[Nach „Die Gleichheit. Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen“, 6. Jahrgang Nr. 21, 14. Oktober 1896, S. 161 f.]
Es ist kampfreiches, arbeitsreiches Jahr, auf das die deutsche Sozialdemokratie ihrem Parteitage zu Gotha zurückblickt. Im Zeichen des Septemberkurses tagte der Breslauer Kongress: der Polizeiallmacht kleinliche Schikanen erinnerten während seiner Dauer mehr als einmal daran. Der Septemberkurs drückte auch in der folgenden Zeit der Haltung des Kapitalistenstaats gegenüber dem klassenbewusst kämpfenden Proletariat sein Gepräge auf. Die Eröffnungsrede, die Genosse Liebknecht zum Breslauer Parteitage gehalten, wurde der Ausgangspunkt eines nach Laienauffassung wunderbar kühn begründeten Majestätsbeleidigungsprozesses, die bald allenthalben üppig empor wucherten. Juristenweisheit zauberte aus dem harmlosesten Wort dolus eventualis als deus ex machina hervor, als den jede Schwierigkeit lösenden Gott, der Straffälligkeit dort sonnenklar erwies, wo sie dem nicht amtsgemäß geschulten Menschenverstand unmöglich deuchte. Rede- und Pressefreiheit erfuhren in der Folge von des Staatsanwalts gewissenseifrigem Walten eine Einschränkung über das Maß dessen hinaus, was der gute deutsche Reichsangehörige von politischem Maulkorbtum ansonst gewöhnt ist. Das Vereins- und Versammlungsrecht wurde Dank der herrschenden Wachtstubenpolitik für die arbeitende Bevölkerung einzelner Gegenden zum „Märchen aus uralten Zeiten.“ In Sachsen ließ man die betreffenden Rechte für Männer und Frauen gleicherweise noch – auf dem Papier bestehen. In Bayern und manchen Teilen Preußens waren es dagegen mehr als je die proletarischen Frauen, waren es die Arbeiterinnen, denen durch die fauststarke, auslegungsfrohe Praxis des Vereins- und Versammlungsrechts die Koalitionsfreiheit geraubt wurde, damit die Möglichkeit, aufgeklärt und organisiert um bessere Arbeitsbedingungen zu ringen. Die sächsische Reaktion beantwortete das Verlangen nach einem besseren Wahlrecht zu dem Landtage mit einer Verschlechterung der geltenden Bestimmungen, die nach dem Muster „des elendesten aller Wahlsysteme“, des preußischen Dreiklassenwahlsystems umgewandelt wurden. Die Sozialdemokratie war überall auf dem Plane, um die dürftigen politischen Freiheiten zu schirmen, die dem Proletariat zur Führung des Klassenkampfes unerlässlich sind Durch regste Agitation unter der Masse, im Reichstage und in den Landtagen kämpfte sie gegen die Reaktion den Kampf, dem die bürgerliche Demokratie aus feiger Furcht vor der Arbeiterklasse fahnenflüchtig geworden ist.
Auch auf wirtschaftspolitischem Gebiete suchte die Kapitalistensippe die Proletarier als Konsumenten und als Produzenten noch strammerer Ausbeutung zu unterwerfen. Die raffgierigen Junker kamen mit Plänen über Plänen, welche darauf hinausliefen, durch die Verteuerung unentbehrlicher Lebensbedürfnisse die frondende Masse zu Gunsten der aristokratischen Beutel zu plündern. Fabrik- und Bodenkapitalisten marschieren Arm in Arm zum Ansturm gegen die lächerlich winzigen Bestimmungen zum Schutze und zum Nutzen der Arbeiter und Arbeiterinnen. Rückwärtsrevidierung des Bisschens Sozialreform, so schmetterten ihre Schlachtfanfaren. Die Sozialdemokratie stand jederzeit im Vordertreffen, um Attentate gegen den Säckel des kleinen Mannes zurückzuschlagen. Sie war die einzige Partei, die geschlossen, ernstlich und energisch für durchgreifenden gesetzlichen Schutz des Proletariats gegen den zügellosen Profihunger der Kapitalistenklasse eintrat. Das bezeugen Reihe von eingebrachten Anträgen und Gesetzentwürfen, welche den Ausbau und die Ausdehnung des gesetzlichen Arbeiterschutzes fordern, die Reform der Fabrikinspektion, die Ausgestaltung der gewerblichen Rechtsprechung, die Aufhebung der Gesindeordnungen, die Unterstellung des Gesindes, der landwirtschaftlichen und Forstarbeiter den Arbeiterschutz etc. etc. Das wird bestätigt durch das Eingreifen der sozialdemokratischen Reichs- und Landtagsabgeordneten in die Debatten über verschiedene Materien, gelegentlich deren Verhandlung sie die proletarischen Forderungen erheben und begründen konnten. Gegen das Klassenrecht des Besitzes kämpfte die Sozialdemokratie innerhalb und außerhalb des Parlaments, als das bürgerliche Gesetzbuch zur Beratung stand.
Wo immer sie für die Rechte und den Schutz der Arbeit eintrat, da verteidigte sie energisch die Interessen der Proletarierin als Arbeiterin und als Frau. Von allen politischen Parteien war sie die einzige, welche als einheitliche, geschlossene Macht bei Beratung des bürgerlichen Gesetzbuchs, bei den Debatten über das Vereins- und Versammlungsrecht etc. für die volle Gleichberechtigung der Geschlechter eintrat, welche in einem Antrag, das Wahlrecht zu den Landtagen betreffend, das Stimmrecht auch für die Frauen forderte. Sie war auch die einzige Partei, welche in Gestalt kürzerer Arbeitszeit und anderer Maßregeln, in Gestalt der Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren und Hilfsbeamten, in Gestalt des aktiven und passiven Wahlrechts zu den Gewerbegerichten für Arbeiterinnen und weiblichen Angestellten zu Gunsten der Lohnsklavinnen Reformen verlangte, welche diese ein weniges wirksamer als bisher gegen die kapitalistische Ausbeutung schützen.
Keine Frage hat im letzten Jahre, der Agrarfrage gleich, das leidenschaftliche und tiefe Interesse der weitesten Parteikreise erregt. Die gegenwärtig auf dem Arbeitsprogramm des Gothaer Parteitags stehenden Fragen dürften kaum Anlass zu weit ausgreifenden, tiefgehenden Debatten geben. Gegenwärtig, wo es sich in Deutschland mehr als je darum handelt, den Ansturm der Reaktion das bestehende Wahlsystem zurückzuschlagen, ist die Frage des Proportionalwahlrechts eine reine Doktorfrage. Das Interesse an ihm ist, begreiflich genug, so gering, dass es bis jetzt, abgesehen von vereinzelten Ausnahmen, weder in Versammlungen, noch in der sozialistischen Tagespresse zu gründlichen Erörterung des Für und Wider gekommen ist. Die in der Neuen Zeit“ und dem Sozialistischen Akademiker“ geübte scharfe Kritik ist nicht seitens der Schwärmer für das „zahlengerechte Wahlsystem“ beantwortet worden.
Bezüglich der Frauenagitation werden voraussichtlich große Meinungsverschiedenheiten schwerlich zutage treten. Die unabweisbare Notwendigkeit, die proletarischen Frauen zu Mitkämpferinnen für die bessere Lage der Arbeiterklasse der Gegenwart, für ihre Befreiung in der Zukunft heranzuziehen, wird heute kaum noch von aufgeklärten Genossen – in der Theorie – bestritten. Die prinzipielle Grundlage und Richtlinie für die proletarische Frauenbewegung hat sich Laufe der Jahre herausgearbeitet. Dennoch scheint uns gründliche Aussprache über den Gegenstand auf dem Parteitage nicht überflüssig, sondern von praktischer Wichtigkeit. Mannigfaltig und zum Teil sehr komplizierter Natur sind die Schwierigkeiten, welche sich der Aufklärung und Organisierung der proletarischen Frau entgegenstellen. Der Meinungsaustausch über die im Laufe der Jahre gesammelten praktischen Erfahrungen – der besonders durch Mitteilungen der Genossinnen bereichert werden kann – wird der Sache äußerst förderlich sein. Ebenso muss es einen günstigen Einfluss auf die vielfach noch mangelnde Einheitlichkeit der Frauenbewegung ausüben, muss es die Energie erhöhen, mit welcher diese seitens der Genossen unterstützt wird, dass ein Parteitag zu der Frage Stellung nimmt. Eine Erörterung der prinzipiellen und taktischen Haltung der proletarischen Frauenbewegung ist ferner nötig mit Rücksicht auf die in den letzten Jahren zu größerer Bedeutung erstarkte bürgerliche Frauenrechtelei, deren „linker Flügel“ schüchtern von einem Eintreten für Reformen zu Gunsten der Arbeiterinnen zu stammeln beginnt.
Der gegenwärtige wirtschaftliche Aufschwung verleiht jedenfalls der Diskussion über die Maifeier eine erhöhte Bedeutung. Er hat auch in Parteikreisen den Wunsch nach einer Abänderung der Tagesordnung des Parteitags gezeitigt. Was muss die sozialistische Arbeiterbewegung tun, um die günstige wirtschaftliche Lage zu einem planmäßigen und kraftvollen Vorstoß für bessere Arbeitsbedingungen – insbesondere für kürzere Arbeitszeit auszunutzen? Dies der Grundgedanke der Anträge, welche den von Parvus Anregungen entsprechend statt des Proportionalwahlrechts die Frage der Erringung des Achtstundentags, des Kampfes gegen die hausindustrielle Ausbeutung, der Koalitionsfreiheit etc. erörtert wissen wollen. Parvus‘ Ausführungen haben uns bis jetzt noch nicht davon zu überzeugen vermocht, das der gegenwärtige Augenblick wie kein anderer der Erringung des Achtstundentags beziehungsweise wesentlicher Verkürzung der Arbeitszeit günstig sei. Noch skeptischer denken wir über den Wert einzelner der von ihm vorgeschlagenen Mittel zum Zwecke. Uns scheint der Kampf für Vereins- und Versammlungsrecht, für die Koalitionsfreiheit als die nächstliegende und dringlichste aller Aktionen. Aber eins ist unseres Erachtens unbestreitbar: jede der an Stelle des Proportionalwahlrechts für die Tagesordnung beantragten Fragen hat mehr aktuelle Bedeutung, besitzt eine größere Tragweite für die Weiterentwicklung der Partei und der Arbeiterbewegung überhaupt, als die genannte Doktorfrage. Wenn der Parteitag sie über Bord wirft, um Zeit für Fragen zu gewinnen, zu deren Erörterung die politische und wirtschaftliche Situation drängt, so macht er sich schon dadurch um unser Parteileben wohlverdient.
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