[Die Neue Zeit, XIX. Jahrgang 1900-1901, I. Band, Nr. 24, S. 737-740]
f Berlin, 13. März 1901
Wie alle Biedermannsweisheit ist das Sprüchlein De mortuis nil nisi bene von sehr zweifelhaftem Werte; gleichwohl pflegt der Tod eines alten Gegners, mit dem man sich jahre- und jahrzehntelang herumgeschlagen hat, eher sympathische als antipathische Gefühle hervorzurufen. Die Feinde sind schließlich ein Stück unseres eigenen Lebens, das mit ihrem Dasein geht, um in dieser Weise nicht wiederzukehren; wer würfe ihnen nicht gern die drei Hände voll Erde ins Grab!
Eine Ausnahme aber gibt es von dieser Regel. Wenn der tote Gegner nicht unter gleichem Licht und gleichem Schatten gekämpft, wenn er äußerliche Machtmittel gebraucht hat, um alles, was ihm entgegenstand, auszurotten und zu unterdrücken, wenn er nicht sowohl ein Mensch mit menschlichen Kräften, mit menschlichen Vorzügen und menschlichen Fehlern, sondern ein fleischgewordenes Prinzip der Unmenschlichkeit war, dann hat man am Tage seines Todes für ihn nichts übrig, als im günstigsten Falle ein gleichgültiges Achselzucken, dann wäre jeder Ausdruck der Sympathie eine abgeschmackte Sentimentalität. Es gibt nichts Unmenschlicheres, als seine Mitmenschen zu knebeln und zu knechten; wer darin sein Leben lang seinen Beruf gesehen hat, der ist auch an seinem Todestag verfemt von jedem menschlichen Gefühl, und wie beim Tode Bismarcks, so hat. auch beim Tode Stumms die deutsche Arbeiterklasse nur die Empfindung kalter Verachtung gehabt.
In dem Leben Stumms würde man vergebens einen Zug suchen, der ihn berechtigt hätte, eine historische und politische Bedeutung zu beanspruchen; nach Charakter und Geist war er von mittelmäßiger Qualität, und er brachte die immerhin staunenswerte Leistung fertig, zur Zeit, wo er als der mächtigste Mann in den „maßgebenden Regionen“ gelten durfte, in dem so wenig maßgeblichen Reichstag doch nur die Rolle der komischen Person zu spielen. Was in ihm historisch lebendig war, das war allein die unpersönliche Macht des Kapitalismus; eben weil ihr in diesem Manne keine edlere Anlage des Gemüts und keine höhere Fähigkeit des Geistes entgegenstand, konnte sie sich schrankenlos ausleben und die typische Figur des „Hauptmanns der Industrie“ und: des „Übermenschen“ schaffen, nicht so wie sie einem Carlyle oder einem Nietzsche in wirren Fantasien erschienen sind, sondern so wie die fortschreitende Entwicklung der kapitalistischen Produktionsweise sie ins Leben ruft und ins Leben rufen muss.
Es ist törichte Selbstverblendung, in Stumm einen Typus der Vergangenheit, und nicht vielmehr einen Typus der Zukunft zu sehen. In allen unterdrückenden Klassen finden sich schließlich dieselben Grundzüge, aber man muss schon halb blind sein, wenn man das ausgeklügelte, raffinierte, tausendarmige Gewaltsystem des modernen Großkapitals so harmlos auffassen will, als sei es ein zufälliger Rückfall in das patriarchalische Gewaltsystem des ostelbischen Junkertums. Gewiss find nicht alle Großkapitalisten so bornierte Gewaltmenschen wie Stumm war, aber ihrer inneren Tendenz nach möchten sie es alle sein, und wenn sie es einmal sein können, so werden sie es alle sein, alle oder doch etwa nur mit einigen weißen Raben in ihrer Mitte. Insoweit ist Stumms Tod ganz bedeutungslos, denn mit dem Stumm find die Stumms nicht ausgestorben. Der Zufall fügte es, dass wir just an dem Tage, wo die Nachricht von Stumms Tod eintraf, eine eben erschienene Broschüre mit dem Titel: Mehr Schutz für unsere Rechtspflege! lasen, und lebendiger als je kamen uns dabei Heines Verse ins Gedächtnis:
Tot ist nun der alte Junker,
Doch sein Samen lebt noch heut.
Verfasst ist diese Broschüre von dem Rechtsanwalt Ludwig Flatau, einer Zierde des Berliner Barreaus und des Berliner Freisinns, Richterscher oder gar noch weiter links stehender Observanz. Erschienen aber ist sie bei „Dr. John Edelheim, Verlag“, der als Verlagszeichen eine auf einem aufgeschlagenen Buche hockende Eule führt. Die symbolische Bedeutung dieses Zeichens tritt um so deutlicher hervor, als auf der letzten Seite und den Umschlägen der Broschüre „Der Akademische Verlag für soziale Wissenschaften“ und der „Verlag Aufklärung“ annoncieren, dessen Zeichen eine aufgehende Sonne ist. Es ist schon recht, dass unter dieser aufgehenden Sonne die Schriften einiger Parteigenossen erscheinen, während Herr Flatau unter das Zeichen der Eule relegiert ist. Ein reaktionäreres Eulengekrächz, als er anstimmt, haben wir außerhalb der Spalten der „Kreuzzeitung“ noch nicht vernommen.
Wenn heute ein freisinniger Mann größeren Schutz für wahre Rechtspflege verlangt, so denkt man unwillkürlich, dass er gegen die Abhängigkeit der Rechtspflege von der Regierung losgehen wird, denn gerade nach dieser Richtung hat sich in den letzten Jahrzehnten, am stärksten vielleicht zur bismärckischen Zeit, aber auch seitdem noch häufig genug, ein erschreckender Verfall der deutschen Rechtspflege kundgetan. Es erübrigt, die einzelnen Fälle aufzuzählen, die in Jedermanns Gedächtnis sind, wobei wir nur bemerken wollen, dass der Fall des Herrn Harden der allerbeiläufigste und nur deshalb besonders bemerkenswert ist, weil in diesem Falle, da es sich um einen bismärckischen Bourgeoisliteraten und nicht um einen simplen Arbeiter handelte, der von Oben geübte Druck auffälliger war; wenn es sich um proletarische Majestätsverbrecher handelt, gehen die Dinge einen geräuschloseren Gang. Jedoch der Staatsmann Flatau ist anderer Ansicht. In beweglichen Worten schildert er, wie die deutschen Gerichte in stolzer und trotziger Unabhängigkeit den deutschen Regierungen gegenüberstehen, dagegen der fürchterlichen Gefahr verfallen sind, ein willenloser Spielball des Pöbels zu werden. Deshalb verlangt dieser Vorkämpfer des Berliner Freisinns, das strahlende Kleinod der nationalen Rechtspflege aus den Fäusten demagogisch missleiteter Volksmassen zu reißen. Für diesen Zweck macht er allerhand reaktionäre Vorschläge, die namentlich auch auf eine größere Knebelung der Presse abzielen. Denn von „der vormaligen, romantisch überspannten Wertschätzung der Presse“ ist Herr Flatau gründlich kuriert, dafür begeistert er sich an der „recht objektiven“ Behörde der Staatsanwaltschaft
Das Hauptargument seiner Beweisführung entnimmt Herr Flatau den bekannten Vorgängen in Konitz. Darin sehen wir an und für sich einen mildernden Umstand. Auch nach unserer Meinung hat die von der antisemitischen Agitation in dem westpreußischen Städten geschürte Aufregung einen gewissen trübenden Einfluss auf die dortige Rechtspflege geübt, und es ist nun einmal eine leidige Gewissheit unserer jüdischen Mitbürger, soweit sie sich nicht durch sozialistische Logik auf einen höheren Standpunkt zu erheben verstanden haben, gleich selbst das Haus an allen vier Ecken anzuzünden, wenn ihnen einmal ein brennendes Streichhölzchen die Finger zu verletzen droht, mit anderen Worten: gleich alle Prinzipien aus dem Fenster zu werfen, wenn es irgend eine ihnen widerfahrende Unbequemlichkeit abzuwehren gilt. Seitdem es eine antisemitische Bewegung in Deutschland gibt, ist diese Erfahrung wieder und wieder gemacht worden, und sie hat in ihren Wirkungen nicht wenig dazu beigetragen, die antisemitische Agitation, die sie ersticken sollte, vielmehr stärker anzufachen. In den heftigen Klassenkämpfen unserer Zeit hat jede Klasse ihre Unbequemlichkeiten zu tragen, aber in dem Bestreben, ihre Klasse auf Regimentsunkosten vor jeder Unbequemlichkeit zu schützen, sind die ärgsten Reaktionäre oft von den liberalsten Juden übertroffen worden. Dafür mag es mancherlei psychologische Erklärungsgründe geben, aber politisch klug ist diese Taktik nicht, von ihrer abwägenden Gerechtigkeit ganz zu schweigen. Wenn irgend eine Klasse der Bevölkerung darunter zu leiden hat, dass demagogische Verhetzung die Rechtsprechung zu ihren Ungunsten beeinflusst, so ist es die Arbeiterklasse, aber wir entsinnen uns nicht, dass deshalb jemals ein Arbeiterblatt einen Vorstoß gemacht hätte gegen das Bisschen Pressefreiheit, das wir im Deutschen Reiche besitzen, oder gegen die Schwurgerichte, die trotz alledem ein historischer Fortschritt sind, verglichen mit den gelehrten Gerichten.
Im Klassenstaat kann es immer nur Klassenjustiz geben, und wer den Klassenstaat will, muss auch gute Miene zum bösen Spiele der Klassenjustiz zu machen verstehen. Wir haben ein viel größeres Recht, die Vorgänge in Konitz zu verurteilen, als der freisinnige Staatsmann Flatau hat, eben weil sie nur in dem von uns verurteilten, von ihm aber bewunderten Klassenstaat möglich sind, allein wenn diese verwerflichen Ereignisse der kulturellen Rückständigkeit der dortigen Bevölkerung entspringen, so sehen wir kein Heil darin, die nationale Rechtspflege auf denjenigen Stand zurückzuschrauben, den sie in den Zeiten inne hatte, wo die deutsche Kultur überhaupt nur erst so weit entwickelt war, wie sie heute in Konitz und ähnlichen weltentlegenen Gegenden entwickelt ist.
Bei alledem – da unsere jüdischen Mitbürger, immer mit Ausnahme derer, die alle sozialen Fragen an dem allein richtigen Maßstab zu messen vermögen, nun einmal an der kleinen Schwäche leiden, gleich mit den Prinzipien aufzuräumen, wenn ihnen ein konkreter Unfall zustößt, so kann man dem Einzelnen zur Entschuldigung anrechnen, was Allen zum Tadel gereicht. Würde Herr Flatau also nur sagen: Weg mit der romantisch überschätzten Pressefreiheit, weg mit den romantisch überschätzten Schwurgerichten, weil den Konitzer Juden mehr oder minder schweres Unrecht zugefügt worden ist! so würden wir seine Broschüre nicht weiter beachtet haben. Aber Herr Flatau ist doch ein zu bedeutender Staatsmann, um sein reaktionäres Tränklein nicht durch eine stärkere Würze dem Philister schmackhaft zu machen, und so schreibt er am Schlusse seiner Schrift: „Die Einwirkung auf die Justiz, die in Konitz zur größten Gefahr für die Rechtspflege unternommen wurde, wird mit denselben Mitteln unternommen werden, wenn etwa in einem industriellen Bezirk die sozialdemokratische Partei ein ebenso starkes Interesse an dem Ausgang eines vielleicht gegen einen verhassten Großunternehmer schwebenden Verfahrens hat, als es bei anderen Gruppen und Parteien in Konitz vorhanden ist.“ Der Staatsmann Flatau verwandelt sich hier in den Priester, der dem sterbenden Stumm die letzte Ölung spendet, ihn mit dem süßen Troste in die Grube fahren lässt, dass der Same Stumms überall in der bürgerlichen Welt fröhlich gedeiht, bis in jene letzten Gärten, wo die „unentwegten Mannen“ des Freisinns „ganz und voll“ die heilige Grenzwacht halten gegen die „modernen Barbaren“.
Es geht stumm – abwärts in der bürgerlichen Welt, selbst wenn sich einmal ein leibhaftiger Großherzog mit einem leibhaftigen Sozialdemokraten unterhält. Dies Ereignis ist kürzlich in Darmstadt passiert, doch fehlen uns die sachlichen Momente, um es eingehend zu würdigen. Wir wissen nicht und können nicht wissen, was den Großherzog veranlasst hat, eine Unterhaltung mit dem Genossen Ulrich zu suchen, und wir wissen und wollen. nicht wissen, was den Genossen Ulrich veranlasst hat, dieser Unterhaltung nicht auszuweichen. Da das sozialdemokratische Programm keinem Parteimitgliede verbietet, sich mit Fürsten zu unterhalten, und, wie zu vermuten steht, auch die dynastischen Hausgesetze keinem Fürsten untersagen, mit Sozialdemokraten zu sprechen, so liegt auf keiner Seite eine Frage des Prinzips, sondern höchstens des Geschmacks und des Taktes vor, worüber sich vielleicht streiten lässt, aber worüber in so ganz persönlichen Dingen nicht gestritten zu werden braucht.
Merkwürdig ist nur, welch fürchterliches Aufheben die bürgerlichen Blätter von der politisch so gleichgültigen Tatsache machen. Die einen sehen darin eine Kapitulation der Sozialdemokratie vor den deutschen Dynastien, die anderen umgekehrt eine Kapitulation der deutschen Dynastien vor der Sozialdemokratie. Wie weit müssen die „zwei Nationen“ schon von einander entfernt sein, wenn in der Geschichte der herrschenden Klassen als welterschütterndes Ereignis gilt, was in der Geschichte der Sozialdemokratie allemal nur die Bedeutung eines beiläufigen Kuriosums hat und haben kann!
Selbst das kurioseste Kuriosum käme nicht auf gegen Stumm und Stumms Samen.
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