Clara Zetkin: Hornberger Schießen

[Nach „Die Gleichheit. Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen“, 27. Jahrgang Nr. 4, 26. November 1916, S. 17 f.]

Kaum dass der Deutsche Reichstag seine Tore geöffnet hatte, gab er dem nahezu einstimmigen Willen Ausdruck, die Regierung möge ihm wenigstens ein Quäntchen Recht zur Mitentscheidung in den großen Fragen der Auslandspolitik gewähren. Kaum dass seine Tore durch kaiserliche Verordnung geschlossen worden waren, erfolgte die Antwort der Regierung darauf: Das Manifest, das ein neues Königreich Polen von zweier Monarchen Gnaden schafft. Eine Entscheidung, deren große Tragweite für die gegenwärtige Kriegspolitik, für die Gestaltung der Dinge nach dem Kriege auf der Hand liegt, eine Entscheidung, die trotzdem mit vollständiger Ausschaltung des Reichstags gefallen ist. Dieser wurde wieder einmal vor eine fertige Tatsache gestellt. Die beiden Vorgänge beleuchten blitzeshell die Entwicklungsstufe nach abwärts, auf der der Parlamentarismus angelangt ist. Was im Reichstag zwischen ihnen liegt, verstärkt ihr klärendes Licht. Unter dem Schlachtendonner des imperialistischen Weltkriegs sind die Reichstagsverhandlungen zum harmlosen Hornberger Schießen geworden. Lassen wir die Tatsachen sprechen!

Der Reichstag verhandelte über den herzlich bescheidenen Antrag seines Haushaltungsausschusses, die Mitwirkung an der auswärtigen Politik betreffend, den wir in Nr. 2 charakterisiert haben. Herr Gröber vom Zentrum setzte bei der Begründung mit einem kräftigen Durakkord parlamentarischen Rechts- und Machtempfindens ein. „Die Kanonen sind die letzten Mittel der Könige,“ so rief er geschichtskundig aus, „die Geldbewilligung ist das letzte Mittel des Parlaments.“ Die Vertreter der Nationalliberalen redeten beinahe wie Anno dazumal, als der Liberalismus noch im Kampfe für politische Ideale gegen den Absolutismus stand. Herr Stresemann beschwor die Schatten des Befreiungskrieges von 1813 und der 1848er Revolution herauf, um von der Notwendigkeit zu überzeugen, „nicht bloß von Neuorientierung zu reden“, sondern „den ersten Schritt dazu“ in Gestalt der geforderten „kleinen Konzession“ zu tun. Als Redner der Sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft kennzeichnete Genosse Ledebour den vorliegenden Antrag als bloßen „Notbehelf“ und verfocht die Forderung vollster demokratischer Regierung. An Gröbers Äußerung anknüpfend, deutete er auf die Wege zum Ziel. Es ist möglich, „die Neuorientierung durch das Machtmittel der Parlamente zu erzwingen, das in dem Budgetrecht liegt. Wir haben freilich noch andere Mittel, und auch das Volk hat noch andere Mittel, wenn das Parlament versagt.“ Kurz, von den Konservativen abgesehen, stellte sich der Reichstag in geschlossener Front hinter den Antrag des Haushaltungsausschusses. Als Vertreter des Reichskanzlers hatte Staatssekretär Dr. Helfferich gleichwohl nur eine kühl abweisende Handbewegung dafür. Er betonte, dass „der Tagung der Kommission auch über den Krieg hinaus nicht Folge geleistet werden kann“. Es fehlte nicht an Protesten gegen seine Stellungnahme. „Mit der Erklärung des Staatssekretärs Dr. Helfferich können wir uns nicht einverstanden erklären,“ versicherte der Nationalliberale von Richthofen. Und das Ergebnis? Das obenerwähnte Manifest lässt keinen Zweifel darüber. Hornberger Schießen.

Bei den Verhandlungen über Schutzhaft, Zensur, Belagerungszustand ging es um Grundelemente der persönlichen, der politischen Freiheit. Die Redner aller Parteien fanden die schärfsten Worte zur Brandmarkung der gemeingefährlichen Übelstände, die auf dem Boden des Belagerungszustandes geil emporschießen. Genosse Dittmann von der Sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft erhärtete durch ein vernichtendes Tatsachenmaterial die Willkür der Schutzhaft, die Rechtlosigkeit der Opfer, die Qualen, denen sie preisgegeben sind. Er zeigte dem erregt, ja empört zuhörenden Hause, was führende, sturmerprobte Kämpfer des internationalen Sozialismus wie Genosse Mehring und Genossin Luxemburg, was der heranreifende treffliche Nachwuchs, wie die Genossen Meyer, Regge, Oerter, die Genossinnen Duncker, Spahn und kaum der Schule entwachsenen Proletarierinnen in der unerschütterlichen Überzeugungstreue ihrer Weltanschauung erdulden. Oft genug, ohne dass ihnen „eine konkrete Straftat“ nachgewiesen werden kann, nur weil sie, wie die Genossen Mehring und Meyer, „eine den Behörden nicht genehme Gesinnung“ bekundeten, oder wie Genossin Luxemburg „einen geistigen Einfluss auf die Arbeiterklasse ausüben, der sich im Sinne einer entschiedenen sozialistischen Opposition geltend macht“.

Unter dem Eindruck der angeführten Tatsachen wurde die hochfahrende Antwort des Staatssekretärs Dr. Helfferich geradezu als Provokation des Reichstags empfunden. Der nationalliberale Vizepräsident des Parlaments, Herr Paasche, der wahrhaftig nicht rührseliger politischer „Prinzipienreiterei“ verdächtig ist, erklärte: „Ich glaube der großen Mehrheit des Hauses aus dem Herzen zu sprechen, wenn ich sage, die Ausführungen des Abgeordneten Dittmann haben einen so überzeugenden Eindruck gemacht, dass sie auf Tatsachen begründet waren. Sie haben im Hause einen solchen Sturm der Entrüstung entfesselt, dass man erwartet hätte, dass der Staatssekretär die schärfsten Worte der Verurteilung gefunden hätte. Wenn solche Zustände möglich sind, so wäre es im Interesse des Reichs und des deutschen Volks gewesen, wenn der Staatssekretär offen und ehrlich gesagt hätte: Solche Zustände können und wollen wir nicht dulden.“

Der brausende Entrüstungssturm der Parlamentarier zerrte und riss an gar zu üppig gewucherten wilden Schösslingen des Belagerungszustandes, den Baum selbst aber knickte er nicht. Unbeachtet verhallte Genossen Dittmanns Mahnung: „Stimmen Sie unserem Antrag auf Aufhebung des Belagerungszustandes zu und helfen Sie damit Zustände mit Stumpf und Stiel ausrotten, die eine Schmach und Schande für den deutschen Namen sind.“ Der Antrag der Sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft wurde abgelehnt. Ein Kurpfuschermittelchen, so meint man, wird die beklagten und verurteilten Übel heilen. Einstimmig gelangte der Gesetzentwurf der Kommission zur Annahme, der die Schutzhaft regeln und mildern soll. Als Vorsitzender der Kommission und in ihrem Auftrag richtete Genosse Scheidemann „die dringende Aufforderung an die verbündeten Regierungen, so schnell als möglich Stellung zu diesem Gesetz zu nehmen und ihre Zustimmung dazu zu geben“. Aber schon diese Mahnung des getreuesten Eckhard der Regierung Bethmann Hollweg lässt den starken Zweifel durchblicken, dass der Wille des Reichstags zur Tat werde.

Zur Behandlung der brennenden Zensurfrage brachte der Reichstag nicht einmal mehr das energische Wort und die stürmende Geste auf, wie bei den Verhandlungen über die Schutzhaft. „Große Heiterkeit“ hatte im Allgemeinen die sittliche Entrüstung über schreiende Vergewaltigung der Presse- und Meinungsfreiheit abgelöst. Einen besonderen Zug erhielten die zweitägigen Zensurdebatten durch den Akt der Notwehr, dass Genosse Stadthagen mit anderem Anklagematerial auch den Vorwärtskonflikt auf die Reichstagstribüne tragen musste. Musste, weil Belagerungszustand und Zensur den Hinterhalt schufen, aus dem der Parteivorstand gegen die oppositionelle Redaktion hervorgebrochen ist; musste, weil Belagerungszustand und Zensur keinen anderen Weg zur Aufklärung des Tatbestandes offen ließen. Auch zur Zensurfrage wäre das nötige parlamentarische Wort die Forderung nach Aufhebung des Belagerungszustandes gewesen. Der Reichstag hat es nicht gesprochen. Er überwies die entsprechenden Anträge zusammen mit einer Vorlage zur gesetzlichen Regelung des Belagerungszustandes einer Kommission. Für die Zwischenzeit verlangt er die Einsetzung einer militärischen Beschwerdeinstanz.

Die „Bremer Bürgerzeitung“ vom 2. November fasst das Ergebnis der Verhandlungen über Schutzhaft und Zensur also zusammen: „Wer lebt des Glaubens, dass es jetzt zu Ende sei mit alledem, was Belagerungszustand und Zensur uns in über zweieinviertel Jahren des Weltkriegs gebracht? Wer kann wirklich glauben oder glauben machen wollen, die Reichsregierung werde nun ganz sicher für Abhilfe sorgen? Was über die Scheußlichkeiten der Schutzhaft oder über das Unerträgliche der Zensur gesagt worden ist, gehöre von nun an der Vergangenheit an, werde sich niemals wiederholen? Ein Heuchler oder Narr der, der es glauben möchte; ein kompletter Narr ganz sicher, der das glauben würde!“ Hornberger Schießen!

Der Reichstag hatte sich mit noch anderen Begleiterscheinungen des Krieges zu beschäftigen. Beide sozialdemokratischen Fraktionen riefen ihn auf, wirksamer der Not breitester Volksmassen zu steuern. Die sozialdemokratische Mehrheitsfraktion hatte beantragt, die Unterstützung der Kriegerfamilien zu erhöhen. Der Unterstützungssatz sollte monatlich mindestens 20 Mk. für die Frau, 10 Mk. für jeden anderen unterstützungsberechtigten Angehörigen betragen. Die Gemeinden und Gemeindeverbände sollten verpflichtet sein, angemessene Zuschläge zu zahlen, die mindestens 50 Prozent der angegebenen Sätze betragen müssten. Die Sozialdemokratische Arbeitsgemeinschaft heischte mehrere Verbesserungen bei der Anwendung des Unterstützungsgesetzes, darunter die Aufhebung des harten Paragrafen, dass den Familien von Eingezogenen die Unterstützung entzogen wird, wenn der Soldat eine Gefängnisstrafe von mehr als sechs Monaten zu verbüßen hat. Der Reichstag lehnte alle diese Anträge ab.

Ein Scherflein nur fiel in die Hand der darbenden Kriegerfrauen und -kinder. Eine Resolution, in der der Reichskanzler ersucht wird, die Unterstützungssätze „im Sinne“ des sozialdemokratischen Antrags zu erhöhen und die Gemeinden gesetzlich zur Zahlung von Zuschlägen zu verpflichten, „die zur Behebung der Bedürftigkeit notwendig sind“. Die Kriegerfrauen wissen aus bitterer Erfahrung, dass diese Formel auf ein goldenes Nichts-chen in einem silbernen Büchschen hinauslaufen dürfte. Die Regierung aber hat auf des Reichstags bescheidenes Begehren mit einer „ungenügenden Erklärung“ erwidert. Traurig muss das sogar ihr hoffnungsfreudiger Knappe, Genosse Scheidemann, rügen. Wesensgleich liegen die Dinge in Betreff der Ernährungsfürsorge. Knappheit und Teuerung aller Mittel des Lebensbedarfs zeugen blutiges Elend. Der Reichstag nahm – wie mehrmals schon – in breitspurigen „sachverständigen“ Beratungen und Anregungen mit aufgeblasenen Backen einen großen Anlauf, um Preiswucher, künstlicher Entblößung der Märkte, Bevorzugung der Begüterten entgegenzuwirken. Allein der große Ansatz endete wieder in einem kraftlosen Herumhüpfen vor dem Ziel. Die Regierung aber wird nicht über den Zaun helfen, sondern umgekehrt von ihm zurücktreiben. Die treuherzigen Versicherungen des Lebensmitteldiktators sagen darüber genug. Hornberger Schießen!

Der Reichstag ließ sich jedoch nicht heimschicken, ohne zwei „positive Leistungen“ vollbracht zu haben. Mit der Ablehnung des Antrags, der die Enthaftung des Genossen Liebknecht forderte, lieferte er zum zweiten Male die Immunität seiner Mitglieder an die Militärdiktatur aus. Er bewilligte mit zwölf Milliarden die sechsten Kriegskredite. Die sozialdemokratische Mehrheitsfraktion fand sich bei dieser positiven Leistung in alter, schöner Harmonie mit den bürgerlichen Parteien zusammen. Wie schon gewohnheitsmäßig auch ohne den Aufwand einer neuen Begründung. Nur die Sozialdemokratische Arbeitsgemeinschaft störte den brüderlichen Chor durch ihr Nein, eine Erklärung und Genossen Bernsteins Rede. Die positive Leistung des Zwölfmilliardenkredits und das Hornberger Schießen gehören zueinander wie zwei Akte eines Schauspiels, dessen Verfasser und Regisseur der imperialistische Kapitalismus ist. Bis die erwachten Massen mit klarem, kühlem Blick, Erkenntnis zum Willen und Willen zur Tat werden lassen, wird der Parlamentarismus immer ausgeprägter die Wesenszüge des Hornberger Schießens tragen.


Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert