Franz Mehring: Drei Prozesse

[Die Neue Zeit, XIV. Jahrgang 1895-96, II. Band, Nr. 35, S. 257-261]

f Berlin, 20. Mai 1896

Ein dickleibiges Werk über Deutschland am Ende des neunzehnten Jahrhunderts könnte die deutschen Zustände nicht so erschöpfend und lehrreich darstellen, wie ein stenografischer Bericht über die drei Prozesse, die sich eben im Nordosten, im Südwesten und in der Mitte des Reiches abgespielt haben. Es gelingt nichts mehr, und was die Verblendung des Zickzackkurses nicht selbst besorgt, das besorgen jene bösen Zufälle, die in weltgeschichtlichen Katastrophen eine so ominöse Rolle zu spielen pflegen. Bei einiger diplomatischen Umsicht hätte die Regierung jene Prozesse vermeiden können, aber dass alle drei so aufeinander klappten und die beste aller Welten von den verschiedensten Seiten ihrer Herrlichkeiten beleuchteten, das war freilich ein böser, ein sehr böser Zufall.

In Stolp wurde über ein Opfer der großkapitalistischen Wirtschaft verhandelt, das im Todeskampf einige verzweifelte Hilfsschreie ausgestoßen hatte und dadurch im Reiche der Gottesfurcht und frommen Sitte die Gesetze verletzt haben sollte. Der Gerichtshof hat es nicht vermocht, sich auf dieselbe Höhe der Anschauung zu schwingen, wie der Staatsanwalt; er hat eine „Wahrnehmung berechtigter Interessen“ darin gesehen, dass ein Strangulierter nach Rettung schrie, gleichviel ob dies Pfeifen auf dem letzten Loche besonders melodisch klang oder nicht. Das gerichtliche Urteil zeugt von einem gesunden Menschenverstand, den wir gern anerkennen. Ebenso gern gönnen wir dem Angeklagten seine Freisprechung, obgleich die Sache, die er vertrat, nichts weniger als unsere Sache ist. Das beweist schon jener eine Satz, auf den er so besonderes Gewicht legte, um seinen unabwendbaren Bankrott zu bekunden: er habe früher hundertundfünfzig Proletarier ausgebeutet und könne jetzt nur noch deren sechs ausbeuten und bald keinen mehr. Der Angeklagte verdiente eine gewisse Sympathie, weil er überhaupt den Mut fand, mit Händen und Füßen gegen die großkapitalistische Korruption um sich zu schlagen, aber die Logik war nicht auf seiner Seite, als er für sich nicht als billig erachtete, was er für die von ihm ausgebeuteten Arbeiter stets als recht betrachtet hat.

Der ökonomische Prozess, dem er zum Opfer gefallen ist, lässt sich nicht aufhalten und, wie man bei der gegebenen Lage der Dinge sagen muss, zum Glücke nicht aufhalten. Der große Kapitalist, der die kleinen Kapitalisten erschlägt, ist der Pionier der sozialen Revolution, die dem Proletariat zu seinem Rechte verhelfen wird gegen die großen wie gegen die einen Kapitalisten. Und diesen Pionier mit all seinen unwiderstehlichen Dynamitpatronen einmal in nackter Blöße vor aller Welt enthüllt zu haben, ist das kulturgeschichtliche Interesse, das die vor dem Stolper Landgericht geführten Verhandlungen gewähren. Ein polnischer Schacherjude, dem die Anfangsgründe der. deutschen Grammatik unergründliche Geheimnisse sind, herrscht auf dem gesamten Gebiet der Bernsteinindustrie unumschränkter als ein orientalischer Sultan, scheffelt märchenhafte Reichtümer zusammen, ohne eine Faser seines Gehirns oder eine Muskel seiner Gebeine anzustrengen, vernichtet alle menschlichen Existenzen, die ihm auf dem Gebiet seiner Herrschaft so oder so im Wege stehen, foppt den Staat, verhöhnt die Vertreter der christlichen Regierung und erklärt, mit seinen Millionen könne er alles machen.

Ein polnischer Schacherjude: so sagten wir, aber natürlich nicht im Sinne der antisemitischen Presse, nicht im Sinne von Weil, sondern im Sinne von Obgleich. Dem Geheimen Kommerzienrat Becker gereicht es persönlich eher zur Entschuldigung dass er als Bernsteinkönig doch nicht seinen Ursprung aus jenem polnischen Junkertum verleugnen konnte, von dem Marx einmal sagt, dass es, soweit der Einfluss der Leipziger Messe reiche, „als der vollständigste Ausdruck des Schachers, der Filzigkeit und des Schmutzes verrufen“ sei. Welchen Anlass hätte der Bernsteinkönig auch gehabt, die Eigenschaften zu verleugnen, die ihm in unserer herrlichen Gesellschaftsordnung zu seiner Krone verholfen haben? Die antisemitische Presse stellt die Sachlage wie üblich auf den Kopf, wenn sie sagt, solche Dinge, wie der Geheime Kommerzienrat Becker, bringe nur ein Jude fertig. Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Damit solche Dinge fertiggebracht werden können, muss der christliche Staat und die bürgerliche Gesellschaft auf den Standpunkt des polnischen Schacherjuden gesunken sein. Das ist die Moral von der Geschichte, die im Falle Becker ganz unverhüllt hervortritt, während sie in den Fällen Krupp, Stumm, Schichau und wie sie sonst heißen, noch mit einem leichten Firnis äußerer Politur verkleidet ist. Wie gleichgültig dieser Firnis ist, das zeigt die gebügelte und geschniegelte Bürokratie, die freilich den polnischen Juden Itzig oder Schmul, der mit seinen Packen von Dorf zu Dorf zieht, in altpreußischem Anschnauzeton anfährt, aber die sich bei dem polnischen Juden Becker, der über die Bernsteinküste herrscht, auf einen „Teller Suppe“ einlädt, wie der Staatsanwalt in höflicher Umschreibung sagte, die diesen polnischen Juden, ganz so wie die christlichen Monopolisten des Kapitals, wie die Krupp und Stumm, in ihren amtlichen Berichten als Wohltäter der Menschheit feiert, die ihn selbst noch vor den gerichtlichen Schranken durch ehrenvolle Zeugnisse herauszuhauen versucht.

Zu dem Stolper Prozess wegen des Bernsteinmonopols bietet der Frankfurter Prozess wegen des Fahrkartenunterschleifs das bezeichnende Gegenstück. Große Eisenbahnverwaltungen, die ihren nichts tuenden Aktionären kolossale Dividenden zahlen, speisen ihre Arbeiter mit Hungerlöhnen ab. Mit der überzeugenden Kraft der Hungerpeitsche werden die armen Teufel auf einen Weg gedrängt, auf dem sie straucheln müssen; sie werden auf die Trinkgelder des Publikums angewiesen, und nach dieser moralischen Entwürdigung ist dann nur noch ein Schritt zu tun zum juristischen Verbrechen. Möglich, dass manche der Angeklagten diesen Schritt getan haben, obgleich es keinem nachgewiesen werden konnte, außer in den Fällen, wo sie durch staatlich beauftragte Organe zur Verletzung des Strafgesetzes angestiftet worden waren. Es hieße der kapitalistischen Gesellschaft ein viel zu großes Kompliment machen, wenn man bestreiten wollte, dass ihre Hungerlöhne je so tief sinken könnten, um sonst ganz brave und redliche Menschen unwiderstehlich zu kleinen Korrekturen am bürgerlichen Mein und Dein anzureizen. Jedenfalls lag nur aber erst ein Verdacht vor, und um diesen Verdacht zur Gewissheit zu erheben, wählte der christliche Staat ganz wunderbare Werkzeuge.

Man muss dem Bernsteinkönige Becker nachrühmen, dass er aus seinem Herzen keine Mördergrube machte. Er gebrauchte ohne sonderliches Geheimtun die, wie das gerichtliche Urteil feststellt, unehrenhaftesten Mittel, durch die er den Titel als Geheimer Kommerzienrat ergatterte; er prahlte ganz offen damit, dass der Staat an seiner Strippe tanze, dass er hohe Beamte zu bestechen und zu täuschen gewohnt sei, was, wenn es wahr gewesen wäre, für die Bürokratie beleidigend, und wenn es nicht wahr gewesen sein sollte, für sie noch viel beleidigender sein musste, Trotzdem stecken so und soviel Geheimräte ihre Füße unter den Tisch des Bernsteinkönigs, um den „Teller Suppe“ auszulöffeln. Dagegen auf die Fährte der armen Schaffner in Frankfurt, die, wenn sie unehrenhafte Dinge trieben, jedenfalls nicht damit renommierten, die bloß unter dem Verdachte litten, durch ihre Hungerlöhne über bürgerliche Eigentumsbegriffe etwas verwirrt worden zu sein, wurde ein Spürhund gesetzt und was für ein Spürhund! Ein Zuchthäusler und Zuhälter, ein Lump vom Wirbel bis zur Zehe, dem es durch infame Mittel gelang, das durch den Hunger aus den Fugen getriebene Gewissen armer Teufel so weit zu betäuben, dass sie sich von ihm verleiten ließen, die Dividenden der Eisenbahnaktionäre durch Unterschleife zu schmälern. Sie sind denn nun auch dem rächenden Arme des Gesetzes verfallen.

Wie das Landgericht in Stolp, so fühlte auch das Landgericht in Frankfurt ein menschliches Rühren. Es erklärte die Lockspitzel, welche die Schaffner zum Begehen von Verbrechen angestiftet hatten, für mitschuldig und weigerte sich, sie als Zeugen zu vereidigen. Diese kostbaren Stützen von Gesellschaft und Staat brauchen sich deshalb freilich keine grauen Haare wachsen zu lassen. Ehe die Welt den Lockspitzel Wieterling und seinesgleichen auf der Anklagebank sieht, wird der St. Nimmerleinstag anbrechen. Die Landgerichte in Stolp und in Frankfurt a. M. haben nur erklärt, dass sie für ihr Teil einen gewissen Höhegrad preußischer Zivilisation nicht oder noch nicht erklimmen können: das ist alles. Dieser Höhegrad bleibt deshalb ganz derselbe, so wie ihn die „Leipziger Volkszeitung“ treffend schildert: Millionär und Louis [Zuhälter], Industriedespot und Achtgroschenjunge, die Blüte der Bourgeoisie und die Schwefelblüte des Lumpenproletariats, zwei Pole sind es, die sich ergänzen, der ganze Inbegriff der bürgerlichen Welt, die das Palladium hat: Religion und Sittlichkeit, Eigentum und Ordnung.

Der dritte Prozess ist aber erst das Tüpferl über dem i. In ihm handelt es sich glücklicherweise nicht um ruinierte Existenzen. Ganz im Gegenteil, es handelte sich um einen sehr gesunden Jungen, der aus dem Gerichtssaal mit um so röteren Backen und um so pralleren Gliedern zurückkehrt. Das mit ungeheuerlichem Lärmen begonnene gerichtliche Verfahren gegen die sozialdemokratische Parteiorganisation hat einen unvermischt heiteren Ausgang genommen. Der . Kriminalkommissar Schöne, der sich rühmt, die große Haupt- und Staatsaktion inszeniert zu haben, wird sich bei einiger Selbsterkenntnis, die an einem so ausgezeichneten Beamten selbstverständlich vorausgesetzt werden muss, nicht über die moralisch-politische Bedeutung der Rolle täuschen, die er im Gerichtssaale zu spielen gezwungen war. Ob er sich darüber betrübt, können wir nicht wissen; jedenfalls haben die von ihm verfolgten Leute den dringendsten und gern benutzten Anlass, sich darüber zu freuen. Auch kann es nicht betrüben, sondern nur erheitern, wenn bei diesen Verhandlungen die Tatsache festgestellt wurde, dass noch immer ein ganzes Heer von Achtgroschenjungens die sozialdemokratische Partei umschwänzelt, es müssten sich denn fromme und patriotische Leute darüber betrüben, dass dem lieben Gotte so viel Zeit und den Steuerzahlern so viel Geld totgeschlagen wird.

Trotzdem gehört der Berliner Prozess als kennzeichnende Ergänzung zu dem Stolper und dem Frankfurter Prozess. Während die kapitalistische Gesellschaft sich um die Pole des Bernsteinkönigs Becker und des Zuhälters Wieterling bewegt, suchen ihre politischen Organe gewaltsam die einzige Partei zu unterdrücken, die mit ihr eine gründliche Kurmethode vorzunehmen gedenkt. Über den reinen Tendenzcharakter des gegen die sozialdemokratische Parteiorganisation angestrengten Prozesses ist alle Welt einig. Ein vermoderter Gesetzesparagraf, der, wenn er überhaupt noch gelten soll, jede Parteiorganisation unmöglich macht, wird gegen die Partei des Proletariats allein angewandt, während allen politischen Organisationen der besitzenden Klassen nach wie vor gestattet wird, ihn zu übertreten. Die Sache ist um so krasser, als die sozialdemokratische Partei sich noch weit vorsichtiger mit dem Vereinsgesetz der Manteuffelei einzurichten gewusst hat, als alle bürgerlichen Parteien. Wenn ihr deshalb gewehrt werden soll, was allen bürgerlichen Parteien gestattet wird, so ist dadurch mit schreiender Deutlichkeit verkündet, dass der sogenannte „moderne Rechtsstaat“ den arbeitenden Klassen nicht dieselben Rechte gewähren will, wie den besitzenden Klassen, dass er eben kein Rechts-, sondern ein Polizeistaat ist, der freiwillig auf die Achtung verzichtet, die einem bürgerlichen Rechtsstaat auch von seinen Gegnern gezollt werden müsste. Bebel hatte ganz recht zu sagen, als Angeklagter müsse er zwar seine Freisprechung beantragen, aber als Politiker wünsche er dringend, verurteilt zu werden.

Das Gericht hat diesen Wunsch erfüllt, wenn auch nicht in dem Umfang, wie der Staatsanwalt beantragte. Nur ein Teil der Angeklagten wurde verurteilt und auch über sie nur ein Bruchteil der beantragten Strafen verhängt. Möglich, dass der Gerichtshof nicht anders konnte, In der Begründung des Urteils sagt er, dass er sich streng an das Gesetz halten müsse, er könne nicht den Einwand prüfen, dass andere Parteien ähnliche oder gleiche Organisationen hätten, wie die sozialdemokratische Partei, denn seiner Beurteilung unterliege nur, was in der Anklage und in dem Eröffnungsbeschluss stehe; er könne sich auch nicht auf den Einwand einlassen, dass die strenge Innehaltung des Gesetzes jedes Parteileben unmöglich mache, denn das ginge den Gesetzgeber an, aber nicht den Richter, der an das bestehende Gesetz gebunden sei. Verstehen wir diese Sätze recht, so verweist das Gericht den Dank der Sozialdemokratie an die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Und diese staatsretterischen Instanzen haben sich gewiss um das klassenbewusste Proletariat sehr verdient gemacht. Natürlich nicht zum ersten Male, bei Weitem nicht zum ersten Male, aber darin zeichnet sich dieser Fall vor allen früheren Fällen aus, dass der sozialdemokratischen Agitation von der hohen Obrigkeit noch nie eine so kolossale Förderung um einen so wohlfeilen Preis widerfahren ist.

Die drei Prozesse, die hier skizziert worden sind, eröffnen ein hübsches Kesseltreiben gegen die kapitalistische Gesellschaft. Die Hetzpeitsche des Bernsteinkönigs Beer knallt den „Mittelstand“ aus den Hoffnungen auf, die er auf die geheimrätlichen Freunde der Kapitalmonopolisten törichterweise setzt. Die Hetzpeitsche des Zuhälters Wieterling knallt das wimmelnde Heer der miserabel gelöhnten Unterbeamten aus allen einschläfernden Träumen über die wohlwollende Fürsorge ihrer Vorgesetzten auf. Und die Hetzpeitsche des Kriminalkommissars Schöne knallt die politisch noch schlummernde Masse des Proletariats wach zum schonungslosen Kampfe um ihr Recht.

Es ist eine wilde Jagd, und das gehetzte Wild, eben die kapitalistische Gesellschaft, braucht sich nicht zu wundern, wenn sie, von solchen Hetzpeitschen umsaust, bald zur Strecke gebracht wird.


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