Clara Zetkin: Die Ergebnisse des Mannheimer Parteitags

[Nach „Die Gleichheit. Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen“, 16. Jahrgang Nr. 21, 17. Oktober 1901, S. 143 f.]

Ein Rückblick auf die Arbeiten des letzten sozialdemokratischen Parteitags wird im Allgemeinen ein Gefühl der Befriedigung auslösen. Wohl kann man an mancher Einzelheit mäkeln, diese und jene Ausführung zu wichtigen strittigen Fragen schärfer umrissen und tiefer erfasst wünschen. Nimmt man jedoch die Verhandlungen und die Stimmung, von der sie getragen waren, als Ganzes zusammen, so erweist sich, dass der Parteitag, von stolzem klassenbewusstem Leben des Proletariats beseelt, ein reiches Maß trefflicher, fruchtverheißender Arbeit geleistet hat. Wir gedenken dieses Lebens an erster Stelle, weil es die Kraft ist, welche der positiven Arbeit ihre geschichtliche Bedeutung, ihren praktischen Wert für den proletarischen Emanzipationskampf verleiht. Stark und gesund hat es in den Mannheimer Verhandlungen pulsiert, wenn es auch – infolge von mancherlei Umständen erklärlich genug – nicht so elementar und temperamentvoll zum Ausdruck gekommen ist, wie in Jena.

Die Hauptleistung des Parteitags ist unstreitig die Klärung des Verhältnisses zwischen der Sozialdemokratie und den Gewerkschaften, die in Verbindung mit der Behandlung der Frage des politischen Massenstreiks erfolgte. Ihre Grundlage bildet die Anerkennung, dass die Sozialdemokratie und die Gewerkschaften gleich nötig und unentbehrlich für den proletarischen Klassenkampf sind und dass beide sich in ihrer Gegenwartsarbeit zur allseitigen Hebung der proletarischen Klassenlage ergänzen und fördern müssen. Das über den Rahmen der bürgerlichen Ordnung hinausreichende Endziel der Sozialdemokratie – der Sturz dieser Ordnung und die Aufrichtung der sozialistischen Gesellschaft – ist auch das Ziel, das der klassenbewusste Gewerkschafter erstrebt. Es ist daher selbstverständlich, dass er, von klarer Erkenntnis der inneren Zusammenhänge zwischen Zukunftsziel und Gegenwartsarbeit geleitet, mit dem gleichen Eifer für das sozialistische Ideal wie für die Tagesaufgaben der Gewerkschaftsbewegung wirkt. Die besonderen Funktionen, welche Sozialdemokratie und Gewerkschaften im proletarischen Klassenkampf zu erfüllen haben, bedingen wohl für beide Bewegungsfreiheit, aber diese Bewegungsfreiheit darf nicht zu Gegensätzlichkeit und Entfremdung werden. Die proletarischen Interessen, die Sozialdemokratie und Gewerkschaften im Kampfe gegen die ausbeutenden Klassen und ihren Staat zu wahren haben, stellen beiden eine große Reihe gemeinsamer Ausgaben, die am besten erfüllt werden können durch das einheitliche Vorgehen auf Grund einer Verständigung zwischen den Zentralleitungen beider Organisationen. Unerlässliche Voraussetzung für die erforderliche Einheitlichkeit des Denkens und Handelns ist die Durchtränkung der Gewerkschaftsbewegung mit dem sozialdemokratischen Geiste. Jedem Parteigenossen erwächst die Pflicht, sein Teil dazu beizutragen, diese Voraussetzung schaffen und sichern zu helfen.

Das sind, kurz zusammengefasst, die Richtlinien für das Verhältnis zwischen Sozialdemokratie und Gewerkschaften, welche der Parteitag festgelegt hat. Schärfer noch als in der angenommenen Resolution wurden sie in den Debatten gezogen. Und das vor allem dank dem Amendement Kautsky. Dieses begnügte sich nicht damit, die oben wiedergegebene Voraussetzung für die Einheitlichkeit der Aktion beider proletarischer Kampfesorganisationen zu formulieren. Es sprach vielmehr noch aus, dass die Sozialdemokratie die höchste und umfassendste Form des proletarischen Klassenkampfes darstellt, und dass keine proletarische Organisation, keine proletarische Bewegung ihrer Aufgabe vollständig gerecht werden kann, wenn sie nicht vom Geiste der Sozialdemokratie erfüllt ist. Als praktische Konsequenz dieser grundsätzlichen Auffassung forderte es, dass jeder Parteigenosse sich bei der gewerkschaftlichen Tätigkeit wie bei jeder öffentlichen Betätigung an die Beschlüsse des Parteitags gebunden fühlen müsse. Es fasste damit den Kern des aufgerollten Problems.

So lebhaft auch der zweite Teil des Amendements umstritten wurde: kein Redner hat die grundsätzliche Auffassung angefochten, die es vertrat, und Bömelburg, der ersten und besten Gewerkschaftsführer einer, stellte sich im Wesentlichen auf den gleichen Boden wie Kautsky, indem er erklärte, dass die Beschlüsse der Partei „selbstverständlich für jeden einzelnen Parteigenossen maßgebend sind“. Was gegen die beanstandeten Sätze geltend gemacht wurde, war ihre „Selbstverständlichkeit“, waren im Hinblick auf die vereinsgesetzliche Praxis der Behörden Zweckmäßigkeitsrücksichten. Ausschlaggebender als all das mag jedoch wohl der Wunsch gewesen sein, auch den Schein zu vermeiden, als wolle man eine Unterwerfung der Gewerkschaften unter die Partei, statt der Festigung des Bewusstseins innerer Zusammengehörigkeit beider und ihres planmäßigen Zusammenarbeitens. Wie die Dinge lagen, wäre die Entscheidung in Wirklichkeit nicht über die Hauptfrage der grundsätzlichen Auffassung gefallen, sondern über das Nebenmoment der Zweckmäßigkeit ihrer Proklamierung. In der Folge zog Kautsky den zweiten Teil des Amendements zurück, den ersten Teil gliederte der Parteitag der Resolution Bebel-Legien an, die mit 386 gegen 5 Stimmen zum Beschluss erhoben wurde.

Was die verschiedene Stellungnahme von Gewerkschaften und Sozialdemokratie zur Frage des politischen Massenstreiks anbelangt, so ist sie durch die in die Resolution eingefügte „Feststellung“ beseitigt worden, dass der einschlägige Beschluss des Kölner Gewerkschaftskongresses nicht im Widerspruch steht zu dem Beschluss des Jenaer Parteitags. Es liegt auf der Hand, dass diese „Feststellung“ nicht auf ihre Logik geprüft werden darf, sondern als Versicherung der inneren Solidarität gelten muss, die Gewerkschaftsbewegung und Sozialdemokratie angesichts aller großen Probleme und Aufgaben verbindet, welche aus dem Kampf der Klassen für das Proletariat hervorwachsen. Unseres Erachtens können sich Gewerkschaften und Sozialdemokratie der erfolgreichen Klärung freuen. Gewiss, dass auch sie nicht für alle Zukunft die Reibungen verhindert, welche in den verschiedenen Aufgaben der beiden Organisationen begründet sind. Aber sie hat mit aller Deutlichkeit auf das Mittel hingewiesen, das ihre Überwindung sichert: es ist der wachsende Einfluss der sozialdemokratischen Erkenntnis. In dieser Beziehung erwarten wir das meiste von dem starken anspornenden Nachhall, den die Mannheimer Diskussionen in den Massen der gewerkschaftlich und politisch Organisierten finden werden, so hoch auch immer wir die gefassten Beschlüsse über das harmonische Hand in Hand arbeiten der beiden Organisationen werten, insbesondere aber die beschlossene Verständigung ihrer Zentralleitungen.

Die Behandlung der Frage des politischen Massenstreiks stand im Zeichen des Bibelwortes: „Ihr sollt nicht sorgen für den andern Morgen, ein jeglicher Tag wird für das Seine sorgen; es ist genug, dass ein jeglicher Tag seine eigene Mühe und Plage habe.“ Sie erfüllte ihren hauptsächlichsten Augenblickszweck: scharf hervorzuheben, dass der politische Massenstreik nicht der alleinseligmachende geschichtliche Homunkulus ist, der jederzeit in der Retorte eines Beschlusses der proletarischen Kampfesorganisationen fabriziert werden kann. Es geschah dies, ohne dass der Parteitag von einem Hauch jener Entrüstung gekräuselt wurde, die kurz vorher gewaltig in dem Tintenfass einiger revisionistischer „Revolutionsromantiker“ gestürmt hatte, die kaum vor Jahresfrist sogar die bloße Diskussion des politischen Massenstreiks verfemt wissen wollten, nun aber die heftigsten Vorwürfe gegen die Parteileitung erhoben, dass sie in dem preußischen und sächsischen Wahlrechtskampf hinter die „großen Worte“ nicht die „große Tat“ des Massenstreiks gesetzt. Dass mit den Mannheimer Verhandlungen die Frage des politischen Massenstreiks gründlich und endgültig erörtert sei, wird niemand behaupten, der tiefer in die Natur dieses proletarischen Kampfesmittels eingedrungen ist. Um nur eins herauszugreifen: Dieselben Wesenseigentümlichkeiten, die sich dem Massenstreik auf Kommando widersetzen, schließen unseres Erachtens ebenso aus, dass er von vornherein ein und für allemal lediglich als Verteidigungswaffe zum Schutze des Wahlrechts ins Auge gefasst werden kann. Bestimmte geschichtliche Situationen können eintreten, die ihn zur Abwehr anderer Attentate als eines Wahlrechtsraubs herausfordern, die ihn als Angriffswaffe im Kampf für Rechte und Reformen heischen. Wie die Dinge augenblicklich gelagert sind, verzeichnen wir mit Genugtuung den wichtigen Schritt zum theoretischen Verständnis des Massenstreiks, den der Mannheimer Parteitag getan hat. Andere werden folgen. Wie viele Jahre hat es nicht gedauert, welch leidenschaftlicher Auseinandersetzungen hat es nicht bedurft, bis sich die Sozialdemokratie zur prinzipiellen Erkenntnis von dem Wert und den Schranken des Parlamentarismus durchgerungen hat.

Die Materie der „Volkserziehung“ ist auf dem Parteitag angeschnitten, aber nicht erledigt worden. Immerhin siegt als praktisch wertvolles Ergebnis bereits der Beschluss vor, einen siebengliedrigen Bildungsausschuss zu konstituieren. Entsprechend den Bedingungen, die für sein Wirken in den Leitsätzen vorgesehen sind, wird er im Laufe des neuen Tätigkeitsjahres der Partei an die Erfüllung seiner Aufgaben gehen. Was den theoretischen Teil der Leitsätze anbelangt, so ist die Beschlussfassung darüber ausgesetzt worden. Mit manchen anderen Parteiorganen sind wir der Ansicht, dass trotz des abgebrochenen Referats Zetkin diese Beschlussfassung erfolgen konnte. Die Leitsätze hatten lange genug zur öffentlichen Diskussion gestanden, dass die Delegierten sich mit ihnen auseinanderzusetzen vermocht, und prinzipieller Widerspruch gegen sie war nur in letzter Stunde und obendrein in einem journalistischen Privatunternehmen erfolgt, von dem Genosse Wels erklärte, dass die Partei ihm nun und nimmer Heimatrecht gewähren dürfe. Indes bedauern wir die verschobene Beschlussfassung nicht. Wir erhoffen von der Verbreitung der einschlägigen Referate als Broschüren und der Wirksamkeit des Bildungsausschusses eine um so gründlichere Diskussion des bedeutsamen Bildungsproblems und der Aufgaben, welche es der Partei stellt.

Die Resolution zu Strafrecht, Strafprozess und Strafvollzug, welche der Parteitag im Anschluss an das glänzende Referat Haases debattelos annahm, formuliert die diesbezüglichen Reformforderungen des Proletariats. Was Genosse Haase zu ihrer Begründung darlegte, führte auf der Grundlage des geschichtlichen Materialismus tief in das Wesen der Frage ein und ließ damit den Zusammenhang zwischen Ökonomie und Recht, zwischen dem wirtschaftlichen Unterbau und dem juristischen Überbau der Gesellschaft klar hervortreten. Abgesehen von ihrer speziellen Bedeutung sind seine Ausführungen trefflich geeignet, dem Proletariat das Recht der bürgerlichen Ordnung im Allgemeinen als Recht der besitzenden und ausbeutenden Klassen zum Bewusstsein zu bringen.

Zum Schluss sei noch vermerkt, dass durch die Debatten über den Vorstandsbericht, den parlamentarischen Tätigkeitsbericht und über Anträge verschiedener Natur ein frischer Zug gesunder Kritik und drängender Arbeitsfreudigkeit wehte. Letzteres gilt besonders in hohem Maße von den trefflichen Ausführungen zur Frage der Jugendbewegung. Nach den verschiedensten Richtungen hin ist der Mannheimer Parteitag reich an fruchtbaren Anregungen gewesen, wie er andererseits mit ruhiger Bestimmtheit den alten revolutionären Kampfesgeist der Sozialdemokratie bekundet hat. Diese kann daher mit verächtlichem Achselzucken sich von der Zeichendeuterei des bürgerlichen Zeitungsgeschwisters abwenden, das am Grabe seiner Prophezeiungen von der wachsenden Entfremdung zwischen Sozialdemokratie und Gewerkschaftsbewegung und der sicheren Verbürgerlichung der letzteren die verschämte Hoffnung auf eine „Mauserung“ der ersteren aufpflanzt. Sie weiß, dass der Mannheimer Parteitag der einen revolutionären Arbeiterbewegung unzweideutig die Losung zugerufen hat: mehr rüsten, besser rüsten auf der ganzen Linie zum Kampfe gegen die kapitalistische Ordnung.


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