[Nr. 1041, Korrespondenz, Arbeiter-Zeitung. Organ der Österreichischen Sozialdemokratie, I. Jahrgang, Nr. 7, 11. Oktober 1889, S. 4 und 7]
Berlin, 9. Oktober. Die Einberufung des Reichstages auf den 22. Oktober rückt die Entscheidung über die Frage, was mit dem Sozialisten-Gesetz werden wird, in den Vordergrund des Interesses. Seit Wochen beschäftigt dieselbe bereits die gegnerische Presse aufs Lebhafteste, aber zu einer klaren Stellungnahme ist es bis jetzt nicht gekommen. Dass die Sozialdemokratie nach wie vor ausnahmegesetzlich malträtiert werden soll, darüber herrscht bei den bisherigen Anhängern des Gesetzes rührende Übereinstimmung. Aber über die Frage, ob das bisherige Gesetz einfach zu verlängern oder im veränderten Zustand zu erlassen sei, gehen die Meinungen auseinander. Sehnsüchtig sehen alle empor zur Regierung und harren des entscheidenden und erlösenden Wortes, was dort fallen soll. Bis jetzt aber hat man an jener Stelle für gut befunden über die wahren Absichten zu schweigen. Gerüchte, welche ab und zu in die Spalten der offiziösen Presse dringen, haben sich bis jetzt nur als Gerüchte ohne alle Zuverlässigkeit erwiesen, und da es nicht unsere Aufgabe ist, sich anderer Leute Köpfe zu zerbrechen, wollen auch wir keine spekulativen Erörterungen über die Bescherung beginnen, welche so oder so der deutschen Sozialdemokratie bevorsteht. Eins ist sicher, der Ausnahmezustand bleibt, und wahrscheinlich bleibt er so wie er bereits bestand, das dürfte für die in Frage kommenden Parteien die einfachste Lösung sein. Bourgeoisie und Regierung können sich in einen ausnahmegesetzlich freien Zustand nicht mehr hineindenken und da sie jedenfalls am besten wissen, was für sie auf dem Spiele steht, überzeugen alle Gegengründe sie nicht eines anderen. So mögen die Dinge weiter gehen wie sie bisher gegangen sind. Das Endresultat ist schließlich dasselbe. Der Sozialismus siegt mit oder ohne Ausnahmegesetz und Sache seiner Gegner ist, sich den Boden zu wählen, auf dem sie unterliegen werden.
Mit Ende September war der Termin für den sogenannten kleinen Belagerungszustand für Berlin und Umgegend, Hamburg-Altona und Umgegend, Frankfurt a. M., Hanau und Offenbach, sowie Stettin und Umgegend abgelaufen und beschloss der Bundesrat auf Antrag der betreffenden Regierungen mit Ausnahme von Stettin die Erneuerung desselben auf ein weiteres Jahr, da derselbe immer nur längstens auf ein Jahr verhängt werden kann. Einige Überraschung erregte, dass diesmal die preußische Regierung Veranlassung nahm, Stettin und Umgegend von diesem zu befreien. Die Gründe, die ihn seinerzeit veranlassten, waren allerdings sehr fadenscheiniger Natur. Man behauptet, dass die große Schiffsbauanstalt Vulkan bei Stettin sich ganz besonders dafür verwandt habe, um ihren Tausenden von Arbeitern die Streikgelüste zu vertreiben, und die Gesellschaft fand damit bei Herrn v. Puttkamer seligen Angedenkens das bereitwilligste Entgegenkommen. Bei Lichte betrachtet sind aber die „Gründe“ für die übrigen Bezirke ebenso fadenscheinig, wie sie für Stettin waren. Man verhängt den Kleinen, um eine Anzahl Personen, deren man sich in den betreffenden Bezirken entledigen möchte, nach Kräften finanziell zu schädigen und wo möglich zu ruinieren. Das ist der Hauptzweck desselben. Die agitatorischen Elemente, die man ausweist, weil ihre Anwesenheit an dem betreffenden Ort „eine Gefährdung für die öffentliche Ruhe und Ordnung“ seien, wandern nach anderwärts, unterstützt von den Genossen, und sind dort sicher nicht weniger „eine Gefahr für die öffentliche Ruhe und Ordnung“ als an ihrem früheren Wohnorte. Das Unsinnige und Widersprechende dieser Maßregel liegt auf der Hand und tritt noch ganz besonders dadurch hervor, dass die Berliner Polizei schon seit Jahren niemand mehr ausweist, weil sie ausgesprochenermaßen die Ansicht hat, die Ausgewiesenen seien im Lande gefährlicher als in Berlin, wo sie dieselben beständig unter Kontrolle habe. Da aber die Ausweisung gerade die Hauptwaffe der Behörden unter dem kleinen Belagerungszustand ist und die Berliner Polizei auf die Benützung dieser Hauptwaffe verzichtet, darf man wohl mit Recht fragen, was denn die ganze Maßregel überhaupt für einen Sinn und Zweck hat. Allein man wird vergeblich auf eine zufriedenstellende Antwort warten, weil sie nicht zu geben ist. Widerspruch häuft sich auf Widerspruch und in diesen Widersprüchen spiegelt sich die Unfähigkeit der Regierenden ab, mit den Gegensätzen in der Gesellschaft fertig werden zu können.
Wie die Widersprüche in der Handhabung des kleinen Belagerungszustandes mit Händen greifbar hervortreten, so in der Handhabung des Sozialistengesetzes überhaupt. Ein und dieselbe Polizeibehörde verbietet Versammlungen und duldet andere, ohne dass der scharfsinnigste Mensch imstande wäre festzustellen, nach welchen Grundsätzen dabei verfahren wird. Die Behörden wissen es eben selber nicht, momentane Eingebungen und ganz nebensächliche Momente sind allein entscheidend. Alles zu verbieten, wobei doch Konsequenz wäre, wagt keine und so gestattet sie heute, was sie gestern verboten, ein Zustand, der ganz notwendig dazu beitragen muss, in den Massen den letzten Rest von Glauben an das Rechtsgefühl der Beamten zu untergraben und alle Staatsautorität in Frage zu stellen.
Es gibt heute im ganzen deutschen Reich auch nicht einen politisch denkenden Arbeiter mehr, der noch glaubt, dass nach Recht und Gerechtigkeit im Reiche verwaltet und regiert wird. Dahin haben es die Zustände unter dem Sozialistengesetz gebracht. Würden sich die herrschenden Klassen klar über die moralische Verwüstung, die sie, im Eifer ihre Gesellschaft zu retten, zu ihrem eigenen Schaden unter den! Massen angerichtet haben, sie wurden über sich selbst erschrecken. Und doch kommt die Zeit, wo sie diesen Schaden nicht nur sehen, sondern auch allein zu tragen haben werden. Die Vorbereitungen für die Reichstagswahlen sind in der Partei flott im Gange. Wo noch keine Kandidaturen aufgestellt wurden, ist man daran, dies jetzt zu tun. Für nicht wenige Wahlkreise ist die Personenfrage keine leichte, namentlich da das Bestreben obwaltet, möglichst wenig Doppelkandidaturen aufzustellen. Die Partei hat in den letzten 10 Jahren eine große Zahl tüchtiger Kräfte aus den verschiedensten Ursachen verloren, die nur zum Teil wieder ersetzt sind. Die Ausdehnung der Partei in den breiten Massen haben diese Verluste nicht gehindert, aber sie machen sich bemerklich, wenn es sich wie jetzt um Wahlkandidaturen handelt. An tüchtigen Leuten würde es auch jetzt nicht fehlen, aber da spielt deren „soziale Lage“ eine entscheidende Rolle. Sie dürfen nicht wagen, an das Licht der Öffentlichkeit zu treten, ohne ihre Existenz in Frage gestellt zu sehen. Der soziale Druck, unter dem sie leben, verbietet ihnen öffentlich tätig zu sein und dieses ist bei der Wahlagitation doch Bedingung. Aus diesem Grunde lassen sich eine Anzahl Doppelkandidaturen nicht verhüten, die an sich auch kein Fehler und kein Unglück sind, wenn diese nicht zu Vielkandidaturen Einzelner ausarten und die einzelnen Kandidaten nicht mehrfach in Wahlkreisen aufgestellt werden, die eine Doppelwahl wahrscheinlich erscheinen lassen. Auch bei den bevorstehenden Landtagsergänzungswahlen in Sachsen hat man mehrfach zu Doppelkandidaturen greifen müssen, weil hier namentlich der Wahlzensus für die Wählbarkeit nur von einem sehr kleinen Kreise von Genossen entrichtet wird.
Endlich lässt auch der Elberfelder Sozialistenprozess wieder etwas von sich hören. Die Anklagekammer hatte seinerzeit von den 128 Angeklagten 78 außer Verfolgung gesetzt. Auf erhobene Beschwerde vor dem Oberlandesgericht zu Köln beschloss dieses, 38 wieder in den Anklagestand zurückzuversetzen und dehnte zugleich die Anklage auf den Abg. Bebel aus. Von letzterem sind bei einzelnen der Angeklagten Briefe gefunden worden, die nach Ansicht der Anklage die Annahme einer ungesetzlichen Verbindung rechtfertigen.
Die Anklage gegen Bebel und auch gegen die meisten übrigen Angeklagten steht auf außerordentlich schwachen Füßen. Das gegen Bebel vorliegende Anklagematerial betrifft Handlungen, die der weitesten Öffentlichkeit bekannt sind und die dieser mit anderen sozialistischen Abgeordneten – auf die man merkwürdiger Weise die Anklage nicht ausdehnte – mit seiner Namensunterschrift deckte, z. B. Sammlungen für Gelder und Quittungen darüber, Einberufung des St. Galler Parteitags usw.
Unzweifelhaft haben unsere Gerichte die allerbeste Absicht, angeklagte Sozialisten, wenn es irgend möglich ist, mit der Schwere, der Gesetze zu strafen. Hier dürfte aber doch dieser gute Wille an dem Mangel ungesetzlicher Handlungen zuschanden werden. Die Angeklagten, die schließlich freigesprochen werden, haben allerdings das zweifelhafte Vergnügen vier bis fünf Wochen auf der Anklagebank zubringen zu dürfen und das ist ein Verlust an Zeit, Kraft und Geld, den ihnen kein Gerichtshof ersetzt. Es verlautet, der Prozess soll im November-Dezember stattfinden, es ist aber auch wahrscheinlich, dass er bis nach Neujahr verschoben wird, weil sonst die angeklagten Abgeordneten – neben Bebel Grillenberger, Harm und Schumacher – die Einstellung des Verfahrens wider sie, während der Dauer der Session, durch den Reichstag beantragen würden. Man kann doch nicht verlangen, dass ein volles Drittel der sozialistischen Reichstagsfraktion die Anklagebank in Elberfeld ziert, während die wichtigsten Verhandlungen, welche die Lebensinteressen der Partei berühren, vor dem Reichstag zur Entscheidung kommen.
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