[Nach „Die Gleichheit. Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen“, 11. Jahrgang Nr. 11, 22. Mai 1901, S. 81 f.]
Der deutsche Reichstag hat sich in den letzten Wochen einmal im Plenum und zweimal in der Petitionskommission mit Arbeiterinnen- und Fraueninteressen beschäftigt. Wie sich dies bei der bürgerlichen Majorität dieser Körperschaft von selbst versteht, „der Not gehorchend, nicht dem eigenen Trieb“. Nicht die sozialpolitische Einsicht in die Notwendigkeit, den gesetzlichen Schutz der Arbeiterinnen zu erweitern, die Rechtsstellung des weiblichen Geschlechtes im öffentlichen Leben zu heben, hat die Vertreter der bürgerlichen Parteien zur Beschäftigung mit den aufgerollten Fragen veranlasst. Es war vielmehr der Zwang, geschaffen durch einen Antrag der Sozialdemokratie und durch Eingaben von Seiten der Genossinnen, sowie von Seiten bürgerlicher Frauenrechtlerinnen.
Der Umstand ist bezeichnend. Er spricht mit nicht misszuverstehender Deutlichkeit dafür, dass die bürgerliche Majorität des Reichstags ohne Verständnis den gesetzgeberischen Aufgaben gegenübersteht, welche die Gegenwart zu Gunsten der Arbeiterinnen und Frauen stellt. In der Tat: wären die bürgerlichen Politiker ebenso sehend wie sie blind sind für die tiefsten Schäden und dringendsten Bedürfnisse, welche die umgewälzten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in der proletarischen und bürgerlichen Frauenwelt zeitigen, sie selbst müssten die Initiative zu den erforderlichen und geforderten Reformen ergriffen haben. Und dies im Namen all der Begriffe – Heiligkeit der Familie, Vaterland, Kultur und etliche mehr –, die so reichlich von den Lippen der Herren träufeln, wenn sie die Gesetzgebungsmaschinerie in Bewegung setzen, um die Volksmassen zu Nutz und Frommen der Kapitalistensippe durch „Liebesgaben“ zu plündern oder mit „gepanzerter Faust“ zu knebeln.
Was aber die aufgedrungene Beschäftigung der bürgerlichen Majorität mit Frauen- und Arbeiterinneninteressen andeutet, das bestätigen die stattgefundenen Verhandlungen und gefallenen Entscheidungen. Sie schreiben dem sozialreformerischen Wissen und Wollen der bürgerlichen Reichstagsabgeordneten das „Gewogen und zu leicht befunden“.
Die Petitionskommission des Reichstags hatte sich zunächst mit der Eingabe der Genossinnen zu befassen, welche unserer bekannten Resolution entsprechend die Erweiterung des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes fordert, die Sicherung der vollen, unbeschränkten Koalitionsfreiheit für die Arbeiterinnen, das aktive und passive Frauenwahlrecht zu den Gewerbegerichten. Die erhobenen Forderungen sind bescheiden, sie sind im vollsten Maße durch die Verhältnisse gerechtfertigt, sie sind Kulturforderungen ersten Ranges, deren Verwirklichung nicht bloß im Interesse der Arbeiterinnen und ihrer Klasse liegt, sondern auch in dem der ganzen Nation, ja der gesamten Menschheit. In dieser Zeitschrift sind sie wiederholt so eingehend begründet worden und werden in jeder Nummer durch weiteres Material gestützt, dass es hieße, Brotwucherer in die Reihen der Konservativen und Zentrümler tragen, wollten wir uns jetzt besonders über ihre Berechtigung und ihre hohe Bedeutung verbreiten.
Wie hat sich die Petitionskommission des Reichstags zu den geheischten Reformen gestellt? Wohl mussten Nationalliberale, Zentrümler und Konservative mitsamt dem Regierungsvertreter auf Genossen Ledebours eindringliche Darlegung hin zugeben, dass die Verhältnisse die Gesetzgebung in der Richtung der verlangten Schutzmaßregeln vorwärts drängen. Aber diesem Einverständnis folgte nicht die logische Konsequenz: das Eintreten für die nötige gesetzgeberische Tat. Die Forderungen der Genossinnen nach einem wirksameren gesetzlichen Schutze und unbeschränkter, gesicherter Koalitionsfreiheit der Arbeiterinnen wurden von der Kommission dem Reichskanzler als Material überwiesen. Was aber das Verlangen nach dem aktiven und passiven Frauenwahlrecht zu den Gewerbegerichten anbelangt, so ward es durch Übergang zur Tagesordnung für erledigt erklärt, und das unter einem mehr als fadenscheinigen Vorwand. Mit dürren Worten: die Petitionskommission bereitete dem letztgenannten Teile unserer Eingabe ein Armenbegräbnis in dem Papierkorb des Reichstags, ihren übrigen Postulaten aber ein Begräbnis zweiter Klasse im Papierkorb des Reichskanzlers.
Ebenso einsichtsbar und zopfgeschmückt wie die Kommission hat sich gegenüber der Forderung des Frauenwahlrechtes zu den Gewebegerichten das Plenum des Reichstags erwiesen. Zusammen mit anderen Reformforderungen, die Gewerbegerichte betreffend, beantragte die Sozialdemokratie den Frauen das Recht zuzuerkennen, unter den gleichen Bedingungen wie die Männer die Mitglieder der Gewerbegerichte zu wählen und diesen selbst als Mitglieder anzugehören. Außer den sozialdemokratischen Abgeordneten Zubeil und Tutzauer – welche in der Wüste frauenfeindlichen Vorurteils predigten – trat auch nicht ein einziger Reichsbote für das Frauenrecht ein und nur die sozialdemokratischen Stimmen fielen für dasselbe in die Waagschale.
Die nämliche verständnislose Behandlung wurde in der Petitionskommission der Eingabe bürgerlicher Frauenvereine zuteil, welche ein einheitliches, beide Geschlechter gleichberechtigendes Vereins- und Versammlungsgesetz für ganz Deutschland forderten. Trotz der nachdrücklichen Bemühungen der Sozialdemokraten Thiele und Hoch und des Freisinnigen Müller siegte der reaktionäre Antrag, welcher den Frauen die Mitgliedschaft nur bei solchen Vereinen zuerkennen will, welche die Wahrung von Berufsinteressen bezwecken. Das besagt nichts Anderes, als dass die Frau in dem größten Teile des Deutschen Reiches nach wie vor auf dem Gebiete des Vereins- und Versammlungsrechts eine politisch Unmündige und Rechtlose bleiben soll.
Kurz, in allen drei Fällen das gleiche Schauspiel. Die Sozialdemokratie tritt mit Wärme und guten Gründen als rückhaltlose Verteidigerin der Arbeiterinnen- und Fraueninteressen auf den Plan. In der Partei der Enterbten ist die Einsicht in den Gang der gesellschaftlichen Entwicklung lebendig, in ihr pulsiert die Idee der sozialen Gerechtigkeit. Wie anders auf bürgerlicher Seite! Nur schüchtern zwitschert hier eine Schwalbe von dem politischen Vereinsrecht der Frau, allein sie macht keinen Sommer der Anerkennung der vollen politischen und sozialen Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts. Und nicht eine einzige Stimme erhebt sich für die Interessen der Arbeiterinnen, deren maßvolle Forderungen als „zu weitgehend“ verworfen werden.
Die bürgerliche Majorität hat mit ihrer Haltung neuerlich bewiesen, dass sie eine kurzsichtige, engherzige, selbstsüchtige Klassenvertretung ist und nicht eine Vertretung der Gesamtheit. Sie repräsentiert die Klassenherrschaft des Mannes über die Frau, die Klassenherrschaft der Kapitalisten über das Proletariat. Zwei Aussprüche, die in der Petitionskommission gefallen, verleihen dieser Tatsache unzweideutigen Ausdruck. Der Antisemit Jakobskötter erklärte zur Eingabe der Genossinnen, „der Reichstag dürfe sich nicht von den sozialdemokratischen Frauen zu weitgehenden Maßregeln treiben lassen“. Was anders spricht aus diesen Worten als das bornierte Klasseninteresse des kapitalistischen Unternehmertums. das sich gegen die Zügelung seines Heißhungers nach Profit auflehnt; was anders als der verstockte kapitalistische Klassenhass gegen die Sozialdemokratie, welche das Recht der frondenden Arbeit gegen die Macht der Ausbeuter verteidigt? Zur Frage des politischen Vereinsrechts des weiblichen Geschlechts betete aber der Dunkelmann Krebs das alte Verslein her: „Die Frauen müssen dem politischen Leben ferngehalten werden“. Was anders bekundet sich in dieser Äußerung als der egoistische Dünkel des Mannes, der der Herr der Frau bleiben, der auf kein Titelchen seiner Vorrechte verzichten will?
Die zarte Sorge der konservativen und ultramontanen Herren, die Frau vor der Berührung mit der ††† Politik zu bewahren, wirkt übrigens – ganz abgesehen von all den triftigen Gründen, welche heutzutage die Frau zur Beschäftigung mit Politik zwingen – um so komischer, wenn man Eins bedenkt. Die Politik des Junkertums und der Kirche an Fürstenhöfen und sonstigen „maßgeblichen Stellen“ ist jederzeit zum großen Teile und in des Wortes verwegenster Bedeutung „Unterrockpolitik“ gewesen. Ohne Skrupel hat der Adel seine schönsten und die Kirche ihre frömmsten Töchter zu politischen Werkzeugen geschult, dafern sie nur zur Ehre fürstlicher Mätressen emporgestiegen waren. Welch herrliche Logik und welch tiefe Gerechtigkeit, dass Frauen und Mädchen, welche im Berufsleben oder in der Häuslichkeit gewissenhaft ihre Pflichten erfüllen, nicht recht sein soll, was hohen und allerhöchsten Kebsweibern noch stets billig gewesen ist!
Nur Toren können wähnen, dass mit den Entscheidungen des Reichstags und seiner Kommission die Forderungen zu Gunsten der Arbeiterinnen, zu Gunsten des weiblichen Geschlechts tatsächlich „erledigt“ sind. Der geschichtliche Werdegang geht weder über sie „zur Tagesordnung“ über, noch lässt er sie „als Material“ in einem Winkel verstauben. Er wird sie umgekehrt wieder und wieder in den Vordergrund des politischen, des öffentlichen Lebens schieben, bis sie ihre Verwirklichung gefunden haben. Denn unaufhaltsam schreitet die Entwicklung fort, welche die proletarische wie die bürgerliche Frau wirtschaftlich von der Familie loslöst, zur Erwerbsarbeit zwingt und in unmittelbaren Zusammenhang mit allen Seiten des öffentlichen Lebens setzt. Es steigt und steigt in der Folge die Zahl der Proletarierinnen, welche die Notwendigkeit des gesetzlichen Schutzes und des gewerkschaftlichen Kampfes erkennen. Es schwillt und schwillt in der Folge die Menge der proletarischen und bürgerlichen Frauen, welche ungeschmälerte soziale und politische Rechte erstreben als Mittel, ihre Interessen zu wahren, sei es gegen das Herrenrecht des Kapitalisten, sei es gegen das Herrenrecht des Mannes. Hinter den fordernden und kämpfenden Frauen steht aber wie heute schon eine treue, erprobte Bundesgenossin: die Sozialdemokratie, die im Interesse des Proletariats sowohl für soziale Reformen eintreten muss, die im Interesse der Arbeiterinnen liegen, wie für die volle soziale und politische Gleichberechtigung der Geschlechter. So wächst allmählich eine unwiderstehliche soziale Macht heran, welche Arbeiterinnenrecht und Frauenrecht zum Siege führt, allem reaktionären Gegacker und allen reaktionären Gewalten zum Trotze. Gegenüber der Haltung des Reichstags zu unseren Forderungen kann unsere Losung nicht sein: abrüsten, sondern mehr rüsten, nicht abwiegeln, sondern aufwiegeln.
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