über allzu herrliche Blüten der herrlichen nationalen Rechtspflege. Über den Majestätsbeleidigungsprozess gegen Kunert, „der zu drei Monaten Gefängnis verurteilt worden ist, weil er die Begnadigung zweier Polizeibeamten mit der Bemerkung begleitet hatte: „Gnade wem Gnade gebührt!“ empfindet sogar die sonst allezeit willige „National-Zeitung“ ein leises Missbehagen. Und in der Tat hat das schwächlichste Bourgeois-Gemüt allen Anlass, zu erzittern, wenn der leiseste Tadel einer ministeriellen Maßregel als Majestätsbeleidigung gelten soll. Wie ihre anderen Rechte, so. übt die Krone das Recht der Gnade durch ihre verantwortlichen Minister aus; dieser Grundsatz der preußisch en Verfassung hat keinen anderen Zweck, als die Kritik von Maßregeln der Regierung zu ermöglichen, ohne deshalb den persönlichen Träger der Krone zu treffen. Ist Kunert der Majestätsbeleidigung schuldig, so ist Jeder, der von Weitem andeutet, dass irgend ein Paragraf irgend eines vom Ministerium ausgearbeiteten Gesetzentwurfs mit ungleichem Maße messe, desselben Vergehens schuldig. Und es gibt dann keinen Politiker in Deutschland mehr, der nicht hundertfache Majestätsbeleidigungen auf seinem Kerbholze hat.
Auch das Urteil gegen Hofrichter verursacht zwar nicht den nationalliberalen, aber wenigstens den freisinnigen Zeitungen so ein bisschen Bauchgrimmen Hatte ihnen doch eben erst die Freisprechung Mellages den höchst willkommenen Anlass geboten, die altgewohnten Lobgesänge auf die unvergleichliche Schönheit der preußischen Justiz anzustimmen! Wir ließen uns dadurch nicht einen Augenblick täuschen, sondern führten sofort an dieser Stelle aus, dass die Freisprechung Mellages ein reiner Glückszufall sei; wir verwahrten uns auch gegen die kulturkämpferische Ausbeutung des Falles, indem wir darauf hinwiesen, dass wie die geistliche, so auch die weltliche Bürokratie mit Wasser koche, mit dem feinen Unterschiede höchstens, dass man eher noch der geistlichen, als der weltlichen Bürokratie an den Leib könne und dass Mellage viel üblere Erfahrungen gemacht haben würde, wenn er statt der kirchlichen vielmehr die staatliche oder städtische Fürsorge für die Armen und Kranken auf Herz und Nieren geprüft hätte, Alles das ist durch das Verfahren gegen Hofrichter glänzend bestätigt worden; man erweist sich nie als falscher Prophet, wenn man über die Fähigkeiten und Leistungen des preußischen Staats stets die denkbar düstersten Voraussetzungen hegt, Der freisinnigen Presse oder wenigstens einzelnen ihrer Organe kommt das Urteil gegen Hofrichter aber um so ungelegener. Es zerstört die holden Illusionen, welche sie sich und anderen über die beste der möglichen Welten vorspiegelte, und hierauf überhaupt beschränkt sich seinem Kerne nach der Protest des Liberalismus gegen den Kampf, den die preußisch-deutsche Rechtspflege mit der Arbeiterklasse führt. Könnten und wollten die „Scharfmacher“ nur auf ein paar allzu kröpfige Auswüchse ihrer Staatsretterei verzichten, dann ließe der Liberalismus schon mit sich reden.
Indessen die „Scharfmacher“ können und wollen nicht, Sie sagen sich, mit dem Biegen gehe es längst nicht mehr, und so handle es sich nur noch um das Brechen, Das famose Programm, Hunderttausend Köpfe springen zu lassen, kommt aus ihrem tiefsten Herzen, Eine tausendfache Hekatombe aus dem Proletariat, geschlachtet an Molochs Altären, das ist eine Fantasie, die Vitzliputzli-Stumms Herz wollüstig erzittern macht, Offenbar geht der Plan der „Scharfmacher“ darauf hinaus, durch brutale Herausforderungen die Massen zu reizen. Sie erklären offen, dass die geplante Einführung der Klassenwahl für die sächsischen Landtagswahlen nur ein Vorstoß sei gegen das allgemeine Wahlrecht für die Reichstagswahlen. Die amtliche „Leipziger Zeitung“ verkündet feierlich, Sachsen sei in dieser Frage der Pionier des Reichs. Es scheint wirklich, als ob die Klassenwahl der Reaktion stets den Anstoß geben solle, ihre zynische Frechheit in voller Pracht zu entfalten, Das Dreiklassenwahlsystem wurde im Jahre 1849 von Preußen erfunden, just als der Prinz von Preußen die Vorkämpfer der deutschen Einheit in Baden niederkartätschen ließ und das Ministerium Brandenburg-Manteuffel die Füsilladen in den Kasematten von Rastatt durch eine feige Verhöhnung der deutschen Einheitsbestrebungen krönen zu sollen glaubte. Als „Pionier des Reichs“ entwarf das Ministerium gemeinsam mit Sachsen und Hannover eine deutsche Unionsakte, in der zuerst das Dreiklassenwahlsystem vorgeschlagen wurde und von der es allein übrig geblieben ist. Unter dem heuchlerischen Vorgeben nämlich, Preußen müsse von vornherein seine bundesstaatliche Gesinnung gegen den gänzlich in den Wolken schwebenden Bundesstaat beweisen, kassierte das Ministerium Brandenburg-Manteuffel mit infamem Rechtsbruche das gesetzlich bestehende allgemeine und geheime, wenn auch nicht direkte Wahlrecht und führte dafür das Dreiklassenwahlsystem ein. Und damit nicht zufrieden, fügten diese Nichtswürdigen, indem sie gleichzeitig durch Verhängung des Belagerungszustandes und anderer ebenso ungesetzlicher Maßregeln mit der gesetzlich garantierten Presse- und Vereinsfreiheit aufräumten, der Oktroyierung des Dreiklassenwahlsystems den blutigen Hohn hinzu, die geheime Abstimmung müsse in die öffentliche verwandelt werden, um „dem Volke auch in diesem Punkte die Öffentlichkeit nicht länger vorzuenthalten“. So zu lesen im preußischen „Staats-Anzeiger“ vom 27. Mai 1849.
Als „Pionier des Reichs“ ist die Klassenwahl allerdings in die Welt gesetzt worden; darin hat die amtliche „Leipziger Zeitung“ einen feinen historischen Instinkt verraten. Und sie kann es am Ende auch wissen, denn um dies Ungetümchen zu gebären, hat die damalige sächsische Regierung der damaligen preußischen Regierung hilfreiche Hebammendienste geleistet. Die „Leipziger Zeitung“ sollte nur noch etwas weiter in ihren Akten blättern und uns auch erzählen, was aus dem „Reiche“ geworden ist, dessen „Pionier“ das Dreiklassenwahlsystem war. Die biedere sächsische Regierung hatte sich nämlich dem nebelhaften Unionsprojekte nur angeschlossen, um preußische Waffenhilfe gegen ihre heißgeliebten und allezeit getreuen „Untertanen“ zu gewinnen; nachdem die preußischen Garden durch erdrückende Übermacht die in heldenmütigem Kampfe verteidigten Dresdener Barrikaden zerstört hatten, verriet sie den Bundesgenossen in echt bundesstaatlicher Gesinnung an Österreich und Russland. Österreich demütigte Preußen, um es zu vernichten, und Zar Nikolaus knutete das Ministerium Manteuffel nach Olmütz:
Olmütz: so sah die Herrlichkeit des „Reichs“ aus, dessen „Pionier“ das Dreiklassenwahlsystem war. Olmütz: so steht mit breiten Lettern der Schmach über der Politik der „Scharfmacher“ geschrieben, Es hatte schon seine guten Gründe, dass jenes preußische Ministerium, welches unter heuchlerischem Schwindel von deutscher Reichseinheit das allgemeine Wahlrecht kassierte, um es durch die Klassenwahl zu ersetzen, alsbald von Väterchen zusammengeknntet wurde, dass es einen Hund jammern konnte. Welch edle Dreistigkeit aber von der „Leipziger Zeitung“, deren damalige Auftraggeber so fein in Väterchens Hände zu spielen wussten, der preußischen Regierung sich abermals als „Pionier“ anzubieten, um das allgemeine Wahlrecht durch die Klassenwahl zu verdrängen!
Jedoch das amtliche Blatt in Leipzig wird uns erwidern: Unter Kameraden ist das ganz egal. Und wir glauben wohl, dass sie recht hat. Wir schöpfen diesen Glauben aus der begründeten Vermutung, dass die Mitglieder des Ministeriums Hohenlohe-Schönstedt auf dem Gebiete der Geschichte ebenso gründlich bewandert sein werden, wie auf dem Gebiete der Literatur. Sie rechnen auch den Umstand für nichts, dass wenn im Jahre 1849 der Vorkampf gegen das Ministerium Manteuffel von einer feigen Bourgeoisie geführt wurde, welcher im Grunde mit der Kassierung des allgemeinen Wahlrechts und der Oktroyierung der Klassenwahl sehr gedient war, der Vorkampf gegen den Zickzack-Kurs von einem klassenbewussten Proletariat geführt wird, das auf jeden Schelmen anderthalbe zu seen weiß. Wir halten das Ministerium Hohenlohe-Schönstedt durchaus für fähig, sich von den „Pionieren“ der „Leipziger Zeitung“ in einen Sumpf locken zu lassen, aus dem es für das „Reich“ keine Wiederkehr gibt.
Einstweilen getrösten wir uns der Tatsache, dass über der Politik der „Scharfmacher“ mit breiten Lettern der Schmach geschrieben steht: Olmütz.
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