[Nach „Die Gleichheit. Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen“, 6. Jahrgang Nr. 12, 10. Juni 1896, S. 89 f.]
Die nämlichen Gewalten, welche von 1887 bis 1896 gebraucht haben, um schließlich durch einen Streik belehrt zu entdecken, dass es so etwas wie Konfektionsarbeiterinnenelend im Reiche der Sozialreform par excellence gäbe, waren bekanntlich binnen wenigen Monaten gerüstet, die Sozialdemokratie durch ein Ausnahmegesetz zu „zerschmettern“. Und als der Plan scheiterte – nicht etwa an der steifnackigen freiheitlichen Gesinnung des deutschen Bürgertums, sondern an dem Preis, der im politischen Kuhhandel von den verschiedenen wirtschaftlichen Interessengruppen der Kapitalistenklasse gefordert ward – da hieß es zum Kampf gegen den „Umsturz“ : Gesetzesauslegung vor! Polizeigewalt vor! Die Brausewetterei machte Schule, Majestätsbeleidigungsprozesse hagelten in dichter Fülle hernieder, der dolus eventualis kroch aus dem harmlosesten Tatbestand hervor, Auflösungen von Versammlungen und Wortentziehungen gehörten zur täglichen Würze der heiligen Ordnung, der segensreichen für den Kapitalisten.
Aber nicht nur galt es den einzelnen Frevelmütigen durch gebührende Strafe zu „bessern“, den einzelnen Fall zu ahnden. Die Organisation der sozialdemokratischen Partei sollte durch eine große staatsretterische Tat mit einem Schlage vernichtet werden. Mit Spießen und mit Stangen zog die Köllerei auf das Abenteuer aus. Der Vorstand der sozialdemokratischen Partei ward eines schönen Tages als „politischer Verein“ für vorläufig geschlossen erklärt, desgleichen die Berliner Wahlvereine, die Presse-, Agitations- und die Lokalkommission. Ihre Mitglieder wurden ebenso wie die in öffentlichen Versammlungen erwählten Vertrauenspersonen der Berliner Genossen der Übertretung des lobesamen preußischen Vereinsgesetzes beschuldigt. Durch gewissenhafte Haussuchungen wurden Berge von sogenanntem „Beweismaterial“ zusammengeschleppt. Die ehrsame, dem Kapitalistenstaat unentbehrliche Zunft der „Nichtgentlemen“ hatte sich seit Jahren an die Fersen bekannter Parteigenossen geheftet und aus den zufälligsten Begegnungen, aus den unschuldigsten Spaziergängen „geheime Zusammenkünfte“ herausdestilliert. Monate bedurfte die Untersuchungsbehörde, um den dichten Wald von Verschwörertaten zu durchforschen, der Dank der Wachsamkeit des „Auges des Gesetzes“ entdeckt und umstellt worden war. Das Verhör der Angeklagten nahm reichliche Zeit in Anspruch. Und was gebar schließlich der kreißende Berg? Statt des brünstig erflehten Geheimbundprozesses das armselige Mäuslein einer simplen Anklage wegen Übertretung des preußischen Vereinsgesetzes Manteuffelschen Angedenkens. Die Anklagebehörde selbst musste eine Anzahl von Beschuldigten außer Verfolgung setzen, andere wurden freigesprochen und eine niedrigere Geldstrafe als verlangt traf den Rest der Sünder. Und auch ihre Verurteilung von Rechtswegen – natürlich – war nur mit Ach und Krach möglich in einer Zeit, wo laut einer Erklärung des preußischen Justizministers der Ausspruch eines römischen Komödiendichters zum Rechtsgrundsatz geworden ist: wenn zwei dasselbe tun, so ist es nicht dasselbe.
Was denn ergaben die Prozessverhandlungen, die in den weitesten Kreisen mit Spannung erwartet wurden?
Dass das mühsam zusammengeklaubte Material Stück um Stück von dem Staatsanwalt fallen gelassen werden musste als moralisch gerichtete, juristisch wertlose Achtgroschenjungenfantasien, als der Ausdruck der unmaßgeblichen Meinung übereifriger Polizeier. Als „belastend“ blieb nur bestehen die offene, selbstverständliche politische Betätigung der Angeklagten, Betätigung, wie sie die unumgängliche Voraussetzung eines jeden politischen Lebens ist. Und dies obendrein noch in Formen, welche in peinlich sorgsamer Weise den Ansprüchen des veralteten, reaktionären Gesetzes zu genügen suchten. Nicht etwa aus besonderer Hochachtung vor diesem Gesetz, wie Auer treffend erklärte, oder aus der Überzeugung heraus, dass es ein Wunderwerk der Gesetzgebung sei, sondern im wohlverstandenen Interesse der Partei. Und mit Fug und Recht bemerkte zu der angeköllerten und verköllerten Haupt- und Staatsaktion, dass die politische Polizei noch in keinem politischen Prozesse so große moralische Niederlage habe als in diesem.
In der Tat, das Polizeigenie eines Köller oder Schöne hat der Sozialdemokratie wieder einmal – und zwar verhältnismäßig billig – die Gelegenheit verschafft, in breitester Öffentlichkeit und unterstützt durch die einleuchtendsten Tatsachen als Ankläger aufzutreten gegen das vormärzliche Vereinsgesetz und seine Ausmessung mit zweierlei Maß, je nachdem es sich um staatserhaltende Parteien oder um die Organisation des klassenbewussten Proletariats handelt. Musste doch selbst der Staatsanwalt juristisch verklausuliert anerkennen, das die strikte Durchführung des preußischen Vereinsgesetzes jedes politische Leben lähme, dass es aus einer Zeit stamme, wo die politische Betätigung des Volks noch in der Wiege lag. Wurde doch durch Beweisaufnahme festgestellt, das der Bund der Landwirte, um nur eine Partei herauszugreifen, eine weit verzweigte Organisation besitzt mit Vereinen, Vertrauensmännern und Zentralstellen. Und pfeifen es nicht seit langem die Spatzen von den Dächern, dass von sämtlichen politischen Parteien in Deutschland gilt: „sie sind allzumal Sünder und mangeln des Ruhms, den sie vor dem preußischen Vereinsgesetz haben sollen“. Was wiegt angesichts der trockenen, dürren Tatsächlichkeit die amtliche Versicherung, die Staatsanwaltschaft sei streng objektiv beflissen, dem Gesetz Genüge zu schaffen, und sie werde, falls sie in die Lage komme, gegen jede Partei ebenso einschreiten wie gegen die Sozialdemokratie. Warum denn hat löblicher Polizeieifer die gerechtigkeitsdurstige Staatsanwaltschaft bisher noch nicht in die Lage gebracht, anderen Parteien nicht recht sein zu lassen, was der Sozialdemokratie billig ist? Das Endziel der Sozialdemokratie gefällt nicht dem Diener der Kapitalistenklasse, dem Kapitalistenstaat; ihre politische Macht, ihre anhaltenden Erfolge sind nicht nach seinem Herzen. Im Pfeffer der Klasseninteressen der Besitzenden liegt der Hase des heftig rumorenden Dranges begraben, dem Gesetze Genüge zu schaffen, sobald die Rotte mit dem bekannten langen Namen in Betracht kommt. Diesen sehr einfachen Sachverhalt, über den sich noch viele in abergläubischer Scheu vor gewissen schönen Worten hinwegtäuschen, weiteren Kreisen sinnenfällig klar gemacht, sie über die Bedeutung des Wortes Klassenstaat und Klassenjustiz belehrt zu haben, ist das unbestrittene Verdienst der letzten Aktion zur Vernichtung der Sozialdemokratie. Dankend quittiert sie auch, dass durch die scharfe Beleuchtung der intimen Beziehungen zwischen der Polizei und ungenannten Ehrenmännern vom Schlage der Ihring-Mahlow die Ehrfurcht bedeutend ins Wanken gekommen ist, mit welcher gar manche politische Unschuld vom Lande die Allwissenheit und Umsicht der hohen Behörden anstaunte.
Wie entschieden und vollständig der Misserfolg der täppischen Köllerei, erhellt aus ihrer nahezu einstimmigen Verurteilung seitens der bürgerlichen Presse, die als Konsequenz des Prozesses eine Reform des Vereins- und Versammlungsrechts nachdrücklicher und einmütiger fordert als vorher. Gewiss würden die verschiedenen bürgerlichen Parteien gern und ohne Erregung zusehen, dass die Sozialdemokratie mit den Ruten der Manteuffelei gestrichen wird. Aber sie müssen einen Stand der Dinge fürchten, welcher der hohen Polizei Allmacht gibt, gegen jede x-beliebige Opposition das Einschreiten der schönen Objektivität beflissenen Staatsanwaltschaft anzurufen. Denn so niedrig auch der politische Anstand der bürgerlichen Parteien eingeschätzt werden mag: so lange das Plötzlich des Zickzackkurses Trumpf bleibt, feit auch die zahmste Unterwerfung die Einzelnen nicht gegen das Schicksal, jetzt oder nun den Jammerwinkel der Reichsfeindlichkeit geschleudert zu werden. Außerdem hat die Furcht vor unten noch nicht den politischen Verstand aller bürgerlichen Elemente soweit verblödet, um die Gefahr verkennen zu lassen, die darin liegt, dass das Wägen mit zweierlei Gewicht die Wertung des bestehenden Rechts durch die Masse langsam aber gründlich „umstürzt“. So hat der Kreuzzug den Umsturz auch nach der Richtung hin das Gegenteil der beabsichtigten Wirkung erzeugt: der übereifrige Diener wird nicht als Schutzengel des Hauses sondern als Tölpel einem Fußtritt beehrt. Ein bitterer Trost für die Erkenntnis, das mit einem gewaltigen Schwert wieder einmal Schlag ins Wasser geführt worden ist.
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