Wismar, Hinstorffsche Hofbuchhandlung, Verlagskontor, 1891. 422 Seiten. Preis 2 Mark.
[Die Neue Zeit, X. Jahrgang 1890-91, I. Band, Nr. 2, S. 49-53, Rubrik „Literarische Rundschau“]
Einen Anspruch auf Besprechung in der „Neuen Zeit“ kann dies Pamphlet nicht wegen seines literarischen, politischen oder wissenschaftlichen Wertes – denn von alledem ist gar nichts vorhanden –, wohl aber wegen seiner historisch-symptomatischen Bedeutung erheben, seitdem es von dem Fürsten Bismarck und den ersten Organen der bürgerlichen Presse, so von der „Kölnischen Zeitung“ und auffallender Weise auch von der sonst ernsthafteren „Kreuzzeitung“ als ein vernichtender Schlag gegen die Sozialdemokratie gepriesen worden ist, muss es als Gradmesser für Charakter und Geist der bürgerlichen Klassen betrachtet werden. Nur unter diesem Gesichtspunkte erheischt und verdient es eine kritische Beleuchtung.
Die Ingredienzien, aus denen Herr Blum seinen berauschenden Trank bürgerlichen Klassenbewusstseins gebraut hat, sind wie bei Schillers Punsch: „vier Elemente, innig gesellt.“ sie heißen: Plagiat, Fälschung, Denunziation, Schimpfwort. Gleich der „historische“ Teil. des „Werkes“ beginnt mit einem fortlaufenden Plagiate an Mehrings „Sozialdemokratie.“ Vielleicht nennt Herr Blum diesen Autor nicht, weil sich derselbe seit manchem Jahre reichlich an den „Lügen unserer Sozialdemokratie“ beteiligt und überdies erst vor Kurzem seine „Sozialdemokratie“ als „überlebt und veraltet“ bezeichnet hat. Aber gleichviel! Um die heutige Sozialdemokratie schwarz in schwarz zu malen, leitet Herr Blum seine Geschichtsklitterung mit der „so reinen, ja glühenden Vaterlandsliebe“ Lassalles ein und plagiiert dann fälschend oder fälscht plagiierend die Schrift von Mehring, wie folgt:
| F. Mehring „Deutsche Sozialdemokratie“ S. 39: Treffend spiegelt sich der Umschwung seines Innern in zwei Äußerungen, die er vor dem Berliner Kammergericht tat; im Mai 1863 erwartete er Alles von dem Staate, „dem uralten Vestafeuer aller Zivilisation,“ im März 1864 von „einem Königtum, das, gestützt auf den Knauf des Schwertes, noch aus seinem ursprünglichen Teige geknetet dasteht.“ Bei der letzteren Gelegenheit sprach er auch den innersten Gedanken seiner neuen Taktik in den Worten aus: „Und so verkündige ich Ihnen an diesem feierlichen Orte: es wird vielleicht kein Jahr mehr vergehen, und Herr von Bismarck hat die Rolle Robert Peels gespielt und das allgemeine und direkte Wahlrecht ist oktroyiert.“ Noch deutlicher sprach er in privaten Kundgebungen; so schrieb er an Huber: „Von Kindesbeinen an bin ich Republikaner. Und trotzdem oder vielleicht gerade dadurch bin ich zu der Überzeugung gekommen, das nichts eine größere Zukunft und eine segensreichere Rolle haben könnte, als das Königtum, wenn es sich nur eben entschließen könnte, soziales Königtum zu werden.“ Und nach dem Zeugnisse von Bracke soll er gar bei einer festlichen Gelegenheit in der Berliner Gemeinde seines Vereins geäußert haben: „Das aber, Freunde, versprecht mir: wenn es je zum Kampfe kommen sollte zwischen dem Königtum von Gottes Gnaden auf der einen und dieser elenden Bourgeoisie auf der andern Seite, dann schwört mir, das Ihr auf Seiten des Königtums stehen werdet gegen die Bourgeoisie.“ | H. Blum „Lügen unserer Sozialdemokratie“ S. 9: Aber auch dafür, wie er von seinem Staate, von seinem Königshause dachte, mögen wenigstens einige Belege angeführt werden. Als Angeklagter vor dem Kammergerichte in Berlin, mitten in einer unlöslichen Kette von Verfolgungen seitens seiner heimatlich-preußischen Staatsanwälte und Gerichte, im Mai 1863, erklärte er, das er Alles vom Staate erwarte, dem „uralten Vestafeuer aller Zivilisation.“ In derselben ungünstigen Rolle als Angeklagter sprach er vor demselben Gerichtshofe im März 1864 von dem „Königtum, das, gestützt auf den Knauf des Schwertes, noch aus seinem ursprünglichen Teige geknetet dasteht.“ Und in derselben Rede: „Ich verkündige Ihnen an diesem feierlichen Orte: es wird vielleicht kein Jahr mehr vergehen, und Herr von Bismarck hat die Rolle Robert Peels gespielt, und das allgemeine und direkte Wahlrecht ist oktroyiert.“ Noch offener und deutlicher schreibt er an seinen Vertrautesten, an Huber: „Von Kindesbeinen an bin ich Republikaner. Und trotzdem oder vielleicht gerade dadurch bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass nichts eine größere Zukunft und eine segensreichere Rolle haben könnte als das Königtum, wenn es sich nur eben, entschließen könnte, soziales Königtum zu werden.“ Ja, der spätere Kommunist und sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete, der Buchhändler Bracke in Braunschweig (1880 gestorben), berichtet glaubhaft als Augenzeuge, dass Lassalle bei einer Festfeier des Berliner Zweiges gerufen habe: „Das aber versprecht mir, Freunde, wenn es je zum Kampfe kommen sollte zwischen dem Königtum von Gottesgnaden auf der einen. und dieser elenden Bourgeoisie“ – gemeint ist vornehmlich die damalige Berliner Fortschrittspartei, mit welcher Lassalle wie die Regierung damals, während der „Konfliktszeit,“ in gleich bitterer Fehde lag – „auf der andern Seite, dann schwört mir, das Ihr auf Seite des Königtums stehen werdet gegen die Bourgeoisie.“ |
Nun beachte man wohl! Mehring führt einige Äußerungen Lassalles als Beweise für eine „neue Taktik“ desselben an; Herr Blum entlehnt diese Äußerungen von Mehring, um daraus Beweise für Lassalles unverwüstliche, selbst unter „ungünstigen“ Umständen und in der „Konfliktszeit“ bewährte Anhänglichkeit an „sein Königshaus“ zu schmieden. Zu diesem Behufe macht er aus Huber, von dem er bei Mehring gelesen hat das derselbe ein „konservativer Politiker“ war, mit dem Lassalle „mehr äußerlich und zufällig“ korrespondiert habe, einen „Vertrautesten“ Lassalles und aus Bracke, dessen „Zeugnis“ Mehring mit einem leisen Zweifel anführt, einen „glaubhaften Augenzeugen,“ obgleich er diesen unvergesslichen Toten an anderen Stellen seines Werkes auch als „Lügner unserer Sozialdemokratie“ zu besudeln versucht. Und wenn Herr Blum etwa behaupten sollte, er habe das „Zeugnis“ von Bracke selbständig geprüft und als „glaubhaft“ befunden, nun, so hätte er erst recht gefälscht. Denn dann wüsste er ja – siehe Bracke, der Lassallesche Vorschlag S. 37 – dass Bracke keineswegs als „Augenzeuge“ berichtet, Es bleibt also dabei: gefälscht wie plagiiert und plagiiert wie gefälscht.
Nach diesem Rezepte – ½ Seite 1 Plagiat und 3 Fälschungen – ist das ganze „Buch“ gearbeitet. Damit soll aber keineswegs gesagt sein, das Herr Blum seine Plagiate und seine Fälschungen immer in einen Weichselzopf verknotet. Nein, er züchtet die Einen wie die Anderen auch als Reinkulturen. So plagiiert er, um einige Beschimpfungen gegen Liebknecht, Bebel etc. schleudern zu können, S. 98 u. f. eine Broschüre von Most, ohne das „unvergleichlich verworfene Scheusal,“ den „Mordbuben und Dynamitstrolch,“ wie er Most sonst nennt, auch nur mit einer Silbe zu zitieren. Auf der anderen Seite muss er, um für die Spitzel Haupt, Schröder, Ihring-Mahlow, Horsch eine „schneidige“ Lanze brechen zu können, aus freier Faust fälschen, da ihm hier jede Vorlage fehlt, welche sich, sei es auch unter den gröbsten Entstellungen, plagiieren ließe. Die Begeisterung für diese hehren Gestalten ist das Monopol von Herrn Hans Blum. Und wer wollte ihm daraus einen Vorwurf machen? Da er sein „Werk“ in erster Reihe auf die Reichstagsreden des Ministers von Puttkamer, die Rechenschaftsberichte der preußischen, sächsischen, hamburgischen Regierung über den kleinen Belagerungszustand, die „sehr verdienstvolle“ Schrift des Polizeirats Krieter usw. stützt, so muss er natürlich die Stützen dieser Stützen als solide nachweisen.
Die Spitzel Haupt und Schröder reinigt Herr Blum, indem er beifällig das Wort Puttkamers anführt, dass „der Schmutz auf denjenigen sitzen bleiben wird, die ihn verbreiten.“ Aus Eigenem gibt er hinzu: „sie (nämlich Bebel und Singer) dankten das bezügliche Material einem schweren Amtsgeheimnisbruch des Züricher Polizeihauptmanns Fischer, welcher den beiden Abgeordneten die Ergebnisse einer damals in Zürich gegen Schröder und Haupt geführten Voruntersuchung in Zürich persönlich mitgeteilt hatte, allerdings streng vertraulich und mit dem wiederholten, immer dringenderen Ersuchen an die Herren, ihm das ihnen als Ehrenmännern anvertraute Material zurückzugeben. Aber daran kehrte sich der Ehrenpunkt der beiden Herren gar nicht. sie gaben das Material dem leichtfertigen Manne nicht nur nicht zurück, sondern brachten es brühwarm auf die Tribüne des Reichstages. Der Mann wurde natürlich abgesetzt.“ so wörtlich auf S. 303 – und Wort für Wort, wie Herr Blum sagen würde, eine Lüge! Denn Herr Fischer ist heute noch Polizeihauptmann in Zürich und wird Herrn Blum auf Wunsch sicherlich bescheinigen, dass er Bebel und Singer ausdrücklich bevollmächtigt hat, das „Material“ auf die Tribüne des Reichstags zu bringen. Die Affäre Ihring-Mahlow aber wird auf S. 381 gar als „ein Kampf gegen Gott und seine Ordnung“ abgehandelt. Es heißt da von Jens Christensen: dieser „Kerl,“ ein Busenfreund von Liebknecht, Singer usw., „war in Berlin als sozialdemokratischer „Kronzeuge“ in den Prozessen gegen die Berliner „Polizeispitzel“ verwendet und von den Gerichten Berlins, – welche keine Ahnung davon hatten, dass dieser „Zeuge“ ein von der Sozialdemokratie besoldeter Agitator und Eideshelfer derselben sei – für vollkommen glaubhaft gehalten worden.“ Ist es möglich zu glauben, dass ein gewissenhafter und wahrheitsliebender Patriot diese, wie Herr Blum sagen würde, Lügen niederzuschreiben vermag? Bekanntlich war Christensen nie ein „Zeuge“ gegen Ihring-Mahlow, sondern er als Sozialdemokrat klagte Ihring-Mahlow der Lockspitzelei erst vor der Öffentlichkeit an und wurde dann als angeblicher Verleumder desselben vor den gerichtlichen Schranken angeklagt. Die erste Instanz verurteilte ihn, aber die höhere und erleuchtetere Instanz sprach ihn frei, nicht auf Grund seiner Behauptungen, sondern weil die Lockspitzeleien des Ihring-Mahlow durch eine lange Reihe anderer Zeugen über jeden Zweifel hinaus erhärtet wurden.
Aber alles das ist noch ein Kinderspiel gegen die Mohrenwäsche, die Herr Hans Blum an dem Spitzel Horsch und dessen Beschützer Rumpf auf S. 345 vornimmt. Um die „durch die Autorität der Herren Liebknecht, Bebel, Grillenberger usw. behütete, gedeckte und gebilligte Ansicht von der Sache“ zu verhöhnen, schreibt er: „Bekanntlich wurde die Pflichttreue des Ermordeten (Rumpf) seitens seiner „Patrone“ im höchsten Maße geehrt und auch von der preußischen Volksvertretung dadurch einmütig anerkannt, dass seinen Hinterlassenen eine außerordentliche Dotation bewilligt wurde,“ Gut! Nun aber höre man denselben Hans Blum als Berichterstatter über den Prozess Brender und Genossen, in welchem Horsch und Rumpf ihre gesellschaftsretterischen Taten vollbrachten, diese beiden Leute beurteilen! Er schreibt in Nr. 482 des „Berliner Tageblattes“ von 1881: „Ein düsteres Nachtstück aus den geheimen Akten und Gepflogenheiten unserer Polizei ist heute vor den Schranken des Reichsgerichts enthüllt worden: Abgründe von so schwerer Tiefe, dass wir, obwohl nur unumstößliche Tatsachen hier erzählt wurden, uns am Ende der Sitzung immer noch verwundert und ungläubig fragen wollten, ob so etwas in unseren Tagen auf deutschem Boden passieren könne? Leider doch! Für zehn bis zwanzig Mark wöchentlich.“ Und in Nr. 485 desselben Blattes: „Gestern versendeten die cabinets inodores der Polizei von Frankfurt a. M. ihre süß duftenden Geheimnisse zum herbstlichen Tageshimmel, heute kamen die non olets der politischen Polizeivorsehung Berlins an die Reihe.“ Und weiter in Nr. 489: „Er (der Verteidiger Rechtsanwalt Lewald) verurteilte in sarkastisch-schärfster Weise, in Worten, denen durchaus beizutreten ist, das Rechtsgeschäft der Frankfurter Polizei mit Herrn Horsch, der nicht bloß als Aushorcher, sondern als agent provocateur gegenüber den Frankfurter und Darmstädter Angeklagten gedungen worden sei, und nicht nach dem Tagelohn, sondern nach dem Stück gelohnt wurde.“ So Herr Hans Blum vor zehn Jahren. Es ist freilich wahr: er hat damals schon widerrufen; als ihn der Polizeirat Rumpf gerichtlich wegen Beleidigung belangte, flehte der – Sohn des Märtyrers von der Brigittenau in einer Weise um Gnade, die glücklicherweise selbst – in der bürgerlichen Presse Deutschlands noch nicht erhört gewesen ist. In Folge einer typhösen Erkrankung sei er bei Abfassung seines Berichts seiner Geisteskräfte nicht Herr gewesen; seine „unumstößlichen Tatsachen“ seien nur „falsche Voraussetzungen,“ – doch lassen wir lieber die Akten selbst sprechen! In dem betreffenden Erkenntnisse der Berliner Strafkammer heißt es: „Hinsichtlich des Dr. Blum kam es als strafmildernd in Betracht, das er, noch an den Folgen einer bösen Krankheit – Typhus – leidend, die qu. Artikel jedenfalls in einem Zustande hoher geistiger Abspannung niedergeschrieben hat; dass er über die Beleidigungen gegen den Polizeirat Rumpf offenbar Reue empfindet und endlich freiwillig eingeräumt hat, dass er jene Artikel auf Grund entstellter Informationen und falscher Voraussetzungen niedergeschrieben habe und jetzt, von dem wahren Stande der Dinge unterrichtet, die Handlungsweise der Polizeibehörden mit anderen Augen ansehe.“ Auf so glorreiche Weise kam Herr Hans Blum mit einer „milden“ Geldstrafe davon. Und dieser „teutsche Held“ wagt es, Männern wie Liebknecht und Bebel Feigheit vorzuwerfen, wagt es, sie „Lügner“ und „Verleumder“ zu schimpfen, weil sie nicht aus elender Angst vor einen Bagatellprozesse die „unumstößlichen Tatsachen“ über Horsch und Rumpf als „falsche Voraussetzungen““ hinuntergeschlungen haben!
Diese nur ganz flüchtige und probeweise Kennzeichnung der Plagiate und Fälschungen, von denen das „Werk“ des Herrn Blum wimmelt, hat gleichwohl schon einen unbillig großen Raum beansprucht; wir müssen uns über die Denunziationen und Schimpfworte des Verfassers kürzer fassen, und wir können es glücklicher Weise auch, da dergleichen Dinge ehrlichen Lesern nicht erst erläutert zu werden brauchen. Es wäre im Gegenteile eine Beleidigung solcher Leser, wenn wir einen Kommentar darüber schreiben wollten, das Herr Blum auf Seite 210 Bebels Buch „Die Frau“ auf Grund von § 130, 131 und 184 des Strafgesetzbuchs der staatsanwaltlichen Verfolgung empfiehlt oder darüber, das er Seite 251 „endgültig dartut,“ Liebknecht habe im „Vorwärts“ nicht nur eine Bismarck-, sondern sogar – hört den Denunzianten! – eine Majestätsbeleidigung begangen. Ebenso wenig bedürfen die Schimpfworte, von denen nahezu jede Seite trieft, eines Kommentars, „Vaterlandsloses, gewalttätiges, glaubensloses, unbefriedigtes und begehrliches Gesindel,“ „schamlose Verlogenheit,“ „Jauchefass,“ „zynisch-freche Vaterlandslosigkeit,“ „windige Galgenausflucht verlogener Verbrecher,“ „Frechling,“ „drolliger Naturbursche,“ „grob komischer Intrigant,“ „Schandrede,“ „Schmachblatt“ usw., so geht es in eintöniger Litanei von Kapitel zu Kapitel und von Seite zu Seite.
Gleichwohl empfehlen wir denjenigen unserer Leser, welche einmal zwei Mark aus dem Fenster werfen können, die Anschaffung des Pamphlets. Bei der Lesung desselben müssen sie aber zunächst Titel und Vorrede überschlagen und das eigentliche „Werk“ unter der „falschen Voraussetzung“ genießen, es sei als grimmige Satire auf den „Geisteskampf“ der Bourgeoisie gegen das Proletariat gemeint. Davon werden sie eine Reihe der allervergnügtesten Stunden haben. Dann aber müssen sie sich aus Titel und Vorrede überzeugen, dass Herr Blum in bitterbösem Ernste schreibt, und sich womöglich auch aus der bürgerlichen Presse vergewissern, wie rauschenden Beifall ihm die bürgerlichen Klassen, Fürst Bismarck voran, für diese „treffende“ Vernichtung der Sozialdemokratie gespendet haben. Auf keinem anderen Wege ist so schnell und wohlfeil die tröstliche Gewissheit zu erlangen, das die Feinde der Arbeiterklasse sich schon mitten in einem ebenso hoffnungslosen wie schimpflichen Untergange befinden.
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