[Nach „Die Gleichheit. Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen“, 6. Jahrgang Nr. 5, 4. März 1896, S. 33 f.]
Auf der Armesünderbank vor der breitesten Öffentlichkeit im Reichstage saß wieder einmal „die beste alter Welten“ in Gestalt ihrer berufenen politischen Vertreter: der bürgerlichen Parteien jeder Observanz mitsamt einem hohen Bundesrat. Allerdings nicht als Angeklagte wähnten bürgerliche Politiker und Regierungsvertreter vor dem Volke zu erscheinen. Vielmehr als gütig Wohltaten Spendende, den gleißenden Mantel der Arbeiterfreundlichkeit um die kapitalistischen Schultern geschlagen. Wie mögen sie einander zugelächelt haben, die Auguren des Kapitals, die sich am 12. Februar als eifrigste Vorkämpfer der verhungernden und verelendenden Konfektionsarbeiterinnen in dem nämlichen Reichstage gebärdeten, wo sie sonsten bemüht sind, die lahme und blinde Mähre der deutschen Sozialreform zu noch langsamerer Gangart zurück zu reißen!
Man denke, Die Nationalliberalen bringen den vernünftigen und durchaus nötigen Antrag ein, auf die Hausindustrie in der Wäsche- und Kleiderkonfektion bestimmte gesetzliche Schutzmaßregeln sowie die Fabrikinspektion auszudehnen und zu letzterer auch weibliche Beamte heranzuziehen. Die Nationalliberalen interpellieren im Anschluss an die Enquete von 1887 die Regierung darüber, was sie zur Besserung der Verhältnisse der Wäsche- und Konfektionsarbeiterinnen zu tun gedenke. Der nämliche nationalliberale Klüngel tut das, der allen anderen kapitalistischen Kreisen voran in verbohrtestem Interessenfanatismus seit Jahren „groben Unfug“ treibt mit dem Schlagwort von der nötigen Schonzeit für die armen Unternehmer, welche den Lasten der Sozialreform zu erliegen drohen.
Konservative, Ultramontane, Antisemiten entsetzen sich mit Denen um Bennigsen zusammen mit Recht über das namenlose Elend der Konfektionsarbeiterinnen. Aber der Haltung dieser Parteien, soweit sie für die Beschlüsse des Reichstags ausschlaggebend sind, hat es die deutsche Arbeiterklasse zu verdanken, das der gesetzliche Arbeiterschutz noch immer in den ersten dürftigen Ansätzen steckt, und das jede Anregung zu seinem weiteren Ausbau mit der Losung beantwortet wurde: „Rückwärts, rückwärts, Don Rodrigo!“ Ein königlicher Minister anerkennt die Berechtigung des ausgebrochenen Streiks und betont, das er notwendig war, um einen Druck auf das Unternehmertum auszuüben. Aber die Behörden der nämlichen Regierung strafen die in Notwehr geschehende Aufforderung zum Boykott, zum Streik der Konsumenten, als Erpressung; als groben Unfug ahnden sie die Warnung von Streikkomitees und Zeitungen: „Zuzug fernzuhalten“ ; und damit die Krönung der Liebestaten nicht fehle, werden gelegentlich Soldaten der Regierung als Streikbrecher kommandiert.
Und wie denn erscheint im Spiegel der Geschichte, im Lichte der Tatsachen die von bürgerlichen Politikern und Regierungsvertretern um die Wette versicherte Fürsorge für die Konfektionsarbeiterinnen? Am 12. Februar 1896 waren alle bürgerlichen Parteien – das fortschrittliche Zwillingsgeschwister ausgenommen – mitsamt einer hohen Regierung darin einig, dass gesetzgeberische Maßnahmen den wahrhaft scheußlichen Auswüchsen der Ausbeutung und des Elends in der Konfektionsindustrie entgegenarbeiten müssten. Aber bereits im Frühjahre 1885 waren die verehrlichen Gewalten sozusagen mit der Nase auf diese Notwendigkeit gestoßen worden. Gegen die damals geplante Einführung eines Zolls auf Nähgarn wurde zumal seitens der Mäntel- und Wäschenäherinnen geltend gemacht, dass ihre erbärmlichen Erwerbsverhältnisse auch nicht die kleinste Kürzung des Verdienstes durch eine Verteuerung des Arbeitsmaterials zuließen Die angezogenen Tatsachen waren so tieftraurige, dass der Reichstag am 11. Mai 1885 eine Enquete seitens der Bundesregierungen über die Lohnverhältnisse der Wäsche- und Konfektionsarbeiterinnen beschloss. Die Ergebnisse der angestellten Ermittelungen wurden dem Parlament mit bekannter bundesrätlicher Landsturmeile in Arbeitersachen „schon“ am 29. April 1887 vorgelegt und bestätigten vollauf die erhobenen Behauptungen. Obgleich geheimrätlich geschnürt und frisiert, redeten die trockenen Zahlen eine ergreifende Sprache. Sie erzählten von Unterlohn, Überarbeit, und um die gute Dreizahl voll zu machen, von der Prostitution weiter Arbeiterinnenschichten. Und siehe, trotz alledem auch nicht die leiseste Lebensäußerung der kürzlich so redselig sich bekundenden Sympathie der bürgerlichen Parteien mit dem Arbeiterinnenelend. Elf, bzw. neun Jahre lang schlief diese Sympathie,um im Sohmschen Professorengeschmack zu reden, einen Dornröschenschlaf. Sie regte sich nicht, wie oft auch die bürgerliche Welt das Elend der Konfektionsarbeiterinnen mit dem Ärmel streifte, wie oft auch die Sozialdemokratie mit der Ausgestaltung des gesetzlichen Arbeiterschutzes deren Ausdehnung auf die Hausindustrie forderte, wie wiederholentlich sie auch Kritik übend den Finger „in eine der schlimmsten Wunden unseres Wirtschaftslebens legte. Noch sind die Debatten kaum verhallt, in deren Verlauf Molkenbuhr und Bebel gerade unter Hinweis auf die gräulichen Missstände in der Konfektionsindustrie die Dringlichkeit erhärteten, die Heimarbeit unter gesetzlichen Schutz und gesetzliche Kontrolle zu stellen. Die Arbeiterfreundlichkeit der bürgerlichen Parteien aber reichte damals nicht weiter als zu einer kühlen, steifen Verbeugung vor dem Arbeiterinnenelend. Dort wo Tatsachenmaterial bereits seit Jahren der Not Riesenumfang predigte, wo die Kulturwidrigkeit der Verhältnisse stündlich mit Händen zu greifen war, da begnügte sie sich mit den üblichen „Erwägungen“ und der Aufforderung zu einer Enquete seitens der Regierung, d. h. sie vertagte eine Abhilfe auf Sankt Nimmerlein.
Aber auch die neulich so warm versicherte Sympathie der Regierung mit dem Elend der Arbeiterinnen gehört zu jenen stillen Leidenschaften, von denen „Niemand nix weiß“. Der nämliche Bundesrat, der durch seine eigenen Erhebungen seit langen Jahren über den entsetzlichen Notstand der Konfektionsarbeiterschaft wohl unterrichtet war, beschämte die bürgerlichen Parteien nicht durch eine Initiative zu gesetzgeberischen Maßregeln, welche das Elend um ein Weniges mildern konnten. Der Bundesrat machte keinen Gebrauch von seiner Befugnis, bestimmte Vorschriften über die Beschaffenheit der Werkstätten, welche für die Tabakindustrie gelten, auch auf die Konfektionsindustrie auszudehnen, Der so „arbeiterfreundliche“ Bundesrat beantwortete nicht einmal die Eingabe der organisierten Konfektionsarbeiterschaft, welche bereits im vorigen Sommer eine Enquete forderte.
Doch nicht diese Tatsachen allein kennzeichnen den Wert der Arbeiterfreundlichkeit, die in der Sitzung vom 12. Februar so wortreich in den Reden der politischen Gewalthaber explodierte. Um dieselbe nach Verdienst einzuschätzen, muss man dem vormärzlichen Schneckenposttempo der einschlägigen Beschlüsse die hochmoderne Eile gegenüberstellen, mit welcher die Gesetzgebungsmaschinerie arbeitet, sobald es sich um kapitalistenfreundliche, reaktionäre Maßregeln handelt.
Im Handumdrehen bewilligt der „arbeiterfreundliche“ Reichstag durch ein besonderes Notgesetz den Rübenbaronen weitere Millionen zu den mehr als 500 Millionen Mark, die sie seither durch die Ausfuhrprämie auf Kosten der Steuerzahler schluckten. Durch millionenfache Liebesgaben. durch „kleine und große Mittel“ in überströmender Fülle lindern die politischen Gewalten den Notstand der Strohdächer flickenden, raufernden Krautjunker. Ein Attentat in Frankreich wird von dem wohlweisen, hochmögenden Bundesrat ohne langwierige Enquete auf Grund einer Anleihe bei des seligen Puttys Zitatensack durch den Entwurf eines Knebelgesetzes beantwortet. Der Bundesrat kommt verständnisinnig dem Bedürfnis der Kapitalistenklasse auf unbeschränkte Ausbeutungsfreiheit entgegen. Ohne dass es einer Mahnung durch einen „Streik der Unternehmer“ bedarf, durchlöchert er emsig mittels von Ausnahmebestimmungen das Bisschen armseligen gesetzlichen Arbeiterschutz. Und so fort ins Unendliche mit Grazie.
Ihr Herz für die notleidende Konfektionsarbeiterschaft entdeckten die Herren am Ministertisch und von der bürgerlichen Reichstagsmajorität dagegen erst, als Arbeiter und Arbeiterinnen daran gingen, sich durch einen Streik selbst zu helfen, wo der Gott der politischen Gewalt ungerührt sie hilflos dem Elend preisgab. Als in diesem Streik die öffentliche Meinung sich mit einer noch nicht dagewesenen Einmütigkeit auf die Seite der Leidenden und Kämpfenden stellte, als alle menschlich fühlenden und denkenden Elemente ihre Sympathie mit diesen erklärten: da rieb sich auf einmal die Arbeiterfreundlichkeit der bürgerlichen Parteien den Schlaf von den Lidern, da erinnerten die Herren sich der elementaren Pflichten, die sie seit Jahren im Tanze um das goldene Kalb in schnödester Weise versäumt. Und die Regierung des Reiches der „Sozialreform“ ergriff die sehr billige Gelegenheit, durch eine leidlich anständige Haltung die zahlreichen Blamagen der letzten Zeit etwas in Vergessenheit zu bringen, gleichzeitig aber bei der Arbeiterklasse eine empfehlende Karte abzugeben mit Rücksicht auf die gehätschelten Flottenpläne.
Die Arbeiterschaft der Konfektionsindustrie wird gut tun, dieses Sachverhalts eingedenk zu bleiben, dafern sie will, dass bezüglich der verheißenen gesetzgeberischen Maßregeln zu ihrem Schutze der sozialreformerische spiritus nicht zum Teufel geht und das kapitalistische Phlegma allein bleibt. Denn gemessen an den bisherigen Taten erscheinen die gefühlvollen Reden der neu gebackenen Arbeiterfreunde als ein um eine Woche verfrühter Fastnachtsscherz von zweifelhaftem Geschmack. Misstrauen ist dort berechtigt, wird zur Pflicht, wo die Vergangenheit wider die Gegenwart zeugt und die mit Begehungs- und Unterlassungssünden schwer Belasteten nicht zu kapitalistischen Ehren führt, vielmehr auf die Armesünderbank.
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