[Die Neue Zeit, XIV. Jahrgang 1895-96, I. Band, Nr. 20, S. 609-612]
f Berlin, 5. Februar 1896
Herrn Stoecker hat das Schicksal ereilt, das wir ihm vor vierzehn Tagen vorhersagten: trotz allen Drehens und Windens sollte er durch das kaudinische Joch marschieren, das ihm die Junker wegen seiner „sozialreformatorischen“ Seitensprünge errichtet hatten, und diesmal konnte der „zweite Luther“ nicht anders. Die Junker machten ihm begreiflich, dass es sich um eine „platte Machtfrage“ handle und nicht um „Geisteskämpfe“, in denen der Hofprediger a.D. eine so berühmte Autorität ist; sie legten ihm eine Erklärung vor, worin er sein Organ, das „Volk“, in schnödester Weise verleugnen sollte, und hierunter konnte Stoecker seinen Namen nicht sehen, wenn er sich nicht selbst vor aller Welt ohrfeigen wollte. So biss er denn in den sauren Apfel und schied aus der konservativen Fraktion, vermutlich mit melancholischen Betrachtungen über den Undank der Welt, zu denen er von seinem Standpunkt aus auch allen Grund haben mag. Er hat im Schweiße seines Angesichts für das Junkertum gearbeitet und muss sich jetzt trollen als ein unnützer Knecht, dem ohne viel Federlesen die Türe gewiesen wird.
Bürgerliche Blätter zerbrechen sich den Kopf darüber, was Herr Stoecker nun beginnen werde. Die Frage scheint uns von keiner besonderen Wichtigkeit zu sein, obgleich wir über die persönlichen Fähigkeiten des Mannes nicht so geringschätzig zu urteilen vermögen, wie die freisinnigen Blätter, die dabei übrigens auch mehr einer schlauen Berechnung, als einer wirklichen Überzeugung folgen. Stoeckers demagogische Fähigkeiten sind durchaus nicht zu verachten, aber es fragt sich sehr, ob er noch ein Kalbsfell findet, auf dem er seine Trommelschlegel erproben kann. Er ist über das sechzigste Lebensjahr hinaus und nach seiner ganzen Vergangenheit kann und will er sich vermutlich auch nicht von den Interessen der herrschenden Klassen trennen. Als judenhetzender Demagoge wirtschaftete er in demselben Maße mehr ab, in welchem die antisemitische Bewegung sich über sich selbst klar wurde, in welchem sie begriff, dass sie die soziale Rebellion des Kleinbesitzes gegen das große Kapital sei. Auf diesem Gebiete ist Stoecker seit Jahren fertig. Ging ihm aber schon für die kleinbürgerliche Opposition der Atem aus, so wird er um so weniger auf den für ihn abenteuerlichen Gedanken verfallen, das ländliche Proletariat gegen die Junker aufzuwiegeln, trotz allen Zornes über die Misshandlung, womit ihm das Junkertum die treuen Dienste von zwanzig Jahren gelohnt hat. Graf Limburg-Stirum ist nichts weniger als ein geistreicher Mann, aber darin hat er recht: wo die platten Machtfragen anfangen, da hört das Reich der Stoecker auf, deren Beruf eben darin besteht, ideologisch zu verheucheln, welche platten Machtfragen hinter dem hingebenden Eifer stecken, den die herrschenden Klassen für Thron und Altar, Vaterland und Volk entfalten.
Viel interessanter als die Frage, was Herr Stoecker nunmehr beginnen werde, ist die andere Frage, ob seine besonders schnöde Abhalfterung durch den Vorstand der konservativen Partei nicht noch einen Nebenzweck gehabt habe. Die Gedankenspäher und Geschichtenträger der bürgerlichen Presse wollen wissen, dass nach dem heftigen Zusammenstoße zwischen Krone und Junkertum bei der Beratung des Antrags Kanitz ein Waffenstillstand zwischen beiden Teilen geschlossen worden sei, dass abermals ein Versuch gemacht werden solle, einen Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen der großen Schlot- und der kleinen Landjunker zu finden. Die Sache ist nicht unmöglich, und es würde ganz gut dazu stimmen, dass Herr Stoecker von dem Grafen Limburg-Stirum, der in holder Gemeinschaft die Seelen des Land- und Schlotjunkers in seiner diplomatischen Mannesbrust beherbergt, mit einem so summarischen Fußtritt expediert worden ist. Die Landjunker hätten dann zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen, indem sie in dem sogenannten „Arbeiterfreunde“ Stoecker zugleich einen heftigen Gegner des Kartells opferten. Der nächste an der Reihe wäre dann Herr v. Ploetz mit seinem Bunde der Landwirte, aber man braucht sich diesen Gedanken nur vorzustellen, um zu erkennen, dass jener Waffenstillstand, wenn er wirklich geschlossen sein sollte, auf tönernen Füßen stehen, dass er nur der erste der überraschenden Zwischenfälle sein würde, von denen wir vor zwei Wochen sagten, dass sie den endgültigen Niedergang des Junkertums begleiten würden. Die Junker haben von ihrem Standpunkt aus ganz recht, wenn sie sagen, dass ihnen mit kleinen Mitteln nicht geholfen werden könne, und die großen Mittel, die sie beanspruchen, kann ihnen keine Macht der Erde zahlen. Über solche platten Machtfragen hilft die aufrichtigste Friedensliebe nicht hinweg, von der wir sonst gern glauben, dass sie auf beiden Seiten vorhanden ist.
Neben dem Sturze Stoeckers ist der Fall Brausewetter in der letzten Woche der Gegenstand der lebhaftesten Erörterungen gewesen. Er wurde im Reichstage von sozialdemokratischer Seite angeschnitten, denn in den bürgerlichen Parteien hat man längst das Gefühl dafür verloren, dass die Volksvertretung sich zu rühren hat, wenn die Regierung die Tatsache als selbstverständlich hinnehmen will, dass ein geistig erkrankter Richter noch monate- und vielleicht jahrelang seines Amtes gewaltet und Urteile gefällt hat, die dem öffentlichen Rechtsbewusstsein ins Gesicht schlugen, die eine ganze Reihe schuldloser Staatsbürger auf lange Zeit ihre Freiheit berauben sollen oder schon beraubt haben. Das Treiben des Richters Brausewetter war schon seit Jahren der Art, dass man zu seiner Ehre annehmen musste, er sei nicht mehr in unbeschränkten Besitze seiner fünf Sinne; die Richtersprüche dieses Mannes werden dem künftigen Geschichtsschreiber ebenso zur Kennzeichnung des neuen Deutschen Reiches dienen, wie die Richtersprüche des Lord Jeffreys dem heutigen Geschichtsschreiber zur Kennzeichnung der jakobitischen Reaktion. Es mag sein, dass diejenigen amtlichen Stellen, welche die gesetzlichen Mittel besaßen, der unausgesetzten Beugung des Rechts durch Brausewetter Einhalt zu tun, nicht so viel psychologischen Scharfsinn besaßen, wie der sogenannte gemeine Mann aus dem Volke, der längst erkannt hatte, wie es im günstigsten Falle um Brausewetter bestellt war: damit muss man sich abfinden, denn die herrschenden Klassen, die uns eine gute Vorsehung beschert hat, können nicht klüger sein, als sie sind, und uns fehlt jede Möglichkeit, sie klüger zu macht. Aber nachdem Brausewetter einer furchtbaren Geisteskrankheit erlegen war, die nach dem Zeugnis der medizinischen Wissenschaft nicht ausbrechen kann, ohne vorher monatelang in latentem Zustande das Gehirn des Kranken zerstört zu haben, da müsste man in einem Staate, der überhaupt noch irgendwelchen Anspruch auf eine geordnete Rechtspflege erhebt, mindestens soviel erwarten, dass durch eine Sektion des Toten festgestellt würde, wie lange sein Geist schon verwüstet gewesen sei, dass alle während dieses Zeitraums von ihm gefällten Urteile, wenn sich kein anderer Weg bot, selbst durch ein Spezialgesetz kassiert und die Anklagen, auf die sie sich bezogen, einem von gesunden Mitgliedern besetzten Gerichtshofe zur nochmaligen Aburteilung überwiesen würden.
Jedoch die preußische Justizverwaltung war anderer Meinung. In einer feierlichen, vom „Reichsanzeiger“ veröffentlichten Erklärung verkündet sie, dass für sie kein Anlass vorliege, in eine Prüfung der Frage einzutreten, ob und wie gegen die unter Mitwirkung Brausewetters zustande gekommenen Strafurteile Abhilfe zu schaffen sei. Sie beruft sich darauf, dass nach dem amtlichen Berichte des Landgerichtspräsidenten und der übereinstimmenden Erklärung der Mitglieder der Strafkammer, deren Vorsitzender Brausewetter war, bei diesem bis zum Schluss seiner amtlichen Tätigkeit auch nicht die mindeste Spur einer geistigen Störung hervorgetreten sei, und dass er insbesondere in der letzten von ihm geleiteten Sitzung, wenngleich unter nervöser Abspannung leidend, in voller geistiger Frische und sachlicher Beherrschung des Stoffs die Verhandlung geführt habe. Es ist vollkommen unverständlich, was die preußische Justizverwaltung damit bewiesen haben will. Dass die Vorgesetzten und Kollegen Brausewetters ihn für geistig gesund gehalten haben, ist ebenso glaubhaft, wie es in keiner Weise beweiskräftig ist. Hätten diese Männer die Geisteskrankheit Brausewetters erkannt und dennoch gemeinsame Rechtsprechung mit ihm ausgeübt, so wären sie moralische Scheusale, deren Wort überhaupt nicht das Gewicht einer Federflocke beanspruchen könnte. Dies anzunehmen, liegt natürlich kein Anlass vor, und dann bleibt eben nur die Möglichkeit übrig, dass diese Zeugen keinen besonderen Scharfblick für geistige und körperliche Krankheitszustände gehabt haben, was – da sie keine Ärzte, sondern Richter sind – ihrer Amtsehre keinen Eintrag tut, sie aber freilich auch nicht zu maßgebenden Urteilen in Fragen befähigt, welche die ärztliche Wissenschaft zu entscheiden hat. Die Zeugnisse, auf die sich die preußische Justizverwaltung beruft, beweisen also nichts; sie beweisen am wenigsten etwas gegen die Tatsache, dass Brausewetter an einer Krankheit gestorben ist, die nach den Zeugnissen der ärztlichen Wissenschaft eine Vorgeschichte von Monaten und selbst Jahren zu haben pflegt und ihrer Natur nach haben muss. Hier war die einzige Möglichkeit, Gewissheit zu schaffen, die Sektion des Toten; und die preußische Justizverwaltung hätte sich hüten sollen, durch den ganz sonderbaren Weg, den sie eingeschlagen hat, den Verdacht wachzurufen, sei es auch wider ihre Absicht wachzurufen, dass es ihr in dem Falle Brausewetter um eine platte Machtfrage zu tun sei, dass ihr die drakonische Verurteilung einer Reihe von Sozialdemokraten von zu hohem Werte sei, als dass sie mit der in einem Rechtsstaate gebotenen Gründlichkeit untersuchen möchte, ob diese Verurteilungen nicht unter der entscheidenden Mitwirkung eines Wahnsinnigen erfolgt seien. Mit seinem salomonischen Entscheide im „Reichsanzeiger“ die brennende Sache aus der Welt zu schaffen, wird Herrn Schönstedt nicht gelingen.
Mitten in die hässlichen und in all ihrer Hässlichkeit doch auch wieder so unsagbar kleinlichen Krache der bürgerlichen Welt tritt wie ein ungeheures Schicksal der Lohnkampf in der Konfektionsindustrie, Eine der ärmsten und gedrücktesten Schichten in dem Proletariat der Hausindustrie erhebt sich nach unsäglichen Leiden, die oft selbst von bürgerlichen und sogar amtlichen Federn in den grellsten Farben geschildert worden sind, gegen ein nicht mehr erträgliches Übermaß von Ausbeutung. Es ist anzuerkennen, dass die meisten der bürgerlichen Blätter, die sich bisher über die Bewegung der Konfektionsarbeiter und -arbeiterinnen geäußert haben, sie nicht als platte Machtfrage behandeln. Sie sprechen diesem proletarischen Lohnkampf ihre mehr oder minder lebhafte Sympathie aus und verlangen mehr oder minder kategorisch, dass die kleine Zahl der großen Kapitalisten, welche die Konfektionsindustrie beherrscht, auf die äußerst bescheidenen Forderungen der Arbeiter und Arbeiterinnen eingehe, Bisher haben sie noch kein Gehör gefunden; in einer Reihe von Städten ist der Streik bereits ausgebrochen, hier wird die Entscheidung am nächsten Sonntag fallen.
Es liegt kein Grund vor, den Bemühungen bürgerlicher Kreise um einen gütlichen Ausgleich des Streits nicht den besten Erfolg zu wünschen, vorausgesetzt natürlich, dass der Ausgleich unter Bedingungen erfolgt, auf welche die beteiligten Arbeiter gern eingehen, Nicht zum ersten Male würde dann die Sympathie des bürgerlichen Publikums wirksam in einen drohenden oder auch schon ausgebrochenen Streik zu Gunsten der Arbeiter eingreifen. Unabhängig davon ist die große Tatsache, dass der Strom der modernen Arbeiterbewegung abermals eine breite Schicht des Proletariats in seine unwiderstehliche Flut reißt.
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