[Nach „Die Gleichheit. Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen“, 11. Jahrgang Nr. 13-16, 19. Juni, 3., 17. und 31. Juli 1901, S. 97-99, 105 f., 113 f., 121 f.]
I.
Wer die vielfältige Arbeitsbürde kennt, unter der die berufstätige Frau, zumal aber die Proletarierin seufzt, der muss zugeben, dass ihre Entlastung von hauswirtschaftlichen Geschäften ein Ziel ist, aufs Innigste zu wünschen. Die kapitalistische Ordnung entwürdigt die proletarische Berufstätige zur Lohnsklavin, sie macht ihre Tätigkeit zur härtesten Brotfron, die Zeit und Kraft der Persönlichkeit so gut wie vollständig aufsaugt. Die Familie stellt heute an die Gattin, die Mutter höhere, vielseitigere, weitfassendere geistige und sittliche Verpflichtungen als früher. Und immer zahlreicher und wichtiger werden die Aufgaben, welche der Proletarierin das ureigene Interesse im öffentlichen Leben, in der politischen und gewerkschaftlichen Arbeiterbewegung stellt. Es fügt sich die Arbeitsnacht in der dürftigen Häuslichkeit zum Arbeitstag in der Fabrik, das Sonntagsschaffen daheim zur Werkeltagsfron draußen. Es schwindet binnen wenigen Jahren Jugendfrische und Gesundheit, die Lebenskraft bricht vorzeitig zusammen. Und das Fazit davon? Der kapitalistische Ausbeuter allein vermag sich dank seiner wirtschaftlichen Macht sein „Recht“ auf die Leistungen der Arbeiterin in vollem, ja in übermäßigem und gemeingefährlichem Umfange zu sichern. Die Pflichten derselben gegen sich selbst, gegen Mann, Kinder und Klassengenossen leiden dagegen Not. Tieftraurige, ja himmelschreiende Tatsachen bezeugen das.
Gewiss eignet der wirtschaftlichen Entwicklung die Tendenz, die wirtschaftliche Tätigkeitssphäre des Einzelhaushalts immer enger zu begrenzen, ja ihn als Wirtschaftsganzes aufzugeben. Sie hat ihm bereits die wichtigsten der früheren hauswirtschaftlichen Arbeiten entwunden und sie dem Handwerk, der Industrie zugewiesen. Und dank des Fortschritts der Produktionstechnik und Produktionsverfahren ist die Möglichkeit vorhanden, seine wirtschaftlichen Aufgaben auf ein winziges Mindestmaß zu beschränken. Aber die Umwandlung der einschlägigen Verhältnisse kommt gerade Der am wenigsten zu Gute, die am dringlichsten der Erleichterung ihrer Arbeitslast bedürfte: der Proletarierin. Die Kärglichkeit des Einkommens der proletarischen Familie schließt es aus, dass diese ihrem Haushalt all die Maschinen und Einrichtungen nutzbar macht, welche die Arbeit ersparen, vereinfachen oder außerhalb der vier Pfähle verlegen.
Will man das Los der Proletarierin bessern, soweit dies innerhalb der kapitalistischen Gesellschaft möglich ist, so ist deshalb nicht ausreichend, sie bloß als Berufstätige durch Arbeiterinnenschutz und gewerkschaftliche Organisation gegen die kapitalistische Ausbeulung zu schützen. Es muss vielmehr gelten, sie auch als Hausmutter zu entlasten, ihr die wirtschaftlichen Arbeiten abzunehmen, welche ohne materiellen Schaden und mit großem inneren Gewinn für die Familie vom Einzelhaushalt losgelöst werden können. Was in dieser Richtung die Gemeinde tun kann und tun sollte, haben wir seinerzeit kurz erörtert. (Siehe Nr. 2 und 3 der „Gleichheit“: „Notwendige Ergänzung„.)
Entlastung der berufstätigen Frau von den wirtschaftlichen Verrichtungen des Einzelhaushalts, das ist das Ziel, welches Genossin Braun auf einem anderen Wege anstrebt, dem der genossenschaftlichen Selbsthilfe des Proletariats. Verdrängung des Einzelhaushalts durch die Wirtschaftsgenossenschaft einer größeren Anzahl von Familien: in diesem Vorschlag gipfelt ihre Broschüre „Frauenarbeit und Hauswirtschaft„,* die ebenso wirksam, zum Teile meisterlich geschrieben, als reich an trefflichen Einzelheiten ist. Genossin Brauns Vorschlag tritt uns als Schlussergebnis eines zweifachen Nachweises entgegen. Die ersten Abschnitte ihres Schriftchens legen dar, dass sowohl die Entwicklung der Hauswirtschaft wie die Berufstätigkeit der Frau zur Beseitigung des Einzelhaushalts, zur Organisation der Wirtschaftsgenossenschaft drängt.
Hören wir, wie sich Genossin Braun das äußere Bild eines genossenschaftlichen Haushalts vorstellt: „In einem Häuserkomplex, das einen großen, hübsch bepflanzten Garten umschließt, befinden sich etwa 50 bis 60 Wohnungen, von denen keine eine Küche enthält; nur in einem kleinen Räume befindet sich ein Gaskocher, der für Krankheitszwecke oder zur Wartung kleiner Kinder benutzt werden kann. An Stelle der 50 bis 60 Küchen, in denen eine gleiche Zahl von Frauen zu wirtschaften pflegt, tritt eine im Erdgeschoss befindliche Zentralküche, die mit allen modernen, arbeitssparenden Maschinen ausgestattet ist. Gibt es doch schon Abwaschmaschinen, die in drei Minuten 20 Dutzend Teller und Schüsseln reinigen und abtrocknen! Vorratsraum und Waschküche, die gleichfalls selbsttätige Waschmaschinen enthält, liegen in der Nähe; ebenso ein großer Esssaal, der zu gleicher Zeit Versammlungsraum und tagsüber Spielzimmer der Kinder sein kann. Ein kleineres Lesezimmer schließt sich ihm an. Die ganze Hauswirtschaft steht unter einer erfahrenen Wirtschafterin, deren Beruf die Haushaltung ist; ein oder zwei Küchenmädchen stehen unter ihrer Aufsicht. Die Wohnungen dieser Haushaltungsbeamten sind im selben Stock wie die Wirtschaftsräume, sie umfassen auch noch das Zimmer der Kinderwärterin, die ebenso wie die Anderen von allen Bewohnern gemeinsam angestellt ist. Die Mahlzeiten werden je nach Wunsch und Neigung im gemeinsamen Esssaal eingenommen oder durch besondere Speiseaufzüge in alle Stockwerke befördert. Die Erwärmung der Wohnungen erfolgt durch Zentralheizung, so dass auch hier 50 Öfen durch einen ersetzt werden. Während der Arbeitszeit der Mütter spielen die Kinder, sei es im Saal, sei es im Garten, wo Turngeräte und Sandhaufen allen Altersklassen Beschäftigung bieten, unter Aufsicht der Wärterin. Abends, wenn die Mutter sie schlafen gelegt hat und die Eltern mit Freunden plaudern oder lesen wollen, gehen sie hinunter in die gemeinsamen Räume, wo sie sich die Unterhaltung nicht durch Alkoholgenuss zu erkaufen brauchen, wenn sie kein Bedürfnis danach haben.“
Genossin Braun betont, dass der skizzierte Plan sich nach den verschiedensten Richtungen verändern lässt. Er kann vereinfacht und reicher ausgebaut werden, je nach den Bedürfnissen der Bewohner. Notwendige Voraussetzung für seine Verwirklichung ist, dass alle Genossenschafter annähernd auf der gleichen Einkommensstufe stehen. Ein schematisch gleiches Einkommen ist jedoch nicht erforderlich. Minderbegüterte können z.B. ohne Schwierigkeit eine kleinere Wohnung, ein Gericht weniger bei der Mahlzeit erhalten.
In den beschränkten Mitteln der Proletarier erblickt Genossin Braun kein wesentliches Hindernis für die Durchführung der Wirtschaftsgenossenschaft. Die Ausgaben für das Wirtschaftspersonal, für Kindermädchen etc. verteilen sich zunächst auf eine größere Anzahl von Familien, so dass sie keine einzelne erheblich belasten. „Nehmen wir z.B. an, dass 50 Familien 3 Personen mit monatlich 125 Mk. besolden, veranschlagen wir Wohnung und Beköstigung mit 156 Mk. für sie (Beköstigung 1,40 Mk.; Wohnung 10 Mk. pro Person), so würde jede Familie 5,62 Mk. im Monat Ausgaben haben.“ Und diese Ausgaben würden mit Leichtigkeit durch die Vorteile des Einkaufs im Großen und der rationelleren Wirtschaftsführung, durch Ersparnis an Feuerung etc. gedeckt.
Kurz, die Kosten für Ernährung und Erhaltung der Wirtschaftsgenossenschaft sind „die geringste Schwierigkeit“. Die größere besteht nach Genossin Braun in der Beschaffung geeigneter Gebäude für die genossenschaftlichen Haushaltungen, die nicht in den üblichen Mietskasernen organisiert werden können. Dass unter Umständen die Bauspekulation sich die Erstellung von Häuserkomplexen für Wirtschaftsgenossenschaften angelegen sein ließe, ist nicht ausgeschlossen. Und zumal für bürgerliche Kreise, denen es an Baukapital fehlt, wäre diese Lösung der Frage nicht abzuweisen, es sei denn, die Genossenschaft würde „einen Geldmann finden, dem die Sache genug Garantie bietet, dass er Kapital darauf riskiert“. Dem Proletariat dagegen bietet sich in der Baugenossenschaft, so meint Genossin Braun, ein trefflicher Weg, die genossenschaftliche Haushaltung durchzuführen. Die Baugenossenschaft fügt ihren zahlreichen Vorteilen in Sachen der Wohnungsverhältnisse noch den hinzu, dass sie die Reform der Hauswirtschaft in neuen, zweckentsprechenden Gebäuden ermöglicht.
Allerdings können die Baugenossenschaften „der Masse der ganz schlecht gelohnten Arbeiter keine Hilfe bringen“. Immerhin aber kommen sie den bessergestellten Arbeiterschichten zu Gute. Wenn auch deren eigene finanzielle Mittel nicht für gut fundierte Baugenossenschaften ausreichen, so vermögen sie doch mit ratenweise gezahlten Geschäftsanteilen den Grundstock zu legen. Dieser kann dann durch Darlehen aus dem Vermögen der Invaliditäts-Versicherungsanstalten vervollständigt werden. Laut § 164 des Invaliditäts-Versicherungsgesetzes und der Motive dazu haben Baugenossenschaften einen rechtlichen Anspruch darauf. Zwar widerstreben die Versicherungsanstalten zum Teil noch den Ausführungen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Jedoch sie könnten „durch einen auf sie ausgeübten starken Druck der Arbeiterklasse bald dazu bewogen werden, ihr Vermögen in Darlehen für Arbeiterwohnungen anzulegen“. … „Wenn die Versicherungsanstalten hinter ihren Verpflichtungen zurückblieben, so nur darum, weil die Arbeiter weder die rechte Einsicht für die erforderlichen Maßnahmen gezeigt, noch die ihnen zustehenden Ansprüche mit Energie geltend gemacht haben. Wie den Versicherungsanstalten haben es die Arbeiter auch den Gemeinden und dem Staat gegenüber an entschiedenen Forderungen nach Unterstützung einer Wohnungsreform fehlen lassen. Das ist der Grund, warum in einer Frage, in der die Ansichten geklärter sind als auf vielen anderen Gebieten, die Gesetzgebung so gut wie ganz untätig geblieben und auch auf dem Verwaltungsweg nichts Ernsthaftes geschehen ist. Und doch ist die Überzeugung von der Dringlichkeit wirksamer Maßnahmen bereits eine so allgemeine – unter Anderem spricht dafür auch der Regierungserlass von vier preußischen Ministern vom 19. März 1901 –, dass eine machtvolle Agitation, die die große Masse des Volkes in Bewegung setzte, sowohl zu ernsten gesetzgeberischen, wie zu Verwaltungsmaßnahmen führen dürfte; Staat und Gemeinden könnten gezwungen werden, unter Garantien gegen daraus entstehende Abhängigkeitsverhältnisse mit dem Bau zahlreicher Arbeiterwohnungen vorzugehen und Baugenossenschaften mit Darlehen, Zinsgarantien, Hergabe billiger Baugründe u. dergl. zu unterstützen.“ An der geforderten nötigen Agitation sollten sich die Arbeiterinnen nach Genossin Braun mit aller Energie beteiligen, denn das Entstehen der Wirtschaftsgenossenschaften hängt wesentlich von dem Erfolg dieser Agitation, von der Entwicklung der Baugenossenschaften ab.
Als Vorteile der erstrebten Reform der Hauswirtschaft hebt Genossin Braun außer den bereits gestreiften, die folgenden hervor. Die Wirtschaftsgenossenschaft beseitigt den Dilettantismus in der Küche, der auf dem Gebiete der Ernährung schweres Unheil stiftet. Sie beschützt die Kinder vor dem Einflusse der Straße und der traurigen Frühreife, welche vom städtischen Leben gezeitigt wird, und sie entwickelt in ihnen vom zartesten Alter an den Geist der Brüderlichkeit. Sie bedeutet für die Frauen eine Grundlage ihrer Befreiung, das Ende der Notwendigkeit, sich zwischen doppelten Berufspflichten körperlich und geistig aufzureiben, eine der Voraussetzungen, die Pflichten gegen die Familie und das soziale Leben in harmonischer Vereinigung zu erfüllen, das volle Maß ihrer Leistungsfähigkeit auf den Gebieten der Hand- und Kopfarbeit zu zeigen und als Ebenbürtige neben den Mann zu treten. Die Wirtschaftsgenossenschaft ermöglicht eine Lösung der Dienstbotenfrage. In ihr kann neben höherem Lohn und besserer Wohnung eine Regelung der Arbeitszeit durchgeführt werden, und die Kontrolle über das Tun und Lassen der Dienstboten seitens der einzelnen Hausfrauen fällt weg. Die Dienstboten treten damit ans dem persönlichen Verhältnis zu ihren Dienstherren heraus und nähern sich der Stellung der Fabrikarbeiterin. Eine sehr starke Ausbreitung der genossenschaftlichen Haushaltung kann endlich einschneidende gesetzliche Maßregeln gegen die Hausindustrie energisch fördern. „Sobald die Sorge um Kinder und Haushalt die Frauen nicht mehr dauernd an das Haus zu fesseln braucht, … wird es auch erst möglich sein, mit aller Entschiedenheit gegen diesen Krebsschaden einzuschreiten.“
Zum Schlusse setzt sich Genossin Braun mit einer Reihe von Einwendungen auseinander, welche gegen die Wirtschaftsgenossenschaft ins Feld geführt werden könnten. Die Wirtschaftsgenossenschaft löst nicht die Familie auf. Sie ist nur eine weitere Veränderung ihrer äußeren Form, wie sie durch den Gang der Entwicklung bedingt wird. Nicht aber diese Form, sondern das Verhältnis zwischen Mann, Weib und Kind macht das Wesen der Familie aus. Die Familie ist durch den jetzigen Stand der Dinge bedroht, der die erwerbstätige Frau zwingt, sich körperlich und geistig zu Grunde zu richten, der den Mann in die Kneipe, die Kinder auf die Straße treibt. Die Wirtschaftsgenossenschaft wird nicht am Zank und Klatsch der Frauen der Genossenschafter scheitern. Gewiss, dass sie nicht mit einem Schlage die Folgen von schlechter Erziehung und Überlastung aus den Neigungen der Frauen auszulöschen vermag. Wohl aber wird sie sehr viel Anlass zu Klatsch und Streit beseitigen, denn sie verhindert bei der Wirtschaftsführung die gegenseitige Bemäkelung und Töpfeguckerei. Des Weiteren hebt sie bei den Genossenschaftern das Verantwortlichkeitsgefühl und wirkt dadurch in den verschiedensten Richtungen erzieherisch.
„Gewiss nicht ganz mit Unrecht“, so anerkennt Genossin Braun, wird dagegen auf die schwankenden Einkommensverhältnisse der Arbeiter als Hindernis für die hauswirtschaftliche Reform hingewiesen. Aber die schwankenden Einkommensverhältnisse, so betont sie, schränken den Kreis der proletarischen Genossenschafter nur ein, sprechen jedoch nicht gegen die Möglichkeit der Wirtschaftsgenossenschaften von Arbeitern überhaupt. „Zunächst können nur etwas besser gestellte Arbeiter Genossenschafter werden und die auch für diese immer bestehende Gefahr der Arbeitslosigkeit ist innerhalb der Genossenschaft weniger drohend als außerhalb ihrer.“
Die Wirtschaftsgenossenschaft wird ebenso wenig wie die Genossenschaftsbewegung überhaupt die besser gestellten Arbeiterschichten, die sie erfasst, von ihrem Hauptziel ablenken und der politischen Bewegung Kräfte entziehen, noch die Solidarität einer kleinen begünstigten Gemeinschaft auf Kosten der Solidarität des gesamten Proletariats nähren. Die Tatsachen haben diese Befürchtungen widerlegt. „Die hemmenden Elemente in der Arbeiterbewegung sind immer diejenigen, die im Elend stumpf geworden sind. Die besser gestellten Arbeiter dagegen, die höhere Bedürfnisse in sich entwickeln konnten, sind stets die Bahnbrecher gewesen.“ Dass die Wirtschaftsgenossenschaft nur einem kleinen Kreis von Menschen zu Gute kommt, ist nicht als Kraftvergeudung zu bewerten. Auch die größten Reformen haben klein angefangen. Die riesige englische Konsumgenossenschaftsbewegung z.B. ist aus dem kleinen Kramladen der armen Arbeiter von Rochdale hervorgewachsen.
Gewiss, dass, wie Bebel annimmt, „der endgültige Sieg der Wirtschaftsgenossenschaft über den Privathaushalt erst dann erfolgen kann, wenn an Stelle der kapitalistischen Wirtschaftsordnung die sozialistische getreten ist; aber ebenso wie die eine nicht plötzlich verschwinden und die andere nicht plötzlich entstehen wird, sondern die zukünftige sich vielmehr, wie der Schmetterling in der Puppe, allmählich entwickelt, bis sie, reif geworden, der absterbenden Hülle entschlüpft, ebenso wird die Ablösung des Privathaushalts durch die Wirtschaftsgenossenschaft nur nach und nach vor sich gehen können.“ Die Wirtschaftsgenossenschaft soll die Frau von der Sklaverei des Hauses befreien. Sie soll jenen Geist der Brüderlichkeit zur Herrschaft bringen helfen, ohne den eine Entwicklung zu besseren Zuständen undenkbar ist. Sie soll uns einen Stein jenes stolzen Zukunftsbaues bilden, den einst eine glücklichere Menschheit bewohnen wird.“
Wir haben in Vorstehendem den wesentlichen Inhalt von Genossin Brauns Ausführungen zur Frage der Wirtschaftsgenossenschaft wiedergegeben. In einem folgenden Artikel werden wir ihn eingehend prüfen. Sicherlich nicht in diesen Zeiten drängender praktischer Aufgaben aus Lust und Liebe zu einer Auseinandersetzung über eine Doktorfrage. Vielmehr gerade im Hinblick auf die nächstliegenden praktischen Aufgaben der proletarischen Frauenbewegung. In der Tat: sind Genossin Brauns Ausführungen zu Gunsten der Wirtschaftsgenossenschaft ebenso stichhaltig als bestechend, so fällt den Genossinnen eine neue Aufgabe zu. Genossin Brauns Standpunkt entsprechend müssen sie die energische Agitation für die Wirtschaftsgenossenschaft in ihr Arbeitsprogramm aufnehmen.
Klara Zetkin
II.
Nicht unter dem Gesichtswinkel der wirtschaftlichen Vorteile der Wirtschaftsgenossenschaft gegenüber dem Einzelhaushalt, ihrer segensreichen Folgen für die Frau, die Familie, die Gesamtheit haben wir für unsere Zwecke Genossin Brauns Befürwortung der Gründung von Wirtschaftsgenossenschaften zu prüfen. Vielmehr unter dem anderen: sind die Existenzbedingungen des Proletariats derartige, dass breitere proletarische Schichten durch Gründung von Wirtschaftsgenossenschaften ihre Lage in der heutigen Gesellschaft wesentlich verbessern können? Um was es sich handelt ist nicht die wohlbegründete theoretische Rechtfertigung der Wirtschaftsgenossenschaft. Dagegen ist es der Nachweis für ihre praktische Durchführungsmöglichkeit seitens größerer Kreise der Arbeiterklasse.
Bezeichnenderweise schildert Genossin Braun ziemlich eingehend und sehr anziehend die vielseitigen Segnungen der Wirtschaftsgenossenschaft für das Proletariat. Mit wenigen belanglosen Sätzen findet sie sich jedoch mit dem Nachweis für die wichtigsten praktischen Vorbedingungen der von ihr empfohlenen Neuerung ab.
Soll eine Wirtschaftsgenossenschaft sein und leisten, was Genossin Braun von ihr erwartet, so hat sie vor Allem eine praktische Voraussetzung: ein festes, sicheres, regelmäßiges Einkommen der Genossenschafter von einer Höhe, die ein menschenwürdiges Dasein der Familie ermöglicht. Nur ein solches Einkommen verbürgt die Mittel, welche für Errichtung und Unterhalt der Wirtschaftsgenossenschaft erforderlich sind. Genossin Braun musste deshalb vor Allem dartun, dass wenigstens recht umfangreiche Schichten der „etwas besser gestellten Arbeiter“ über dieses Einkommen verfügen. Was tut sie statt dessen? Sie setzt an Stelle der Frage nach den erforderlichen materiellen Mitteln für die Existenz der Wirtschaftsgenossenschaft die nach den Gebäuden, in denen die Wirtschaftsgenossenschaft eingerichtet werden kann. Erstere dünkte ihr „die geringste Schwierigkeit“, letztere die größere.
Augenscheinlich gilt hier das Wort: umgekehrt wird ein Schuh daraus! Wenn erst sehr zahlreichen Arbeiterfamilien die materiellen Mittel für die Errichtung von Wirtschaftsgenossenschaften eignen, so wird es die „geringste Schwierigkeit“ machen, die zweckentsprechende Erstellung oder Umgestaltung von Gebäuden durchzusetzen. Genossin Braun verbreitet sich jedoch ihrer Auffassung entsprechend in Anlehnung an die Kampffmeyersche Broschüre** verhältnismäßig recht ausführlich über die Baugenossenschaften, welche eventuell zweckmäßige Gebäude für die Wirtschaftsgenossenschaft errichten sollen. Hingegen tut sie die Frage nach den materiellen Mitteln elegant-lässig aus dem Handgelenk mit der obigen Erklärung von der „geringsten Schwierigkeit“ ab, sowie mit einem kurzen Absatz, welcher nachweist, dass die Kosten für Besoldung und Unterhalt des Wirtschaftspersonals für die einzelne Familie in der Genossenschaft unbedeutend sind und durch die Ersparnisse des Großbetriebs leicht gedeckt werden. Das wird ihr Niemand bestreiten, am wenigsten im Hinblick auf die offenbar von ihr ins Auge gefasste Idealarbeiterfamilie, welche für Nahrung allein pro Tag und Person 1,40 Mk. verausgaben kann! Aber die Antwort lässt den Kernpunkt des Problems unberührt. Die Kosten des Wirtschaftspersonals sind doch nur eine verhältnismäßig unwesentliche Einzelheit aus dem Gesamtbudget der Wirtschaftsgenossenschaft. Eine befriedigend klingende Antwort auf die Frage: können sie von proletarischen Genossenschaftern gedeckt werden? ist deshalb durchaus nicht gleichbedeutend mit dem Nachweis, dass die Existenz- und Einkommensbedingungen der Durchschnittsarbeiterfamilie die Gründung und das Funktionieren der Wirtschaftsgenossenschaft überhaupt ermöglichen.
Die Wirtschaftsgenossenschaft bedarf eines Gründungskapitals für Anschaffung bzw. Erstellung arbeits-, zeit- und kraftsparender Maschinen und Einrichtungen, für Ankauf der Kochgeschirre etc. etc. Sie bedarf eines Betriebskapitals für den Einkauf im Großen, zur vorteilhaftesten Zeit, an der besten Quelle etc. Die Wirtschaftsgenossenschaft, wie Genossin Braun sie plant, soll ihren Gliedern eine gesunde, schmackhafte Kost bieten. Die vorgesehene Anstellung einer erfahrenen, geschulten Wirtschafterin, „deren Beruf die Haushaltung ist“, und die den „Dilettantismus aus der Küche“ vertreibt, wandelte sich aus einem Vorzug in eine Narretei, würde ihr durch die beschränkten Mittel der Genossenschaft die Aufgabe zugewiesen, nach den berüchtigten Rezepten des von Herrn Hitze gesegneten „Wegweisers zum häuslichen Glück“ aus Knochen, Gemüseabfällen und Kartoffeln „Kraftmahlzeiten“ herzustellen und mit Hering und Pferdeleber als den wichtigsten „Fleischgerichten“ zu rechnen.
Aber die rationelle, schmackhafte Kost muss entsprechend gezahlt werden. Gewiss, dass der Großbetrieb der Wirtschaftsgenossenschaft sich auch in dieser Hinsicht als vorteilhaft, als verbilligend erweist. Immerhin bleiben die erforderlichen Aufwendungen für die Beköstigung der Genossenschafter ansehnlich genug. Genossin Braun veranschlagt sie pro Tag und erwachsene Person allem Anschein nach mit 1,40 Mk. Sie berechnet wenigstens die Ausgaben für Verköstigung des Wirtschaftspersonals nach diesem Satze, und es ist doch sicherlich ausgeschlossen, dass die Ernährung der Genossenschafter weniger gut und billiger als die der Angestellten sein wird. Kurz, die Anforderungen, welche eine gut eingerichtete und funktionierende Wirtschaftsgenossenschaft an die materielle Leistungsfähigkeit ihrer Glieder stellt, sind – an dem durchschnittlichen proletarischen Einkommen gemessen – durchaus nicht gering.
Sind ihnen die Kräfte größerer proletarischer Schichten gewachsen? Die Tatsachen antworten mit einem entschiedenen: Nein!
Dass die Wirtschaftsgenossenschaft den sehr ausgedehnten Massen mit unterdurchschnittlichem Einkommen unerreichbar ist, versteht sich von vornherein am Rande und wird auch von Genossin Braun ausdrücklich anerkannt. Aber auch die übergroße Mehrzahl der „etwas besser gestellten Arbeiter“ erfreut sich keineswegs solcher Erwerbsverhältnisse, dass sie imstande wäre, Genossin Brauns Vorschlag zu verwirklichen.
Legen wir die angeführte Berechnung zu Grunde, so muss z.B. eine fünfköpfige Arbeiterfamilie in der skizzierten Wirtschaftsgenossenschaft für ihre Ernährung allein jährlich 1788,50 Mk. aufwenden. Dabei sind die Ausgaben für die Verköstigung der drei Kinder mit der Hälfte derjenigen für Erwachsene angesetzt, was gewiss eher zu niedrig als zu hoch gegriffen ist. Nur ein ganz niedriger Prozentsatz von Arbeiterfamilien kann eine derartige oder eine annähernd große Summe für die Ernährung allein verausgaben, d.h. verfügt über ein Jahreseinkommen von etwa 3000 Mk. Nach Leipart („Zur Lage der Arbeiter in Stuttgart“) beträgt z.B. der Durchschnittsverdienst der verheirateten Arbeiter in Stuttgart wöchentlich nicht ganz 24 Mk., bleibt also im Jahre noch unter 1300 Mk. zurück. Von 6028 Auskunft gebenden Arbeitern kamen nur 1821 über den Durchschnittsverdienst hinaus und nicht mehr als 290 davon erzielten einen Wochenverdienst von über 30 Mk., d.h. ein Jahreseinkommen von rund 1500 Mk. Auch den Verdienst der Frau in Anrechnung gebracht, bleibt doch das Einkommen der Familie in den weitaus meisten Fällen zu klein, um die angegebene Summe für die Verköstigung aufwenden zu können. Die veröffentlichten Arbeiterhaushaltungsbudgets bestätigen im Allgemeinen die gleiche Tatsache. Man vergleiche die einschlägigen Mitteilungen im Bericht des Münchener Fabrikinspektors für 1897 und in den Berichten der badischen Fabrikinspektion; weiter „Fünfzehn Arbeiterhaushaltungsbudgets im deutschen Buchdruckgewerbe“ von Dr. W. Abelsdorff; „Die Haushaltungsbudgets Nürnberger Lohnarbeiter“ etc. Nach der zuerst genannten Quelle verausgabte z.B. eine fünfköpfige Schreinerfamilie mit einem Jahreseinkommen von 1330 Mk. pro Tag und Person nur ganze 49 Pf. für die Ernährung. Am Jahresschluss halte sie trotzdem ein Defizit von 96,50 Mk. Gewiss sind in diesem Falle die Ausgaben für Ernährung besonders niedrig. Aber auch in der günstiger situierten Familie eines Schmieds mit zwei Kindern und 1430 Mk. Jahreseinkommen betrugen sie nicht mehr als täglich 73 Pf. pro Kopf, und am Jahresschluss ist ein Manko von 300 Mk. da. Durchgängig erweisen die Arbeiterhaushaltungsbudgets, dass die Aufwendungen für die Ernährung beträchtlich unter dem Satz von 1,40 Mk. pro Person und Tag stehen. Dabei ist zu beachten, dass die Haushaltungsbudgets fast ausschließlich von besser gestellten Arbeitern herrühren.
Nun kann ohne Zweifel Ausgestaltung und Kost der gemeinsamen Haushaltung einfacher und weniger kostspielig gehalten sein, als in Genossin Brauns Idealgenossenschaft. Genossin Braun selbst weist darauf hin. Allein auch der geringere Aufwand im Bunde mit der verbilligenden Wirtschaftsführung im Großen vermag nicht im Einkommen der „etwas besser gestellten Arbeiter“ das Minus an Mitteln auszugleichen, welche für eine rationelle Lebenshaltung in einer Wirtschaftsgenossenschaft erforderlich sind.
Es kommen dabei nicht bloß die laufenden Ausgaben für die Ernährung in Betracht. Es sind Rücklagen nötig für das Gründungs- und Betriebskapital der Genossenschaft. Auch der besser gestellten Arbeiterfamilie fällt es in der Regel herzlich sauer, regelmäßig ausreichende Beträge für Wohnungsmiete, Kleidung, Wäsche, Steuern, Schulgeld etc. zurückzulegen. Bei ihrem knappen Einkommen und den unabweisbaren Tagesbedürfnissen wird sie es daher lediglich in günstigen Ausnahmefällen zu Wege bringen, noch Rücklagen für die Wirtschaftsgenossenschaft zu machen. Ein nebensächlich erscheinender Umstand verschärft aber einerseits die Notwendigkeit von Rücklagen, um das Funktionieren der Wirtschaftsgenossenschaft sicher zu stellen, und erschwert andererseits gleichzeitig die Möglichkeit zu Ersparnissen. Es ist die postnumerando erfolgende Entlohnung der Arbeiter und Arbeiterinnen. Nur wenn die Genossenschafter etwas auf die hohe Kante gelegt haben, können sie ihre Beiträge zum gemeinsamen Haushalt im Voraus oder laufend decken. Auch bei einer sparsamen und geregelten Wirtschaftsführung versetzt jedoch die Lohnzahlung postnumerando die Arbeiterfamilie vielfach in die Notwendigkeit, auf Kredit zu entnehmen. Ehe sie am Löhnungstage an Rücklagen denken kann, muss sie die aufgelaufenen Schulden bereinigen.
Unter dem Banne der kapitalistischen Ausbeutung stellen die proletarischen Erwerbs- und Existenzbedingungen der Durchführung der Wirtschaftsgenossenschaft noch andere, große Hindernisse entgegen. Der Verdienst der Arbeiter – selbst der gut gestellten – ist ungleich, er verändert sich unter dem Einfluss der mannigfachsten Umstände, über welche der Wille der Frondenden absolut nichts vermag. In ganzen Industriezweigen herrscht Saisonarbeit mit ihrem Hin und Her zwischen verhältnismäßig besserem Verdienst und geringer Einnahme, ja der Beschäftigungslosigkeit. Das Einkommen der Proletarier ist vor Allem ein unsicheres, auch den sogenannten „Aristokraten“ unter ihnen droht stetig das Gespenst der Arbeitslosigkeit. Ein Fortschritt in der Produktionstechnik, eine Verbesserung des Verkehrswesens, eine veränderte Wirtschaftskonjunktur und der profitgierige Kapitalist wirst die geübtesten, fleißigsten Arbeiter von Heute aus Morgen aus der Stellung, ersetzt sie durch Frauen, Kinder, rückständige Dörfler und Ausländer, durch automatisch tätige Maschinen, oder schränkt den Betrieb ein. Die periodisch wiederkehrenden Krisen treiben die Unsicherheit der proletarischen Existenz auf die Spitze. Die Notwendigkeit des Broterwerbs macht den Proletarier zum Nomaden, der unstet und flüchtig dem Verdienst nachziehen muss von Stadtteil zu Stadtteil, von Ort zu Ort, ohne Rücksicht auf den unvermeidlichen Austritt aus der Wirtschaftsgenossenschaft, der er eingegliedert ist, ohne Rücksicht auf die Möglichkeit, sich einer anderen anzuschließen.
Kurz, dank der kapitalistischen Ordnung wirken die verschiedensten Umstände zusammen, dass auch der erdrückenden Mehrzahl der etwas besser gestellten Proletarier jenes ausreichende, gleiche, regelmäßige, sichere Einkommen mangelt, das die wesentlichste praktische Vorbedingung für die erfolgreiche Organisation von Wirtschaftsgenossenschaften ist. Die Baugenossenschaft vermag durch die sinnreichst eingerichteten Gebäudekomplexe diese Schwierigkeit nicht zu beheben. Umgekehrt würden durch ihre Verquickung mit der Wirtschaftsgenossenschaft die Schwierigkeiten für ihre eigene Existenz und Entwicklung vermehrt. Die meisten Baugenossenschaften werden deshalb Denen, die diese Verquickung anraten, zurufen: „Gott bewahre uns vor unseren Freunden, für welche die ,Genossenschaftlichkeit‘ Hans Dampf in allen Gassen zur sozialistischen Gesellschaft ist; mit unseren Feinden, den genossenschaftlich Ungläubigen, wollen wir schon fertig werden.“ Die weitere Kritik an Genossin Brauns Gedankengängen in nächster Nummer.
Klara Zetkin
III.
Der vorausgehende Artikel hat durch Ziffern und Tatsachen nachgewiesen, dass die kapitalistische Ordnung breiten proletarischen Schichten die wichtigsten praktischen Vorbedingungen für die Existenz der Wirtschaftsgenossenschaften vorenthält. Sind jedoch die diesbezüglichen Ausführungen nicht Hiebe in die Luft, weil Genossin Braun in ihrer Broschüre betont: „dass zunächst nur etwas besser gestellte Arbeiter Genossenschafter werden können, dass aber auch die für sie immer bestehende Gefahr der Arbeitslosigkeit inmitten der Genossenschaft weniger drohend ist als außerhalb ihrer“? Keineswegs.
Was zunächst die letztere Behauptung anbelangt, so rennt sie eine offene Tür ein, um gewandt ausweichend an der Hauptfrage vorüber zu schlüpfen. Niemand wird nämlich einer gut entwickelten, kräftigen Wirtschaftsgenossenschaft die Fähigkeit abstreiten, einem gelegentlich arbeitslosen Genossenschafter die Miete stunden, ihn vor dem Elend schützen zu können. Kein Zweifel zumal: in Genossin Brauns Idealgenossenschaft, wo jedes Familienhaupt ein Jahreseinkommen von etwa 3000 Mk. hat, kann sich in dieser Hinsicht „der genossenschaftliche Geist besonders lebenskräftig erweisen“. Leider lautet jedoch die entscheidende Frage nicht: Wird und kann die Wirtschaftsgenossenschaft ab und zu ein oder mehrere arbeitslose Mitglieder vor dem schlimmsten Elend bewahren? Die entscheidende Frage stellt sich vielmehr so: Können der Arbeitslosigkeit ausgesetzte, der Arbeitslosigkeit verfallene Proletarier eine gut funktionierende, leistungsfähige Wirtschaftsgenossenschaft ins Leben rufen und erhalten? Genossin Braun hat diese Frage nicht einmal aufgeworfen, geschweige denn durch ihren oben zitierten Satz beantwortet. Hätte sie es getan, das ebenso luftige als schöne Gebäude ihres Vorschlags wäre allerdings bedenklich ins Wanken geraten.
Prüft man den Einfluss, den die Arbeitslosigkeit auf die Wirtschaftsgenossenschaft ausübt, so muss man verschiedene Umstände berücksichtigen. Die Arbeitslosigkeit ist eine im innersten Wesen der heutigen Ordnung wurzelnde Erscheinung, die nicht bloß unter Umständen jedem einzelnen Proletarier droht, die vielmehr recht oft mit einem Griffe ganze Gruppen, ja wahre Heere von Arbeitern erfasst. Der ganzen Sachlage nach wird aber eine Wirtschaftsgenossenschaft meist eine größere Anzahl von Arbeitern umschließen, die in ein- und dem nämlichen Beruf oder wenigstens in der gleichen Industrie tätig sind und die gleichen Schwankungen und Unregelmäßigkeiten ihrer Arbeits- und Einkommensverhältnisse erfahren. Der Rückschlag derselben kräuselt deshalb nicht bloß leicht die Oberfläche des wirtschaftlichen Lebens der Großhausgenossenschaft, er trifft mit starkem Stoße seine Grundlagen selbst. Die Wirtschaftsgenossenschaft muss damit rechnen, dass ein größerer Prozentsatz ihrer Mitglieder gleichzeitig arbeitslos und außer Stande gesetzt wird, die laufenden Beiträge für das Funktionieren des gemeinsamen Haushalts decken zu können. Und heißt es sonst: es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei, so gilt in diesem Falle umgekehrt: schlimm, dass der Mensch nicht allein ist. Hinter dem arbeitslosen, einkommenslosen Genossenschafter steht in der Regel eine vielköpfige Familie. Die Wirtschaftsgenossenschaft muss also zahlreichen Essern den Tisch bereiten, ohne dass ihr dafür die entsprechenden Einnahmen zufließen, und das oft wochenlang, monatelang. Die Schwierigkeiten, die ihr dadurch erwachsen, sind um so größer, als sie in der Regel den Einkommensverhältnissen ihrer Mitglieder zufolge von Anfang an über kein reichliches oder gar überschüssiges Betriebskapital verfügt, sondern meist gleichsam aus der Hand in den Mund wirtschaften muss. In Betracht kommt ferner, dass der Wirtschaftsgenossenschaft, – dafern sie nicht beträchtliche Vorteile preisgeben will, – der Einkauf auf Kredit entweder ganz verschlossen oder nur in beschränktem Maße und für kurze Zeit möglich ist. Das Solidaritätsbewusstsein mag in der Wirtschaftsgenossenschaft noch so kräftig entwickelt sein: in der weitaus größten Mehrzahl der Fälle wird diese sich in der materiellen Unmöglichkeit befinden, den Folgen einer umfangreichen und längeren Arbeitslosigkeit unter ihren Mitgliedern begegnen zu können. Ihre Existenz bricht zusammen, wenn Arbeitslosigkeit oder auch nur unregelmäßiger, bedeutend gesunkener Verdienst eine größere Zahl von Genossenschafter außer Stande setzt, regelmäßig und pünktlich ihren Beitrag zu den Haushaltskosten abzuführen. Außerdem: jede Periode der Arbeitslosigkeit lässt der Proletarierfamilie ein schweres Gepäck an dringenden, verschobenen Ausgaben und Schulden zurück. Sie wirkt in der Folge in die Zeiten des Wiederverdienens hinüber und vernichtet oder erschwert wenigstens beträchtlich die Möglichkeit, dass der Arbeiter mit Durchschnittseinkommen überhaupt die Mittel für die Gründung einer Wirtschaftsgenossenschaft aufbringt.
Jedoch gesetzt auch den Fall, ein kluges Haushalten und Sparen überwinde die letztere Schwierigkeit. Gesetzt auch den anderen, ein bis zum gemeinsamen Hungern lebenskräftiges Solidaritätsgefühl steuere die Wirtschaftsgenossenschaft glücklich an der Klippe der Arbeitslosigkeit vorüber. Die materiellen Bürgschaften dafür, dass größere Arbeiterschichten leistungsfähige Wirtschaftsgenossenschaften gründen und erhalten können, sind damit noch keineswegs gegeben. Die Existenzmöglichkeit solcher Wirtschaftsgenossenschaften hängt eben nicht bloß von dem einen oder anderen einzelnen Umstand ab, der für das proletarische Dasein bedeutsam ist. Über sie entscheidet vielmehr die Gesamtsumme der Bedingungen, von denen das Einkommen der Arbeiter bestimmt und beeinflusst wird, und die fest in dem Wesen der kapitalistischen Ordnung begründet sind.
Bedeutet es aber vielleicht eine richtige Würdigung dieser Bedingungen, wenn Genossin Braun hervorhebt, „dass zunächst nur etwas besser gestellte Arbeiter Genossenschafter werden können“? Durchaus nicht. Im Zusammenhang mit den übrigen Ausführungen der Broschüre stellt dieser Satz nur ein leeres, formales Kompliment vor der proletarischen Klassenlage dar.
Die Angaben des Artikels in Nr. 15 über die Einkommensverhältnisse, die Haushaltungsbudgets von Arbeiterfamilien, griffen nicht etwa in jene umfangreichen proletarischen Schichten zurück, wo das tiefste Elend als ständiger finsterer Gast haust. Sie bezogen sich ausnahmslos auf „etwas besser gestellte Arbeiter“, sogar auf verhältnismäßig gut gestellte Arbeiter. Und doch erwiesen sie das Fehlen der wichtigsten materiellen Vorbedingungen, unter denen eine leistungsfähige Wirtschaftsgenossenschaft zu funktionieren vermag. In Wirklichkeit kann also der genossenschaftliche Großhaushalt nur von Proletariern getragen werden, die sich in sehr guten, in ausnahmsweise günstigen Verhältnissen befinden. Die Schicht dieser Proletarier, die sich mit ihrem Einkommen, ihrer Lebenshaltung bürgerlichen Verhältnissen nähern, ist winzig dünn. Genossin Braun rechnet aber wiederholt mit einer sehr beträchtlichen Ausdehnung der Wirtschaftsgenossenschaften.
Denen, welchen es Kraftvergeudung dünkt, eine Reform durchzusetzen, die nur einem kleinen Kreise zugute kommt, hält sie entgegen: „Alle Reformen, auch die größten, haben klein angefangen“. Sie verweist darauf, dass „aus dem kleinen Kramladen der armen Arbeiter zu Rochdale die riesige englische Konsumgenossenschaftsbewegung herausgewachsen ist“. Offenbar hofft also Genossin Braun für die Wirtschaftsgenossenschaftsbewegung auf eine ähnliche Entwicklung, und dies trotz der wesentlich verschiedenen wirtschaftlichen und psychologischen Bedingungen, welche für die eine und andere in Frage kommen. Genossin Braun stellt ferner als Folge „sehr starker Ausbreitung von Wirtschaftsgenossenschaften“ eine Förderung des Einschreitens gegen die Hausindustrie in Aussicht. Ebenso erwartet sie, dass die von ihr empfohlene Reform der Hauswirtschaft zur Lösung der Dienstbotenfrage beiträgt, weil sie ermöglicht, dass „die Dienstboten aus dem persönlichen Verhältnis zu ihrem Dienstherrn heraustreten und sich der Stellung der Fabrikarbeiterin annähern“. Es versteht sich am Rande, dass auch diese Erwartung sich nur bei einem mächtigen Aufschwung der Wirtschaftsgenossenschaftsbewegung erfüllen kann. Entweder setzt also Genossin Braun mit Nichtbeachtung ausschlaggebender Verhältnisse die Möglichkeit voraus, dass die Wirtschaftsgenossenschaftsbewegung über die kleinen Kreise der proletarischen „Oberen Zehntausend“ hinausgreift und auch ausgedehnte Arbeiterschichten mit Durchschnittseinkommen erfasst, oder aber sie hat die angezogenen Hoffnungen in die Luft gebaut. Der Satz, welcher den Kreis der Genossenschafter einschränkt, entpuppt sich mithin als eine inhaltslose Formel.
Es sei an dieser Stelle eine sich aufdrängende Abschweifung von der Hauptfrage gestattet. Genossin Braun erklärt, dass eine Lösung der Dienstbotenfrage durch Annäherung der Stellung der Dienstboten an die der Fabrikarbeiterin „nur in Wirtschaftsgenossenschaften möglich, wo neben höherem Lohn und besserer Wohnung eine Regelung der Arbeitszeit durchführbar ist“. Nun sei es fern, die letzteren Vorteile zu leugnen und den Einfluss zu unterschätzen, den eine sehr ausgedehnte Wirtschaftsgenossenschaftsbewegung auf die Umwandlung der Stellung der Dienstboten auszuüben vermag. Aber diese Umwandlung geht dank des Zusammenwirkens verschiedener Umstände auch in dem Privathaushalte vor sich und ist nicht nur in Wirtschaftsgenossenschaften möglich. Die Ansätze zur Annäherung der Stellung der Dienstboten an die der gewerblichen Arbeiter zeigen sich mehr oder minder deutlich erkennbar in Australien, Amerika, England und sogar in Deutschland. Die diesbezügliche Entwicklung scheint besonders in Australien schon weit fortgeschritten. Ein großer Teil der Dienstmädchen hat hier – dafern richtig ist, was wiederholt berichtet wurde – auch im Privathaushalt höheren Lohn, bessere Wohnung und kürzere, bestimmt begrenzte Arbeitszeit. Arbeitsleistungen, die nicht in dieselbe fallen, müssen durch besondere Hilfskräfte erledigt oder besonders bezahlt werden.
Die Lösung der Dienstbotenfrage in Genossin Brauns Idealgenossenschaft erscheint übrigens in einem höchst eigentümlichen Lichte. Die Haushaltungsarbeiten – von dem Reinigen der Wohnungen abgesehen – für 50 bis 60, ja 80 Familien, und zwar vielköpfige Proletarierfamilien, sollen von einer erfahrenen Wirtschafterin mit Hilfe von einem oder zwei Küchenmädchen besorgt werden. Auch wenn man annimmt, dass diesem Wirtschaftspersonal die vollkommensten arbeitssparenden Maschinen und Einrichtungen zur Verfügung stehen, bleibt doch eine respektable Summe von Arbeit übrig, die nicht eben auf eine kurze Arbeitszeit schließen lässt. Genossin Braun überweist ferner die pflege- und aufsichtsbedürftigen Kleinen der 50, 60 oder 80 Familien ihrer Genossenschaft einer einzigen Kinderwärterin! Es ist dies eine so verblüffende Lösung der Dienstbotenfrage, dass sie zweifelsohne eine Prämierung seitens unverfälscht „guter Hausfrauen“ verdient, bei denen eine blinde Sparwut jede Rücksicht auf die Person der Kinderwärterin, aber auch jede Rücksicht auf das Gedeihen der Kinder totgeschlagen hat. Denn die unglückseligen Pfleglinge der einzigen Idealgenossenschafts-Kinderwärterin wären unstreitig ebenso tief zu beklagen, als diese lebendige Kinderwartemaschine selbst. Man vergesse doch eins nicht. Es handelt sich um die angegebene Zahl von Proletarierfamilien. Diesen eignet aber bekanntlich und glücklicherweise nicht die Gepflogenheit jener äußerlich gebildeten, aber innerlich rohen und geschmacklosen Herren und Damen, die als wichtigstes Stück der Aussteuer das Präservativ gegen die Empfängnis mit in die Ehe bringen und deshalb nie über das berühmte „einzige Kind“ oder das „wohlassortierte Pärchen“ hinauskommen. Die Arbeiterfamilien sind in der Regel kindergesegnet. Auch den Umstand berücksichtigt, dass sicherlich viele Kinder der Genossenschafter die Schule besuchen, bleiben doch so zahlreiche Kleine zu beaufsichtigen und zu warten, dass die Kräfte einer einzigen Person für die verantwortungsreiche Aufgabe durchaus ungenügend sind.
Selbstverständlich wird es Niemand im Schlafe einfallen, die eine Kinderwärterin aus Genossin Brauns Idealgenossenschaft als Beweis für die Undurchführbarkeit des kooperativen Großhaushalts auszuspielen. Wenn die wichtigsten praktischen Vorbedingungen für Gründung und Existenz einer Wirtschaftsgenossenschaft vorhanden sind, ermöglichen die Ersparnisse des Großbetriebs sicher ohne erhebliche Schwierigkeiten die Anstellung eines genügend zahlreichen Wirtschafts- und Wartepersonals, das bei kurzer, geregelter Arbeitszeit ohne Überanstrengung allen Anforderungen entsprechen kann. Wohl aber sind die kritisierten Einzelheiten charakteristisch für die Nichtachtung – um einen milden Ausdruck zu gebrauchen, – mit der Genossin Braun an den Tatsachen des realen Lebens vorübergegangen ist. Und zwar nicht bloß an Tatsachen, welche für die Beantwortung der strittigen Frage von so verhältnismäßig nebensächlicher Bedeutung sind, als die bemängelten Umstände. Vielmehr auch an Tatsachen, die eindringlich, beweiskräftig dartun, dass die Wirtschaftsgenossenschaft ein unerreichbares Ideal gerade für die proletarischen Schichten bleibt, denen das kapitalistische Regime die Erwerbsarbeit der Frau aufzwingt, die mithin der Wirtschaftsgenossenschaft am dringendsten bedürfen, den größten Nutzen von ihr hätten.
Kann trotzdem die Wirtschaftsgenossenschaft eine Bedeutung für die Arbeiterklasse beanspruchen, die eine kräftige Agitation zu ihren Gunsten rechtfertigt, herausfordert? Die Antwort auf diese Frage in dem folgenden Schlussartikel.
Klara Zetkin
IV.
Die Klassenlage des Proletariats bedingt – wir glauben das überzeugend dargetan zu haben –, dass nur die sehr dünne Schicht der bessergestellten Arbeiterfamilien Genossin Brauns Vorschlag durchzuführen und Wirtschaftsgenossenschaften zu gründen vermag. Was besagt aber diese Tatsache? Im Lichte der Wirklichkeit und nicht beim Lampenschein einer Schreibtischutopie betrachtet nichts Anderes als Folgendes. Wirtschaftsgenossenschaften können nur jene proletarischen Kreise ins Leben rufen, für welche die Notwendigkeit eines kooperativen Haushalts nicht vorliegt, weil eine seiner wichtigsten Voraussetzungen fehlt: die industrielle Berufstätigkeit der Frau.
In der Tat: man überfliege noch so oberflächlich die Jahresberichte der Gewerbeaufsichtsbeamten; man prüfe das Material über die Lage der Arbeiterklasse, das wissenschaftliche Forschung zusammengetragen: man mache sich persönlich mit den Verhältnissen und der Auffassung des Proletariats vertraut: beweiskräftig tritt es allenthalben in Erscheinung, dass in der nur einigermaßen gut gestellten Arbeiterfamilie die Frau gewöhnlich nicht berufstätig ist. Wie lächerlich winzig ist nicht die Zahl der Fälle, in denen zum Beispiel die erwähnten Erhebungen der Fabrikinspektoren ergaben, dass nicht die Not, vielmehr der Hinblick auf mögliche Ersparnisse die Frau zur Erwerbstätigkeit trieb. Der badische Fabrikinspektor Dr. Wörishoffer betont nachdrücklich, dass die Proletarier die Erwerbsarbeit der Frau nicht als bloßes Rechenexempel auffassen und lediglich vom Standpunkt eines eventuell erhöhten Einkommens aus bewerten, sondern vor Allem mit Rücksicht auf ihre Folgen für die Familie, für die Pflege und Erziehung der Kinder. Die bessergestellten Arbeiter setzen deshalb nach ihm ihren Stolz darein, ihre Frauen daheim zu halten, damit sie sich dem Hauswesen und den mütterlichen Pflichten widmen. Wörishoffers Darstellung deckt sich mit der Wirklichkeit. In der erdrückenden Mehrzahl der Fälle wird die proletarische Hausmutter nur zur Berufstätigen, wenn die bittere Not ihr zwingendes Machtgebot spricht.
So stehen mithin die Verhältnisse in der Arbeiterklasse zu Genossin Brauns Vorschlag: Dort, wo die Frau Berufsarbeiterin ist und dringend einer Entlastung von rein hauswirtschaftlichen Geschäften bedürfte, ist die Gründung von Wirtschaftsgenossenschaften aus den bereits erörterten Umständen unmöglich. Dort aber, wo sie möglich wäre, ist sie im Allgemeinen nicht notwendig, weil die Frau nicht erwerbstätig ist und nicht einem doppelten Pflichtkreis genügen muss. Genossin Braun hat also in dem ersteren Falle über der vorhandenen Notwendigkeit einer Entlastung der proletarischen Frau die mangelnde materielle Möglichkeit der Durchführung ihres Planes übersehen. In dem letzteren Falle aber ließ ihr die materielle Möglichkeit der Gründung von Wirtschaftsgenossenschaften die mangelnde Notwendigkeit derselben vergessen. Indem sie diese außer Auge lässt und die „etwas besser gestellten Arbeiter“ zur Errichtung von kooperativen Großhaushaltungen aufruft, setzt sie sich übrigens in teilweisen Widerspruch mit ihrer eigenen Begründung der empfohlenen Reform. Dieselbe beruft sich ausdrücklich und mit Recht auf die Berufsarbeit der Frau und ihre Folgen.
Die gekennzeichneten tatsächlichen Verhältnisse entscheiden jedoch nicht bloß über unerlässliche praktische Vorbedingungen der Wirtschaftsgenossenschaft. Sie sind auch von wesentlicher Bedeutung für das Vorhandensein ihrer notwendigen psychologischen Voraussetzungen. Auch in dieser Beziehung aber kehrt sich die Wirklichkeit gegen Genossin Brauns Vorschlag.
Die notwendigen psychologischen Voraussetzungen des genossenschaftlichen Großhaushaltes sind nämlich naturgemäß am stärksten in den breiten proletarischen Massen entwickelt, die der materiellen Möglichkeit ermangeln, die Reform der Hauswirtschaft durchzuführen. Sie sind am wenigsten in dem kleinen Kreise der proletarischen „Aristokraten“ zu finden, denen die Mittel zur Durchführung von Genossin Brauns Vorschlag eignen.
Gerade in den ausgedehnten proletarischen Schichten mit bettelhaftem oder dürftigem Einkommen haben die revolutionierten Produktionsverhältnisse, welche die Frau vom häuslichen Herde reißen und zur Erwerbsarbeit zwingen, mit den gesamten Existenzbedingungen und Lebensgewohnheiten auch die Köpfe am meisten zu Gunsten der Wirtschaftsgenossenschaft revolutioniert. Hier haben die Tatsachen recht respektlos „mit dem Hammer philosophiert“ und die herkömmliche Auffassung von der Unentbehrlichkeit und Bedeutung des Einzelhaushaltes, der Tätigkeit der Frau innerhalb und außerhalb des Hauses mächtig erschüttert, ja zertrümmert. Hier begegnet man deshalb der meisten Neigung für eine unbefangene Würdigung des genossenschaftlichen Haushaltes und seiner Vorteile, für die Auflösung der ohnehin stark zerfallenen Einzelwirtschaft, für die Unterordnung der individuellen Gepflogenheiten, Liebhabereien und Anschauungen unter die Notwendigkeit einer gemeinsamen Wirtschaftsführung. Gerade umgekehrt liegen jedoch die Verhältnisse in den Kreisen der bessergestellten Arbeiter, an die sich Genossin Brauns Vorschlag wendet. Aus naheliegenden Gründen zeigt sich hier im Allgemeinen ein konservatives Festhalten an den überkommenen Formen, Anschauungen und Lebensgewohnheiten, ein Zurückschrecken vor der Preisgabe des Einzelhauswesens mit seinem individuellen Zuschnitt.
Genossin Braun zieht diese Sachlage nicht in Betracht. Sie findet sich mit den psychologischen Voraussetzungen der Wirtschaftsgenossenschaft ebenso spielend ab, wie mit ihren materiellen Vorbedingungen. Auch betreffs ihrer stellt und beantwortet sie eine Nebenfrage anstatt der Hauptfrage. Sie macht das Bestehen von Wirtschaftsgenossenschaften nicht von den revolutionierten Lebensgewohnheiten und Anschauungen der vor Allem in Betracht kommenden Arbeiterkreise abhängig, vielmehr lediglich von der größeren oder geringeren anständigen und verträglichen Haltung der Frauen der Genossenschafter. Natürlich war die Antwort auf die so eng und unvollständig gefasste Frage leicht. Dafür ist sie nicht erschöpfend und dringt nicht bis zum Kern des Problems durch. Wäre es der Fall gewesen, es hätte sich unzweideutig enthüllt. dass Genossin Brauns Plan, soweit das Proletariat in Betracht kommt, aus den kurz angeführten Gründen in psychologischer Hinsicht genau so in der Luft steht, wie in materieller Beziehung.
Günstiger für die Gründung von Wirtschaftsgenossenschaften liegen die Umstände in den bürgerlichen Kreisen, wo die Frau eine Berufsarbeit ausübt oder sich nach einer anderen als der häuslichen Tätigkeit sehnt. Zahlreiche Beispiele blühender kooperativer Großhaushaltungen in Amerika, England etc. bestätigen das. Genossin Braun ist der Ansicht, dass die betreffenden Kreise in der Regel nicht imstande sind, aus eigenen Mitteln durch Baugenossenschaften Gebäude für die Wirtschaftsgenossenschaft zu erstellen. Hier soll die Privatspekulation eingreifen oder „ein Geldgeber, dem die Sache genug Garantien bietet, dass er Kapital darauf riskiert“. Diese letztere Erwartung wird sicherlich in dieser bösen profitsüchtigen Welt von Manchem als ein schöner Traum belächelt werden, der an Fouriers Überzeugung erinnert, ein Millionär werde ihm eines schönen Tages die Mittel für Gründung eines Phalanstères ins Haus bringen. Unseres Erachtens mit Unrecht. Genossin Braun kennt ihre Pappenheimer. Sie weiß daher aus persönlicher Erfahrung, dass bürgerliche Elemente recht oft die mangelnde Fähigkeit zu opfern durch das hervorragende Talent ersetzt haben, „einen Geldgeber zu finden, der Kapital auf eine Sache riskiert“.
Wie die Verhältnisse im Proletariat gestaltet sind, wäre es eine schlimme, scharf zu verurteilende Kräfteverschleuderung, wollten die Genossinnen sich in der Gegenwart mit der Gründung von Wirtschaftsgenossenschaften beschäftigen und eine rege Agitation für sie entfalten. Auch der Hinblick auf die Ablösung des Einzelhaushaltes durch die Wirtschaftsgenossenschaft in der sozialistischen Gesellschaft würde das nicht rechtfertigen. Genossin Braun ist freilich in dieser Hinsicht offenbar der entgegengesetzten Ansicht. Die Gründung von Wirtschaftsgenossenschaften in der kapitalistischen Ordnung bewertet sie als den unerlässlichen ersten Schritt zu dieser Ablösung, die nach und nach vor sich geht. Gewiss, dass der Sieg des gemeinsamen Haushalts über das Einzelhauswesen nicht von heute auf morgen erfolgt. Aber nur spielt, so meinen wir, die Wirtschaftsgenossenschaft für den Prozess der allmählichen Verdrängung des Einzelhaushalts nicht jene Rolle des entscheidenden ersten Schrittes, die Genossin Braun ihm zuspricht. Diese fällt anderen Faktoren zu: vor Allem der von technischen Fortschritten bedingten zunehmenden Industrialisierung der früheren hauswirtschaftlichen Verrichtungen der Frau und der steigenden weiblichen Berufstätigkeit. Erst nach der Eroberung der politischen Macht durch das Proletariat werden die Wirtschaftsgenossenschaften jene revolutionierende Bedeutung gewinnen, welche Genossin Braun ihnen schon gegenwärtig beimisst, weil dann erst freier Spielraum für die Entfaltung der Vorbedingungen gegeben ist, auf welche sie sich stützen. Nun erst beginnt ihr Siegeszug, der nach und nach zur Aufhebung des Einzelhaushalts führt.
Denn auf keinem Gebiete des wirtschaftlichen und sozialen Lebens dürfte sich das Prinzip der Vergesellschaftung oder, wenn man lieber will, der „Genossenschaftlichkeit“ so langsam durchsetzen, als auf dem der Haushaltung. Die gemeinsame Großhauswirtschaft setzt eine so radikale Umwälzung der individualistischen Empfindungs- und Denkweise, der persönlichen Lebensgewohnheiten voraus, dass sie sich in großen Kreisen nur auf Grund radikal umgestalteter Produktions- und Eigentumsverhältnisse zu vollziehen vermag. Die Vergesellschaftung des Konsums stellt unter diesem Gesichtswinkel wie im Hinblick auf vielerlei materielle Verhältnisse die schwierigsten und verwickeltsten Aufgaben. Und weniger als auf anderen Gebieten kann hier die Gesellschaft reglementierend eingreifen, sie muss sich vor Allem auf die werbende Kraft des Anschauungsunterrichts von den Vorteilen der überlegenen Betriebsform verlassen. Der „eine Stein des stolzen Zukunftsbaues“ der sozialistischen Ordnung, als welche Genossin Braun die Wirtschaftsgenossenschaft bezeichnet, liegt also oben in der Wölbung und nicht an der Basis des neuen sozialen Gebäudes. Wer aber baut an der Wölbung, ehe die Grundlage genügend gefestigt und gesichert ist?
Die proletarische Frauenbewegung würde sich der Spielerei schuldig machen, wollte sie Kraft darauf verwenden, in der Gegenwart für sehr winzige Schichten des Proletariats einzelne Bruchstücke des sozialistischen Zukunftsstaats zurecht zimmern zu wollen. Sie hat ihre Kraft vielmehr auf den gewerkschaftlichen und politischen Kampf gegen die Kapitalistenklasse und ihren Staat zu konzentrieren. Sie darf ihre Erkenntnis dieser Notwendigkeit nicht trüben lassen. Wenn bürgerliche platonische Sozialistinnen, die hinter unseren Reihen stehen und denen weder der Kugelregen des politischen Kampfes zusagt, noch die opferreiche, gewerkschaftliche Arbeit, die Agitation für die Wirtschaftsgenossenschaft als dringende Gegenwartsaufgabe erachten und ihre Kräfte ihr widmen, so mag ihnen das Privatvergnügen unbenommen sein. Sie haben seither so wenig oder auch nichts für den Befreiungskampf des Proletariats geleistet, dass Niemand sie vermissen wird, falls sie einer Eigenbrötelei huldigen. Die kämpfenden Sozialistinnen aber werden entschieden ablehnen, hinter die Front zu treten und ihnen zu folgen.
Zum Schlusse sei noch auf zwei charakteristische Züge von Genossin Brauns Ausführungen hingewiesen. In ihrer Schilderung des Elends, das auf der Proletarierin lastet, suchen wir vergebens die Aufdeckung seiner Ursache: der kapitalistischen Ausbeutung der proletarischen Arbeitskraft, der kapitalistischen Klassenherrschaft. Es geht in Genossin Brauns Broschüre mit der Not der Proletarierin wie mit der Liebe: „sie kommt, und sie ist da!“ In der Folge verwandeln sich aber die betreffenden Abschnitte aus einer sozialistischen Kritik an der kapitalistischen Ordnung in eine vulgäre bürgerliche Elendsmalerei und ihr agitatorischer Wert geht in der Hauptsache verloren. In erster Linie kommt es eben nicht darauf an, die proletarische Frau über ihr Elend zu rühren, sondern über dessen Grund aufzuklären und zum Kampfe dagegen zu führen.
Weiter aber entwickelt Genossin Braun zur Frage der Wohnungsreform und der Baugenossenschaften eine Auffassung, die von Seiten eines bürgerlichen Sozialreformlers erklärlicher wäre, als von Seiten einer Sozialistin. Staat, Gemeinde und Versicherungsanstalten haben nämlich „nur darum“ so wenig in Sachen der Wohnungsreform geleistet, weil es die Arbeiterklasse an entschiedenen einschlägigen Forderungen fehlen ließ! Die Arbeiter brauchen nur die nötige Einsicht und Energie zu zeigen und siehe! die „geklärteren Ansichten“ der herrschenden Kreise setzen sich bald in einschneidende Maßnahmen um. Genossin Braun scheint vollständig vergessen zu haben, dass für die Wohnungsreform die „geklärteren Ansichten“ der Regierenden und Verwaltenden nicht den hundertsten Teil so maßgebend sind, als die wirtschaftliche Macht der Bodenbesitzer und Bodenspekulanten und ihre politische Herrschaftsstellung in den Gemeinden und Landtagen. Sie scheint vollständig zu vergessen, dass wenn das Proletariat die Notwendigkeit einer Reform erkennt und die Reform fordert, der Kampf von Macht zu Macht einsetzt. Und dass dieses Ringen um die Wohnungsreform in diesen Zeiten der Verschlechterung der ohnehin meist miserablen Gemeinde- und Landtagswahlrechte ein leichtes ist, das bald zum Siege führt, ohne zum Kampfe um die politische Macht selbst zu werden: das wird kaum ein Herr von Berlepsch zu hoffen wagen.
Gegenwärtig schleichen sich unklare oder schlaumeiernde bürgerliche Sozialreformler aufdringlicher als seit Langem an das Proletariat heran. Pflicht der Sozialisten ist es daher, jeder verwirrenden, trügerischen Vorstellung von den Bedingungen und der Bedeutung sozialer Reformen vorzubeugen und messerscharf die Grenzlinie zwischen bürgerlicher und sozialistischer Reformarbeit zu ziehen. Unseres Erachtens hat Genossin Braun über der eifrigen Befürwortung der Wirtschaftsgenossenschaft diese Notwendigkeit außer Acht gelassen.
* „Frauenarbeit und Hauswirtschaft“, von Lily Braun. Berlin, Verlag der Buchhandlung Vorwärts. Agitationsausgabe 20 Pf.
** „Die Baugenossenschaften im Rahmen eines nationalen Wohnungsreformplans.“
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