Clara Zetkin: Worauf es ankommt

[Nach „Die Gleichheit. Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen“, 27. Jahrgang Nr. 2, 27. Oktober 1916, S. 9 f.]

Seitdem der Reichstag wieder zusammengetreten ist, plätschert der Fluss des parlamentarischen Lebens in der gewohnten Kriegszeitweise weiter. Der Reichskanzler trug dem Reichstag den erwarteten Monolog vor, der sich in verschwommenen Redensarten mit den brennendsten Fragen der äußeren und inneren Politik auseinandersetzte und trotz beachtenswerter Konzessionen au die Auffassung der „Fronde“ bei keiner einzigen Partei die berühmte „begeisterte Zustimmung“ fand. Dann zog sich der Parlamentarismus in das verschlossene, dunkle Kämmerlein des Hauptausschusses zurück, bescheiden, wie es ihm im imperialistischen Zeitalter geziemt. Allein die Entwicklung der Dinge in der Auslands- und Heimatpolitik ist so stark, dass sie auch diesen demütig dienenden Gesellen ein Schrittchen vorwärtstreibt auf dem Wege, er selbst zu sein, wirklicher, machterfüllter Parlamentarismus zu werden.

Der Hauptausschuss hatte drei Anträge zu beraten, die einen schwachen Anlauf in der Richtung zum parlamentarischen Regierungssystem bedeuten. Nationalliberale forderten einen Reichstagsausschuss für auswärtige Politik mit der Befugnis, auch dann zu tagen, wenn der Reichstag nicht zusammengetreten ist. Die Fortschrittler stellten einen wesensgleichen Antrag mit der Abänderung, der Reichskanzler möge daraus hinwirken, dass die geheischte Befugnis dem Ausschuss eingeräumt werde. Das Zentrum endlich wollte den Hauptausschuss des Reichstags mit den erwähnten Aufgaben und der entsprechenden Befugnis betraut wissen. Kern der drei Anträge war das Begehren, dem Reichstag einen etwas stärkeren Einfluss auf den Krieg und die Fragen der Auslandspolitik einzuräumen.

Nach den vorliegenden Veröffentlichungen sind sie bei der Beratung im Hauptausschuss mit jener zahmen Behutsamkeit begründet worden, die dem beschränkten Untertanenverstand vor einer hohen Regierung gebührt. Immerhin lassen sie erkennen, dass bei den bürgerlichen Parteien leise Zweifel an der vorsehenden und handelnden Allweisheit der Reichsleitung vorhanden sind. Die bürgerlichen Parteien und die hinter ihnen stehenden Gesellschaftsschichten wollen neben der verwaltenden, diplomatisierenden und regierenden Bürokratie mehr entscheidenden Einfluss auf die Reichsgeschäfte und namentlich auf die Auslandspolitik gewinnen. Die vom Krieg geschaffene politische Lage hat den Wunsch danach sich kräftiger regen lassen, und die versteckten und offenen Katzbalgereien um die Person des Reichskanzlers, seine Politik und die von ihm vertretene Auffassung über die Methoden und Mittel der Kriegführung haben schließlich als Geburtshelfer mitgewirkt. Der letztere Umstand ist recht bezeichnend und lehrreich für die Beurteilung der Dinge. Die Broschüre des Junius alter zum Beispiel teilt Tatsachen darüber mit, dass bestimmende Einflüsse unverantwortlicher Persönlichkeiten beim Kriegsausbruch die Politik des allein Verantwortlichen durchkreuzt und die verhängnisvolle Entscheidung herbeigeführt haben. Im Hauptausschuss wurde der nationalliberale Antrag gegen 2, der fortschrittliche gegen 3 Stimmen abgelehnt, der des Zentrums gelangte mit großer Mehrheit gegen das Votum der Konservativen zur Annahme. Zur Stunde, wo wir schreiben, ist die Entscheidung über ihn im Plenum des Reichstags noch nicht gefallen. Voraussichtlich wird er aber auch dort gegen das Nein der Konservativen triumphieren. Wir sind außerstande, die freundliche Illusion zu nähren, als ob die Schwalbe dieser Reichstagsentscheidung den Sommer einer parlamentarischen Regierung machen könnte. Die Entschließung des Parlaments wird das Schicksal so mancher Vorgängerin teilen. Verbindliche Worte des Verständnisses für die achtungswerten, schönen Beweggründe des Begehrens, sorgenschwere Bedenken gegen vermeintlich unübersteigliche Schwierigkeiten und verderbliche Folgen der Durchführung werden den Beschluss in das parlamentarische Totenhaus geleiten. Wie dürften wir auch einen Zuwachs an Macht für ein Parlament erwarten, das sich selbst jeder entscheidenden Macht begeben, das nie den festen, unbeugsamen Willen zur Macht betätigt hat?

Vergessen wir nicht der Gelassenheit, mit der der Reichstag seine tatsächliche Ausschaltung als Machtfaktor in der Frage der Ernährungspolitik, des Belagerungszustandes und der Zensur trägt, des Eifers, mit dem er im Falle Liebknecht die Immunität der Volksvertreter, das Grundrecht und die Grundbedingung jedes Parlamentarismus, preisgegeben hat. Es bedurfte nicht einmal der Ausnahmeverhältnisse dieses Krieges, damit der Parlamentarismus der herrschenden Klassen Deutschlands seine Ohnmacht, seinen freiwilligen Verzicht auf die entscheidende Macht enthüllte. Die Geschichte des Reichstags ist ein fortlaufender Beweis dafür. Der „Vorwärts“ konnte mit Recht darauf hinweisen, dass „die bürgerlichen Parteien auch jetzt nur mit kleinen Palliativmittelchen an unseren Verfassungszuständen herumdoktern wollen, wo lediglich eine Radikalkur die Besserung bringen kann: dieEinführung des parlamentarischen Regierungssystems in Deutschland„. Und er erinnerte daran, dass die Sozialdemokratie allein die Konsequenzen aus der „Verfassungskrise des Jahres 1908 gezogen hatte, die sich an die Veröffentlichungen des ,Daily Telegraph‘ über gewisse Äußerungen Wilhelms II. anschloss“. Sie beantragte einen detailliert ausgearbeiteten Gesetzentwurf, der verlangte, dass der Reichskanzler für seine Amtsführung und das politische Verhalten des Kaisers dem Reichstag verantwortlich und zu entlassen sei, wenn dieser es fordere. Weiterhin sah der Gesetzentwurf vor, dass der Reichskanzler in Anklagezustand verseht und vor einen Staatsgerichtshof gestellt werden könnte. Ein zweiter Gesetzentwurf forderte die Abänderung des Artikels 11 der Reichsverfassung, so dass außer der Zustimmung des Bundesrats auch die des Reichstags notwendig sei zur Entscheidung über Krieg und Frieden. Der „Vorwärts“ führt an, was die Genossen Singer und Ledebour zur Begründung dieser Forderungen sagten.

Genosse Singer erklärte: „Notwendig ist eine Verfassungsänderung, die der Volksvertretung die Entscheidung über Krieg und Frieden in die Hand gibt. Denn in allerletzter Linie sind es doch die Kriege, die als Gespenst am Horizont stehen, die möglich werden, deren Gefahr erhöht wird, wenn die unverantwortliche Politik, dieses persönliche Regiment in Deutschland weitergetrieben wird. In letzter Linie hat doch auch das deutsche Volk Leben, Gesundheit, Gut und Blut zu Markte getragen, wenn sich durch eine solche unverantwortliche Politik, durch solche Vorgänge die Situation zugespitzt hat. … Wir brauchen ein Minister -, ein Reichskanzlerverantwortlichkeitsgesetz … Dem Reichstag muss das Anklagerecht gegen den Reichskanzler zustehen … Die Volksvertretung muss in der Lage sein, durch ihre Organe zu Gericht zu sitzen über die Politik des verantwortlichen Ministers, und die öffentlichen Gewalten Deutschlands müssen sich durchdringen lassen von der Überzeugung, dass die deutsche Volksvertretung ein Recht hat, neben dem Monarchen, neben dem Bundespräsidium die Geschicke des Reiches zu leiten …Wir müssen dabei auch verlangen, um den Einfluss der Volksvertretung auf die auswärtige Politik, auf die Reichsleitung zu sichern und zu stärken, dass der Reichstag selbst bei der Ernennung des Reichskanzlers mitzuwirken berufen ist.“

Die Verfassungskrise blieb ein Sturm im Glase Wasser. Der Anlauf zu einer Reform der Verfassung, zur Demokratisierung der Regierungsgewalt kam nicht über Kommissionsberatungen hinaus. Die „Radikalkur“ unterblieb. Die Ereignisse haben uns aber seither mit wünschenswerter Deutlichkeit gelehrt, dass auch die damals geheischten, selbstverständlichen und dringend nötigen Reformen allein noch gar. keine „Radikalkur“ sind. Sie erscheinen nur als solche, wenn man die politischen Dinge unter dem engen Gesichtswinkel des bürgerlichen Parlamentarismus betrachtet. In Frankreich und sogar in gewissem Maße, wenn auch weniger, in England, dem Mutter- und Musterland des bürgerlichen Parlamentarismus, hat der Imperialismus die Volksvertretung an seinen Wagen gespannt, hat er das Parlament in eine verschwiegene und schweigsame Dunkelkammer verwandelt, hat er die wirklich entscheidende und regierende Macht in die Hand einer kleinen Minderheit gelegt.

Gewiss: die Führer aller Parteien haben teil an ihr, an der Regierungsgewalt, das Recht der Entscheidung und die Pflicht der Verantwortlichkeit stehen einem weiteren Kreise zu als der Gilde der zünftigen Bürokraten und Diplomaten allein. Aber was besagt das letzten Endes, wie die Dinge heute liegen? Dass neben die zünftigen Diplomaten und Bürokraten die nicht weniger zünftigen Berufspolitiker treten, die mehr oder weniger stark, mehr oder weniger bewusst der Gefahr jener Verknöcherung unterliegen, die Marx als den parlamentarischen Kretinismus gegeißelt hat. Es besteht nicht die richtige belebende Wechselwirkung zwischen den sogenannten Führern im Parlament und den Volksmassen außerhalb des Parlaments. Dieses „macht“ die Politik für die Massen statt durch die Massen und mit den Massen. Denn noch fehlt es an der wichtigsten Kraft einer blutvollen Demokratie: an breitesten Massen des arbeitenden Volkes, die reif an Erkenntnis und Willen sind; an Massen, die sich nicht führen lassen, sondern die vorantreiben.

Solange nicht solche Massen den Lauf des politischen Lebens lenken, wird auch in allen Staaten die vollkommenste Form der parlamentarischen Regierung, der Demokratie ein übertünchtes Grab bleiben, vor dem die politischen, die parlamentarischen Auguren mit einem verständnisvollen Lächeln einander grüßen. So bitter not gerade in Deutschland die Demokratisierung der Zustände tut, so energisch dafür gekämpft werden muss, worauf es ankommt, bleibt die Umbildung des Proletariats zu einer klassenbewussten Macht, in der jeder Einzelne seines Rechtes und seiner Pflicht, seiner Verantwortlichkeit bewusst bereit ist. Wissen und Wollen in Tat umzusetzen. Diese Macht allein wird die Demokratie ans einem blutleeren Schemen, aus einer glänzenden Kulisse für die Interessen der besitzenden Schichten in kraftstrotzende fruchtbare Wirklichkeit verwandeln. Damit erst ist die so vielberufene „Neuorientierung“ der Heimatpolitik in der geschichtlich gewiesenen Richtung zum Sozialismus verbürgt; damit erst auch die Möglichkeit gegeben, in der Auslandspolitik jene stolze Aufgabe zu erfüllen, die die Inauguraladresse der Internationalen Arbeiterassoziation gewiesen hat. Nach ihren Worten ist es die Pflicht der brüderlich geeinten Arbeiterklasse aller Länder, „den Mysterien der internationalen Staatskunst nachzuspüren, die diplomatischen Streiche ihrer Regierungen zu überwachen, ihnen nötigenfalls mit aller Macht entgegenzuarbeiten und, wenn außerstande, den Streich zu hindern, sich zu gleichzeitiger öffentlicher Anklage zu verbinden und die einfachen Gesetze der Moral und des Rechtes zu verkünden, die ebenso wohl die Beziehungen einzelner regeln als auch für den Verkehr der Nationen die obersten Gesetze sein sollten. Der Kampf für solch eine auswärtige Politik bildet einen Teil des allgemeinen Kampfes für die Emanzipation der arbeitenden Klassen.“


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