[Die Neue Zeit, IX. Jahrgang 1890-91, II. Band, Nr. 40, S. 425-429]
f Berlin, den 22. Juni.
Der Landtag der preußischen Monarchie ist vorgestern nach achtmonatlicher Tagung, nach hundertundacht Sitzungen der Wahlkammer auseinander gegangen, und freisinnige Blätter rühmen, dass die Regierung „in Einer Session zwei große organische Gesetze von so großer Bedeutung durchgebracht hat, wie sie dem preußischen Landtage seit langer Zeit nicht gelungen waren.“ Das hieße den Mund etwas voll nehmen, wenn der Nachsatz den Vordersatz nicht gleich selbst aufhöbe. Denn da diese unglückliche Klassenvertretung noch nie etwas Rechtes vor sich gebracht hat, so mag es begreiflich sein, ist eben deshalb aber auch nichtssagend, wenn ewig hoffende Gemüter ein bisschen Flick- und Stückwerk, das ihr einmal gelingt, gleich als „große organische Reformen“ ansprechen.
In der Tat ist es der reine Hohn, so hochtrabende Worte auf das Einkommensteuergesetz des Herrn Miquel oder die Landgemeindeordnung des Herrn Herrfurth anzuwenden. Herr Miquel ist nicht der Mann, dem Kapitale tief ins Fleisch zu schneiden, und nicht ihm, sondern nur der junkerlichen „Bosheit“ ist es zu danken, das der vierprozentige Steuersatz für die großen Einkommen durchgedrückt wurde. Wie wenig es der Regierung dabei auf eine ausgleichende Gerechtigkeit in Verteilung der Steuerlasten ankam, bewies ihr gleichzeitiges, starres Festhalten an den Getreidezöllen. Die Sache war nur die, das im Reiche das Fass der indirekten Steuern so ziemlich ausgepumpt ist und somit im Staate das Fass der direkten Steuern endlich einmal angezapft werden musste. Es geschah mit all‘ der Behutsamkeit gegen die Interessen der besitzenden Klassen, die bei der steuerlichen Belastung der arbeitenden Klassen bisher immer noch vermisst worden ist, und die sehr sanfte Art, in welcher das neue Gesetz die Selbsteinschätzung der Steuerpflichtigen einführt, kennzeichnet diese Maßregel nur als das für den Steuerfiskus einzig mögliche Mittel zum Zwecke, aber keineswegs als eine „organische Reform,“ als welche sie unter anderen Umständen erscheinen könnte. Es fügt sich allerdings glücklich, das ihr die Enthüllungen des Bochumer Steuerprozesses ein „ethisches“ Relief geben, und es braucht nicht gesagt zu werden, das wenn Herrn Miquels steuerliche Großtat hier auf ihre wirkliche Bedeutung zurückgeführt wird, damit auch nicht die leiseste Sympathie ausgesprochen werden soll mit den sauer-süßen Grimassen, welche die politische Klassenvertretung der Bourgeoisie in ihrer freisinnigen wie nationalliberalen Färbung über diesen leichten Schnitt ins Fleisch schneidet. Der „Vorwärts“ hat seiner Zeit ein ergötzliches Potpourri aus den Stoßseufzern der Eynern und der Richter zusammengestellt; hier mag nur noch der bezeichnende Umstand hervorgehoben werden, das der erste liberale Politiker, der seit dreißig Jahren des Harrens und Hoffens glücklich in einen Ministersessel geschlüpft ist, mit höchst eigener Hand die Forderung erwürgt hat, die seit ebenso langer Zeit an der Spitze des liberalen Steuerprogrammes stand: nämlich die Quotisierung der direkten Steuer. Mit jener Beredsamkeit, welche Alles und noch Einiges darüber beweisen kann, verwarf Herr Miquel die Beweglichkeit der direkten Steuer, ohne welche nach dem Zeugnisse des preußischen Hofgeschichtsschreibers v. Treitschke der Landtag stets in einer „unwürdigen, demütigenden Stellung“ verharren muss, und stolz darauf, einen solchen Staatsmann zugleich zu den Ihren und zu den Ministern zählen zu dürfen, verzichteten die Nationalliberalen bereitwillig auf das teuerste politische Kleinod der Bourgeoisie. Die Freisinnigen handelten folgerichtiger, indem sie wegen der verweigerten Quotisierung und auch wohl noch um anderer Gründe willen gegen das Einkommensteuergesetz stimmten, aber da sich die „ethische“ Selbsteinschätzung augenblicklich gut gegen die rheinisch-westfälischen Schutzzöllner verwenden lässt, so erholen ihre publizistischen Vertreter sich nachträglich an der „großen organischen Reform,“ welche ihre parlamentarischen Vertreter verworfen haben.
War das Einkommensteuergesetz des Herrn Miquel ein Grenzkampf zwischen den intimen Gegnern: Fiskus und Bourgeoisie, in welchem der erstere einen unzweifelhaften Erfolg davontrug, so war die Landgemeindeordnung des Herrn Herrfurth ein Grenzkampf zwischen den nicht minder intimen Gegnern Bürokratie und Junkertum, in welchem die erstere sich mit einem zweifelhaften Erfolge begnügen musste. Wollte man von dieser „organischen Reform“ sagen, das sie gerade nur um achtzig Jahre zu spät käme, oder wollte man auf sie anwenden, was Engels seiner Zeit von der neuen preußischen Kreisordnung sagte, das sie nämlich die junkerliche Gutsherrlichkeit nur der Form, nicht dem Wesen nach verändere, so würde man ihr am Ende noch ein zu großes Kompliment machen. Sie „sichert“ nämlich nicht, wie die Thronrede von ihr rühmt, an und für sich „eine lebendige Entwicklung des kommunalen Lebens“ auf dem platten Lande; sie beseitigt nicht unmittelbar die, sei es leistungsunwilligen, sei es leistungsunfähigen Gutsbezirke und Zwerggemeinden, indem sie dieselben zu größeren Verbänden zusammenfasst, sondern sie gibt nur der Regierung die Möglichkeit, solche Verbände zu schaffen, und dadurch ein „kommunales Leben“ auf dem Gebiete der Armenpflege, der Schul- und Wegeverwaltung usw. zu „sichern.“ Was die Landgemeindeordnung sonst noch, nicht etwa an „liberalen,“ sondern an solchen Bestimmungen enthielt, die bei einigem guten Willen als kleine Fortschritte ausgelegt werden konnten, ist von den Junkern des Landtages erbarmungslos gestrichen oder verballhornt. worden; nur in jenem, für sie allerdings wichtigsten Punkte hat die Regierung ihren Willen mit der Einschränkung durchgesetzt, das in streitigen Fällen über die Bildung solcher Samtgemeinden und Zweckverbände nicht der Minister des Innern. allein, sondern das Gesamtministerium entscheiden soll. Tatsächlich hat sich damit aber nur erst eine soziale Machtverschiebung zu Gunsten der Bürokratie und zu Ungunsten des Junkertums in den ostelbischen Provinzen des preußischen Staates vollzogen. Welchen Gebrauch die Regierung von der ihr erteilten Befugnis machen wird, das steht auf einem noch unentzifferten Blatte, und welche Hoffnungen in dieser Beziehung gehegt werden dürfen, mag aus der Tatsache geschlossen werden, dass Herr. v. Puttkamer sozialistengesetzlichen Andenkens die neue Landgemeindeordnung als geschickter Lotse durch das klippenreiche Fahrwasser des Herrenhauses gesteuert hat, und das eben derselbe Herr v. Puttkamer als neu ernannter Oberpräsident von Pommern eine erste Geige bei ihrer praktischen Ausführung spielen wird.
Es ist immerhin eine etwas bescheidene Rolle für den Mann mit den „staatsmännischen“ Gesten und Posen; Herr Herrfurth hat stets hohen Wert darauf gelegt, zu zeigen, das er das Ministerium des Innern nach ganz anderen Grundsätzen verwaltet, wie sein Vorgänger, und wenn Herr v. Puttkamer sich gleichwohl dazu drängt, der Untergebene seines früheren Untergebenen zu werden, so streift er selbst seiner politischen Laufbahn jenen letzten Schimmer von Würde ab, der ihr etwa noch anhaften mochte, so lange sie von einer politischen Überzeugung geleitet zu sein schien. Die Opfer des Sozialistengesetzes werden am Wenigsten etwas dagegen einzuwenden haben, wenn der tote Mann seine Seele verkauft, um als Gespenst in einer unteren Region umgehen zu dürfen; eher versteht man den Groll, der in Friedrichsruh über den Abtrünnigen spuken mag, und den Zorn, mit dem ihm die „Kreuzzeitung“ den Scheidebrief schreibt. Zwar für den landläufigen Liberalismus ist dieser Zorn ein Rätsel mit sieben Siegeln; „er schilt mit aller sittlichen Entrüstung, über die er verfügt, auf die sinnlosen „Übertreibungen der „Kreuzzeitung,“ die von der neuen Landgemeindeordnung eine Gefährdung der Monarchie befürchtet, und sich auch. sonst in düsteren Prophezeiungen über das Sodom ergeht, das in frevelhaftem Leichtsinn aus den idyllischen Zuständen der ostelbischen Provinzen gemacht werden soll. Indessen, wenn die „Kreuzzeitung“ ein bisschen Komödie spielt, ist sie politisch immer noch viel ernsthafter, als die Organe der Bourgeoisie in ihrem höchsten sittlichen Empfinden nur immer sein können, und es hat schon seinen guten Grund, wenn der Streit um die Landgemeindeordnung trotz seiner geringen grundsätzlichen Tragweite in so erbitterter Weise geführt wurde und trotz alledem nur zu einem zweifelhaften Ausgange geführt hat.
Das macht: Dieser Streit war eine Episode in dem ältesten und – durch lange Jahrhunderte – einzigen Klassenkampfe, den die Geschichte des preußischen Staates kennt: in dem Kampfe zwischen Fürsten- und Junkertum. Es ist ungefähr gleich wahr, wenn die Junker behaupten, sie seien nach anfänglichem, einem Missverständnisse ihrer Herzen entsprungenen Widerstande die treuesten Stützen der Hohenzollern geworden, und wenn die Hohenzollernschen Geschichtsschreiber versichern, das „soziale Königtum“ habe um der armen Leut‘ willen den Junkern immer den Daumen aufs Auge gedrückt. Es würde hier zu weit führen, bis auf die Kolonisation der ostelbischen Landesteile zurückzugehen: genug, die Junker waren Herren im Lande, als das Land durch Kauf an die Hohenzollern kam, welche durch den Ertrag ihrer Bergwerke im Fichtelgebirge in der ebenso geldarmen, wie geldhungrigen Zeit des fünfzehnten Jahrhunderts in die erste Reihe der deutschen Fürsten gelangt waren. Behufs Tilgung großer Vorschüsse gab Kaiser Sigismund Kur und Mark Brandenburg an Friedrich von Hohenzollern, Burggrafen von Nürnberg. Wie derselbe die Junker bändigte, können wissbegierige Leute alle paar Wochen einmal auf der Bühne des hiesigen Opernhauses in Wildenbruchs Drama: „Die Quitzows“ als einen erhebenden Kampf des Lichts gegen die Finsternis bewundern. In Wirklichkeit verlief die Sache ein wenig anders. Mit Hilfe der Städte und benachbarter Fürsten brach der erste Hohenzoller einige Burgen der Junker, brachte sie dadurch zur notdürftigen Anerkennung seiner Landeshoheit, beließ sie aber übrigens als Herren im Lande. Unter seinen Nachfolgern verschob sich das Verhältnis vollends zu Gunsten der Junker. Durch die Trennung der fränkischen von den märkischen Besitzungen waren für die Kurfürsten von Brandenburg die Goldquellen versiegt, und wenn sie sich an einem bald in notdürftig verhüllten, bald in unverhüllten Formen der Gewalt gegen die Städte geführten Vernichtungskrieg zu erholen suchten, – namentlich das 1448 über die Schwesterstädte Berlin-Kölln verhängte Strafgericht war ein wahres saigner à blanc, ein gründliches Auspumpen bis auf den letzten Groschen –, so schlachteten sie mit dieser selbstmörderischen Politik nicht nur die Hennen, welche die goldenen Eier legten, sondern machten sich selbst auch immer abhängiger von den Junkern. Unter dem vierten Hohenzoller, der noch einmal die altmärkischen Städte züchtigte, war es mit der an sich immerhin bescheidenen Städteherrlichkeit in der Mark vorbei, und unter seinen Nachfolger, Joachim I, der nach der patriotischen Fabel Junkerblut wie Wasser vergossen haben soll, begann jenes eintönige Einerlei, das sich durch anderthalb Jahrhunderte, von 1500 bis 1650, fortschleppte: Die Herren Stände, d.h. die Junker übernahmen die landesherrlichen Schulden ein Mal nach dem andern Mal, wogegen die Landesherren ein Mal nach dem andern Mal die Rechte der Bauern an die Herren Stände aufließen, bis diese Rechte bis auf die letzte Spur verflogen waren.
Nach dem westfälischen Frieden trat ein gewisser Rückschlag ein. Das Landesfürstentum ging als Sieger aus dem dreißigjährigen Kriege hervor, dessen wirtschaftliche Verwüstungen und Umwälzungen ihm die Vorbedingungen einer größeren Unabhängigkeit lieferten: Das stehende Heer und. die ständige Steuer. In dem Landtagsabschiede von 1653 gewährten die brandenburgischen Stände dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm den miles perpetuus, wofür er ihnen nochmals die bäuerliche Bevölkerung mit Haut und Haaren. zu beliebiger Ausbeutung über lies. Dieser Landtagsabschied ist in viel höherem Maße die preußische Magna charta, als jenes hundertmal zerfetzte „Stück Papier,“ das sich 1848, „wie eine zweite Vorsehung zwischen den Herrn Gott im Himmel und dieses Land. drängte.“ Und es ist wohl zu beachten, das bei diesem Rückschlage zu Gunsten des Fürstentums der Löwenanteil des Vertrags doch noch immer auf die Seite der Junker fiel. Denn sie stellten das stehende Heer keineswegs zur beliebigen Verfügung der Fürsten, sondern indem sie die Offiziersstellen für sich monopolisierten, schufen sie sich eine neue Quelle politischer und sozialer Macht. Das Heer selbst rief dann trotzdem einen neuen Interessengegensatz zwischen Fürsten- und Junkertum hervor. Je mehr Rekruten die Fürsten für ihre Bataillone und je mehr Geld sie für ihre Rekrutenkassen brauchten, um so hartnäckiger mussten sie sich der „Auspowerung“ der bäuerlichen Bevölkerung durch die Junker widersetzen. Und es ist wiederum wohl zu beachten, das dieser Widerstand im achtzehnten Jahrhundert, in der höchsten Blüte des fürstlichen Despotismus, trotz. aller prahlerischen Worte von der „Souveränität,“ die wie ein „rocher de bronce stabiliert werden“ solle, so gut wie gar keine Wirkung hatte. Nicht in den Schriften des „Philosophen von Sanssouci,“ aber in den Kabinettsordern Friedrichs I. mag man nachlesen, mit welcher sorgsamen Scheu dieser rücksichtslose Selbstherrscher die Vorrechte der Junker respektierte, wie er jedem bürgerlichen Offizier vom Heere fern hielt oder, wenn ein solcher in Kriegsnöten eingedrungen war, ihn nach dem Frieden unbarmherzig auf die Straße warf, wie er sich dem Übergange von Rittergütern in bürgerliche Hände widersetzte, wie reichlich er aus den Erträgen der die Massen ausbeutenden Regie das „Retablissement“ der einzelnen Junkergeschlechter förderte.
Mit dem neunzehnten Jahrhundert kamen auch östlich der Elbe neue Klassen auf, die den altheimischen Klassenkampf zwischen Fürsten- und Junkertum mannigfach beeinflussten, ihn zeitweilig aufzuheben. schienen, niemals aber seinem inneren Wesen nach aufhoben. Jena und der 18. März 1848 waren zwei schwere Schläge mehr noch für das Junker- als für das Fürstentum, aber schneller als dieses, wusste sich jenes zu „retablieren.“ Als im Anfange der sechziger Jahre die neu aufkommende Klasse der Bourgeoisie einen verwegenen Gang machen wollte mit den alten herrschenden Klassen, und im richtigen Instinkte zuerst an das Heer tastete, ermattete König Wilhelm I. und wollte zu Gunsten seines Sohnes abdanken, aber dieser, der spätere Kaiser Friedrich, lehnte die Krone ab, da ihm „erfahrene Männer“ – siehe die offiziöse Biografie Kaiser Wilhelms von Wilhelm Müller, S. 65 -– auf seine Frage erklärten, ein preußischer König, der unter Beeinträchtigung des Heeres den Thron besteige, sei unmöglich. Und nicht lange darauf schrieb Franz Ziegler, der Freund Lassalles, an Arnold Ruge: „Die märkischen Junker sind eine ganz besondere Rasse; ich bin unter ihnen aufgewachsen, habe mit ihnen gejagt, gehetzt, geritten und habe hundert Mal gehört: „So lange wir die Hohenzollern im Lande haben,“ denn sie sitzen hier 300 Jahre länger und für sie ist dies Geschlecht eben nur eine quatrième race. Sie wissen, dass sie für ihr Haupt kämpfen, und es ist falsch, wenn man sagt, das sie nichts sind ohne den Hof. Sie kommandieren die Garden, mehr brauche ich für sie nicht zu sagen; sie haben alle Generals- und andere hohen Ämter in Händen. Als Bismarck ins Amt trat, war großes Lachen: „Er wird die Courage vor uns verlieren, er wird nichts wagen.“ Ich erwiderte, „Er wird Euch einzeln am Arme aus der Kammer jagen oder, noch schlimmer: Euch behalten und entwürdigen.“ Habe ich Recht gehabt?“
Die Geschichte des preußischen Staats, insbesondere die Geschichte seiner ostelbischen Provinzen ist in Fabeln und Märchen eingewickelt, wie die Geschichte keines andern europäischen Staates. Aber wer sich bemüht, ihre treibenden Kräfte zu erkennen, der wird leicht verstehen, weshalb der Kampf um die Landgemeindeordnung, obgleich er eigentlich ausgegangen ist wie das Hornberger schießen, doch größere Erschütterungen hervorgerufen hat, als irgend eine andere parlamentarische Aktion des letzten Jahres. Täuschen wir uns doch nicht über die Sachlage! Wenn im preußischen Staate Absolutismus und Feudalismus zum Tanze antreten, so tanzen die Herren des Hauses, und da erbebt das Haus bis in seine Grundfesten, derweil die herrlichsten Reden des Parlamentarismus zum Fenster hinausgehen, wie ein Toast, den ein vergessener Gast am Trompetertischchen auf der Himmel weiß welche himmelblauen Ideale ausbringt.
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