Clara Zetkin: „Arbeiterinnen pflegen keine Vestalinnen zu sein“

[Nach „Die Gleichheit. Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen“, 6. Jahrgang Nr. 6, 18. März 1896, S. 41 f.]

Ein Wort ist kürzlich gefallen – an berufener Stelle und aus berufenem Munde – welches blitzschnell, scharf umrissen die Denkweise der herrschenden über die beherrschte Klasse offenbart. „Die Arbeiterinnen pflegen – Ausnahmen abgerechnet – ja keine Vestalinnen zu sein“, dies die Begründung, mit welcher Herr Justizrat von Simson vor Gericht Widerspruch dagegen erhob, dass in Wahrung berechtigter Interessen der nachweisliche geschlechtliche Missbrauch von Arbeiterinnen der Patronenrahmenfabrik von Berthold und Manfred Weiß in Berlin durch die Werkmeister von einem Arbeiter in öffentlicher Versammlung gebrandmarkt worden war.

Wir wollen dem Herrn Justizrat nicht über die Richtigkeit seiner Behauptung streiten. Dass es Ausnahmen von den proletarischen Nichtvestalinnen gibt, anerkennt gnädigst auch er, wie groß oder die Zahl dieser Ausnahmen ist, das soll dahingestellt bleiben. Aber zugegeben: die Arbeiterinnen pflegen keine Vestalinnen zu sein.

Warum?

Weil viele Tausende der Arbeiterinnen keine Vestalinnen sein können.

Was lehrt denn bezüglich der Lohn- und Lebensverhältnisse der Wäsche- und Konfektionsarbeiterinnen die jüngster Zeit so oft [her]angezogene, veröffentlichte Enquete der Bundesregierungen? Dass sehr viele dieser Arbeiterinnen trotz ehrlicher Arbeit, trotz übermäßiger Arbeit bei Weitem nicht genug verdienen, um ihre Existenz auch bei den bescheidensten Bedürfnissen fristen zu können, dass sie dem Laster verfallen, weil sie der Not preisgegeben sind. Und ihr Geschick ist kein vereinzeltes. Der konservative Sozialpolitiker Kuno Frankenstein gelangt auf Grund sorgfältiger Forschungen zu dem Schlusse, dass eine beträchtliche Zahl der großstädtischen Arbeiterinnen in die Zwangslage versetzt ist, wählen zu müssen zwischen Entbehrungen, trostlosem Verkümmern, oder aber der Prostitution.

Die Unternehmerklasse opfert ihrem Profit skrupellos das Vestalinnentum der Arbeiterinnen. Sie spekuliert auf deren Geschlecht als auf eine „Konjunktur“, welche die weibliche Arbeitskraft verbilligt. In dem Weibsein der Proletarierin erblickt sie „ein Kapital, das nicht fallieren kann und darf“, und durch Hungerlöhne zwingt sie ihre Lohnsklavinnen, mit diesem Kapital zu wuchern, entweder in der Ehe, in der Familie oder auf dem Markte der Prostitution. Denn die Löhne der weiblichen Arbeiter sind im Allgemeinen so karg bemessen, das sie die Führung einer zeitgemäßen, kulturgemäßen Existenz nicht ermöglichen und sicherstellen. Und mehr und mehr schrumpft in unseren Zeitläuften, wo der Mittelstand wirtschaftlich zu Grunde geht, die Triumphe der Technik die menschliche Arbeitskraft entbehrlich und wertloser machen, die Menge der Familien zusammen, welche ihre Töchter in den Tagen der Not durch wirtschaftlichen Schutz vor dem sittlichen Verfall zu bewahren vermögen.

Zahlreich sind dagegen die Umstände, welche den sittlichen Verfall vorbereiten, erleichtern und beschleunigen. Nicht bloß der Vater, auch die Mutter des proletarischen Kindes frondet in der Fabrik und wird erst Abends abgespannt, schlaff, überreizt, ruhebedürftig den Ihren zurückgegeben. Die Straße, der Zufall üben eine hervorragende „Erzieherrolle“ und dies in einem Milieu, wo das Elend einen üppigen Nährboden schafft für Trunksucht, Rohheit, Lasterhaftigkeit. Die schlechten, zum Teil entsetzlichen Wohnungsverhältnisse tragen das Ihrige dazu bei, das geschlechtliche Zartgefühl zu ertöten, die sinnliche Begierde frühzeitig zu wecken, zu reizen und oft krankhaft zu entwickeln. Die Armut der Eltern stößt das halbwüchsige Mädchen unerzogen, schutzlos, sich selbst überlassen „hinaus ins feindliche Leben“. Und hier lockt die Verführung um so machtvoller, als sie einen Ausblick auf Lebensfreude, Lebensgenuss aufleuchten lässt, während rings um die Umworbene grau in grau düsteres Elend starrt. Dazu kommt, dass dort, wo die Lockung wirkungslos abprallt, nicht selten die Sittenstrenge der Gewalt sich beugen muss. Wer zählt die Dienstmädchen, denen der Herr oder sein Sohn das jus primae noctis abrang? Wer die Fälle, wo Fabrikanten, Kaufherren, Geschäftsführer und Werkmeister sich das Recht anmaßten, die Lohnsklavinnen auch als Lustsklavinnen auszunutzen? Die kapitalistische Ordnung führt ein stattliches Heer von Proletarierinnen aus dem Tempel der Vesta in das Freudenhaus, sie raubt vielen den priesterlichen Schleier und zwingt sie, als Bachantinnen zu tanzen. Gewiss, die Arbeiterinnen können zum großen Teil keine Vestalinnen sein!

Aber manche Arbeiterinnen wollen auch keine Vestalinnen sein.

Sie geben sich dem Manne, der ihre Neigung gewann, ohne des Priesters Segen, ohne des Standesbeamten Formeln. In einem „Verhältnis“ suchen sie Befriedigung ihres Gefühlslebens, Geschlechtsgenuss und den wirtschaftlichen Rückhalt, den die kapitalistisch ausgebeutete Frau so schwer enträt. In den meisten derartigen Fällen erfolgt die Legitimierung der Ehe erst dann, wenn das erste oder zweite Kind „unterwegs“ oder geboren ist. Ist das unsittlich? Wir sagen nein.

Wohl verstößt das Tun der Arbeiterin gegen das Herkommen, es verstößt gegen die Form der Sittlichkeit im Geschlechtsverkehr, aber nicht gegen ihr Wesen. Solange das „Verhältnis“ der Arbeiterin auf gegenseitiger Achtung und Sympathie beruht, ist es unbeschadet seiner anderen Form sittlich, es ist sittlicher und reinlicher als die gebührend registriere Ehe einer Wohlgeborenen oder Hochwohlgeborenen, die den Geldsack ihres Mannes erheiratete oder seinen Rang und Stand, seinen gesellschaftlichen Einfluss.

Setzt sich die Arbeiterin vielleicht lediglich aus Leichtsinn über das Herkommen hinweg, zertrümmert sie nur in blinder, ungezügelter Leidenschaft die gang und gäbe Form der Ehe? Die bürgerliche Welt erklärt dies, und sie, deren Unsittlichkeit, deren moralischer Verfall bergehoch sich türmt, deutet mit heuchlerischem Augenverdrehen, sittlich entrüstet auf das „ehrvergessene Geschöpf“. Unsere Wertung der Dinge ist andere. Die Arbeiterin ist vielfach keine Vestalin mehr, sie setzt sich in ihrem Geschlechtsverkehr häufig über Herkommen und Form hinweg, weil für sie die wirtschaftlichen Gründe nicht mehr zwingend in Kraft sind, welche unter anderen Verhältnissen Herkommen und Form zeugten.

Engels hat überzeugend klar und scharf nachgewiesen, das unsere jetzige Eheform nicht aus dem Sittlichkeitsbegriff hervorgewachsen ist. Sie verdankt vielmehr dem Wunsche des Mannes ihre Entstehung, sein Privateigentum auf seine Kinder zu vererben. Die heutige Eheform entwickelte sich als wirtschaftliche Einheit. Sie hatte u. A. zur Voraussetzung das Wirken der Frau in der Familie und für die Familie, die wirtschaftliche Unselbständigkeit der Frau, ihre Abhängigkeit vom Manne.

Wie kann aber dort die Rücksicht auf Erbgut für die Eheschließung bestimmend sein, wo es in der Regel nichts zu vererben gibt als einen durch Überarbeit und Entbehrungen geschwächten und herabgekommenen Organismus? Was treibt in Kreisen zur Gründung eines eigenen Herdes, wo der Herd zertrümmert ist, wo die Frau den lieben langen Tag außerhalb des Hauses dem Brote nachgehen oder als Berufsarbeiterin das Heim in eine Werkstätte verwandeln muss? Und die erwerbstätige Proletarierin, für welche die Ehe nicht die einzige Versorgungsanstalt ist, hat nicht das Interesse, durch ihre Hingabe sich den Lebensunterhalt für alle Zeit zu kaufen. Die bürgerlichen Damen, für welche die Ehe in vielen Fällen ein schmutziges Geschäft ist, die Händlerinnen und Tauschobjekte zugleich sind, müssen an ihrer Keuschheit festhalten – die übrigens durch die zahllosen Annoncen „Rat und Hilfe in diskreten Fällen“ lieblich beleuchtet wird – als an einer Eigenschaft, die ihren Marktpreis auf dem Heiratsmarkte erhöht. Die Arbeiterinnen, welche diesen Rücksichten enthoben sind, geben sich nicht selten vor der Ehe preis. Sie brauchen keine Vestalinnen zu sein, sie wollen keine Vestalinnen sein.

Allein wenn die Arbeiterin keine Vestalin ist, wenn sie sich dem Mann ihrer Neigung gibt, ist denn damit gesagt, das sie freiwillig, roh unterschiedslos Jedem angehört, der Lust heischend ihr naht? Darf aus dem Nichtvestalinnentum ein Werkmeister das Recht herleiten, Geschlechtsgenuss von den ihm unterstellten Mädchen zu fordern? Ist der erste Beste berechtigt, die Umarmung der Proletarierin zu erzwingen, weil sie die des Geliebten duldet?

Nur die protzigste Herrenmoral kann bejahend schlussfolgern, nur eine Moral, kraft deren der wirtschaftlich Starke und Herrschende der wirtschaftlich Schwachen und Beherrschten erklärt: „Ich bin der Herr Dein Gott! Mein Deine Arbeitskraft, die Stärke Deines Arms, das Vermögen Deines Hirns; mein Deine Person,Deine Überzeugung und Ehre; mein auch Deine Jugendfrische und Anmut, wenn sie zufällig mein Begehren reizt.“ Nur diese Herrenmoral kann dort von freiwilliger Hingabe reden, wo die Furcht vor Entlassung, das Grauen vor dem Hunger den physischen und moralischen Widerstand gründlicher lähmt, als brutale Gewalt. Ihr entspricht es, dass der Arbeitsherr oder sein Vertreter nicht bloß den Tribut von der Arbeitskraft der Proletarierin nimmt, sondern auch von ihrem Geschlecht, eine erkaufte Ware die eine wie das andere für ihn.

Ganz gleich, wie die bürgerliche Welt der Arbeiterinnen Menschentum und Sittlichkeit wertet. Die Arbeiterinnen schätzen beides hoch genug, um mit aller Entschiedenheit gegen die gekennzeichnete Herrenmoral zu protestiere, sie tiefer zu hängen. Die Nichtvestalinnen weisen es zurück, die Galeerensklavinnen der Lust für die geile Begier des ersten besten Wüstlings zu sein, der die kapitalistische Hungerpeitsche über ihnen schwingt.


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