Clara Zetkin: Feinde des Mutterschafts- und Säuglingsschutzes

[Nach „Die Gleichheit. Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen“, 21. Jahrgang Nr. 17, 22. Mai 1911, S. 257-259]

Die letzten parlamentarischen Verhandlungen über die Regelung des Mutterschafts- und Säuglingsschutzes durch die Reichsversicherungsordnung sind unstreitig eine besonders unwürdige und verbrecherische Szene in der unwürdigen und verbrecherischen Komödie, welche die Mehrheitsparteien mitsamt der Reichsregierung gegenwärtig im Reichstag zu dem Zwecke aufführen, die werktätigen Massen um ihr gutes Recht auf eine durchgreifende soziale Fürsorge in Zeiten besonderer Hilfsbedürftigkeit zu prellen. In der Tat: wenn es eine Forderung gibt, deren Berechtigung in den verschiedensten Richtungen seit Jahren schon einwandfrei durch die Wissenschaft erwiesen worden ist, so ist es die durchgreifenden Mutter- und Säuglingsschutzes. Wenn eine Aufgabe vorliegt, deren Erfüllung vom Interesse der gesamten Gesellschaft und ihre Emporbewegung in der Zukunft diktiert werden müsste, so ist es die Gewährung solchen Schutzes. Eine Gesellschaft, die nicht alle ihre besten Kräfte dafür einsetzt, dem Kinde im nährenden, tragenden Mutterschoß und nach der Geburt die günstigsten Entwicklungsbedingungen zu sichern, eine Gesellschaft, die umgekehrt viele Hunderttausende von Müttern und ungeborenen Kindern und Säuglingen den schwersten Schädigungen preisgibt: macht sich des Mordes schuldig, wie „zivilisiert“ auch die Formen scheinen mögen, die ihr Verbrechen verhüllen.

Die kapitalistische Ordnung ist solch eine Gesellschaft übertünchten Massenmordes wie keine zweite, denn sie verfügt wie keine andere soziale Organisation vor ihr über die wissenschaftlichen Erkenntnisse und die materiellen Mittel, die gefahrdrohenden Einflüsse für das mütterliche und kindliche Leben zum Teil zu mildern, zum Teil ganz zu überwinden und außerordentlich gesteigerte Möglichkeiten normaler, gesunder Entwicklung zu schaffen. In den primitiven, barbarischen und halb barbarischen Gesellschaften finden wir die Kindestötung und Kindesaussetzung als Mittel sozialer Notwehr angesichts der mangelnden Erkenntnis und Beherrschung der Bedingungen, von denen die Produktion, die Sicherung des Lebensunterhaltes abhängt, die „Lebensfürsorge“, um mit dem Kulturhistoriker Lippert zu reden. Das Bedürfnis nach wertschaffenden Kräften zwang der feudalen Gesellschaft in dem Herrschaftsgebiet des zünftigen Handwerkes, den Städten, wie in den Domänen der weltlichen und geistlichen Gutsherren höriger und leibeigener Bauern zugunsten der Schwangeren, Wöchnerinnen und Neugeborenen soziale Maßregeln ab, welche die sonst geltenden Eigentumsrechte durchbrachen und die brüderliche Auffassung des Urkommunismus versunkener Zeiten durchschimmern ließen. Die bürgerliche Gesellschaft aber lässt ungezählte Mütter und Säuglinge sterben und verderben, obgleich sie in dem Reichtum zu ersticken droht, den die von der Wissenschaft gebändigten Naturkräfte im Dienste der sozialen Gütererzeugung aufhäufen. Sie achtet die im Keime zertretenen menschlichen Produktivkräfte nicht, weil sie ihre Bedeutung nicht an dem Wohle der Gesamtheit misst, sondern lediglich an dem Vorteil der kleinen Kaste Besitzender und Ausbeutender. Von diesem erhabenen Standpunkt aus sind aber für die Gesellschaft nicht mehr menschliche Produktivkräfte von Wert, als eben von den ausbeutenden Klassen mit Profit und zur Erzeugung und Steigerung des Mehrwertes verwendet werden können. Wie die triumphierende Bourgeoisie Frankreichs mit dem Code Napoléon, so hat daher die erstarkte kapitalistische Gesellschaft in Deutschland mit dem wahnwitzig dünkenden Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, dass das uneheliche Kind mit seinem Vater nicht verwandt sei, den Eigentumsbegriff aus Kosten gesunder Lebensentfaltung zahlloser Kleinen befestigt.

Soll damit etwa geleugnet werden, dass in der modernen Zeit die Ausgestaltung der öffentlichen und privaten Gesundheitspflege und viele andere Umstände noch der Schädigung und Vernichtung mütterlichen und kindlichen Lebens während der Schwangerschaft, des Wochenbetts und im Säuglingsalter entgegenwirken? Dass auch in bürgerlichen Bevölkerungskreisen ernste Bestrebungen ausgelöst worden sind, durch wirksame soziale Fürsorge für Mutter und Kind die Zukunft der Rasse zu sichern? Keineswegs. Die Massen des werktätigen Volkes und insbesondere seine Frauen dürfen aber über diesen Tatsachen zweierlei nicht übersehen. Zuerst, dass auch in Bezug auf den sozialen Schutz der Mutterschaft in der heutigen Gesellschaft der schärfste Gegensatz besteht zwischen dem, was ist, und dem, was in ihr sein könnte und sein müsste. Des Weiteren aber, dass auch die best gemeinten Bestrebungen bürgerlicher Kreise ohnmächtig bleiben, die herrschenden Gewalten des kapitalistischen Klassenstaats zu den nötigen sozialen Reformen zugunsten von Mutter und Kind zu überreden. Eine Macht ist es, an der sich in der bürgerlichen Gesellschaft die Tendenzen zu weitreichender sozialer Fürsorge für die Mutterschaft wie an einem gewaltigen, unerschütterlichen Granitblock brechen: das ist das Privateigentum an den Produktionsmitteln. Solange es fortbesteht, wird auch auf dem wichtigen Gebiet des Mutterschaftsschutzes das Recht des lebendigen Menschen wieder und wieder durch die Gewalt des toten Besitzes in die Knie gezwungen werden. Und diese Gewalt, die Gewalt der herrschenden Klasse, lässt sich ebenso wenig durch wissenschaftliches Beweismaterial überzeugen, als durch einen Appell im menschliches Empfinden rühren. Sie muss gebrochen werden, und der zielbewusst geführte, revolutionäre Klassenkampf des Proletariats ist die einzige gesellschaftliche Macht, die sie zu brechen vermag.

Das alles haben die eingangs angezogenen Verhandlungen im Reichstag wiederum sinnenfällig bestätigt. Womit haben Regierung und Reichstagskommission den Schrei von Millionen nach Schutz für Mutter und Säugling beantwortet? Mit weniger als einem Almosen! Der vorliegende Entwurf geht kaum über die unzulängliche Fürsorge hinaus, welche die Krankenversicherung bereits heute gewährt. Zwar erweitert er den Kreis der Versicherungspflichtigen, in welchen auch die Hausgewerbetreibenden, die Landarbeiterschaft, die Dienstboten usw. einbezogen werden. Jedoch nach wie vor lässt er die versicherten Schwangeren so gut wie ungeschützt, indem er die Unterstützung in der Höhe des Krankengeldes auf die Zeit von acht Wochen beschränkt, von denen mindestens sechs auf die Zeit nach der Entbindung fallen müssen. Dazu kommt noch, dass der Entwurf auch diese Unterstützung nicht einmal obligatorisch macht, vielmehr ebenso wie die Gewährung unentgeltlicher Hebammenhilfe und unentgeltlicher ärztlicher Behandlung der Schwangerschaftsbeschwerden in das Ermessen der Kassen stellt, die diese Fürsorgemaßregeln in ihren Satzungen festlegen können. Ebenfalls nur fakultativ sieht die Vorlage die Zuweisung einer Hauspflegerin für Wöchnerinnen vor, für die aber die Hälfte des Krankengeldes abgezogen werden kann, endlich ein Stillgeld in der Höhe des halben Krankengeldes für zwölf Wochen.

Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion stellte diesen Äußerungen unzulänglicher sozialer Kurpfuscherei Forderungen entgegen, die von heute auf morgen durchführbar wären. Sie verlangte, dass alle Maßregeln des Mutterschafts- und Säuglingsschutzes bindende gesetzliche Kraft erlangen sollten. Die Schutzzeit für die Schwangere und Wöchnerin wollte sie zusammen auf 16 Wochen ausgedehnt wissen, die achtwöchige Unterstützung für Wöchnerinnen sollte durch die gleiche Unterstützung für Schwangere ergänzt werden, die nach ärztlichem Zeugnis infolge ihres Zustandes erwerbsunfähig sein würden. Unsere Fraktion forderte außerdem, dass das Stillgeld für 26 Wochen zu gewähren sei, und dass für die Überweisung einer Hauspflegerin nur ein Viertel des Krankengeldes in Abzug gebracht werden dürfe. Genosse David begründete diese Forderungen warm, eindringlich, in einer materialreichen Rede, die von der Berechtigung und Bescheidenheit der sozialdemokratischen Anträge jeden überzeugen musste, der nicht statt eines Herzens einen Stein in der Brust und statt eines Hirnes einen Börsenzettel im Kopfe trägt. Und der Erfolg? Nur die Fortschrittliche Volkspartei und die Polen stellten sich an die Seite der Sozialdemokratie, und auch die ersteren nur insoweit, als es sich um die obligatorische Festlegung der Maßnahmen handelt, welche der Entwurf bereits vorsieht. Diese Reichstagsmehrheit von politischen Kosaken der ausbeutenden Klassen brachte sogar das unmöglich Dünkende fertig. Aus den Reihen der Zentrümler und Konservativen entstand ein edles Geschwisterpaar – die Abgeordneten Irl und Hufnagel –, das eine Verschlechterung des Entwurfes beantragte. Nicht einmal die fakultative Gewährung der Wöchnerinnenunterstützung an Landarbeiterinnen und Dienstmädchen sollte danach möglich sein. Merkt euch das, ihr Hunderttausende ländlicher Proletarierinnen und häuslicher Dienenden, die ihr euch geistig noch unter die Stallpeitsche der Junker oder unter den Weihwedel der Vorsitzenden von konfessionellen Organisationen beugt! Um die Schamlosigkeit dieses Antrags zu bemänteln, quälte sich der Zentrümler Irl vergeblich damit ab, das wuchtige Tatsachenmaterial des Genossen David über die große und steigende Säuglingssterblichkeit auf dem Lande und insbesondere in manchen Teilen Bayerns durch die gewagtesten Beweisführungen fort zu interpretieren. Trotz der vielen Gerichtsverhandlungen, welche die miserable Ernährung ländlicher Dienstboten und Tagelöhnerinnen erwiesen haben, hatte der Herr die Stirn zu beteuern, dass Unterernährung wie andere Übel diesen Proletarierinnen so unbekannt seien wie – etwa schwindelnde Zentrümler. Schließlich wollte er die schlechte Sache durch den Möchtegern-Witz retten, es könne vorkommen, dass die Bäuerin nach sechs bis acht Tagen vom Wochenbett aufstehen müsse, weil die unterstützungsberechtigte Magd oder Tagelöhnerin acht Wochen nicht arbeite. Wenn es Herrn Irl und seinen politischen Gevattern Ernst wäre mit der Fürsorge für die Bäuerin, warum haben sie dann den sozialdemokratischen Antrag niedergestimmt, die Krankenversicherung auf alle weiblichen Personen auszudehnen, deren Familieneinkommen 5000 Mk. jährlich nicht übersteigt?

So tölpelhaft reformfeindlich war der Antrag, dass er anderntags zurückgezogen wurde, weil er – wie der konservative Herr Hufnagel erklärte – in der Fassung nicht klar sei und zu Missverständnissen Anlass gebe. Aber diesem Verlegenheitsgestammel folgte die Ankündigung, dass bei der dritten Lesung die Forderung in besserer Formulierung wiederkehren werde. Die Gefahr ist nicht ausgeschlossen, dass die Verschlechterung dann durchgeht. Der offizielle Redner der Konservativen, Herr v. Gamp, hat ähnliche Gedankengänge mit größerem Geschick und verblümelt mit allerhand schönen Redensarten von der Verpflichtung der gesamten bürgerlichen Gesellschaft zur Mutterschaftsfürsorge vertreten. Die schwere Unterlassungssünde, dass die Gewerbeordnung die schwangeren Dienstboten und landwirtschaftlichen Arbeiterinnen ungeschützt der Ausbeutung überlässt, ist in den Augen dieses Edlen eine Tugend, die in ihrem Schoße den anderen Vorzug trägt: die Wöchnerinnenunterstützung „unberechtigt“ zu machen, da ja die Niederkunft keinen Verdienstausfall bringt. Und in der richtigen Wertung dieses doppelten Vorteils für die Herren Ausbeuter jammert der blaublütige Agrarier von der „völlig verunglückten Bestimmung der Gewerbeordnung -, welche Wöchnerinnen beziehungsweise Schwangere acht Wochen lang der industriellen Erwerbsfron entzieht. „Ist das gerecht und billig? Ist das überhaupt verständig? -, so fragt er bekümmerten Herzens, in seinen Gedanken das Plus nachrechnend, das seinen industriellen Brüdern in der Ausbeutung etwa entgehen könnte. Doch wie bereits angedeutet: Herr v. Gamp bekränzte die Brutalität des Ausbeuterstandpunktes mit der Heuchelei sozialen Mitgefühls für die Ausgebeuteten. Wie gern wollte dieser „verdienstvolle“ Vorkämpfer des Wuchertarifs von 1902, des Steuerraubs von 1909, aller Maßregeln zur Knebelung des Proletariats, ausgiebige Mutterschaftsfürsorge schaffen, wenn nicht die armen, bedauernswerten Arbeiter dadurch belastet würden! Und dann liegen grundsätzliche Bedenken vor, die kaum zu überwinden sind. Krankenversicherung ist Krankenversicherung und sollte keine Mutterschaftsversicherung sein. Zur Fürsorge für Mutter und Kind muss die ganze bürgerliche Gesellschaft die nötigen Opfer bringen. „Es handelt sich dabei nicht nur um Opfer an Geld und Gut, sondern auch um Opfer der Liebestätigkeit, der praktischen Arbeit unserer Frauen. Am liebsten wäre es offenbar diesem Ritler der gepriesenen Mutterschaft, wenn auch die armseligen Pfennige des Rechts, die der Entwurf an Mutter und Säugling austeilt, durch Almosen „freier Liebestätigkeit“ ersetzt würden.

Und das Zentrum, die Partei, die bei jeder Gelegenheit die Mutterschaft und ihre Tragweite in den höchsten Tönen preist? Das Zentrum hat göttliche Ehren für die jungfräuliche Mutter und ihr Kindlein, es lässt ihre Abbilder mit kostbaren Juwelen schmücken, es rührte aber keinen Finger, um Zehntausenden von Müttern in ihrer schweren Stunde den Frieden, die idyllische Sorglosigkeit von Bethlehems Stall zu verbürgen, den Früchten ihres Leibes die Windeln. Kein offizieller Zentrumsredner hat bei diesen Verhandlungen auch nur den Mund für Mutter und Säugling aufgetan. Der allzeit reformfrostige Liberalismus schickte Herrn Hausmann vor, dessen Gedankengänge sich kaum von denen des Konservativen unterschieden. Auch er und seine Freunde möchten ja so gern für Mutter und Säugling sorgen, wenn der – Kostenpunkt nicht wäre. Und um diesem ausschlaggebende Wucht zu verleihen, verwandelte der Herr – eins, zwei, drei, Geschwindigkeit ist keine Hexerei – die 72 Millionen Mehrausgaben, welche durch die Durchführung der sozialdemokratischen Forderungen erwachsen würden, in eine ganze Milliarde. Im übrigen erboste er sich in einem Atem über den „temperamentvollen“, „agitatorischen“ und „wissenschaftlichen Charakter von Davids Rede. „Was sollen wir denn auf diese Rede antworten?“, das war wohl das aufrichtigste Wort, das dem Gehege seiner Zähne entschlüpfte.

Unsere Genossen Hoch und Stolle zerfetzten die Scheingründe der bürgerlichen Parteien gegen die sozialdemokratischen Forderungen. Aber sie vermochten keiner davon gesetzliche Anerkennung zu verschaffen, ja nicht einmal die viel schwächlicheren Anträge der Fortschrittlichen Volkspartei drangen durch. Die Entscheidung fiel, wie sie die Regierung als politische Sachwalterin der kapitalistischen Ordnung verlangte. Sie hatte bei den Kommissionsberatungen erklärt, dass sie die ganze Reichsversicherungsordnung scheitern lasse, wenn ein besserer Mutter- und Säuglingsschutz beschlossen werde. So fand sich gegen diesen eine kompakte Mehrheit von Feinden zusammen. Blockparteien und Nationalliberale innig gesellt lehnten es auch ab, die Familienversicherung obligatorisch zu machen, eine Forderung, deren Verwirklichung gleichfalls den Schutz der Mütter und Säuglinge ein weniges erhöht hätte, und die vom Genossen Kunert wirksam begründet wurde. Die Verleugnung und Verhöhnung des Rechtsanspruchs der werktätigen Massen auf ausreichenden Schutz der Mutterschaft wurde gekrönt durch die Zertrümmerung des Selbstverwaltungsrechtes der Ortskrankenkassen. Dank dieser Infamie ist eines der Werkzeuge zerschlagen worden, das der sozialen Fürsorge für Mutter und Säugling dienstbar gemacht werden konnte. Sie setzt das Tüpfelchen über das I zu dem, was wir weiter oben ausgeführt haben.

So hat die Majorität des Reichstags gegen den dringlichen Schutz von Mutter und Säugling demonstriert. Doch sei’s drum! Im Parlament können vorübergehend die Interessen von Millionen Müttern und Säuglingen den brutalen Instinkten der ausbeutenden Klassen geopfert werden. Vor den Massen und durch die Massen werden sie auf die Dauer triumphieren. Das aber um so rascher und vollständiger, je schärfer die aufgezeigten Zusammenhänge auch von den am schwersten Betroffenen – den Proletarierinnen – erfasst werden. Auch nicht die Täuschung eines Augenblicks darüber, dass hinter den reaktionären bürgerlichen Politikern die kapitalistische Gesellschaft des Massenmordes steht! Abrechnung mit ihren politischen Schutztruppen bei der Reichstagswahl und darüber hinaus unversöhnlicher Kampf bis zum Äußersten gegen die bürgerliche Gesellschaft mit der Losung: „Écrasez l’infâme“, zerschmettert die Niederträchtige!


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