Clara Zetkin: Die Frauenkonferenz zu München

[Nach „Die Gleichheit. Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen“, 12. Jahrgang Nr. 20, 24. September 1902, S. 153-157]

Es waren drei arbeitsreiche Sitzungen, in denen die zweite Konferenz der sozialdemokratischen Frauen die ihr zugewiesenen Aufgaben erledigt hat. Vergegenwärtigen wir uns, unter welchen schwierigen Verhältnissen die proletarische Frauenbewegung sich entwickelt, wie jung sie ist und wie viel sie mithin noch durch praktische Erfahrungen lernen muss; vergegenwärtigen wir uns, dass die Ziele einer sozialdemokratischen Frauenkonferenz nicht an den Zielen der sozialdemokratischen Parteitage gemessen werden dürfen: so können die Genossinnen mit dem Ergebnis der Münchener Tagung vollauf zufrieden sein. Gewiss, dass betreffs Vorbereitung und Organisierung der Konferenz der und jener Mangel zu Tage getreten ist, dem in Zukunft abgeholfen werden muss. Was aber die Arbeiten der Konferenz selbst anbelangt, so stellen sie eine höchst achtungsvolle Leistung dar, die sich über diejenige der Mainzer Verhandlungen erhebt.

Das Bedürfnis nach dem Stattfinden der Konferenz wie auch die fortschreitende Ausdehnung der proletarischen Frauenbewegung fanden in der verhältnismäßig guten Beschickung der Konferenz ihren Ausdruck. 20 Orte waren durch 22 Delegierte vertreten, zu denen noch 2 delegierte österreichische Genossinnen kamen – während zu der Mainzer Konferenz nur 15 Orte 20 Delegierte entsendet hatten. 11 Genossinnen und Genossen nahmen als Gäste mit beratender Stimme an der Konferenz Teil. Das war eine regere Beteiligung, als man erwarten durfte angesichts der Lage Münchens und der dadurch bedingten größeren Delegationskosten, angesichts auch der bevorstehenden Reichstagswahl und der materiellen Verpflichtungen, welche sie den Genossinnen auferlegt und die Sparsamkeit predigten. Erfreulicherweise waren auf der Konferenz Orte vertreten – wie Sagan, Görlitz, Stralsund etc. –, wo die proletarische Frauenbewegung noch in ihren Anfängen steht, und es nahmen Genossinnen an ihr Teil, die zum ersten Male aus dem Kreise örtlicher Tätigkeit hinaustraten. Unter den Delegierten befanden sich sechs Genossen; Genossen beteiligten sich auch als Gäste eifrig an den Arbeiten der Konferenz. Der Umstand ist bezeichnend für die fortschreitende Erkenntnis unter den Genossen, dass die Förderung der Aufklärungs- und Organisationsarbeit unter den Proletarierinnen im Interesse des allgemeinen proletarischen Befreiungskampfes liegt. Er zeigt aber auch, dass die proletarische Frauenbewegung immer richtiger gewertet wird, nicht als der Ausfluss eigenbrötlerischer Neigungen, sondern als der Ausdruck praktischer Zweckmäßigkeitsgebote. Dass der hehre Gedanke von der internationalen Solidarität Aller, die als Ausgebeutete und Leidende im Kampfe gegen das Kapital und für eine neue Welt stehen, auch in der proletarischen Frauenbewegung lebendig ist, wurde eindrucksvoll durch die Anwesenheit von drei österreichischen Genossinnen und die Sympathiekundgebungen der belgischen und schweizerischen Sozialistinnen bekräftigt. Den Vertreterinnen unserer österreichischen Kampfesgefährtinnen haben die deutschen Genossinnen für mehr noch zu danken als für diese Bekundung: für die wertvolle Mitarbeit, die sie bei der Erörterung verschiedener Fragen geleistet haben.

Auch der erbittertste Feind der Frauenbewegung wird den Teilnehmerinnen der Konferenz nicht nachsagen können, dass sie der „weiblichen Vorliebe“ für Repräsentation, Komplimente, Vielrednerei, Glanz und Schein opfernd, Zeit mit Formalitäten und Effekthascherei vergeudet hätten. Im Laufe der ganzen Verhandlungen gab es nur eine einzige Geschäftsordnungsdebatte, und sie war kurz. Auch nicht eine Delegierte hat die ihr zugemessene Redezeit überschritten und im Allgemeinen ist mit der größten Sachlichkeit diskutiert worden. Redegewandtheit und Sachkenntnis gingen bei den Verhandlungen Hand in Hand mit klugem, praktischem Sinne und guter Selbstdisziplin.

Nachdem Genossin Baader als Einberuferin die Konferenz für eröffnet erklärt hatte, begrüßte im Namen der Münchener Parteigenossen Genosse von Vollmar die Delegierten und wünschte ihren Arbeiten besten Erfolg. In seinen trefflichen, wirkungsvollen Ausführungen betonte er, dass unter den zahlreichen Aufgaben, welche die Sozialdemokratie lösen müsse, um die Gesellschaft gründlich umzugestalten, die Frauenfrage mit die größten Schwierigkeiten biete. Nirgendwo sei das Vorurteil, das von Alters her Überkommene, das sich so gern als Natur ausgeben möchte, so stark und widerstandskräftig, als auf dem Gebiet des Kampfes um die Gleichberechtigung der Frau. Wir müssen offen eingestehen, wie viel Arbeit hier noch zu leisten ist. Es ist deshalb sehr verdienstlich, wenn eine Gruppe innerhalb der Sozialdemokratie diese Frage ihrer Lösung entgegen zu führen sucht. Genossin Baader bewillkommnete darauf die Delegierten und Gäste. Sie hob hervor, dass die proletarische Frauenbewegung innerhalb der Sozialdemokratie keine Sonderbestrebungen verfolge, sondern nur den vorliegenden tatsächlichen Verhältnissen entsprechend Mittel und Wege sucht, die proletarischen Frauen dem Sozialismus als Anhängerinnen zu werben. Was die Konferenz zu Mainz geschaffen und angeregt hat, um der proletarischen Frauenbewegung Einheitlichkeit und Zusammenhalt zu geben, die agitatorische und organisatorische Tätigkeit der Genossinnen zu steigern, habe sich bewährt. Die heurige Konferenz müsse das begonnene Werk fortsetzen, müsse das Wirken zur Lösung der alten, weiterbestehenden Aufgaben neu befeuern, die Lösung neuer Aufgaben vorbereiten und fördern. Genossin Baader schloss ihre Begrüßung mit einem tiefempfundenen Nachruf für die uns zu früh entrissene Genossin Eichhorn, zu deren Ehre die Anwesenden sich von ihren Sitzen erhoben. In das Büro wurden gewählt die Genossinnen Zetkin und Baader als erste und zweite Vorsitzende und Genossin Zietz als Schriftführerin. Die Konferenz betraute die Genossinnen Greifenberg, Kähler und Panzeram mit der Prüfung der Mandate. Einstimmig und debattelos nahm sie die provisorische Tagesordnung und die vorgeschlagene Geschäftsordnung an, die unter Anderem je 10 Minuten Redezeit für die Diskussion und 15 Minuten für die Begründung von Anträgen und Resolutionen festsetzte.

Den Tätigkeitsbericht erstattete Genossin Baader. Ihre trefflichen, übersichtlichen Ausführungen bewegten sich im Rahmen des Berichtes, den wir in nächster Nummer veröffentlichen. Sie klangen in der Aufforderung aus, alle Kräfte einzusetzen, um die Masse des weiblichen Proletariats dem Sozialismus zuzuführen. Mit der Diskussion über den Tätigkeitsbericht wurde die Beratung zweier vorliegender Anträge verbunden. Es waren der bereits in Nr. 19 mitgeteilte Antrag der Düsseldorfer Genossinnen, eine besoldete Zentralvertrauensperson mit dem Sitze in Berlin anzustellen und der Antrag der Kölner Genossinnen, einen bestimmten Beitrag festzusetzen, den die örtlichen Vertrauenspersonen alljährlich an die Zentralvertrauensperson abführen sollten. Den erstgenannten Antrag begründete Genossin Weiß damit, dass eine besoldete Beamtin ihre Zeit und Kraft ausschließlich der Organisations- und Agitationsarbeit zu widmen vermöge. Auf Vorkommnisse in Düsseldorf gestützt, suchte sie nachzuweisen, dass der Posten nicht mehr im Nebenamt versehen werden könne. Dass diese ihre Auffassung durchaus kein Misstrauensvotum gegen die Tätigkeit der Genossin Baader bedeute, erklärte Genossin Weiß ausdrücklich, als sie zum zweiten Male in der Sache das Wort ergriff. Der Antrag wurde noch von Genossin Braun befürwortet. Sie anerkannte ebenfalls rückhaltlos die Leistungen der Genossin Baader, meinte aber, dass im Interesse einer gedeihlichen Entwicklung der proletarischen Frauenbewegung die Vertrauensperson entweder besoldet werden müsse, damit sie nicht mehr auf den Broterwerb angewiesen wäre, oder aber, dass ihr eine bezahlte Hilfskraft zur Seite zu stellen sei, welche ihr die Schreibarbeit abnehme. Die Kosten der Neuerung könne die sozialdemokratische Gesamtpartei tragen im Hinblick auf die Bedeutung der Aufklärung der proletarischen Frauenmassen. Gegen den Antrag der Düsseldorfer Genossinnen wendeten sich die Genossinnen Baader, Wehmann, Greifenberg, Wehl, Kühler, Wackwitz und Zietz. Sie alle waren darin einig, dass Genossin Baader ihr Amt in vorzüglicher Weise geführt, und dass das Bedürfnis nach Anstellung einer besoldeten Beamtin sich nirgends fühlbar gemacht habe. Es handle sich vor Allem darum, in noch mehr Städten und Gegenden Vertrauenspersonen zu bestellen und zu schulen und ihre Verbindung mit der Vertrauensperson in Berlin zu stärken. Die Schwierigkeiten, mit welchen die Entwicklung der proletarischen Frauenbewegung zu kämpfen habe, könnten durch die Anstellung einer Beamtin auch nicht behoben werden. Besoldet oder nicht besoldet, erklärte Genossin Baader, sei die Vertrauensperson in Berlin außer Stande, die Agitation in Düsseldorf oder anderen Orten persönlich zu betreiben. Genossin Weyl und Genossin Zietz betonten, dass auch eine besoldete Beamtin weder die einzelnen Vertrauenspersonen noch die Referentinnen wie Marionetten an Fäden halten könne. Ihre Tätigkeit sei vor Allem ohnmächtig, das größte Hindernis für die Ausdehnung der proletarischen Frauenbewegung zu beseitigen: den Mangel an Zeit und Geld der Proletarierinnen. Hätten wir genügend Mittel, so werde sich deshalb vor Allem empfehlen, einen materiellen Zuschuss den Genossinnen zu zahlen, die in den Zentren unserer Bewegung an erster Stelle tätig sind. Genossin Kähler verwies darauf, dass sie bei ihrer ausgebreiteten Tätigkeit als Agitatorin nirgends Klagen über die Unzulänglichkeit des jetzigen Standes der Dinge gehört habe. Der Antrag der Kölner Genossinnen wurde kurz von Genossin Acker befürwortet und von Genossin Greifenberg bekämpft, die ihn als gutgemeint, aber nicht durchführbar bezeichnete. Er wurde mit allen gegen eine Stimme, der Antrag der Düsseldorfer Genossinnen mit allen gegen zwei Stimmen verworfen. Genossin Wehmann gab ein interessantes und sehr lehrreiches Bild von der Arbeit der Leipziger Genossinnen in der Beschwerdekommission. Genossin Zietz hob unter Hinweis aus das Vorgehen der Hamburger Genossinnen hervor, welche Förderung die proletarische Frauenbewegung durch die Tagespresse erhalten könne. Genossin Baader wurde für ihre Tätigkeit als Vertrauensperson der Genossinnen Deutschlands einstimmig Decharge erteilt.

Ehe die Konferenz in den zweiten Punkt ihrer Tagesordnung eintrat, übermittelten die herzlich bewillkommneten delegierten österreichischen Genossinnen Popp und Schlesinger die Wünsche und Grüße ihrer Mandanten und zeichneten unter lebhaftem Beifall ein anregendes Bild von der österreichischen Arbeiterinnenbewegung. – Zur Frage: „Wie bilden wir Agitatorinnen heran?“ legte Genossin Zietz einleitend die Gründe dar, warum der Nachwuchs an Agitatorinnen nicht dem Bedürfnis nach solchen entspricht. Sie charakterisierte dabei scharf sowohl die Hindernisse, welche die Ausbildung der proletarischen Frau hemmen, wie auch die gestiegenen Anforderungen, welche die Genossinnen an sich selbst und ihr Leistungsvermögen stellen. Des Weiteren erläuterte Genossin Zietz an dem Beispiel der Hamburger Genossinnen, wie durch methodisch geleitete Vortrags- und Diskussionsabende im kleinen Kreise die Frauen in der Ausarbeitung von Vorträgen geschult und zu Rednerinnen herangebildet werden können. Die leitende Genossin gibt zunächst das Gerippe, den logischen Gedankengang eines kleinen Vortrags, der dann nach stattgehabter Besprechung der Materie von den Teilnehmerinnen ausgearbeitet wird. Genossin Wehmann berichtete, dass man in Leipzig mit ähnlichen Veranstaltungen gute Erfolge erzielt habe. In Augsburg, so führte Genossin Greifenberg aus, konnte man noch nicht regelrechte Vortrags- und Diskussionsabende einrichten. Doch schulen sich hier die Genossinnen durch die Diskussionen im Frauenbildungsverein zu Rednerinnen. Genossin Kähler war der Ansicht, dass vor Allem die Beteiligung der Genossinnen an den öffentlichen Versammlungen, ihr Eingreifen in die Debatten geeignet sei, die agitatorischen Fähigkeiten zu entwickeln. Zu der dadurch gebotenen Gelegenheit zur Schulung müsse das Studium der Parteiliteratur treten und die Weckung des Selbstvertrauens. Genosse Müller und Genossin Baader empfahlen, dass die Genossinnen sich ganz besonders an der Kleinarbeit für die Gewerkschaften, in Werkstubensitzungen, durch die mündliche Propaganda unter den Arbeitsschwestern zu Agitatorinnen heranbilden sollten. Genosse Müller befürwortete zu diesem Zwecke noch besonders, dass für jeden größeren Betrieb mit zahlreicher weiblicher Arbeiterschaft eine eigene Vertrauensperson zu bestellen sei, die eine werbende Tätigkeit entfalten solle. Genossin Baader wies ihrerseits noch besonders auf den Nutzen hin, den Frauenbildungsvereine, Arbeiterbildungsschulen und ähnliche Einrichtungen für die Ausbildung der Genossinnen zu Agitatorinnen haben. Die Lese- und Diskussionsabende erachtete Genossin Schlesinger als zweckentsprechende Mittel, vorausgesetzt, dass nicht schwere theoretische Werke erörtert würden, dass vielmehr Diskussion und Ausarbeitung der Vorträge anknüpfe an Fragen, welche die nächstliegenden Interessen der proletarischen Frauen berühren. Dass bei Schulung der Genossinnen die Grundsätze und Forderungen der Sozialdemokratie besonders berücksichtigt werden müssten, führte Genossin Baumann aus, die des Weiteren die Vorteile der Lese- und Diskussionsabende erörterte. Genossin Braun wies auf den Nutzen der Werkstubenagitation für die Heranbildung von Agitatorinnen hin. Sie wendete sich gleichzeitig entschieden dagegen, dass in Berlin zu dieser Agitation auch bürgerliche Frauen herangezogen werden, die nicht auf dem Boden der sozialistischen Überzeugung stehen. Die Genossinnen Zietz und Weyl pflichteten diesen Ausführungen bei. Sie stellten dabei fest, dass in Hamburg und Berlin einzelne bürgerliche Frauenrechtlerinnen von einzelnen Gewerkschaften und Genossinnen zu individueller Mitarbeit herangezogen worden seien, dass man aber schlimme Erfahrungen betreffs dieser Mitarbeit gemacht habe. Das Experiment werde sicherlich nicht so bald erneuert werden. Genosse Hoffmann hob hervor, dass die Lese- und Diskussionsabende etc. nur ihren Zweck erfüllen können, wenn die nötigen lehrenden und leitenden Kräfte vorhanden sind. Er befürwortete vor Allem die regste Mitarbeit der Genossinnen in der gewerkschaftlichen Bewegung, weil hier Interessen im Vordergrunde stehen, welche den Frauen verständlicher seien als politische Fragen. Ein treffliches Mittel, allmählich mehr Agitatorinnen heranzuziehen, sei die Betätigung der Genossinnen bei Kleinarbeit jeglicher Art, so führte Genossin Thiel aus. Genosse Müller wünschte, dass die Debatten nicht bloß Anregungen, sondern ein bestimmtes praktisches Resultat geben möchten. Er beantragte daher, dass die Zentralvertrauensperson mit Hilfe agitatorisch tätiger Genossinnen einen Leitfaden für die praktische Agitation auf allen Gebieten ausarbeiten und zur Verbreitung bringen solle. Er zog jedoch den Antrag zurück, nachdem Genossin Baader dargelegt hatte, dass der Zweck dieses Antrags bereits erfüllt werde durch die Zirkulare, welche sie von Zeit zu Zeit an die Vertrauenspersonen sende. Genossin Zetkin betonte,. dass die Kleinarbeit auf jedem Gebiet ein wertvolles Mittel zur Schulung von Agitatorinnen sei, ebenso auch die Ausnutzung der Bildungsmittel, auf die hingewiesen worden. Dabei sei aber nicht zu übersehen, dass der Mangel an Zeit und Mitteln oft agitatorisch sehr befähigten Genossinnen die Möglichkeit raube, sich in Theorie und Praxis bilden zu können. Pflicht der Genossinnen sei es, in solchen Fällen materielle Opfer zu bringen, um den bildungsfähigen und bildungswilligen Gefährtinnen die materiellen Vorbedingungen für die ersehnte Entwicklung zu schaffen. Von höchster Bedeutung für die Schulung von Agitatorinnen sei auch die Charakterbildung. Wer agitieren wolle, der müsse durch strenge Selbstzucht und treue Pflichterfüllung die edelsten und sittlichen Kräfte der Persönlichkeit zur Entfaltung bringen, der müsse lernen, in uneigennütziger und aufopfernder Weise die eigene Person dem Dienste der Allgemeinheit unterzuordnen. Die Konferenz könne kein alleinseligmachendes Rezept für die Bildung von Agitatorinnen beschließen. Die Genossinnen müssten sich alle Anregungen zu Nutze machen und sie praktisch erproben je nach Kräften, Mitteln und Verhältnissen.

An die Berichterstattung der Mandatsprüfungskommission knüpfte eine lebhafte Debatte an. Sie wurde hervorgerufen durch die Auffassung, bzw. den Antrag des Genossen Dr. Heinrich Braun, Mandate zum sozialdemokratischen Parteitag als gültige Mandate zur Frauenkonferenz und ihre Träger als stimmberechtigte Delegierte, statt als Gäste, anzuerkennen. Zur Begründung seines Antrags verwies Genosse Braun auf die Einheitlichkeit der proletarischen Frauenbewegung und der allgemeinen sozialdemokratischen Bewegung. Die Genossen Ebert und Bader, sowie Genossin Braun befürworteten den Antrag, der von den Genossinnen Panzeram, Greifenberg, Kähler und Zietz entschieden bekämpft wurde. Die drei erstgenannten Genossinnen erklärten, dass sie als Mitglieder der Mandatsprüfungskommission außer Stande gewesen seien, das Parteitagsmandat der Genossin Braun aus Rosenheim als auch für die Frauenkonferenz gültig anzuerkennen. Sie könnten ebenso wenig die Berechtigung des Antrags Braun anerkennen. Die Frauenkonferenz sei als selbständige Tagung einberufen und die Bedingungen bekannt gegeben worden, welche für die Delegierung gelten. Die Genossinnen Baader und Zietz führten aus, dass bei aller Einheitlichkeit der proletarischen Frauenbewegung und der sozialdemokratischen Bewegung Frauenkonferenz und Parteitag zwei verschiedene, selbständige Tagungen seien. Die Bedingungen für die Delegiertenwahl werden rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben. Wem es wichtig scheine, an der Konferenz nicht bloß mit beratender, sondern auch mit beschließender Stimme teilzunehmen, der könnte sich ebenso gut wie ein Mandat zum Parteitag noch ein solches zur Konferenz verschaffen. Nachdem der Antrag mit allen gegen 5 Stimmen abgelehnt worden, beantragte Genossin Zietz unter allgemeiner Zustimmung, die Konferenz solle nun, wo die Frage grundsätzlich entschieden sei, Genossin Braun unter den obwaltenden Umständen als Delegierte zulassen. Genossin Braun erklärte jedoch, dass sie auf das gewährte Recht verzichte, weil sie für ihre Person keine Ausnahme wolle, auch das Mandat zum Parteitag höher schätze, als das zur Frauenkonferenz.

Zur Frage des Arbeiterinnenschutz es lagen der Konferenz zwei Resolutionen vor. Die eine davon bezog sich in der Hauptsache auf die Verkürzung der Arbeitszeit aller Arbeiterinnen und den Schutz der Schwangeren und Wöchnerinnen, die zweite betraf den Ausbau der Beschwerdekommissionen. Die Begründung derselben wurde von Genossin Zietz gegeben. Diese legte dar, dass die erstere Resolution nur die Forderungen erneuere, welche die Konferenz zu Mainz beraten und beschlossen habe. Von diesen Forderungen werden aber die in den Vordergrund geschoben, welche in Folge der Situation in den Mittelpunkt unserer nächsten einschlägigen Agitation stehen müssen. Die Berechtigung der geheischten Reformen ist seit langen Jahren und erst neuerlich wieder durch die Enquete der Regierung über die Fabrikarbeit verheirateter Frauen offiziell bekräftigt worden. Trotzdem lässt die Haltung der Regierung und der Scharfmacherclique die Verschleppung der weiteren Ausgestaltung des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes befürchten, ebenso viel geringfügige Verbesserungen desselben. Da gilt es, dass die Genossinnen in Gemeinschaft mit den gewerkschaftlich und politisch kämpfenden Arbeitern energisch für die Interessen der Arbeiterinnen eintreten. Durch schlagende Beispiele aus dem Leben wies Genossin Zietz die Dringlichkeit eines höheren Maßes an Arbeiterinnenschutz nach. Sie verbreitete sich über die Verpflichtungen, welche die Resolution den Genossinnen zur Förderung des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes auferlegt. Sie rückte ferner die Notwendigkeit in helles Licht, den gesetzlichen Arbeiterinnenschutz zu ergänzen durch die gewerkschaftliche Selbsthilfe der Arbeiterinnen. Was insbesondere die Gewerkschaften und die Beschwerdekommissionen zur Durchführung des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes zu leisten vermögen, das zeigte sie an der Hand von Erfahrungen und begründete damit die zweite Resolution. Die Debatten kreisten im Wesentlichen um drei Fragen: eventuelle Erweiterung der Resolution über den Arbeiterinnenschutz durch Einfügung aller Forderungen, die die Konferenz zu Mainz formulierte; Ausgestaltung der Krankenversicherung zu Gunsten der Schwangeren und Wöchnerinnen oder Mutterschaftsversicherung; Errichtung und Ausbau der Beschwerdekommissionen.

Genossin Braun bemängelte es, dass die Resolution nicht alle Arbeiterinnenschutzforderungen der Mainzer Konferenz enthalte. Der Umstand könne zu Missdeutungen führen. Sie vermisse insbesondere das Verbot der Überzeitarbeit. Auf Grund ihrer tiefgehenden Studien müsse sie ferner anregen, das Schwergewicht betreffs Sicherstellung der Arbeiterinnen gegen den Einfluss gesundheitsschädigender Beschäftigungsarten etc., und nicht auf das Verbot der Arbeit zu legen, sondern auf die Sanierung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsverfahren. So könne zum Beispiel in der Textilindustrie das verderbliche Bleiweiß durch Zinkweiß ersetzt werden. Genossin Zietz erwiderte, dass die vorgelegte Resolution ausdrücklich auf den Mainzer Beschluss verweise. Dieser enthalte aber all die Einzelforderungen, die Genossin Braun vermisse. Wie sie bereits ausgeführt, habe die Resolution nur diejenigen Verbesserungen betont, welche voraussichtlich zufolge des Vorgehens der Regierung und der bevorstehenden Reform der Krankenversicherung bald im Mittelpunkt der parlamentarischen Beratungen und des politischen Kampfes stehen würden, und auf die mithin auch die Agitation der Genossinnen besonders nachdrücklich einsetzen müsse.

Was die Fürsorge für Schwangere und Wöchnerinnen anbelangt, so bezeichnete Genossin Braun eine allgemeine Mutterschaftsversicherung, getragen vom gesamten Volke und für das gesamte Volk, als zu erstrebendes Ziel. Die Kosten derselben könnten vielleicht durch eine progressive Einkommenssteuer getragen werden. Es sei eine rein technische Frage, ob zur Fürsorge für Mütter und Säuglinge eine besondere Versicherung eingerichtet oder die Krankenversicherung entsprechend eingerichtet werde. Gegen das Letztere spreche die enorme Belastung der Krankenkassen. Die Mutterschaftsversicherung sei ein bedeutsamer Schritt zu dem Ideal der ökonomischen Selbständigkeit der Frau. Die Konferenz müsse sich außerdem mit der Frage der Witwen- und Waisenversorgung befassen. Nötig wäre gewesen, dass man für die Frage der Arbeiterversicherung und der Heimarbeit Referentinnen bestellt hätte. Genossin Zetkin erklärte, dass die Aufgabe der heurigen Konferenz nicht sein konnte, die Frage der Arbeiterversicherung im Allgemeinen zu erörtern. Für sie kommt die Versicherungsgesetzgebung nur insoweit in Betracht, als ihre Bestimmungen Ergänzungen zu den geforderten Bestimmungen der Gewerbeordnung bilden, die Schutzfrist für Schwangere und Wöchnerinnen betreffend. Der Mutterschaftsversicherung lägen erhabene Ideale zu Grunde: das der weitesten menschlichen Solidarität, das der richtigen Einschätzung vom Werts des menschlichen Lebens. Aber diese Ideale stehen im schneidendsten Gegensatz zu dem Wesen der kapitalistischen Ordnung. Sie können erst verwirklicht werden, wenn in der sozialistischen Gesellschaft das Recht des lebendigen Menschen über die Macht des toten Besitzes gestellt werde. Welche Gestalt die Fürsorge für Mutter und Kind dann annehmen werde, wissen wir nicht. Wir müssen den Schutz von Mutter und Säugling im Proletariat heute auf dem Wege anstreben, den die bürgerliche Gesellschaft mit kleinen Schritten und widerstrebend betreten hat. Das ist der Weg der Krankenversicherung. Die Krankenkassen zeigen steigende Tendenz zum Ausbau der Wöchnerinnenfürsorge. Der finanziellen Belastung durch dieselbe stehen andererseits Minderausgaben gegenüber für solche Leiden der weiblichen Mitglieder, die Folgen schlecht überstandener Wochenbetten sind. Die Reformen der Krankenversicherung, welche die Resolution fordert, sind in Verbindung mit Staatszuschüssen geeignet, die nötige Leistungskraft der Kasse herbeizuführen. Der Schutz der Schwangeren, Wöchnerinnen und Säuglinge müsse durch die geheischten kommunalen Einrichtungen ergänzt werden, die gleichzeitig Hunderten sogenannter „alter Jungfern“ und kinderloser Frauen Gelegenheit zum Ausleben ihres mütterlichen Empfindens verschafft. Genossin Braun meinte, dass es stets als Kennzeichen bürgerlicher Frauenrechtlerinnen und Reformer gegolten habe, aus Opportunitätsgründen wenig zu fordern, um etwas zu erreichen. Wir Sozialdemokraten verlangten dagegen alles, um etwas durchzusetzen. Die Mutterschaftsversicherung liege übrigens auch im Interesse der heutigen Gesellschaft, wie ungünstige Rekrutenaushebungen und Degeneration ganzer Volksschichten beweisen. In ihrer Erwiderung erklärte Genossin Zetkin, dass die Sozialdemokratie stets so „opportunistisch“ gewesen sei, keine Reformen zu fordern, die im Rahmen der kapitalistischen Gesellschaft nicht verwirklicht werden können. Die Mutterschaftsversicherung sei gar keine spezifisch sozialistische Forderung. Bürgerliche Frauenrechtlerinnen und Reformler treten mit Eifer für sie ein, so zum Beispiel Paolina Schiff, Louis Frank etc.

Im Anschluss an die Resolution über die Beschwerdekommissionen führte Genosse Ebert aus, dass durch dieselben nicht bestehende Einrichtungen, wie Arbeitersekretariate etc., bei Seite geschoben werden dürften, wolle man nicht die praktischen Erfolge der Beschwerdekommissionen gefährden. Ferner müsse bedacht werden, dass nicht überall die nötigen Vorbedingungen für die gesunde Entwicklung der befürworteten Institutionen vorhanden seien, und dass die Genossinnen eine Überlastung mit Aufgaben vermeiden sollten. Die geäußerten Bedenken wurden vor Allem durch Genossin Baader unter Hinweis auf Wortlaut und Sinn der Resolution zerstreut. Genossin Weyl, die auch für den Wöchnerinnenschutz durch die Krankenversicherung eintrat, zeichnete ein Bild von der Wirksamkeit der Berliner Beschwerdekommission und regte eine Zentralisierung der betreffenden Einrichtungen für ganz Deutschland an. Genossin Wehmann ergänzte ihre frühere Darstellung von der Tätigkeit der Beschwerdekommission der Leipziger Genossinnen. Wie nützlich die Mitwirkung der Genossinnen für die Durchführung des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes sei, stellte Genossin Kähler fest. Sie betonte dabei, dass die Errichtung von Beschwerdekommissionen eine wichtige Aufgabe der Gewerkschaftskartelle sei. Die beiden Resolutionen wurden einstimmig mit den Zusatzanträgen der Genossin Braun angenommen.

Genossin Zietz gab in warmen Worten und unter Berufung auf wertvolles Tatsachenmaterial über die Ausbeutung schulpflichtiger Kinder und ihre entsetzlichen körperlichen, geistigen und sittlichen Folgen die Begründung der Resolution über den Kinderschutz. Den Entwurf der Regierung zum Schutze der gewerblichen Kinderarbeit zerpflückte sie kritisch, charakterisierte ihn als Pfuschwerk und schloss mit dem Nachweis der Notwendigkeit, ihm die Forderungen des klassenbewussten Proletariats entgegenzustellen. Ihre Ausführungen wurden ergänzt durch Genossin Greifenberg, welche das grausige Kinderelend in den Bezirken der Thüringer Spielwarenindustrie schilderte, sich über die Ursachen der Auswucherung kindlicher Arbeitskräfte verbreitete und die Ausdehnung der Schulpflicht verlangte. Einstimmig nahm die Konferenz die einschlägige Resolution an.

Das gleiche Resultat hatten die Verhandlungen über die Resolution, die Heimarbeit betreffend Genossin Braun beantragte, die Erörterung der ungemein schwierigen Materie auf die folgende Sitzung zu vertagen. Die Konferenz werde aufgefordert, sich auf den Boden der Resolution des letzten Gewerkschaftskongresses über die Heimarbeit zu stellen. Weitgehende Studien hätten sie zu der Meinung geführt, dass diese Resolution zum Teil unhaltbar sei, und zwar müssten vor Allem die Punkte 2, 3 und 4 fallen. Genossin Zetkin bekämpfte den Antrag unter Hinweis auf die Aufgaben der Konferenz und den geplanten Heimarbeitskongress. Nachdem der Antrag gefallen, begründete Genossin Kähler kurz die vorliegende Resolution. Ihrer Ansicht nach könne die Konferenz sehr wohl der Resolution des Gewerkschaftskongresses zustimmen, welche das Resultat langjähriger und gründlicher Beschäftigung mit der Frage der Heimarbeit sei. Die Rednerin befürwortete Versuche zur gewerkschaftlichen Organisierung der Heimarbeiterinnen, betonte jedoch, dass nicht besondere, vielmehr gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtungen die Grundlage davon sein müssten. Der christliche Verein der Heimarbeiterinnen zu Berlin sei ihrer Ansicht nach außer Stande, das Heimarbeiterelend zu mildern. Von hohem Interesse waren die Ausführungen, welche Genossin Popp über den Wiener Verein der Heimarbeiterinnen machte (vgl. Nr. 18 der „Gleichheit“).

Die Debatten über die politische Gleichberechtigung desweiblichen Geschlechts leitete Genossin Zetkin ein. Sie führte aus, dass das Frauenstimmrecht in den letzten Wahlrechtskämpfen in Belgien und Schweden, aber auch bei verschiedenen Aktionen der deutschen Sozialdemokratie zur Demokratisierung des Landtags- und Gemeindewahlrechts in einer Weise in den Hintergrund getreten sei, die weder der sozialdemokratischen Auffassung, noch dem praktischen Interesse des Proletariats entspreche. Mit der Verschärfung des Klassenkampfes werde die Frage des Frauenstimmrechts eine große Bedeutung erlangen. Gerade die reaktionärsten Parteien würden nach und nach – wie die Erfahrung zeige – das Frauenstimmrecht fordern. Allerdings nicht das allgemeine Frauenstimmrecht, wohl aber ein verfälschtes, ein Zensurwahlrecht, wie es dem weiblichen Geschlecht zu den norwegischen Gemeindevertretungen zuerkannt worden ist, und wie es auch deutsche Frauenrechtlerinnen begehren. Die Sozialdemokratie müsse in der Frage die letzten Konsequenzen des demokratischen Prinzips ziehen und dürfe nicht hinter bürgerliche Parteien zurücktreten. Auch praktische Rücksichten sprächen dafür. Erst wenn die Proletarierin das Stimmrecht besitzt, kann sie in vollem Umfange und gleich gerüstet wie der Arbeiter am Klassenkampfe teilnehmen. Das Stimmrecht ist ein vorzügliches Mittel für die Erziehung zu politischer Einsicht und Reife, für die Eroberung der politischen Macht. Die Forderung des Frauenstimmrechts müsse deshalb bei parlamentarischen Aktionen und vor Allem bei der außerparlamentarischen Agitation seitens der Sozialdemokratie mit allem Nachdruck vertreten werden. Die praktischen Notwendigkeiten des Kampfes um das Wahlrecht könnten aber dazu zwingen, das höhere Interesse des gesamten Proletariats dem Rechte des weiblichen Geschlechts voranzustellen. Wichtige Fortschritte in der Richtung der politischen Gleichberechtigung des Proletariats dürften wegen des versagt gebliebenen Frauenstimmrechts nicht zurückgewiesen werden. Die Rednerin begründete des Weiteren die Notwendigkeit, für ein freiheitliches und einheitliches Vereins- und Versammlungsrecht für beide Geschlechter zu ringen. Sie rief zum energischen Kampfe auf gegen die beliebte Praxis des zweierlei Rechts, um entweder die Behörden zu zwingen, den Frauen aller Bevölkerungsklassen mit dem gleichen Maße zu messen, oder aber um die Unhaltbarkeit des jetzigen Standes der Dinge scharf hervortreten zu lassen.

Für das Frauenstimmrecht trat Genosse v. Oppell ein. Genossin Braun bedauerte, dass die Frage des Frauenstimmrechts nicht immer wieder in den Vordergrund der Agitation geschoben werde. Die Arbeiter gehorchen nicht einem Gefühl der Ritterlichkeit, sondern handeln im eigenen Interesse an der Aufklärung der Frauen, wenn sie diese Reform fordern. Unter Exemplifizierung auf die Verhältnisse in Österreich schloss sich Genossin Popp dem Standpunkt der Genossin Zetkin durchaus an. Genossin Schlesinger äußerte dagegen Bedenken wider den zweiten Absatz der Resolution. Sie teilt nicht das uneingeschränkte Vertrauen, dass die Genossen zu rechter Zeit den Frauen das Stimmrecht erkämpfen werden. Genosse Ledebour kann nach den gehörten Ausführungen diese Bedenken nicht gelten lassen.

Die Dringlichkeit des Kampfes für gerechte Praxis und gründliche Reform des Vereins- und Versammlungsrechts erhellte Genossin Zietz durch eine reichhaltige Blütenlese von Erfahrungen, die sie als Agitatorin in Preußen, Braunschweig, Bayern und anderwärts noch gesammelt. Genosse Hengsbach, Genossin Thiel und Genossin Baumann bereicherten das aufgeschlagene Kapitel durch interessante Beiträge über die Handhabung des Vereins- und Versammlungsrechtes im Rheinland, im Wahlkreis Teltow-Beeskow und in der Altonaer Gegend. Mit ätzendem Spott überschüttete Genosse Ledebour die einschlägigen Gepflogenheiten der Behörden und die oft dabei bewiesene Unkenntnis des Gesetzes. Wie das geltende Vereins- und Versammlungsrecht in Sachsen die Agitation erschwert, schilderte eindringlich Genossin Kähler. Die beiden Resolutionen zur Frage der politischen Gleichberechtigung der Frau gelangten einstimmig zur Annahme.

Zum Punkte: Verschiedenes stimmten alle Delegierten einer Resolution über die Fleischteuerung zu, welche von Genossin Ihrer und mehreren anderen Berlinerinnen eingeschickt worden war, und der die Konferenz einen Zusatzantrag hinzugefügt hatte. betreffend das Vorgehen der sozialdemokratischen Gemeindevertreter in der Sache. Die Genossinnen Gregor und Wulff, sowie der Genosse Wolf befürworteten einen Antrag der Görlitzer Genossinnen, die „Gleichheit“ populärer zu gestalten. Ihnen wurde von den Genossinnen Zietz und Zetkin entgegnet, dass die „Gleichheit“ vor Allem das Organ der fortgeschritteneren Genossinnen sei. Außer den dadurch bedingten Artikeln enthalte aber jede Nummer mindestens einen leichtverständlichen Beitrag. Rege Mitarbeit der Genossinnen sei das beste Mittel, um die geäußerten Wünsche zu erfüllen. Genossin Zietz wendete sich noch besonders dagegen, der „Gleichheit“ den Charakter eines Familien- und Unterhaltungsblattes zu geben. Der angeführte Antrag wurde mit allen gegen zwei Stimmen abgelehnt. Einstimmig und nach kurzer Debatte erklärte sich dagegen die Konferenz für eine Resolution, welche Genossin Zietz einbrachte, um der Interpretation vorzubeugen, dass das neue Statut der sozialdemokratischen Partei das Recht der Genossinnen aufhebe, eigene Vertrauenspersonen zu bestellen.

Als Vertrauensperson der Genossinnen Deutschlands wurde auf Vorschlag von Genossin Greifenberg einstimmig Genossin Baader wiedergewählt. Genossin Popp lud darauf die deutschen Genossinnen ein, nächste Ostern zur zweiten Konferenz der sozialdemokratischen Frauen Österreichs Vertreterinnen zu entsenden, die der herzlichsten Aufnahme gewiss sein könnten. Genossin Zetkin ließ in ihrem Schlusswort die Arbeiten der Konferenz kurz Revue passieren und hob hervor, dass in ihnen der innere Zusammenhang der proletarischen Frauenbewegung und der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung, die reinliche Scheidung der ersteren von allen bürgerlichen Reformbewegungen scharf zum Ausdruck gekommen sei. Es sei ein erhebender Beweis von der Macht des sozialistischen Gedankens, dass diese Arbeiten von Frauen geleistet worden, die in den engsten Verhältnissen aufgewachsen, mit der dürftigsten Volksschulbildung ausgerüstet jedes Tröpfchen Wissen und Erkenntnis um den Preis der härtesten Entbehrungen und mit Hinopferung der kurzen Nachtruhe erkaufen mussten. In ihrer Entwicklung und in ihren Leistungen trete uns ein Stück jener bewusst wirkenden geschichtlichen Kraft entgegen, welche das sozialistische Ideal verwirklichen werde. Mit einem begeisterten Hoch auf die proletarische Frauenbewegung und die internationale revolutionäre Sozialdemokratie schloss die Konferenz.

Die Genossinnen können mit Befriedigung auf die Münchener Beratungen zurückblicken. Sie haben den Zusammenhalt und das Solidaritätsgefühl der proletarischen Klassenkämpferinnen gekräftigt und sie in lebendigere persönliche Fühlung miteinander gebracht. Sie haben ihrer Arbeit, ihrem Ringen bestimmte Ziele gesetzt und auf Mittel und Wege hingewiesen, ihr Leistungsvermögen zu erhöhen. Nun gilt es, für die Durchführung der gefassten Beschlüsse zu wirken und die gegebenen Anregungen zu erproben. Auf zur Arbeit und zum Kampfe mit alter Begeisterung und Treue, aber mit neuem Mute!


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