[Nach „Die Gleichheit. Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen“, 16. Jahrgang Nr. 22, 31. Oktober 1901, S. 151-153]
Genossin Popp hat sich in der letzten Nummer gegen die Auffassung gewendet, die ich in meinem Referat über das Frauenstimmrecht in Bezug auf den Wahlrechtskampf des österreichischen Proletariats vertreten habe. Meine Ausführungen lauteten:
„Eine ähnliche Situation wie in Schweden und Belgien hat auch in Österreich vorgelegen. Dort ist es dem Proletariat nach jahrzehntelangem, zähem Kampfe gelungen, die Regierung endlich zu zwingen, an eine einigermaßen gründliche Reform des Wahlrechtes zu gehen, das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht zu den Reichsratswahlen einzuführen und mit dem Kuriensystem aufzuräumen, dank dessen die politische Macht des Proletariats im Parlament völlig erdrückt wird. Die Wahlrechtsreform, wie die Regierung sie formuliert hat, ist hochbedeutend, entspricht aber durchaus nicht den Forderungen der Sozialdemokratie. In dieser Situation haben die österreichischen Genossen entschieden, dass es zunächst gelte, das Wahlrecht den Männern unbedingt und so rasch als möglich zu sichern. Und da ihnen diese Sicherung gefährdet erschien durch die Verquickung des Männerstimmrechtes mit der Forderung des Frauenstimmrechtes, so haben sie beschlossen, diese letzte Forderung zurückzustellen. Die österreichische Sozialdemokratie hat sich darauf beschränkt, ihre volle Macht für den Wahlrechtsentwurf der Regierung einzusetzen, sich dabei bemühend, durch den parlamentarischen Kampf so viel Verbesserung als möglich herbeizuführen. Man versteht durchaus, von welchen Erwägungen die Auffassung diktiert worden ist, dass das allgemeine Männerwahlrecht durch die Forderung gefährdet werden könnte. Es galt eine Wahlrechtsreform endlich zustände zu bringen, die in Österreich nicht nur die Vorbedingung dazu ist, dass das Proletariat seine volle Macht zu entfalten vermag, sondern auch die notwendige Voraussetzung für den Bestand des Staates selbst geworden ist. Aber ich bin der Überzeugung, dass trotz alledem die Forderung des Frauenstimmrechtes von Anfang an hätte aufrecht erhalten und vor allem in der Agitation und im Parlament mit allem Nachdruck verfochten werden sollen. Wir anerkennen die Disziplin der österreichischen Genossinnen und ihr Solidaritätsgefühl der Partei gegenüber, indem sie sich der Entscheidung der Partei gefügt haben, es fragt sich aber doch, ob diese Entscheidung notwendig gewesen wäre. Und ich persönlich verneine die Notwendigkeit dieser Entscheidung von Anfang an.
Niemand von uns ist so töricht, zu verlangen, dass die Forderung des Frauenwahlrechtes zu einem ausschlaggebenden Punkt des augenblicklichen Aktionsprogramms der österreichischen Genossen hätte gemacht werden müssen. Das wäre ein Verbrechen gewesen. Aber ein anderes ist es, wenn eine Forderung von Anfang an ganz ausgeschieden wird im Kampfe um das Wahlrecht. (Sehr richtig!) Wir bedauern deshalb, dass weder in der Agitation noch im Parlament die Forderung des Frauenstimmrechtes von unseren österreichischen Genossen mit dem Nachdruck erhoben worden ist, die ihrer Bedeutung zukommt. Die befürchtete lange Verschleppung der Einführung des allgemeinen Wahlrechtes wäre dadurch meiner Auffassung nach nicht eingetreten. Zunächst war allen Absichten nach Verschleppung der Wahlrechtsreform von vornherein eine Grenze gezogen durch die Furcht vor der Macht des Proletariats; denn die Haltung der reaktionären Parteien in den Wahlrechtskämpfen wird im letzten Grade nicht durch die „weise Mäßigkeit“ de proletarischen Forderung, vielmehr durch den Hinblick auf die tatsächliche Macht des Proletariats bestimmt. Auch die zäheste Reaktion lässt, was sie nicht wehren kann. Dann aber konnte die Forderung des Frauenstimmrechtes wie jede andere Einzelforderung des sozialdemokratischen Wahlrechtsprogramms im entscheidenden Momente immer noch zurückgezogen werden, nachdem sie vorher ihrer Bedeutung gemäß erhoben und verfochten worden war. Trotz aller Vorsicht und Rücksichtnahme auf eine eventuelle Verschleppung ist man in Österreich nicht darum herumgekommen, sich im Wahlrechtsausschuss mit dem Frauenstimmrecht zu beschäftigen. Der Demokrat Choc hat das Frauenstimmrecht dort beantragt. Zwei Reaktionäre, Hruby und Kaiser, das Damenwahlrecht. Genosse Dr. Adler hat dann in trefflicher Weise zu der Frage Stellung genommen. Es wäre aber in jeder Hinsicht wirksamer gewesen, wenn die Sozialdemokratie von Anfing an für diese Forderung mit gehörigem Nachdruck eingetreten wäre. Im Kampfe für das Recht sozial Unterdrückter, minder berechtigter Klassen und Schichten muss die Sozialdemokratie jederzeit den bürgerlichen Parteien vorangehen. Wenn man von Seiten der Gegner Verschleppungsanträge befürchtete, so stand es ja durchaus in der Macht der Fraktion, den Antrag nach der Begründung zurückzuziehen. (Sehr richtig!) Der springende Punkt für unsere Stellungnahme ist aber der, dass die Haltung der Sozialdemokratie diktiert sein muss von einer prinzipiellen Auffassung, nicht von Zweckmäßigkeitsrücksichten. Ausschlaggebend muss für uns sein eine prinzipielle Auffassung, die nicht vom orthodoxen Buchstabenglauben vorgeschrieben wird, sondern von der klaren, wohlbegründeten Erkenntnis, dass im letzten Grunde jede prinzipielle Politik die praktischste und zweckmäßigste ist. (Stürmische Zustimmung.)
Überall im Wahlrechtskampf muss von dieser prinzipiellen Auffassung ausgegangen werden; denn wie die Dinge sich entwickelt und zugespitzt haben, ist jeder Wahlrechtskampf ein Kampf um die politische Macht zwischen dem Proletariat und den besitzenden Klassen. So fassen ihn auch die bürgerlichen Klassen auf, und deshalb widersetzen sie sich mit solcher Zähigkeit, solcher Energie, solcher Bösartigkeit jeder Erweiterung des Wahlrechtes. Sie fürchten die wachsende Macht des Proletariats. (Sehr richtig!) Und so werden sie unsere Wahlrechtsanträge nicht nach Maßgabe unserer Bescheidenheit behandeln (Heiterkeit), sondern nach dem Maße ihrer Furcht vor dem Proletariat. So entsteht die Frage: Ist der Verzicht auf einzelne oder die Aufrollung aller unserer Forderungen das beste Mittel, um unsere Macht zu stärken? Die Antwort darauf fällt meines Erachtens nach zugunsten der Formulierung und Verfechtung unseres vollen Wahlrechtsprogramms aus. Auf möglichst breiter Basis müssen wir unsere Forderungen erheben, um die Massen in Bewegung zu setzen, und die Forderung des Frauenstimmrechtes ist geeignet, die Basis unserer Kampfesstellung zu vergrößern und uns neue breite Massen Entrechteter als Mitstreiter und Mitarbeiterinnen zuzuführen. (Lebhafte Zustimmung.)
Noch ein anderer Gesichtspunkt kommt in Betracht. In dem Maße, als wie wir die Forderung des Frauenwahlrechtes erheben, schwächen wir die Gegner, tragen wir Verwirrung und Zersplitterung in ihre Reihen. (Lebhafte Zustimmung.) Wir lösen damit alle sozialen Gegensätze aus, die bei den bürgerlichen Klassen zwischen Mann und Frau vorhanden sind, wir zwingen alle bürgerlichen Parteien wie die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen, auch in der Frage des Frauenwahlrechtes Farbe zu bekennen. Es muss deshalb die Forderung des Frauenwahlrechtes mit allen unseren Wahlrechtskämpfen verbunden werden. Dies ist bei uns in Deutschland stets geschehen. Wir haben den Wahlrechtskampf geführt als Kampf für die gleichen Rechte von Mann und Frau und werden ihn so weiter führen. Wir sozialdemokratischen Frauen sehen dabei ab von jeder Eigenbrötelei. (Lebhafte Zustimmung.) Wir befürworten durchaus nicht eine besondere sozialdemokratische Frauenwahlrechtsaktion. Wir fordern, dass unsere Genossinnen im allgemeinen Wahlrechtskampf nur ihre Schuldigkeit tun. Das ist das wirksamste Mittel, für ihr volles Bürgerrecht zu kämpfen. Wir sind überzeugt, dass dadurch die proletarischen Massen für das Frauenwahlrecht mobilisiert werden. Wir wissen, dass nicht in kurzer Zeit der Sieg des Frauenwahlrechtes zu erreichen sein wird, aber wir schaffen die wichtigste Vorbedingung für diesen Sieg, indem wir Hunderttausende von Köpfen revolutionieren. (Lebhafte Zustimmung.) Wir führen unseren Kampf nicht als Kampfzwischen den Geschlechtern, sondern als Kampf gegen die politische Übermacht der besitzenden Klassen, als Kampf, den wir im Grunde führen mit allen Ausgebeuteten, allen Entrechteten ohne Unterschied des Geschlechtes; einen Kampf, dessen Bedeutung vor allem darin besteht, dass er in den breitesten Massen des Proletariats die Erkenntnis von seiner geschichtlichen Mission und seiner sozialen Macht heranreifen lässt. Wenn eines Tages die geschichtliche Entwicklung objektiv weit genug vorgeschritten ist, so kann dann das Proletariat in seiner Gesamtheit ohne Unterschied des Geschlechtes dank dieser festgewurzelten Erkenntnis jeder knechtenden Macht der kapitalistischen Gesellschaftsordnung zurufen: „Es liegt an mir, ein Ruck von mir, ein Schlag von mir, zu dieser Frist, – und siehe, das Gebäude stürzt, von welchem du die Spitze bist!“
Ich habe diese meine Ausführungen in Mannheim zur Antwort auf Genossin Popps Artikel in letzter Nummer voraus gestellt, weil aus ihnen unzweideutig verschiedenes hervorgeht. Zunächst, dass ich weder die Bedeutung noch die Schwierigkeiten des letzten Wahlrechtskampfes in Österreich unterschätzt habe. Des weiteren, dass es mir nicht eingefallen ist, den österreichischen Frauenrechtlerinnen gleich die Losung zu vertreten: „Das Frauenstimmrecht auf alle Fälle.“ Ich bin auch nicht einen Augenblick im Unklaren darüber gewesen, dass der Wahlrechtskampf in Österreich unter der vorliegenden Situation als praktisch greifbares Resultat nicht mehr als die Einführung des allgemeinen Männerwahlrechtes ergeben konnte. Daher habe ich keineswegs den österreichischen Genossen und Genossinnen angesonnen, die Forderung des Frauenwahlrechtes zum Grund- und Eckstein des Wahlrechtskampfes zu machen, mit der die Wahlrechtsreform stehen und fallen musste. Im Hinblick auf den Kampfespreis des proletarischen Ringens um die Demokratisierung des Wahlrechtes habe ich mich – unserer bisher befolgten Taktik entsprechend und in Würdigung der jetzigen Machtverhältnisse zwischen den ausbeutenden und ausgebeuteten Klassen – sogar nachdrücklich gegen die Parole des alles-oder-nichts erklärt. Jedoch mehr noch. Ich habe nicht einmal der Meinung Ausdruck verliehen, wie es nach Genossin Popps Worten scheinen könnte, die österreichischen Genossinnen hätten in ihrem Wahlrechtskampf das Frauenstimmrecht besonders in „den Vordergrund“ stellen müssen.
Meine Ausführungen zu der strittigen Frage besagten nicht mehr, allerdings aber auch nicht weniger, als was der Internationale sozialistische Kongress zu Amsterdam in der bekannten Resolution über das Frauenstimmrecht festgelegt hat. Nämlich, dass auch in dem österreichischen Wahlrechtskampf das Frauenstimmrecht hätte gefordert, in der Agitation festgehalten und mit allem Nachdruck vertreten werden sollen. Es liegt auf der Hand, dass dieser Standpunkt nicht gleichbedeutend ist mit einer Befürwortung des Hervordrängens der Forderung des Frauenstimmrechtes vor die übrigen proletarischen Einzelpostulate zur Demokratisierung des Wahlrechtes, etwa in der Art, wie es ein Teil der englischen Genossinnen meines Erachtens mit Unrecht praktiziert hat. Wohl aber will er das Frauenstimmrecht gemäß seiner grundsätzlichen und praktischen Bedeutung für das kämpfende Proletariat gewertet wissen. Er schließt daher unzweideutig das Bedauern in sich, dass die österreichischen Genossen – die Genossinnen inbegriffen – das Frauenstimmrecht von vornherein aus dem Wahlrechtskampf ausgeschaltet haben, denn diese Ausschaltung bedingte ganz naturgemäß, dass die Forderung auch aus der Agitation verschwand und im Parlament nicht ihrer Wichtigkeit entsprechend von Seiten der Sozialdemokratie verfochten worden ist.
In das Bedauern haben zum Teil noch vor kurzem auch die österreichischen Genossinnen eingestimmt. Genossin Popp schrieb in der Aprilnummer der „Sozialistischen Monatshefte“: „Dass … tatsächlich in dem ganzen Wahlrechtskampf von den sozialdemokratischen Rednern über die Berechtigung des Frauenwahlrechts nicht gesprochen wurde, haben auch die Genossinnen mehr oder weniger schmerzlich empfunden.“ Mir erscheint dieses schmerzliche Empfinden als der widerspruchsvolle Nachklang einer Illusion. Während einer Periode des Kampfes konzentriert sich die Agitation unvermeidlich auf das Kampfesobjekt. Die Agitation ist ja selbst ein wesentlicher, ja der wichtigste Teil des Kampfes, sie ist die Order, welche das Bewusstsein der Massen mobilisiert und als Macht für das gesteckte Ziel aufmarschieren lässt. Eine Forderung, die nicht im Aktionsprogramm einer sozialdemokratischen Kampagne ausgesprochen ist, wird daher im Allgemeinen auch in der Agitation unausgesprochen bleiben. Es ist nur konsequent, wenn in Genossin Popps letztem Artikel sich das angezogene Bedauern verflüchtigt hat, wenn es der Überzeugung gewichen ist, dass die befolgte Taktik „dem Frauenstimmrecht mehr genützt hat, als wenn es so nebenbei gefordert worden wäre“. Allerdings, den Beweis dafür hat Genossin Popp nicht erbracht, dass eine Forderung wie die des Frauenstimmrechts, die es gilt dem Bewusstsein der Massen als berechtigt zu erweisen und in ihm fest zu verankern, dadurch besonders gewinnt, dass sie – unausgesprochen bleibt. Meiner Ansicht nach soll die Sozialdemokratie als Führerin in den proletarischen Wahlrechtskämpfen das Frauenstimmrecht fordern, gerade weil es zum Zwecke der Revolutionierung der Köpfe notwendig ist, dass von ihm gesprochen wird. Freilich nicht „so nebenbei“, sondern mit dem Ernst und dem Nachdruck, mit dem alle grundsätzlichen Forderungen der Sozialdemokratie, mit der im Kampfe um das Wahlrecht alle Forderungen zur vollen Demokratisierung des Wahlrechts vertreten werden müssen.
Doch weiter! Das zitierte Bruchstück meines Referats bestätigt, worauf ich schon in der letzten Nummer kurz hinwies. Ich habe nicht behauptet, dass die österreichischen Genossen und Genossinnen von der Forderung des Frauenstimmrechts abgesehen hätten „aus Angst vor der Rückständigkeit der Frauen“ oder aus „Rücksicht auf eine bürgerliche Partei“. Ihre Stellung habe ich vielmehr aus ihrer Überzeugung erklärt, dass die Forderung des Frauenwahlrechts die Einführung des allgemeinen Männerwahlrechts gefährden werde. Die grundsätzliche Forderung trat in der Folge hinter Zweckmäßigkeitsrücksichten zurück. Der befolgten Taktik entgegen habe ich eine grundsätzliche Politik befürwortet und begründet, dass eine solche auch die praktischste ist. Genossin Popp hat die betreffenden Gedankengänge – mit Ausnahme eines einzigen – links liegen lassen, obgleich sie den Kernpunkt des aufgerollten Problems bilden. Dafür rechtfertigt sie die Stellung der österreichischen Genossen und Genossinnen mit einer Reihe Argumente, die durchaus meine Darstellung von den Gründen derselben bestätigen.
Nach Genossin Popps Ansicht wäre es eindruckslos und damit zwecklos gewesen, das Frauenstimmrecht zu fordern, weil aller Augen auf den Wahlrechtskampf der Sozialdemokratie gerichtet waren“, … weil „das Frauenstimmrecht niemand ernst genommen hätte“, … weil keine Genossin „vermocht hätte, die Aufmerksamkeit auf etwas anderes zu lenken als auf das gleiche Recht der Männer“. Wird diese Meinung wirklich beweiskräftig dadurch erhärtet, dass die Frauenwahlrechtsversammlungen der bürgerlichen Frauenrechtlerinnen eindruckslos geblieben sind? Meines Erachtens: nein! Als Teil des sozialdemokratischen Aktionsprogramms hätte das Frauenwahlrecht eine Beachtung gefunden, die ihm als frauenrechtlerischer Demonstrationsforderung versagt blieb. Ein anderes ist es, ob hinter einer Forderung eine Gruppe bürgerlicher Ideologen steht oder das Proletariat als Klasse wäre bezüglich des Frauenstimmrechts das letztere der Fall gewesen, so hätte es auch „ernst genommen“ werden müssen. Der Ernst der Gegner den sozialdemokratischen Forderungen gegenüber wird im letzten Grunde durch die Macht bestimmt. welche das Proletariat dafür einsetzt.
Hören wir Genossin Popp weiter, so konnte das Frauenstimmrecht nicht nur aus dem Wahlrechtskampf ausgeschieden werden, sondern so musste das zur Sicherung des allgemeinen Männerwahlrechtes geschehen. Der Artikel enthält jedoch meines Erachtens nicht eine Tatsache, nicht eine logische Gedankenkette, auf welche sich die Annahme mit schlüssiger Kraft berufen könnte. Der Hinweis auf die Zähigkeit und Tücke der Gegner, auf die Schwierigkeiten, die Bedeutung und die Großartigkeit des Wahlrechtskampfes ist kein Beweis dafür. „Es musste eben allen Machtfaktoren in Österreich eindringlichst eingeschärft werden, dass es uns Ernst ist. bis ans Ende zu gehen, nicht mehr ohne vollen Erfolg den Kampf zu beenden. Daher ließen wir alles, was gegenwärtig keine Aussicht auf Erfolg hatte, unausgesprochen.“ Wollte die Sozialdemokratie die angeführte Auffassung zur Richtschnur ihrer Taktik erheben, so müsste sie sofort den Kampf für ihr Endziel abschwören, denn dieser hat gegenwärtig „keine Aussicht auf Erfolg“, so müsste sie ganz in der kleinen „positiven“ Tagesarbeit aufgehen und sich aus dem Stürmer und Dränger Faust, der Himmel und Erde fassen will, in den versauerten Reformphilister Wagner verwandeln, „der gierig mit der Hand nach goldenen Schätzen gräbt und froh ist, wenn er Regenwürmer findet“. Doch sehen wir von den logischen und geschichtlichen. Konsequenzen einer Verallgemeinerung der Taktik der Erfolgsaussicht ab und bleiben wir bei dem speziellen Fall. Meines Dafürhaltens hat keineswegs der Verzicht auf wesentliche Teile des sozialdemokratischen Wahlrechtsprogramms die herrschenden Gewalten in Österreich von der ernsten Entschlossenheit des Proletariats überzeugt, nicht ohne das allgemeine Wahlrecht aus dem Kampfe zurückzukehren. Das hat vielmehr die Kraft, das Ungestüm, die Ausdauer bewirkt, mit welcher das österreichische klassenbewusste Proletariat in bewunderungswürdiger Weise diesen Kampf neuerlich aufgenommen hat, indem es die Frage der Wahlrechtsreform aus den Kabinetten der Minister und den Konventikeln der Parlamentarier in die Straße, unter die Massen trug. Genossin Popps Überblick über die verschiedenen Etappen des Wahlrechtskampfes illustriert das recht deutlich.
Was den jeweiligen erreichbaren Siegespreis der sozialdemokratischen Wahlrechtskämpfe anbelangt, so wird er meiner Meinung nach um so vollständiger sein, je breiter die Grundlage ist, auf der das ringende Proletariat steht, je mächtiger es in der Folge zum Schlage auszuholen vermag. Die Breite und Festigkeit der Grundlage des Wahlrechtskampfes und seine Stoßkraft wachsen aber in dem Maße, als die Sozialdemokratie für ihr volles Wahlrechtsprogramm kämpft – die Ausdehnung des Wahlrechtes auf die einundzwanzigjährigen Staatsangehörigen, die Einführung des Proporzes usw. usw. natürlich inbegriffen. Diese Voraussetzung lässt die Zahl der sozial Unterdrückten und Rechtlosen anschwellen, deren Interessen und Recht die Sozialdemokratie verteidigt; sie vermehrt daher den sozialdemokratischen Heerbann und steigert dessen Ausdauer und Begeisterung. Genossin Popp hat den Kampf für das volle sozialdemokratische Wahlrechtsprogramm einseitig nur unter dem Gesichtswinkel einer eventuellen Abschwächung des Wahlrechtsfeldzugs betrachtet. Das vielleicht nötige spätere Zurückziehen der Forderung des Frauenstimmrechtes aus dem parlamentarischen Kampfe wäre nach ihr „direkt eine Gefahr“ für den Ausgang des Wahlrechtskampfes gewesen. Es hätte ihrer Überzeugung nach „Zweifel an dem Ernste des Kampfes“ aufkommen lassen und den Anschein erwecken können, dass man „schließlich auch am allgemeinen gleichen Wahlrecht der Männer werde herum mäkeln lassen“. Dieses Argument kehrt sich gegen Genossin Popps Auffassung, sobald man den Tatsachen ins Antlitz schaut. Ebenso wenig wie andere große politische Kämpfe des Proletariats wird der österreichische Wahlrechtskampf in Wirklichkeit im Parlament entschieden. Seine entscheidenden Schlachten schlagen die proletarischen Massen außerhalb des Reichsrats. Wenn also das Zurückziehen eines Punktes des sozialdemokratischen Wahlrechtsprogramms aus dem Kampfe tatsächlich die charakterisierte Gefahr in sich schlösse, dann müsste diese Gefahr schon, und zwar erst recht durch die von vornherein kampflos erfolgte Ausschaltung wichtiger Wahlrechtsforderungen heraufbeschworen werden.
Übrigens hat die Beschränkung des österreichischen Wahlrechtskampfes auf das allgemeine Männerwahlrecht, die Gegner keineswegs davon zurückgehalten, dem Proletariat den Erfolg wieder streitig machen zu wollen oder ihn wenigstens zu verkleinern. Es bedurfte der Drohung mit dem revolutionären Kampfesmittel des politischen Massenstreiks, um die stockende Wahlrechtsreform in neuen Fluss zu bringen. Die Reaktion hat mittels einer durch und durch plutokratischen Wahlkreisgeometrie, welche die Steuerkraft eines Bezirkes mehr berücksichtigt als die Zahl seiner Wahlberechtigten, ein großes und böses Loch in das gleiche Männerwahlrecht geschnitten. Tatsächlich sind in der Folge zum Beispiel die böhmischen Textilarbeiter nicht gleichen Wahlrechtes mit den böhmischen Grundbesitzern. Angesichts dieses und anderer „Schönheitsfehler“ des schwer errungenen allgemeinen Wahlrechtes könnte ich den Spieß umdrehen und mit der gleichen logischen Berechtigung wie Genossin Popp behaupten, die Beschränkung des Kampfesziels habe den reaktionären Klassen den Nacken zum erfolgreichen Herummäkeln an dem allgemeinen Männerwahlrecht gesteift. Das Gesetz vom Parallelogramm der Kräfte setzt sich ja im Allgemeinen auch im sozialen Leben durch. Wer nicht von den reaktionären Gewalten stromabwärts getrieben werden und unter dem ins Auge gefassten Ziel landen will, der muss seinen Kurs bekanntlich stromaufwärts über das Ziel hinaus halten. Womit ich nicht gesagt haben will, die österreichischen Genossen hätten mehr durchsehen können, als was sie erreicht haben. Die fesselnde Schilderung des glänzenden Wahlrechtskampfes, die Genossin Popp gegeben, erweist deutlich, dass in demselben Macht gegen Macht steht. Ich glaube, in meinem Referat nachgewiesen zu haben, dass die Aufrollung des vollen sozialdemokratischen Wahlrechtsprogramms und nicht seine Beschränkung die Macht des Proletariats in diesem Kampfe stärkt. Damit ist meines Erachtens auch die Frage nach dem taktischen Wert der Ausschaltung des Frauenstimmrechts aus dem Wahlrechtskampf beantwortet. Die Darlegung dieses meines Standpunktes enthält nicht einen Satz, der nach Inhalt oder Form die österreichischen Genossinnen verletzen könnte. Dagegen war es mein Recht als Kämpferin, meine Pflicht als Beauftragte der deutschen Genossinnen, die Gründe zu entwickeln, auf die wir uns berufen, um den österreichischen Genossinnen zu sagen: Eure Taktik darf und wird nicht die unsere sein!
Klara Zetkin
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