[Nach „Die Gleichheit. Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen“, 6. Jahrgang Nr. 6, 18. März 1896, S. 42]
In drei Sitzungen verhandelte der Reichstag über die von den Sozialdemokraten und der freisinnigen Volkspartei beantragte Reform des Vereins- und Versammlungsrechts, welche an Stelle der Buntscheckigkeit Einheitlichkeit, an Stelle polizeilicher Willkür und richterlicher Spitzfindigkeit Rechtssicherheit, an Stelle vormärzlicher Bedrückung staatsbürgerlichen Lebens freie Betätigung desselben setzen will. Die Notwendigkeit der geforderten Reformen ward erwiesen durch die Aufzählung und Kennzeichnung der ungeheuren Missstände, mit denen der deutsche Staatsangehörige sich polizeifromm und juristenfürchtig abfinden soll. Fürwahr, es war ein ganzer Berg von Ungeheuerlichkeiten, die sich da auftürmten, die Kritik herausfordernd, einen Wandel der Dinge eindringlich heischend. Vorfälle über Vorfälle kamen zur Sprache, die sinnenfällig erwiesen, dass dem werktätigen Volk gegenüber das Gesetz nicht bloß seinem Buchstaben nach gehandhabt wird, sondern dass es die Staatsgewaltigen einem angeblich im Text herum irrlichteliereden Geist entsprechend auch auslegen. Die angeführten Tatsachen beleuchteten erquicklicher Klarheit die Herrschaft des von einem Komödienvers zu einem Rechtsgrundsatz erhobenen Spruches: „Wenn Zwei dasselbe tun, so ist es nicht dasselbe“, jenes Spruches, der bekanntlich die tiefe Literaturkenntnis wie den unbeugsamen Rechtssinn des preußischen Justizministers glänzend erhärtet.
Aus den Debatten erhellte, dass es besonders zwei Schichten der Bevölkerung sind, die unter den Vereins- und Versammlungsgesetzen fast aller Bundesstaaten und Zaunkönigreiche leiden: die Arbeiter und die Frauen. Und zwar sind es von letzteren zumal die proletarischen Frauen, welche die schreienden Mängel des status quo empfinden. Abgesehen von etlichen wenigen Einzelstaaten, zumal von Württemberg, wo das Vereins- und Versammlungsrecht vernünftig gefasst ist und anständig gehandhabt wird, weisen die einschlägigen Bestimmungen trotz ihrer Buntlappigkeit ein erschreckend einheitliches Gepräge insofern auf, das sie reaktionär sind und den Frauen gegenüber erzreaktionär. Je mehr sich aber unsere wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse von denen der Zeit entfernen, da der Großvater die Großmutter nahm, und je schärfer sich in der Folge der Kampf zwischen Satten und Darbenden zuspitzt, um so schärfer wird unten das Bedürfnis nah einer durchgreifenden Reform empfunden, um so weniger ist man oben geneigt zu reformieren. Kräftig trat die erstere Tendenz zutage bei den Vorkämpfern und Wortführern der werktätigen Masse, den Sozialdemokraten. Mehr oder weniger verblümt oder feigenblattlos blickte das letztere Bemühen hervor aus den Reden der parlamentarischen Rechten und der Regierungsvertreter. Die bürgerlichen Oppositionsparteien aber wollten es weder mit unten noch mit oben ganz verderben. Die Zentrümler schielten dabei mehr nah oben, die freisinnigen Volksparteiler kokettieren dagegen mehr mit unten, soweit es ihre Natur als „Seiner Majestät getreueste Oppositionspartei“ erlaubte. Dem Schleifsteinmann blieb es wie so oft vorbehalten, täppisch und zynisch wie stets mit der ochsenfröschlichen Majestät seines „ICH““ für zweierlei Recht einzutreten.
Es entsprach nur der Sachlage, dass die Sozialdemokratie im Vordergrund des Kampfes um mehr Recht stand, und dass sie es war, die am nachdrücklichsten für eine Reform eintrat. Auer leitete die Aktion – die Gericht und Kampf zugleich war – durch eine vorzügliche Rede ein. Mit dem ihm eigenen frischen Humor, der sich hin und wieder zu beißendem Sarkasmus zuspitzte und wo nötig mit tiefem Ernst paarte, geißelte er den Wirrwarr der 26 Vereinsgesetze, die herrschende Rechtsunsicherheit, das Messen mit zweierlei Maß. Die nämliche Organisationsform, die zur Auflösung des Parteivorstands der Sozialdemokratie führte, besteht bei den Konservativen und dem Bund der Landwirte, ohne dass ein behördlicher Hahn danach kräht. Schlimmer als sonst wo, so zeigte der sozialdemokratische Redner auf, gilt in Sachsen bezüglich der Handhabung des Vereins- und Versammlungsrechts die Maxime: „Ja Bauer, das ist ganz ‚was anderes.“ Energisch und mit sachlichen, beweiskräftigen Gründen vertrat er die Forderung der Rechtsgleichheit zwischen männlichem und weiblichem Geschlecht in Sachen der Vereins- und Versammlungsfreiheit auf wirtschaftlichem und politischem Gebiete. Der zopfige Philisterstandpunkt müsse vor der Tatsache weichen, dass die Frau der nämlichen öffentlich rechtlichen Möglichkeit wie der Mann bedürfe, ihre wirtschaftlichen Interessen wahren zu können. Die Genossen Bueb, Lütgenau und Grillenberger schlugen kräftig in die gleiche Kerbe wie Auer, Ersterer malte mit lebhaften Farben die gar wundersamen Blüten, welche der Diktaturparagraf bezüglich der Handhabung des Vereins- und Versammlungsrechts in Elsass-Lothringen zeitigt. Lütgenau dagegen polemisierte in seinem Schlusswort zu dem Antrag der Sozialdemokraten sehr wirksam gegen das Zentrum und seine vorsintflutliche Auffassung von der Stellung und den Rechten der Frau. Grillenberger aber unterzog vorher die Kniffe und Pfiffe der Reaktion und die Möchte-gern-M****nwäsche ihrer parlamentarischen Trossbuben einer kernigen, einschneidenden Kritik, das alberne Geschwätz des Herrn von Stumm von der absolut gleichen Handhabung der Koalitionsfreiheit gegenüber den Arbeitern und den Unternehmern, bezeichnete er treffend als einen Witz, der vom Standpunkte des Neunkirchener Selbstherrschers nicht allzu schlecht sei. Die inhaltslose Behauptung des neuen Polizeiministers, es sei keine Notwendigkeit für eine Reform des Vereins- und Versammlungsrechts vorhanden, bezeichnete er als erklärlich vom Standpunkte des ehemaligen Studenten aus, der sich in seinem Vereinsleben, bei seinen Kommersen nicht durch Polizeiallmacht gehindert fühle, Sehr energisch vertrat auch Grillenberger die volle Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts bezüglich der Vereins- und Versammlungsfreiheit. Er betonte, wie Auer, dass die enge Verquickung von wirtschaftlichem und politischem Leben eine strenge Scheidung zwischen wirtschaftlichen und politischen Fragen unmöglich mache. So lange den Frauen das Vereins- und Versammlungsrecht auf politischem Gebiete vorenthalten bleibe, werde ihnen die wirtschaftliche Koalitionsfreiheit illusorisch gemacht, deren Berechtigung sogar das Zentrum anerkenne. Die Verhältnisse im Bayern erweisen dies mit wünschenswertester Deutlichkeit.
Die Freisinnigen Träger, Rickert, Lenzmann und Munckel sekundierten der Sozialdemokratie in manchen Einzelheiten ganz wacker. Aber ihre Ausführungen ermangelten der Kraft und Begeisterung, mit welchen das Bürgertum für politische Freiheit eintrat, ehe es vom Baum der Erkenntnis der Klassenherrschaft gegessen. Zumal der Wadenstrümpfler Rickert sprach es klipp und klar aus, dass das zweierlei Recht von Übel sei, weil es der Sozialdemokratie Wasser auf ihre Mühle leite und die Autorität des Staats untergrabe, die geschützt werden müsse. Die Sorge um die eigene liebe Haut, die in den Zeitläuften des Zickzackkurses gelegentlich mit den Ruten der Reaktion gestrichen werden kann, war für die Haltung der Freisinnigen jedenfalls ausschlaggebender, als die Liebe für die schönen Augen der politischen Freiheit. Einen erfreulichen Fortschritt bedeutete dagegen das Eintreten der bürgerlichen Radikalen für die Gleichberechtigung der Geschlechter. Die vier Freisinnigen, welche in der Debatte sprachen, befürworteten sehr warm die diesbezüglichen Forderungen.
Der Blechschmied Bachem, der Vertreter des Zentrums, sagte der Regierung bezüglich des zweierlei Rechts sehr bittere Wahrheiten. Was aber positive Reformforderungen anbetraf, so tänzelte er würdevoll zwischen der Polizei und der Freiheit hin und her. Sehnsuchtbewegt schwärmte er für die „richtige Mitte“ zwischen einem freiheitlichen Vereins- und Versammlungsrecht und beschränkenden Bestimmungen gegen den Missbrauch desselben. Gegen das unbeschränkte Vereins- und Versammlungsrecht der Frauen erklärte er sich mit den nämlichen Gründen zopfiger Spießbürgerei, wie im vorigen Jahr, und wie damals, unter Anrufung des Apostels Paulus. Summa summarum erklärte sich Herr Bachem im Namen seiner Fraktion gegen die Anträge und für eine Resolution, die so nichtssagend und wertlos war, dass ihr die Nationalliberalen beipflichteten.
Der Duellpastor Schall vertrat den Frauenrechten gegenüber den gleichen Standpunkt wie Herr Bachem, Er entwickelte zur Frauenfrage die bekannte Alte-Jungfer-Theorie, mitsamt dem tröstlichen Ausblick auf eine erlösende Junggesellensteuer, mit einer durch keine Sachkenntnis getrübten Behaglichkeit, welche an den Stolz des seligen Pickwick auf seine Froschsprungtheorie erinnert. Dass er bei dieser Gelegenheit die proletarische Frauenbewegung und etliche ihrer Vorkämpferinnen als blutroten Wauwau an die Wand malte, wollen wir dem Manne nicht übel nehmen. Angreifen ist gar Manchem leichter als begreifen. Herr v, Stumm trug mit gewohnter Selbstgefälligkeit eine Elegie über die geringe Koalitionsfreiheit der armen, verknechteten Kapitalisten vor, und die abscheuliche Gleichberechtigung zwischen Arbeitern und Unternehmern, sowie einen feurigen Schlachtgesang von der Notwendigkeit, die ・・ Sozialdemokratie und loyalen Parteien nicht mit gleichem Maße zu messen. Dass er sich entschieden gegen das unbeschränkte Vereins- und Versammlungsrecht der Frauen aussprach, ist selbstverständlich. Bei diesem handelt es sich ja nicht um eine Gleichberechtigung zwischen männlichem und weiblichem Geldbeutel, sondern um ein Personenrecht, das dem kämpfenden Proletariat zugute kommt.
Der Staatssekretär von Bötticher balancierte mit berufs- und gewohnheitsmäßiger Gewandtheit auf dem Turmseil des Wenn und Aber und suchte die Regierung vom Vorwurfe der Lässigkeit in der behandelten Materie zu reinigen. Die Jungfernrede des neuen Polizeiministers begann zwar mit einem Zitat aus Aristoteles, welches bewies, dass Herr von der Recke dem gegangen wordenen Köller im Punkte der Literaturkenntnisse über ist. Aber dieser Umstand wog die unfreiwillige Ergötzlichkeit der Köllerschen Beredsamkeit nicht auf. Seines Nachfolgers Rede war inhaltslos und langweilig.
Die Debatten über die Fragen schlossen mit einer Überweisung der beiden beratenen Anträge an eine 21gliedrige Kommission. Das Proletariat kann keine großen Hoffnungen auf ihre Arbeiten setzen. Insbesondere die proletarische Frauenwelt nicht. Denn die Stellungnahme des Zentrums zu der Frage einer Erweiterung der Rechte des weiblichen Geschlechts wird nicht bloß durch Bachems Ausführungen gekennzeichnet. Sie erhellt aus einen Antrage des bayerischen
Ultramontanen, welcher wohl für die Frauen die Koalitionsfreiheit fordert, aber Frauen oder Minderjährige von allen öffentlichen Versammlungen ausgeschlossen wissen will. Und die Stellungnahme des Zentrums ist für das Schicksal der Anträge im Reichstage entscheidend.
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