[Nach „Die Gleichheit. Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen“, 6. Jahrgang Nr. 11, 27. Mai 1896, S. 81 f.]
Vom 4. bis 8. Mai tagte in Berlin der zweite Kongress der zentralisierten Gewerkschaften Deutschlands. Ihm wohnten 136 Delegierte bei, welche Zentralorganisationen zusammen 285.641 Mitgliedern vertraten. Außer Genossin Kähler-Wandsbek, welche als Mitglied der Generalkommission den Kongressarbeiten teilnahm, befand sich den Delegierten einzige Arbeiterin, Genossin Bien-Berlin, Vertreterin der Hilfsarbeiterinnen an Buchdruckschnellpressen. Der Umstand ist bezeichnend für die kleine Zahl der organisieren deutschen Arbeiterinnen, für den geringen Anteil, den diese an der Gewerkschaftsbewegung nehmen und den geringen Einfluss, den sie in der Folge in den Organisationen besitzen: kurz für die noch sehr rückständige Entwicklung des gewerkschaftlichen Lebens der deutschen erwerbstätigen Proletarierinnen.
Der Kongress hatte reiches Arbeitsprogramm zu erledigen, dessen einzelne Punkte wir anderer Stelle mitteilen.
Das Hauptinteresse und den Löwenanteil der verfügbaren Zeit beanspruchten die Verhandlungen über Sein oder Nichtsein der Generalkommission, ihre Befugnisse und Aufgaben. Wir bedauern, das die Erwartungen, welche wir an die Erörterung dieser Fragen knüpften, nicht erfüllt worden sind. Sowohl der Bericht des Vertreters der Generalkommission selbst, wie die Ausführungen der Anhänger und Gegner derselben ermangelten unseres Erachtens großer Gesichtspunkte, des Eingehens auf die Mittel zur Entwicklung eines kräftigen Gewerkschaftslebens und der Vorbedingungen dazu. Denn in der Erörterung dieser Fragen hätte, so meinen wir, die Diskussion über die Generalkommission und ihr Wirken gipfeln müssen, statt vielfach Kleinigkeiten und Kleinlichkeiten – noch dazu aus der Vergangenheit herangeholt – zu zerflattern. Zwar hat sich der Kongress mit allen gegen fünf Stimmen für den Fortbestand der Generalkommission erklärt, und wir freuen uns dieses Beschlusses. Aber leider haben vorsichtig rechnende Verwaltungsbeamte und überängstliche Parteigenossen die Befugnisse der Zentralinstanz so eng abgegrenzt, haben sie in ihr den Vertretern aller Zentralvorstände und berechtigten Lokalorganisationen, die nach Bedarf und mindestens vierteljährlich den Beratungen beizuziehen sind, einen so schwerfälligen Kontrollapparat zur Seite gestellt, dass sich unserer Überzeugung nach die Tätigkeit der Generalkommission nicht weniger schwierig und teilweise unerquicklich gestalten dürfte, als in der Vergangenheit. Wenn Genosse v. Elm und Andere es ablehnten, der Generalkommission noch ferner anzugehören, so können wir das unter den gegebenen Verhältnissen wohl begreifen. Dass die Generalkommission von nun an aus fünf statt aus sieben Mitgliedern besteht, ist nicht so wichtig. Da die Unterstützung von Streiks durch die Generalkommission aufgegeben ist, so dürfte es für die Tätigkeit derselben nicht besonders schwer ins Gewicht fallen, dass die zu leistenden Beiträge pro Mitglied der Einzelorganisation und Vierteljahr von 5 auf 3 Pfennig herabgesetzt wurden, obgleich unseres Erachtens trotz allem diese Herabsetzung besser unterblieben wäre. Dagegen ist der Generalkommission eine äußerst heikle Aufgabe überwiesen worden: „den Zusammenschluss der kleinen Verbände und Lokalorganisationen zu Industrieverbänden anzustreben.“ Wir sind durchaus für die Zentralisation und erachten, dass die Industrieverbände mit Notwendigkeit aus dem modernen Wirtschaftsleben und dem Klassenkampf hervorwachsen. Aber uns will bedünken, das der Auftrag, die bessere Organisationsform von oben her zu bringen, statt ihre Entwicklung von unten her abzuwarten, sehr leicht zu einem Anblasen des leider noch nicht erloschenen Streites über die beste Organisationsform führen kann. Wir bedauern deshalb, dass der Antrag Bringmann auf Streichung des betreffenden Absatzes Organisationsstatut nicht zur Annahme gelangt ist, wie der Antrag Massini-Leipart, die Bestimmung zu streichen, welche den großen Organisationen nur je sechs Delegiere zu den Gewerkschaftskongressen einräumte und dadurch eine Majorisierung der großen durch die kleinen Gewerkschaften ermöglicht hätte.
Um die Befugnisse der Generalkommission drehte sich auch größtenteils die Erörterung des von dieser gestellten Antrags, durch bestimmte regelmäßige Beiträge der einzelnen Organisationen einen Streikreservefonds zu gründen und der Verwaltung der Generalkommission zu unterstellen. Wie die der Gewerkschaftspresse eingehende Behandlung der Frage voraussehen ließ, wurde der Antrag von starken Majorität verworfen. Für die Stellungnahme des Kongresses war besonders entscheidend die Rücksicht auf die gegenwärtige verhältnismäßig schwache Entwicklung der deutschen Gewerkschaften – die auch uns eine Verwirklichung des Vorschlags zur Zeit als undurchführbar erscheinen lässt – ferner eine Reihe praktischer Bedenken bezüglich des schnellen und richtigen Eingreifens von der Ferne her, endlich der ausgesprochene Widerwille gegen jede Vermehrung der Machtbefugnisse und Machtmittel der Generalkommission.
Zur Frage der Arbeitslosenunterstützung, welche seit lange schon in vielen Gewerkschaften diskutiert wird, fasste der Kongress einen wenn auch etwas ungeschickt formulierten, so doch dem Wesen nach vermittelnden Beschluss. Während von den beiden Referenten der eine die Arbeitslosenunterstützung obligatorisch forderte, der andere sie als Ursache von Versumpfung ablehnte, empfahl der Kongress den einzelnen Gewerkschaften, die Arbeitslosenunterstützung überall zu organisieren, wo nicht Schwierigkeiten sich ihr entgegenstellen. Mit Recht. Die Arbeitslosenunterstützung raubt gewiss nicht, wie manche befürchten, den Gewerkschaften den Charakter der Kampfesorganisationen. Umgekehrt, sie kann nicht unwesentlich dazu beitragen, die Entwicklung der Gewerkschaften zu kräftigen, ihre Kampfestätigkeit zu erhöhen. Der dem schwärzesten Elend preisgegebene Arbeitslose versinkt in Stumpfsinn und Resignation, wird den meisten Fällen dem Klassenkampf entzogen, spielt eventuell im wirtschaftlichen Streite die Rolle des Lohndrückers und Streikbrechers. Die Forderung des Rechts auf Arbeit aber ist in richtiger Erkenntnis als Utopie über Bord geworfen worden, eine staatliche Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ist im heutigen deutschen Kapitalistenstaat wirksamer Weise kaum zu erhoffen, noch weniger eine Überwälzung der Sorge für die Arbeitslosen auf das Unternehmertum. Da ist denn die Arbeitslosenunterstützung durch die Gewerkschaften von großer Tragweite, vorausgesetzt, dass die vorliegenden praktischen Verhältnisse die Durchführung derselben als Organisationsmittel erlauben. Leider gibt es jedoch eine große Zahl von Gewerkschaften, wo diese Voraussetzung nicht vorhanden ist, und für welche die Verpflichtung zur Arbeitslosenunterstützung den Ruin bedeuten würde.
Nicht ganz beizupflichten vermögen wir dem Beschluss, welcher der Kongress den Ausführungen des Referenten, Genossen v. Elm, folgend zur Frage der Arbeitsvermittlung gefasst hat. Er verurteilt schlankweg den kommunalen Arbeitsnachweis als eine Einrichtung, die nur dem Unternehmer nützt und fordert die Übernahme der Arbeitsvermittlung durch die Gewerkschaften. Gewiss ist der Arbeitsnachweis in den Händen der Organisation ein zu erstrebendes Ziel und wirkt förderlich auf die Gewerkschaftsbewegung zurück. Aber die ausschließlich gewerkschaftliche Arbeitsvermittlung hat vor allem eine Voraussetzung: so starke Gewerkschaften, dass sie die Unternehmer zu zwingen vermögen, die Einrichtung anzuerkennen und sich im Bedarfsfalle nur an sie zu wenden. Solange dies nicht der Fall ist, meinen wir, dass der kommunale gegenüber dem privaten Arbeitsnachweis noch immerhin manche Vorteile aufweist, Zu vergessen ist dabei nicht, das es das Proletariat hier oder da in der Hand hat, die Ausgestaltung der kommunalen Arbeitsvermittlung seinem Interesse gemäß zu beeinflussen.
Es versteht sich am Rande, dass wir mit besonderer Freude den Beschluss des Kongresses begrüßen, die Agitation unter den Arbeiterinnen kräftig zu fördern und für ihre Einbeziehung die Gewerkschaftsorganisation ihrer Berufsgenossen zu wirken. Genossin Kähler hatte im Anschluss an ihr Referat zu der Frage eine entsprechende Resolution eingebracht, welche einstimmige Annahme fand. Und dass der Beschluss kein toter Buchstabe bleibt, dafür bürgt uns, dass in der jetzigen Generalkommission zum Teil die nämlichen Persönlichkeiten sitzen, deren energischem und umsichtigem Vorgehen im letzten Jahre die Agitation unter den Arbeiterinnen zu danken ist, welche mehrere Tausende von Lohnsklavinnen den Gewerkschaften zugeführt hat.
Den Ausführungen des Genossen Timm entsprechend erklärte der Kongress zur Frage Hausindustrie und Schwitzsystem“, dass die Arbeiter aller Energie für die Einführung von Betriebswerkstätten eintreten müssen. Er gab seiner Verachtung über den Wortbruch der Konfektionäre Ausdruck und versicherte die eventuell wieder zum Kampfe gezwungene Konfektionsarbeiterschaft der brüderlichen Solidarität aller organisieren Arbeiter.
Von den bisherigen Mitgliedern der Generalkommission lehnten v. Elm, Deisinger und Demuth eine Wiederwahl ab. Der neuen Generalkommission gehören die Genossen Legien, Bringmann, Sabath, Röske und Genossin Kähler, als Ersatzmänner die Genossen Thomas, Häberle und Hoffmeyer. Der Sitz der Generalkommission ist Hamburg.
Leider haben die Verhandlungen über die Generalkommission so viel Zeit beansprucht, dass die übrigen Fragen der Tagesordnung nicht eingehend erörtert werden konnten. Nach meist recht flüchtigen Diskussionen erfolgte die Beschlussfassung. Und gar nicht zur Erörterung, nicht einmal die Tagesordnung ist die Frage gelangt, die unserer Meinung nach gegenwärtig im Vordergrund des gewerkschaftlichen Interesses stehen müsste: wie die jetzige ausnahmsweise günstige wirtschaftliche Situation, wie der sich allenthalben regende kräftige Kampfesgeist der deutschen Arbeiter zum möglichst dauernden Vorteil der Gewerkschaftsbewegung ausgenutzt werden kann. An der Erörterung dieser Frage, an dem zielklaren und energischen Erfassen der Situation hat nicht bloß die Gewerkschaftsbewegung ein Lebensinteresse, sondern auch die deutsche Sozialdemokratie. Denn die Arbeiterbewegung ist eins und unteilbar, wenn sie uns auch – und gerade in Deutschland Dank einer reaktionären Vereinsgesetzgebung schärfer als anderswo – in zwei Strömungen entgegentritt; der proletarische Klassenkampf ist ein einheitlicher, auch wenn von der Partei auf politischem Gebiete, von den Gewerkschaften auf wirtschaftlichem Gebiete geführt wird.
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