[Die Neue Zeit, XXV. Jahrgang 1905-1906, 1. Band, Nr. 4, S. 113-117]
f Berlin, 24. Oktober 1906
Es ist im Allgemeinen unmöglich, an dieser Stelle die zahlreichen Prozesse zu registrieren, in denen die Rechtsinstitute des Klassenstaats, die ihrer Bestimmung nach ohne Ansehen der Person verwaltet werden sollen, dahin wirken, den Emanzipationskampf der arbeitenden Klassen niederzuhalten, angeblich von Rechts wegen. Die Richter und Staatsanwälte, die dabei fungieren, mögen von den edelsten und lautersten Absichten beseelt sein; das können und wollen wir nicht bestreiten, da wir nicht in ihr Inneres zu blicken vermögen, aber wenn dem so sein sollte, so wäre nur ein schlagender Beweis mehr erbracht für die Tatsache, dass der Klassenstaat gewaltsame Unterdrückung auswirken muss, auch wider den Willen seiner eigenen Werkzeuge.
Die Prozesse, in denen diese Erscheinung wiederkehrt, sind so häufig, dass sie wohl in den Tageszeitungen der Partei, aber nicht in ihrer Wochenschrift einzeln registriert werden können. Das ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich, und ein solcher Ausnahmefall liegt in dem Prozess vor, der am ersten Tage dieser Woche vor dem Leipziger Landgericht gegen unser dortiges Parteiblatt verhandelt wurde. Die „Leipziger Volkszeitung“ gehört bekanntlich seit Jahr und Tag zu den verfolgtesten Presseorganen der Partei, und ihre Beschwerde darüber, dass bei den gegen sie eingeleiteten gerichtlichen Prozeduren nicht nach objektivem Rechte verfahren würde, war der Gegenstand der neuen Anklage, die am Montag ihr verantwortlicher Redakteur, Genosse Seger, vertreten musste. Die bürgerliche Rechtspflege hatte also in diesem Falle über ihre eigene Methoden entscheiden, und es zeigte sich, dass auf dem kritischen Schmelztiegel des Zeugenverhörs diese Methode sich, sagen wir, nicht bewährte.
Es handelte sich um vier Punkte. In erster Reihe um die anmutige Gewohnheit des Oberstaatsanwalts Boehme, in seinen Plädoyers gegen den verantwortlichen Redakteur des Leipziger Parteiblatts dessen abwesende Kollegen in gröbster Weise zu schmähen. So hatte er im Anfang dieses Jahres 25 Artikel aus der „Leipziger Volkszeitung“ zusammengesucht, in denen gegen § 130 des Strafgesetzbuchs (Aufreizung zu Gewalttätigkeiten) verstoßen sein sollte. Er überließ es dem Gerichtshof in seinem Plädoyer, den strafbaren Tatbestand nach Belieben zu konstruieren, betonte nur die Notwendigkeit einer hohen Strafe und fügte dann hinzu:
„Die politischen Redakteure der ,Leipziger Volkszeitung‘ sind keine Freunde der Verantwortlichkeit, sonst würden sie hergekommen sein und gesagt haben: ja, wir haben es geschrieben, wir finden nichts darin und tragen die Verantwortung. Also die politischen Redakteure der ,Leipziger Volkszeitung‘ lieben nicht die Verantwortung. Möglicherweise ist ihnen ihre Persönlichkeit zu lieb, und sie halten die Vorsicht für den besseren Teil der Tapferkeit.“
Die drei politischen Redakteure der „Leipziger Volkszeitung“ erließen darauf unter ihrem Namen eine Erklärung, worin sie die „leichtfertigen Verdächtigungen“ des Oberstaatsanwaltes zurückwiesen. Sie wählten mit Absicht die beleidigende Form, um dem Oberstaatsanwalt Boehme die Möglichkeit zu gewähren, seine Verdächtigungen gerichtlich zu erhärten, doch folgte kein Strafantrag. Dadurch ließ sich der Oberstaatsanwalt Boehme nicht stören, in einem anderen Prozess gegen den verantwortlichen Redakteur des Leipziger Parteiblatts im Mai dieses Jahres den „Außenredakteur in Steglitz“ als den Verfasser des angeklagten Artikels anzudeuten und ihn daraufhin der Feigheit zu verdächtigen, obgleich auch der Leipziger Staatsanwaltschaft amtlich bekannt war, dass sich der also Beschimpfte auf einer Reise in den Vereinigten Staaten befand, also zunächst nicht antworten konnte. Als Mehring zurückkehrte, beeilte er sich, sich dem Oberstaatsanwalt Boehme zur gerichtlichen Verfügung zu stellen. Da Genosse Bebel bereits vor Monaten im Reichstag erklärt hatte, der Artikel, um den es sich handelte, sei nicht von Mehring verfasst, und inzwischen auch dessen Leipziger Kollegen nachgewiesen hatten, dass der „Außenredakteur in Steglitz“ schon aus chronologischen Gründen den Artikel nicht verfasst haben könne, so erklärte Mehring, hierauf gestützt und abermals unter scharfer Provokation auf eine gerichtliche Entscheidung: „Ich will zunächst aufs Entschiedenste zurückweisen, dass der Oberstaatsanwalt Boehme seine amtliche Stellung missbraucht hat, um mich auf eine angebliche, von ihm leichtfertig aus der Luft gegriffene Tatsache hin der Feigheit in Ausübung meines Berufs zu beschuldigen.“ Aber auch hierauf erfolgte kein Strafantrag.
Inzwischen hatte sich die „Leipziger Volkszeitung“ in einem nicht namentlich unterzeichneten Redaktionsartikel darüber beschwert, dass ihr von Richtern und Staatsanwälten unbillig begegnet werde, in erster Reihe darüber, dass der Oberstaatsanwalt ihren politischen Redakteuren ohne einen Schein von Berechtigung den schmachvollen Vorwurf der Feigheit gemacht habe. Als „Stilkenner“, als den sich der Oberstaatsanwalt Boehme am Montag vor Gericht auftat, wollte er wieder Mehrings Spuren entdeckt haben, und der Untersuchungsrichter Meißner drangsalierte den Genossen Seger. als verantwortlichen Redakteur aufs Heftigste, Mehring als Verfasser zu nennen. Natürlich lachte Seger ihn aus, und die große Haupt- und Staatsaktion scheiterte an den selbst für die Leipziger Justiz unüberwindlichen Hindernissen von Raum und Zeit: an dem Tage, wo dieser Artikel in der Redaktion der „Leipziger Volkszeitung“ geschrieben und veröffentlicht wurde, befand sich Mehring an den Niagarafällen. Der Oberstaatsanwalt Boehme hat das tragische Schicksal eines umgekehrten Gespenstersehers: er sieht Mehring fortgesetzt, wo dieser nicht ist, aber wo Mehring sich geradezu aufdringlich in seinen Weg stellt, so sieht er durch ihn wie durch leere Luft.
Danach musste dann Genosse Seger vor den gerichtlichen Schranken erscheinen. In glänzender Weise stand ihm Genosse Karl Liebknecht als Verteidiger zur Seite, und weit über den tatsächlichen Inhalt des Artikels hinaus gelang der Wahrheitsbeweis dafür, dass die „Leipziger Volkszeitung“ und auch die Angehörigen der Arbeiterklasse von gewissen Angehörigen der Leipziger Justiz nicht mit unparteiischem Maße gemessen werden. Insbesondere wurde der Oberstaatsanwalt Boehme, ohne dass er ein Wort erwidern konnte, durch die eidliche Aussage des Rechtsanwalts Hübler überführt, dass er die völlig haltlose Denunziation eines Unternehmers gegen einen Arbeiter wegen angeblicher Beleidigung sofort zu einer öffentlichen Anklage ausgenutzt habe, aber damit Täglich zusammengebrochen sei, während er die Strafverfolgung der gröbsten Beleidigungen, die derselbe Unternehmer demselben Arbeiter in derselben Sache zugefügt habe, aus „Mangel an öffentlichem Interesse“ abgelehnt habe. Nicht minder brach der Oberstaatsanwalt Boehme in seinem Kampfe gegen das Leipziger Parteiblatt zusammen. Er sagte unter seinem Eide aus, gegen die Erklärung der drei politischen Redakteure habe er nicht geklagt, da er „kein Freund von Strafanträgen“ sei, und die zweite nur von Mehring unterzeichnete Erklärung habe er nicht gelesen; dann aber behauptete er, dass er die drei Redakteure niemals, auch nicht dem Sinne nach, für feig erklärt habe, obgleich er anerkannte, dass er die Sätze, die oben zitiert worden sind, im Wesentlichen so geäußert habe. Nach diesem Eide ist es klar, dass Genosse Seger wegen angeblicher Beleidigung des Oberstaatsanwalts Boehme verurteilt werden,
aber es ist nicht minder klar, dass es nicht Seger sein wird, der dann gerichtet ist.
Es soll jedoch nicht verhehlt werden, dass in dem Eindruck, den der Zusammenbruch des Oberstaatsanwalts Boehme hervorrief, ein Gefühl des Mitleids, vielleicht noch das Gefühl der Empörung überwog, das sich, soweit es vorhanden war, nicht sowohl gegen den Mann richtete, als gegen die Instanzen, die das furchtbare Schwert des staatlichen Anklagemonopols in die Hände dieses Mannes gelegt haben. Der Gerichtshof schloss alle Beweisanträge aus, die dartun sollten, dass der Oberstaatsanwalt schon seit Jahrzehnten in seiner amtlichen Tätigkeit die fanatische Schmähung und Verfolgung der Sozialdemokratie betreibe, aber für den historischen Psychologen zeigten die flackernden Augen, die zerhackte Form seiner Sätze und ihr fahriger Sinn, dass dieser öffentliche Ankläger seit lange auf dem Wege ist, den seit den Tagen der Demagogenjagd und auch schon früher die Verfolger freiheitlicher Parteien zu gehen pflegen. Das Gefühl des Mitleids mit ihm würde sogar völlig überwiegen, wenn es nicht beträchtlich eingeschränkt wäre durch das ungleich lebhaftere Gefühl der Sympathie mit den Opfern, die noch fallen werden, ehe er an seine Endstation gelangt: Opfer fallen hier, Weder Lamm noch Stier. Aber Menschenopfer unerhört.
Endlich soll auch noch um der Gerechtigkeit willen betont werden, dass in einem der vier Fälle der Wahrheitsbeweis dem Genossen Seger nicht völlig gelang, wobei jedoch wieder zu sagen ist, dass gerade dies Misslingen dem Bilde der Leipziger Justiz den letzten vollendenden Strich gab. In Leipzig erscheint ein Lokalblatt, das sich wesentlich von politischem Klatsche nährt und zum Leitartikeln einen sicheren Liman hat, den selbst die bürgerliche Presse nicht ernst nimmt, namentlich nicht, seitdem er kürzlich urkundlich darauf ertappt worden ist, an demselben Tage für und gegen dieselbe Sache geschrieben zu haben. Geborener Jude, spielt er den wütenden Antisemiten und Alldeutschen, verspeist alle Tage zum Frühstück mindestens ein Dutzend Sozialdemokraten und gefällt sich namentlich in dem Versuch, die persönliche und private Ehre der sozialdemokratischen Parteiführer zu besudeln.
Für einen solchen besonders pöbelhaften Anfall bekam er vor einigen Monaten ein paar Hiebe von der „Leipziger Volkszeitung“ und verklagte nun den Genossen Kressin als verantwortlichen Redakteur wegen Beleidigung. In der Verhandlung beantragte der Angeklagte, dass nicht nur der beklagte Artikel, sondern auch der Artikel verlesen werde, durch den Liman den beklagten Artikel veranlasst habe, und es lässt sich schwerlich ein billigeres Verlangen denken. Gleichwohl lehnte der Amtsrichter Hänel, als Vorsitzender des Schöffengerichtes, diesen Antrag unter der Begründung ab, es sei gerichtsnotorisch, dass die „Leipziger Volkszeitung“ ihre Gegner in roher und wüster Weise beschimpfe. Er verurteilte dann den Genossen Kressin zu einem Monat Gefängnis, worauf Liman jene Begründung des Amtsrichters Hänel in seinem Organ natürlich gebührend breit trat.
In dem Artikel der „Leipziger Volkszeitung“ nun, über den am Montag verhandelt wurde, hatte sie sich auch über das Verfahren des Amtsrichters Hänel beschwert. Als Zeuge erklärte dieser Herr jedoch, er habe gar nicht gesagt, was er gesagt haben sollte; er habe nur für „gerichtsnotorisch“ erklärt, dass die „Leipziger Volkszeitung“ ihre Gegner mit den schärfsten Waffen persönlich bekämpfe. Gefragt, ob er denn nicht gelesen habe, was ihm am Tage nach dem Prozess von dem Liman nachgesagt worden sei, erklärte er: ja, das habe er gelesen, aber eine Berichtigung für überflüssig gehalten. Nun male man sich einmal das Bild dieser unvergleichlichen Justiz! Am Tage nach einem von ihm geleiteten Prozess liest ein Leipziger Richter, dass ihm ein Bourgeoisblatt die amtlichen Worte im Munde fälscht, in der nichtswürdigen Absicht, damit ein Arbeiterblatt zu verleumden. Indessen hält er es nicht für nötig, eine Berichtigung einzusenden. Geschädigt durch sein Schweigen, aber eben dadurch auch sicher gemacht, beschwert sich nunmehr das Arbeiterblatt über die ihm widerfahrene parteiische Behandlung und erhält sofort eine Anklage wegen – Beleidigung des Herrn Amtsrichters. Wenn das keine Justiz ist, an der Gott und Menschen ihre Freude haben müssen, dann wird es nie solche Justiz geben.
Immerhin war es voreilig zu sagen, dies sei der letzte vollendende Strich des Bildes. Der wird vielmehr erst am nächsten Montag getan werden, wo das Urteil verkündigt werden soll.
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