Clara Zetkin: Verschlechterung statt Verbesserung des Mutter- und Säuglingsschutzes

[Nach „Die Gleichheit. Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen“, 21. Jahrgang Nr. 19, 19. Juni 1911, S. 290 f.]

„Lasst jede Hoffnung fahren,“ das war die Erkenntnis, welche die zweite Lesung der Reichsversicherungsordnung allen gepredigt hatte, die angesichts zahlloser kleiner Gräber, eines endlosen Zuges siecher Mütter und Kinder einen wirksamen Mutter- und Säuglingsschutz fordern. Die dritte Lesung des Gesetzes hat diese Erkenntnis vertieft. Sie muss in hoffnungsseligen Gemütern auch die letzte Spur des naiven Glaubens ausgebrannt haben, die entscheidenden politischen Vertreter des herrschenden Kapitalismus in Deutschland seien wenigstens den Müttern und Säuglingen gegenüber einer leidlich anständigen Reformpolitik fähig. Sie hat – so unglaublich, so unfassbar es klingt – statt einer Verbesserung eine Verschlechterung der ohnehin armseligen Mutterschaftsfürsorge gebracht und damit die gähnende Kluft aufgezeigt, die zwischen den Worten und den Taten der bürgerlichen Welt klafft. Wer kennt sie nicht, die tönenden Deklamationen von der Würde, der Heiligkeit der Mutterschaft, die jedes Mal erschallen, wenn die Frauen soziale Rechte begehren. Aber siehe da! Die gefeierten sittlichen Ideale brechen morsch in sich zusammen, sobald ihnen das kapitalistische Profitinteresse entgegentritt. Die Heiligkeit der Mutterschaft, die ein entscheidendes Stück Menschheitszukunft in sich begreift, hat in der kapitalistischen Ordnung nur ein Recht auf Respektierung, wenn durch sie nicht der Prozess der Plusmacherei beeinträchtigt wird, und wenn bar für sie bezahlt werden kann. Die Frauen der Besitzlosen und Ausgebeuteten sind unter der Herrschaft des Kapitalismus in erster Linie zu dem erhabenen Zwecke da, den Reichtum ihrer Herren zu mehren. Die endgültige Gestaltung der Schwangeren- und Wöchnerinnenfürsorge durch die Reichsversicherungsordnung hämmert das den Proletarierinnen in die Seele. Zentrümler und Konservative haben ihre Ankündigung wahr gemacht, bei der dritten Lesung des Gesetzes ihren Vorstoß zu erneuern, die bescheidenen Ansätze zum Mutterschaftsschutz für die Landarbeiterinnen zu verkümmern. Der schmachvolle Antrag Irl-Hufnagel feierte als Antrag Schultz in etwas anderem, aber keineswegs verklärtem Leibe eine fröhliche Urständ. Er lautet in seinem wesentlichen Teil: „Für Mitglieder der Landkrankenkassen, die nicht der Gewerbeordnung unterstehen, bestimmen die Satzungen die Dauer des Wochengeldbezuges auf mindestens vier und höchstens acht Wochen.“ Diese Bestimmung besagt nichts anderes, als dass die ungeheure Mehrzahl der Millionen deutscher Landarbeiterinnen mit dem Minimum der Wochenbeihilfe abgespeist wird. Der Arbeiterentrechtungsblock hat es durchgedrückt, dass in den Landkrankenkassen die Versicherten selbst keinen Einfluss auf die Verwaltung ausüben können. Die Satzungen werden mithin nicht von den Versicherten, sondern von der Verwaltung bestimmt, die die Herren der Landarbeiterinnen in der Hand haben. Dümmer, als die Polizei zu sein erlaubt, wäre, wer von diesen Verwaltungen hoffen wollte, dass sie ihre Befugnisse in der Regel und nicht nur recht ausnahmsweise ausnützen werden, um den ländlichen Proletarierinnen eine über vier Wochen hinausgehende Mutlerschaftsunterstützung zu sichern. Konservativen und Zentrümlern hatten sich Nationalliberale beim Einbringen des Antrags zugesellt, welcher die Landarbeiterinnen unter ein Ausnahmegesetz beugt. Und noch eine Tatsache verdient festgehalten zu werden: drei christlichen Arbeitersekretären und den beiden großen Sozialpolitikern des Zentrums – Dr. Hitze und Dr. Schädler – hatte ihr Gewissen erlaubt, dieses Dokument von unserer Zeiten Schande zu unterzeichnen. Das Bild von der Schamlosigkeit der herrschenden parlamentarischen Clique wird dadurch vervollständigt, dass auffallend viele ihrer Parteigänger zuerst demonstrativ nicht einmal zuhörten, als von sozialdemokratischer und volksparteilicher Seite der Antrag Schultz bekämpft und eine bessere Mutterschaftsfürsorge gefordert wurde. Es bedurfte der wuchtigsten Anklagen, um die Väter und Gönner der reformlerischen Missgeburt zu zwingen, Rede und Antwort für ihr Beginnen zu stehen.

Der Kampf für das Recht der Mütter und Säuglinge ging bei der dritten Lesung nicht einmal mehr um die unseren Leserinnen bekannten Forderungen der Sozialdemokratie. Wie die Dinge lagen, mussten die Kämpen für die Mutterschaftsfürsorge ihre Kraft auf den Versuch konzentrieren, dem Antrag der Fortschrittlichen Volkspartei auf obligatorische Hebammen- und Arzt-Hilfe für die Wöchnerinnen zum Siege zu verhelfen und den Antrag Schultz abzuwehren. Genosse David verteidigte das Recht der Mütter und Kinder mit ebenso viel gründlicher Kenntnis des vorliegenden gesellschaftlichen Problems als tiefem Gefühl und lodernder Entrüstung, in der die bittere Enttäuschung über die beispiellose Herzenshärtigkeit der Besitzenden nachzitterte. Noch einmal beleuchtete er mit einwandfreiem Material die verschiedenen Seiten der aufgerollten Frage. Er stellte fest, dass das Kindbettfieber in Deutschland steigende Opfer fordert. Es raffte von 1867 bis 1891 in den Orten mit über 15.000 Einwohnern im Durchschnitt jährlich 886 Frauen dahin, in den Jahren 1902 bis 1907 jedoch 1132, 1908 gar 1213. Nach Professor Franqé in Gießen erkranken im Deutschen Reiche jährlich 50.000 Frauen schwer in der Folge von Schwangerschaft und Geburt in Fällen, wo eine rationelle Behandlung den Übeln vorbeugen könnte. Die Notwendigkeit, auch den Landarbeiterinnen als Schwangeren und Wöchnerinnen voll zu gewähren, was die Reichsversicherungsordnung an Fürsorge überhaupt vorgesehen hatte, stützte Genosse David durch weitere überzeugende statistische Zahlen über die erschreckend hohe Säuglingssterblichkeit auf dem Lande. Unter dem Hinweis auf seinen vergeblichen früheren Appell an das soziale und nationale Gewissen der bürgerlichen Mehrheit wendete er sich an das Ritterlichkeitsgefühl der Männer, an das ehrfurchtsvolle Gedenken der Söhne für ihre Mütter. In wirkungsvoller Weise stellten sich seinen Ausführungen die Reden der Genossen Bebel und Südekum zur Seite. Auch in ihnen paarte sich das richtige Augenmaß für die große gesellschaftliche Bedeutung des Mutterschaftsschutzes mit dem heiligen Zorn über die verstockte profitgierige Einsichtslosigkeit der Mehrheit. Kraftvoll und überzeugend kritisierte noch der fortschrittliche Volksparteiler Fegter – selbst ein Bauer – den Antrag Schultz, und auch sein Parteifreund Dr. Mugdan machte durchschlagende Gründe für den Mutter- und Säuglingsschutz geltend.

Was hatte das reaktionäre Trio des Konservativen v. Gamp, des Zentrümlers Irl und des Nationalliberalen Horn den Argumenten der Sachkenntnis und Menschlichkeit von sozialdemokratischer und fortschrittlicher Seite entgegenzustellen? Nichts als das alte, hundertmal abgeleierte und hundertmal widerlegte Gerede von den so anderen, so paradiesischen Zuständen, unter denen Schwangerschaft und Niederkunft der Landarbeiterinnen verläuft. Wie vernichtend wurde es nicht in seiner jämmerlichen Hohlheit Lügen gestraft durch die nackten Tatsachen, auf welche die Vorkämpfer für Mutterschaftsschutz verweisen konnten. Was künden sie vom Lande? Eine schlechte und sich verschlechternde Ernährung, insbesondere unzulängliche Säuglingsnahrung infolge des Aufkommens der Molkereien; höhere Säuglingssterblichkeit als in den Städten; vorzeitiges Dahinsiechen der Frauen an den Folgen ungenügend gepflegter Mutterschaft; massenhafte Landflucht.

Aber freilich: die Sache der Schultz und Kompanie hätte noch zehnmal verworfener sein können, als sie es ist, sie hätte mit hundertmal miserableren Gründen verteidigt werden können als sie es wurde: vor diesem Reichstag der blindwütigen kapitalistischen Klasseninteressen würde sie trotzdem unter allen Umständen gesiegt haben. Vor dem ausgesprochenen Willen der Mehrheit, das massenmörderische Wesen der kapitalistischen Ordnung durch keine großzügige Reformpolitik zu zügeln, war die beste Sache, waren die durchschlagendsten Gründe verloren. Der Antrag fiel, dass die Kassen Hebammen- und Arzthilfe für Wöchnerinnen unentgeltlich gewähren müssen, und mit 192 gegen 119 Stimmen wurde das Verlangen der Rückwärtser zum Beschluss erhoben, die Mutterschaftsfürsorge für Landarbeiterinnen zu verstümmeln. Die namentliche Abstimmung, die darüber entschied, bleibt eine Schandtafel der herrschenden Klassen Deutschlands für alle Zeiten.

Will man sich die ganze Verruchtheit der Verschlechterung der Mutterschaftsfürsorge vergegenwärtigen, so muss man festhalten, dass die unaufhaltsame Proletarisierung der ländlichen Bevölkerung jedes Jahr die Zahl der Landarbeiterinnen um viele Zehntausende vermehrt. Fester als der Mann ist die Frau auf dem Lande an die Scholle gebunden, und während der bäuerliche Habenichts in die Industrie flüchtet, rückt sein Weib, rücken seine Töchter in das Heer der landwirtschaftlichen Erwerbstätigen ein. Von 1995 bis 1997 ging in der Landwirtschaft die Zahl der Arbeiter von 3.239.646 auf 3.028.987 zurück, die der Arbeiterinnen dagegen schwoll geradezu ungeheuerlich von 2.380.148 auf 4.254.488 an. Was anderes als eine plump-freche Fabel ist angesichts dieser Ziffern des Freiherrn v. Gamp Behauptung, die Frauen der meisten Landarbeiter wären nur während der Ernte vier bis sechs Wochen im Jahre erwerbstätig! Und die Millionen landwirtschaftlicher Tagelöhnerinnen, von denen die Statistik redet, sind dank der Ausbeutung, deren Opfer sie werden, in ihrer schweren Stunde mindestens in dem gleichen Maße fürsorgebedürftig, wie die Lohnsklavinnen des gewerblichen Kapitals. Wir sagen, mindestens so fürsorgebedürftig wie diese, weil nachweislich ihre Arbeits- und Existenzbedingungen zum großen Teil noch schlechtere sind als die der Industriearbeiterinnen. Es rechtfertigt daher nicht die Feinde des Mutterschaftsschutzes, wenn sie sich darauf berufen, dass die Reichsversicherungsordnung immerhin auch für die Landarbeiterinnen einen Fortschritt bedeute, weil die bisher für sie geltende Gemeindeversicherung gar keine Wöchnerinnenunterstützung zuerkennt. Entscheidend ist, dass ein wirksamer Mutterschaftsschutz bitter Not tut, und dass bei einigermaßen gutem Willen ein Mehr an Fürsorge gewährt werden konnte, wenigstens aber das Stücklein trockenes Brot, das den Industriearbeiterinnen als Müttern zugesichert worden ist. Das reaktionäre Geschwister suchte das mindere Recht der Proletarierinnen auf dem Lande noch dadurch zu beschönigen, dass die Gewerbeordnung diesen in der Zeit der Schwangerschaft und des Wochenbetts die Erwerbsarbeit nicht verbietet. Die Scham ist zu den Hunden geflohen! Denn das Gegenteil ist es, wozu die angezogene Tatsache treibt. Statt zur Einschränkung der armseligen Mutterschaftsfürsorge, die die Reichsversicherungsordnung den gewerblichen Arbeiterinnen bringt, zu einer sinngemäßen Ausdehnung des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes auf die ländlichen Proletarierinnen.

Im Reichstag ist die Schlacht für das Recht der Mütter und Kinder verloren gegangen, draußen im Lande unter den Massen wird sie gewonnen werden. Die Forderungen der Sozialdemokratie und die sie begründenden Reden müssen Zehntausenden von Proletarierinnen über das Wesen der kapitalistischen Ordnung die Augen öffnen, und nicht am wenigsten werden es die ländlichen Arbeiterfrauen und Arbeiterinnen sein, denen die Erkenntnis dafür reift, dass dem Ding, welches das Ausbeutertum repräsentiert, „kein menschlich Herz in der Brust schlägt“. So wachsen und schließen sich die Heere derer, welche mit den politischen Schutztruppen der ausbeutenden Klassen in Parlament und Regierung verachtungsvoll Abrechnung halten, und nicht zufrieden damit, ihre Speere gegen die heutige Gesellschaftsordnung selbst kehren, die in ihren Nutznießern alle Ideale, alle Menschlichkeitsgefühle ertötet. Wen die Götter verderben wollen, den schlagen sie mit Blindheit! Während die besitzenden Klassen von unersättlicher Goldgier geblendet, nach immer märchenhafteren Schätzen graben, schaufeln sie selbst mit an der Grube, in die des Proletariats kräftige Faust eines Tages ihre Klassenherrschaft der Menschenausbeutung und Menschenvernichtung stößt. Erst nach diesem Stoß wird das Recht der Mütter und Kinder ganz triumphieren.


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