Clara Zetkin: Sozialreform von oben!

[Nach „Die Gleichheit. Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen“, 12. Jahrgang Nr. 15, 16. Juli 1902, S. 113 f. mit Druckfehlerberichtigung Nr. 16, 30. Juli 1902, S. 122]

Die Reichsregierung scheint sich wieder einmal darauf zu besinnen, dass sie im Nebenamt – soviel die herrschende Kapitalistenklasse es erlaubt und das Proletariat es erzwingt – doch auch eine Regierung für Sozialpolitik sein soll. Sie ist offenbar entschlossen, die kapitalistische Ausbeutung der proletarischen Frauen durch die Gesetzgebung ein Weniges mehr zu zügeln, als dies gegenwärtig geschieht. Der Reichskanzler hat die Gewerbeinspektionen um Auskunft darüber aufgefordert, ob es „zweckmäßig und durchführbar“ sei, für die Arbeiterinnen die regelmäßige tägliche Maximalarbeitszeit auf 10 Stunden zu verkürzen, die Mittagspause auf 10 ½ Stunden auszudehnen und den Arbeitsschluss an den Sonnabendnachmittagen vor 5 ½ Uhr festzusetzen, oder ob dem „Bedenken“ entgegenstehen.

Wir erlassen es den offiziellen und offiziösen Lobhudlern der bettelhaften deutschen Sozialpolitik von oben, das geplante Fortschrittchen als unerhörte Heldentat sozialreformerischen Verständnisses und Eifers über das Bohnenlied zu preisen. Sie tun damit nur, was ihres Berufs ist oder wozu die übergroße Genügsamkeit politischer Kinderstubenauffassung das harmlose Herzchen drängt.

Soweit das Proletariat klassenbewusst denkt, hält es sich abseits von dem korybantischen Treiben. Es misst die beabsichtigte Reform an seinem Klasseninteresse, an seinen Klassenforderungen und stellt in der Folge dem bürgerlichen Rühmen und Danken die proletarische Kritik entgegen. Diese schreibt aber auch dem neuesten sozialpolitischen Vorstoß der Regierung ein Urteil, das eine scharfe Verurteilung ist. Und das im Hinblick auf das Tempo, die Unsicherheit und den Umfang, in welchen die Gesetzgebung zu Gunsten der Arbeiterinnen ausgebaut werden soll. Wo immer man die in Aussicht stehende Reform packt: sie erweist sich als das unzulängliche Werk einer kapitalistischen Klassenregierung, die dienstbeflissen in erster Linie die Interessen ihrer Auftraggeber wahrt.

In der Tat: als die Regierung 1890/91 die Gewerbeordnungsnovelle einbrachte, welche für die Arbeiterinnen als wichtigsten der gewährten winzigen Vorteile den Elfstundentag festlegte, erstotterte sie verlegen die Absolution und „gnädige Straf ‚“ von Seiten ihrer kapitalistischen Herren mit der Begründung: „Für die Mehrzahl der gewerblichen Arbeiterinnen bedeutet diese Einschränkung keine wesentliche Verminderung der bisherigen regelmäßigen Arbeitszeit.“ Mit anderen Worten: „Beruhigt Euch! Wir waschen den Pelz der kapitalistischen Ausbeutung mit ein paar Tröpfchen Reformwasser, ohne ihn nass zu machen!“ Ein reichliches Jahrzehnt ist seitdem verflossen. In erdrückender Fülle hat sich das Tatsachenmaterial weiter angehäuft, welches erhärtet, wie brennend dringlich die lohnarbeitenden Frauen eines gründlichen gesetzlichen Schutzes gegen den kapitalistischen Wehrwolfsheißhunger nach Profit bedürfen. Die Regierung aber hat sich in all diesen Jahren nicht bemüßigt gefühlt, „der Mehrzahl der gewerblichen Arbeiterinnen“ eine „wesentliche Verminderung“ ihrer täglichen Arbeitszeit gesetzlich zu sichern. Einem Beschluss des Reichstags entsprechend bequemte sie sich 1898 zur Anordnung der bekannten Enquete über die Fabrikarbeit verheirateter Frauen, die 1899 stattfand, und deren Ergebnisse 1900 veröffentlicht wurden. Und jetzt erst, nach wohlgezählten weiteren zwei Jahren, beginnt der heilige Geist sozialreformerischen Eifers in ihr zu rumoren. Doch siehe! Selbiger Eifer hat sich auch bis jetzt noch nicht zu einem bestimmten Gesetzesantrag verdichtet. Er tobt sich vielmehr zunächst in der Anordnung einer weiteren Enquete über Dinge aus, die schon längst durch gründliche Studien und amtliche Erhebungen einwandfrei festgestellt worden sind. Die Regierung setzt damit an Stelle dringender Reformarbeit tadelnswerte Reformtrödelei.

Wie wenig sachlich begründet diese erbärmliche Taktik des Verschleppens ist, beweist das Tempo, in welchem die englische Gesetzgebung schon vor einem halben Jahrhundert die Arbeitszeit der Frauen in der Textilindustrie – das heißt für die Mehrzahl der Fabrikarbeiterinnen jener Zeit – auf 60 Stunden wöchentlich herabgemindert hat. 1844 verkürzte in England ein Gesetz den Arbeitstag der Frauen und jugendlichen Personen auf 12 Stunden. Die Bill vom 8. Juni 1847 bestimmte, dass schon am 1. Juli des Jahres die tägliche Arbeitszeit der Frauen und jugendlichen Personen in den Textilfabriken auf 11 Stunden, dass sie am 1. Mai 1848 auf 10 Stunden herabgesetzt werden musste. 1850 sicherte das Gesetz den Arbeiterinnen die Sechzigstundenwoche dadurch endgültig, dass die Arbeitszeit an den fünf ersten Wochentagen auf 10 ½ Stunden erhöht, dafür aber der Samstagnachmittag freigegeben wurde. Dass auch die deutsche Regierung unter Umständen recht schnell arbeiten kann, haben Umsturz- und Zuchthausgesetzvorlagen bewiesen, das bekräftigt die Hast, mit welcher sie den Zollwucher unter Dach und Fach zu bringen bestrebt ist. Aber freilich: soll ihr Reformeifer Volldampf voraus fahren, so darf es sich nicht um so plebejische Dinge wie proletarische Interessen handeln, da muss es den „idealen Gütern“ der Ausbeutungs- und Herrenmacht der Besitzenden gelten!

In dem Falle des Arbeiterinnenschutzes marschiert jedoch die Regierung nicht nur wie der Krähwinkler Landsturm „immer langsam voran“, sie humpelt auch gleich ihm unsicher und wackelig einher. Ihre Geneigtheit zu recht bescheidenen Reförmchen umgibt sie mit dem widerlichen Gefackel bänglicher Fragen nach Zweckmäßigkeit, Durchführbarkeit und Bedenken. Ja, zum Teufel: Sind denn für die Sozialpolitiker im Reichsamt des Innern allein die Ergebnisse der Enquete von 1899 ein weltentrücktes Geheimnis geblieben? Sind für sie allein die zahlreichen Studien von Nationalökonomen, die Untersuchungen von Ärzten und Hygienikern, die Berichte der Fabrikinspektoren und die Mitteilungen über die einschlägigen gesetzgeberischen Maßregeln anderer Staaten so schwer zu beschaffen und zu enträtseln, wie etwa ein ägyptischer Papyrus? Weit länger schon als seit gestern und ehegestern hat eine umfangreiche Literatur, die auf gewissenhafter Forschung beruht, mehr als die „Zweckmäßigkeit“ durchgreifender gesetzlicher Vorschriften zu Gunsten der Arbeiterinnen dargetan: ihre schreiende Notwendigkeit. Die Gesetzgebung Englands, einzelner Schweizerkantone etc., von derjenigen der australischen Kolonien zu schweigen, hat den bündigen Beweis erbracht, dass ein bedeutend größeres Ausmaß an gesetzlichem Schutz „durchführbar“ ist, als er den deutschen Arbeiterinnen zuteil wird. Die Regierung aber geht angesichts der vorliegenden unzweideutigen Tatsachen frisch, fromm, fröhlich, frei daran, „Bedenken“ über die Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit geringer Verbesserungen in einer Erhebung bebrüten zu lassen! Was bedeutet das? Nichts anderes, als dass ihr schwächliches Reformgewissen in schlotternder Furcht vor ihrer Amtspflicht als Interessenhüterin der ausbeutenden Klassen in die Knie sinkt. So „bedenkt“ sie die Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit einer längst fällig gewordenen Reform vom Standpunkt des kapitalistischen Profits aus und nicht von dem des proletarischen Menschenrechtes.

Ihre Bedenkendruckserei erscheint um so charakteristischer und verwerflicher, wenn man erwägt, wie geringfügig die Reformen sind, die in Aussicht stehen. Von ihnen gilt das Wort: „Viel Geschrei und wenig Wolle.“ Der Verlängerung der Mittagspause um eine halbe Stunde kommt in Folge der wachsenden Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz für die Mehrzahl der Arbeiterinnen keine sehr große Bedeutung zu. Weit wichtiger und notwendiger als sie ist ein früher Schluss der täglichen Arbeit, ist die Freigabe des ganzen Sonnabendnachmittag, die erst die Sonntagsruhe zu einer vollständigen macht.

Wie unzulänglich sind jedoch die Reformen, zu welcher die Regierung in dieser Hinsicht bereit ist. Die Festsetzung der täglichen regelmäßigen Arbeitszeit auf zehn Stunden, eine Einschränkung der Beschäftigungsdauer am Sonnabend um eine kurze Spanne! Summa Summarum so dürftige Verbesserungen, dass auch ob ihrer wie früher die Regierung sühneflehend vor der Unternehmerklasse stammeln kann: „Für die Mehrzahl der gewerblichen Arbeiterinnen bedeutet diese Einschränkung keine wesentliche Verminderung der bisherigen regelmäßigen Arbeitszeit“. Man vergleiche die Feststellungen über die Arbeitszeit der Arbeiterinnen, welche die Fabrikinspektoren gelegentlich ihrer Erhebung über den sanitären Maximalarbeitstag und der Enquete von 1899 gemacht haben. Dank technischen Betriebsfortschritten und Neuerungen, dank vor Allem den Gewerkschaftsorganisationen, hat ein großer Teil der Arbeiterinnen bereits heute den Zehnstundentag, ja eine kürzere Arbeitszeit. Allein für die Arbeiterin, die als Lohnsklavin und als Weib eine doppelte Arbeitsbürde tragen, einem zwiefachen Pflichtkreis genügen muss, ist auch die zehnstündige Arbeitszeit noch bei Weitem zu lang. Heraus mit dem Achtstundentag und dem freien Sonnabendnachmittag für die Arbeiterinnen, erklärt ernste Forschung. Der Achtstundentag und der freie Sonnabendnachmittag sind „zweckmäßig und durchführbar“ hat die Wissenschaft wie die praktische Erfahrung nachgewiesen. Trotz alledem greift die Regierung nicht wirklich reformierend in die Verhältnisse ein, sie hinke vielmehr quacksalbernd hinter ihrer Entwicklung drein.

Kein Wunder, dass die Langsamkeit, Unentschlossenheit und Halbheit ihres Vorgehens den Widerstand des kapitalistischen Ausbeuterklüngels gegen ihre Reformanwandlungen stärkt und ermutigt. Das Organ der rheinisch-westfälischen Grubenritter ruft bereits „im Interesse der Arbeiterinnen und dem eines großen Teiles der Industrie“ das Unternehmertum zum Kampfe auf die Schanze. Und der „Verein zur Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen in Rheinland und Westfalen“ – lies die organisierte Scharfmachersippe dieser beiden Industriezentren – wird unter seinen Mitgliedern eine besondere Umfrage veranstalten.

Soll trotz einer reformmatten Regierung und einer reformtrutzigen Kapitalistenklasse den Arbeiterinnen ein Mehr an gesetzlichem Schutz errungen werden, so muss das klassenbewusste, organisierte Proletariat seinen Einfluss in die Waagschale werfen. Jedoch nicht etwa in Gestalt einer kritiklosen Verteidigung der jämmerlichen Reformpfuscherei der Regierung. Vielmehr dadurch, dass es dieselbe der schärfsten Kritik unterwirft, dass es ihr seine eigenen Forderungen auf dem Gebiet des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes entgegenstellt. In dem entbrennenden Kampfe um die krüppelhafte Sozialreform von oben muss es die Wahrzeichen seiner eigenen zielklaren Sozialreform von unten aufrichten, deren Kernpunkt der Achtstundentag ist. Das Reichsamt des Innern hat seinerzeit die Agitation für die Sozialpolitik der Zuchthausvorlage durch die erbettelten 12.000 Mark gefördert. Wie wäre es, wenn es jetzt mit dem Klingelbeutel an die Arbeiterklasse heranträte, um die Kosten für eine kräftige Agitation zu Gunsten des Arbeiterinnenschutzes zu erschwingen? Herr Woedtke, der gefällige Makler des ehrlichen Geschäfts, ist zwar tot, aber noch leben die Woedtkes, die in „guter, altpreußischer Beamtentradition“ die Tölpeleien und Skandalosa ihrer Amtspflichten auf sich nehmen. Darum: Topp! Herr von Posadowsky! Gilt der Handel?


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