Franz Mehring: Junkerstreiche

[Die Neue Zeit, XXIX. Jahrgang 1910-11, I. Band, Nr. 18, S. 617-620]

f Berlin, 28. Januar 1911

Im preußischen Dreiklassenhaus gibt es einmal wieder eine Krise, und der „Fall Hoffmann“ wird von der reaktionären Presse in einer Weise breitgetreten, die sich selbst für ihre kümmerlichen Verhältnisse nur daraus erklären lässt, dass ihr die Felle in den Moabiter Prozessen so gänzlich davon geschwommen sind.

Der Fall selbst liegt ungemein einfach. Genosse Hoffmann hatte irgend einem beiläufigen Junker, der durch das krähende, seiner Rasse eigentümliche Gelächter einen sozialdemokratischen Redner zu unterbrechen suchte, die ganz treffende Bemerkung zugerufen, dass man am vielen Lachen den. Pappenheim . oder Zitzewitz erkenne, Darauf hatte sich der Präsident, Herr Jordan v. Kröcher, die schnoddrige Bemerkung erlaubt, er nehme in diesem Falle den Abgeordneten Hoffmann nicht ernst, worauf Genosse Hoffmann den junkerlichen „Witz“ wiederum ganz zutreffend als eine „Unverschämtheit“ zurückwies. Das ist der „Fall Hoffmann“, an dem die reaktionäre Presse hängt wie das Kind an der Mutterbrust. Obgleich schon vor nahezu fünfzig Jahren der ehrwürdige Gottes- und Kriegsmann v. Roon dem Worte Unverschämtheit in demselben Dreiklassenhaus das parlamentarische Bürgerrecht erobert hat, also eine patriotische Größe allerersten Ranges, tun die Biedermänner so, als habe Genosse Hoffmann ein beispielloses und noch niemals erhörtes Sakrileg begangen. Erst scharten sich alle bürgerlichen Parteien des Dreiklassenparlamentes, einschließlich des biederen Freisinns, zu einer feierlichen Kundgebung zusammen, um den Flecken von der Ehre ihres Präsidenten abzuwaschen. Als darauf die sozialdemokratischen Mitglieder des Hauses ausdrücklich bestätigten, was sich ohnehin von selbst verstand, nämlich dass sie mit dem Genossen Hoffmann solidarisch seien, erließ der Präsident selbst eine fulminante Erklärung; worin er künftig nicht mehr „wohlwollende“ Scherze zu machen, sondern mit aller Strenge vorzugehen versprach, in dem sicheren Gottvertrauen, dass ihm das Haus nötigenfalls noch neue Machtvollkommenheiten gegen die sozialdemokratischen Übeltäter gewähren werde, Aber selbst damit halten die Junker ihres teuren Hauptes ramponierte Ehre noch nicht für genügend hergestellt; die konservative und die freikonservative Fraktion weigern sich, den Seniorenkonvent zu beschicken, da sie mit den sozialdemokratischen Abgeordneten in keine anderen als offizielle Beziehungen treten wollten.

Es ist nun gewiss begreiflich, dass Herr Jordan v. Kröcher, von dem das geflügelte Wort stammt, dass die Sozialdemokraten nicht Subjekte, sondern nur Objekte der Gesetzgebung sein dürften, es schmerzlich empfindet, im Handumdrehen aus einem Subjekt junkerlicher Dreistigkeit zu einem Objekt sozialdemokratischer Kritik geworden zu sein, allein selbst wenn man diesen mildernden Umstand gebührend in Anschlag bringt, kann man die geschmack- und salzlose Posse nur als einen neuen Beweis dafür ansehen, wie sehr sich die Junker am Ende ihres Lateins fühlen. Sogar die langmütig-sanfte Tante Voss gibt ihnen den guten Rat, sich doch nicht gar zu lächerlich zu machen. Immerhin aber hat das an sich kindliche Bestreben der Junker, alle angeblichen oder wirklichen Beleidigungen ihrer Klasse mindestens als Majestätsbeleidigungen, wenn nicht als Gotteslästerungen zu sühnen, eine gemeingefährliche Seite, die ganz krass hervortritt in ihrem bereits mit einem vorläufigen Erfolg gekrönten Bemühen, die Beleidigungsparagrafen des Strafgesetzbuchs in ungemessener Weise zu erhöhen, Bekanntlich hat sich im Reichstag dafür schon eine Mehrheit gefunden, wenn auch nur erst in zweiter Lesung und auch nur durch einen junkerlichen Überrumpelungsversuch, der in dritter Lesung nicht wieder glücken wird. Immerhin hängt die Sache an einem seidenen Faden, und das Brimborium, das von dem „Falle Hoffmann“ gemacht. wird, beweist einerseits, wie erpicht die Junker darauf sind, sich als Todfeinde des „rohen und zügellosen Tones“ aufzuspielen, andererseits aber, wie leicht sich die Liberalen dabei von ihnen übertölpeln lassen, obgleich die Liberalen, genau wie beim Sozialistengesetz, die eigentlichen Leidtragenden sein werden, wenn die junkerlichen Pläne gelingen sollten.

Sicherlich bedürfen die Beleidigungsparagrafen des Strafgesetzbuchs einer gründlichen Reform, Wie sie von der Reaktion für ihre eigennützigen Zwecke missbraucht worden sind, gehört zu den hässlichsten Seiten der neudeutschen Reichsgeschichte: von den zahllosen Bismarckbeleidigungsprozessen bis zu dem noch frischen Falle Becker, wo der Beklagte mit einem Jahre Gefängnis und 50.000 Mark Gerichtskosten dafür büßen soll, dass er im Kampfe um sein gutes Recht einen obskuren Landrat etwas unsanft auf die bürokratischen Hühneraugen getreten hat. Man sollte denken, an so glorreichen Erfolgen könnte sich auch die Junkerkaste genügen lassen, aber ihr Ehrgeiz ist, wie es scheint, unersättlich, und sie verlangt eine ungeheuerliche Verschärfung der Beleidigungsstrafen, über die Einzelheiten sind unsere Leser aus der Tagespresse unterrichtet; wir heben hier nur den für die Junker entscheidenden Gesichtspunkt hervor: die Geldstrafen, die über Beleidigungen durch die Presse verhängt werden dürfen, sollen bis zu 20.000 Mark hinaufsteigen; man hofft, auf diese Weise die unabhängige Presse auszubluten.

Natürlich wird die saubere Absicht nicht offen ausgesprochen, sondern mit frömmelnden Redensarten vertuscht, im Sinne des Dichterwortes:

Das ist die listige Ausstattung der Götter,

Den ärgsten Schalk verkleidend einzuhüllen

In fromme Tracht.

Gerade die „anständige Presse“ soll das höchste Interesse an der Verschärfung der Beleidigungsstrafen haben; sie selbst hätte nichts zu fürchten, aber sie würde auf diese Weise von der Konkurrenz der „unanständigen Presse“ befreit. Am lautesten singt diese Melodie der Knuten-Oertel, der, wenn es auf heuchlerisches Augenverdrehen ankommt, immer an der Spitze marschiert. Er weist auf den Ehrenschild seiner „Deutschen Tageszeitung“ hin, der von allen Beleidigungsstrafen frei sei, und erklärt es für eine „Beleidigung der Presse“, wenn gegen die Verschärfung der Beleidigungsstrafen protestiert werde. Der „Vorwärts“ hat dem edlen Patrioten schon genügend mit Feststellung der Tatsache gedient, dass wenn ein Blatt der deutschen Presse von Beleidigungen strotzt, dies Blatt die deutsche Tageszeitung ist. Der Unterschied ist nur der, dass die Beleidigungen dieses und ähnlicher Organe nicht bestraft werden. Denn es findet sich kein Staatsanwalt, der die von solchen staatserhaltenden Blättern Beleidigten auffordert, Strafantrag zu stellen. Und wenn sie es unaufgefordert tun, so werden sie wegen „Mangels an öffentlichem Interesse“ abgewiesen. Öffentliches Interesse haben im Allgemeinen nach Ansicht der Anklagebehörde nur solche Beleidigungen, die Beamten, Junkern und Unternehmern zugefügt werden. Die Beleidigung eines Schutzmannes wird im öffentlichen Interesse verfolgt, die Beleidigung eines Parlamentsmitglieds, falls es nicht etwa ein Junker ist, im Allgemeinen nicht. Und da die reaktionäre Presse ihre eigenen Leute nicht zu beleidigen pflegt, so hat sie natürlich. leicht, ihre blütenweiße Unschuld zu wahren. Wenn freilich jeder der sozialdemokratischen Politiker, die die „Deutsche Tageszeitung“ an jedem Tage beleidigt, eine Privatklage anstrengen wollte, so würde das Strafregister des Blattes sich ansehnlich genug ausnehmen, trotz der Milde, mit der die preußischen Richter in solchen Fällen zu urteilen pflegen. Der Ruhm, mit dem sich Herr Oertel brüstet, beruht also auf der recht bescheidenen Tatsache, dass sozialdemokratische Politiker verschmähen, ihn selbst nur vor dem Kadi zu begrüßen.

Gerade aber in der Geschichte seines Blattes gibt es einen Fall, der die Verschärfung der Beleidigungsstrafen besonders grell beleuchtet, Vor einer Reihe von Jahren beschuldigte die „Deutsche Tageszeitung“ einen freisinnigen Redakteur, sich der Bestechlichkeit schuldig gemacht zu haben, und zwar dadurch, dass er eine industrielle Emission, gegen Überlassung einer Anzahl von Aktien unter günstigen Bedingungen, über das Schellendaus angepriesen habe. Nach langem Sträuben wurde der Beschuldigte endlich gezwungen, die Klage zu erheben, aber der beklagte Redakteur der „Deutschen Tageszeitung“ – es war nicht Oertel selbst, sondern einer seiner Kumpane – führte seinen Beweis. Nun huldigen bekanntlich die preußischen Gerichte in ihrer Weltfremdheit der Ansicht, dass solche Pressebeteiligungen, die in der ganzen Presse als die üblichste Form der Pressebestechungen bekannt sind, vielmehr reelle Geschäfte seien, die der tadelloseste Ehrenmann machen könne. Der Vorsitzende des Schöffengerichtes bedeutete demgemäß dem Beklagten, dass er wegen der moralischen Einschätzung, die er der Handlungsweise des Klägers habe angedeihen lassen, verurteilt werden würde, und riet ihm, lieber pater peccavi zu sagen. Und der Held der „Deutschen Tageszeitung“ tat also, was gewiss sehr „anständig“ war. Anständige Leute, die eine gerechte Sache zu verfechten glauben und am Unverstand der Justiz zu scheitern drohen, pflegen sonst lieber ein paar hundert Mark Strafe zu zahlen oder ein paar Monate abzubrummen, ehe sie sich – um ihr Strafregister rein zu erhalten – der Öffentlichkeit als reuige Verleumder präsentieren. Die Sorte „Anstand“, die Herr Oertel praktiziert, ist selbst in seinen Kreisen erfreulicherweise selten; als der Junker v. Diest-Daber in einem sehr schnöden Prozessverfahren wegen Beleidigung Bismarcks verurteilt wurde, verzichtete er auf ein moralisches Bauchaufschlitzen und brummte lieber ehrlich seine drei Monate ab.

Doch dies nebenbei. Wir haben diesen Fall nicht allein deshalb herangezogen, weil er durch das heuchlerische Gebaren der „Deutschen Tageszeitung“ besonders nahegelegt wurde, sondern namentlich auch deshalb, weil er in sehr drastischer Weise zeigt, dass gerade die unanständige Presse, die von Pressebeteiligungen und ähnlichen unsauberen Quellen lebt, durch die Verschärfung – der Beleidigungsstrafen geschützt werden würde. Natürlich lassen sich noch zahllose andere Fälle anführen, in dem die Unterbindung der öffentlichen Kritik durch die Androhung drakonischer Strafen zu einer völligen Versumpfung des öffentlichen Lebens führen müsste. Es kann indessen genügen, im Allgemeinen darauf hinzuweisen, wie sehr das Hauptleiden der bürgerlichen Presse, die Abhängigkeit der Redakteure von dem Profitinteresse der Verleger, dadurch gesteigert werden würde, dass jedes freie Wort mit der Konfiskation eines kleinen Vermögens gestraft werden kann. Deshalb muss jeder bürgerliche Journalist, der auch nur. noch einen Funken von Ehre im Leibe hat, dies brutale Attentat auf die Freiheit der Presse rücksichtslos bekämpfen.

Inzwischen braucht das nicht unsere Sorge zu sein, Was die sozialdemokratische Presse angeht, so ist sie keine Geldspekulation und vor den entsittlichenden Folgen des reaktionären Handstreichs von vornherein geschützt. Dafür wird sie, wenn dieser Junkerstreich wirklich gelingen sollte, um so schärfer mit materiellen Schädigungen angefasst werden; aber dass sie daran nicht stirbt, sollten die biederen Scharfmacher doch noch aus den Tagen des Sozialistengesetzes wissen.


Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert