[Die Neue Zeit, XIX. Jahrgang 1900-1901, II. Band, Nr. 41, S. 449-452]
f Berlin, 10. Juli 1901
Es war so ungefähr, nach dem bekannten Vergleich, der Blitz, der aus heiterem Himmel fiel, als am vorigen Sonnabend im hiesigen Rathaus die Nachricht einlief, dass die Krone die Wahl des Stadtrats Kauffmann zum zweiten Bürgermeister nicht bestätigt habe. Magistrat und Stadtverordnete der königlichen Haupt- und Residenzstadt Berlin haben sich an vieles gewöhnt und vieles tragen gelernt, aber dieser neueste Schlag stellte ihnen in gar zu offener Kürze die Frage, ob der Wurm, der getreten werde, sich nicht endlich doch krümmen müsse.
Kauffmann war Ende April mit einer nicht beträchtlichen Mehrheit gegen einen Börsenjuristen gewählt worden, hinter dem der kapitalistische Klüngel stand. Die Entscheidung schwankte lange, und den Ausschlag gaben zuletzt die sozialdemokratischen Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. Der Partei als solcher hat Kauffmann immer fern gestanden; er gehört im Reichstag zu dem kleinen Häuflein Eugen Richters, und sonst zu der noch weit kleineren Zahl freisinniger Politiker, die stets die gesunden und sympathischen Überlieferungen des älteren Liberalismus zu wahren verstanden haben. Ein Neffe des früheren Generalpostmeisters Stephan, hat er allen Verlockungen der Streberkarriere zu entsagen gewusst und ist zwanzig Jahre als Berliner Rechtsanwalt tätig gewesen, auch hier ein charakterfester Mann, der schon früh in einem Presseprozess als Verteidiger des Angeklagten den berüchtigten Brausewetter wegen politischer Befangenheit perhorreszierte, damals freilich nur, um die lebhafte Entrüstung seiner eigenen Parteipresse zu erregen, die bekanntlich in abgöttischer Verehrung vor dem „preußischen Richterstand“ auf den Knien liegt, und ihren Schaden erst zu besehen pflegt, wenn es zu spät ist.
Vor zwei oder drei Jahren wurde nun Kauffmann als Stadtrat in den hiesigen Magistrat gewählt, wo er sich alsbald auch durch unermüdliche Arbeitskraft eine angesehene Stellung zu erwerben wusste. Er bearbeitete namentlich den Prozess, den das märkische Konsistorium auf Grund einer vermoderten Konsistorialordnung aus dem sechzehnten Jahrhundert gegen die Stadtgemeinde Berlin wegen der dieser angeblich obliegenden Kirchenbaulast angestrengt hat; die von Kauffmann verfassten Prozessschriften, die ebenso von einem wahren Bienenfleiß wie von einem ungewöhnlichen Scharfsinn zeugen, haben sich selbst die Anerkennung seiner kirchlichen Gegner zu erwerben gewusst. So kam es, dass sich nach dem plötzlichen Tode des zweiten Bürgermeisters Brinkmann die Augen der Stadtverordnetenversammlung auf den jüngsten Stadtrat als geeignetsten Ersatzmann richteten, und es war nur ein für Kauffmann ehrenvolles Zeugnis, dass dem kapitalistischen Klüngel bei seiner Kandidatur ängstlich wurde, und ein Börsenjurist noch in elfter Stunde in die Bresche springen musste, um der Kandidatur Kauffmanns ein Paroli zu bieten. Indessen trotz aller Intrigen, die zum Teil nichts weniger als erhebend waren, und obgleich die eigene Parteipresse Kauffmanns eine sehr flaue Haltung zu seiner Kandidatur einnahm, so wurde er gewählt, dank allerdings in erster Reihe der Festigkeit, womit die sozialdemokratischen Stadtverordneten seine Kandidatur unterstützten, die unter allen Umständen im Interesse des städtischen Gemeinwohls der Gegenkandidatur vorgezogen werden musste.
An der Bestätigung der Wahl durch die Regierung zweifelte schlechterdings Niemand. Kauffmann war erst vor verhältnismäßig kurzer Zeit als Stadtrat bestätigt worden, und seitdem war nichts geschehen, was seine Person oder seine Tätigkeit selbst einer reaktionären Regierung hätte in ungünstigerem Lichte erscheinen lassen können. Im Gegenteil – wenn wirklich etwas Wahres sein soll an dem angeblichen Abscheu, den die alle Volksinteressen umspannende Regierungsweisheit vor der kapitalistischen Verseuchung der städtischen Interessen empfindet, so hätte der Sieg Kauffmanns der Regierung um so viel genehmer sein müssen, als ihr der Sieg seines Gegenkandidaten hätte sein dürfen. So betrachtete man allgemein die Frage der Bestätigung als eine reine Formfrage, und in der Tat hat der neue Minister des Innern, trotz aller sonstigen reaktionären Gesinnung, die Bestätigung bei der Krone beantragt, ganz zu schweigen des Ministerpräsidenten und Reichskanzlers, der ein viel zu konzilianter Mann ist, um in einem so vollkommen einfach und klar liegenden Falle irgend welche unnötigen Schwierigkeiten zu machen.
Gleichwohl hat die Krone die Bestätigung versagt und damit einen Entschluss kundgegeben, der die allzeit getreue Stadt Berlin an und für sich schon schmerzlich berühren musste. Aber noch kränkender wurde der Entschluss der Krone für die Berliner Bevölkerung durch den Grund, der ihn bestimmt hat. Kauffmann hat nämlich vor gerade zwanzig Jahren durch den alten Kaiser Wilhelm den Abschied als Landwehrleutnant erhalten, weil er von seinem verfassungsmäßigen Staatsbürgerrecht einen verfassungsmäßig verbürgten Gebrauch gemacht hat und bei den Reichstagswahlen von 1881 im Sinne seiner freisinnigen Anschauungen tätig gewesen ist. Bei diesen Reichstagswahlen handelte es sich übrigens keineswegs um irgend welche militärischen Fragen, womit wir natürlich nicht sagen wollen, dass wir die militärische Maßregelung Kauffmanns in diesem Falle bewundernswürdiger finden würden, sondern vielmehr um jenen antisemitisch-reaktionären Ansturm auf die Berliner Reichstagsmandate, bei dem Herr Liebermann von Sonneberg, auch ein ehemaliger Offizier, dem aber deshalb kein auf die Ehre des Heeres wachsamer Kriegsherr ein Haar gekrümmt hat, flankiert von dem Hofprediger Stoecker und dem Professor Wagener, den Führer spielte. Gegen diese Kohorte, deren damaliges Treiben unter Nacht und Grauen bedeckt ist, hat Kauffmann mit in der Abwehr gestanden, und wenn ihn deshalb der alte Kaiser Wilhelm für unwürdig erachtet hat, fernerhin den preußischen Offiziersrock zu tragen, so mag das für diesen „vornehmsten Rock“ ein unerfreulicher Zwischenfall sein, geht aber die bürgerliche Menschheit, die einstweilen zum Glück noch die Trägerin moderner Kultur und Zivilisation ist, nicht im Geringsten etwas an, und am allerwenigsten die Berliner Selbstverwaltung, in deren Verteidigung gegen eine wüste Radaubrüderschaft Kauffmann um den Genuss gekommen ist, Offiziersepauletten spazieren zu führen.
Man wird danach ungefähr den verblüffenden Eindruck beurteilen können, den am vorigen Sonnabend im Rathaus die Nachricht hervorrief, dass die Krone über den Kopf ihrer verantwortlichen Berater hinweg der Wahl Kauffmanns zum zweiten Bürgermeister die Bestätigung versagt habe. Ohne Zweifel gibt es unter unseren hochmögenden und hochwohlweisen Stadtvätern gar Manche, die eine herzinnige Freude daran haben würden, wenn Kauffmanns Wahl unter einem halbwegs plausiblen Vorwande kassiert worden wäre. Aber der Grund, aus dem die Bestätigung der Wahl versagt worden ist, der ist freilich ein harter Bissen, ein um so härterer Bissen, als kein Zweifel daran besteht, dass dieser Grund nicht etwa ein vorgeschützter, sondern ein wirklicher Grund ist. Man ist doch sozusagen auch seiner eigenen Würde etwas schuldig; man ist doch freisinniger Kopf, Stadtvater, Vorkämpfer der städtischen Selbstverwaltung, und nun soll man nicht einen Mann zum Bürgermeister wählen dürfen, der vor zwanzig Jahren gegen irgend einen verrosteten Ehrbegriff des Militarismus verstoßen hat, weil er gerade auch für die städtische Freiheit und Selbstverwaltung innerhalb seiner, durch die Verfassung garantierten Pflichten und Rechte eingetreten ist. Es ist ein gar böser Fall, und die bewährtesten Leisetreter stampfen beinahe zornmutig mit dem Fuße auf.
Es ist ein böser Fall aber auch für die Ära Bülow. Ihr eigentliches Programm, die einschmeichelnde Vermittlung zwischen Krone und Reichstag, war nur dann durchführbar, wenn sie es nach beiden Seiten durchführen konnte. Es half ihr nicht das Geringste, dass sie auf der einen Seite noch so, großen Erfolg hatte, sobald der Erfolg auf der anderen Seite ausblieb. Nach der Seite des Reichstags hat Graf Bülow den denkbar größten Erfolg gehabt; es wird ewig erstaunlich bleiben, wie leicht sich die Volksvertretung des allgemeinen Wahlrechts von einer Hand voll freundlich und schön klingender Redewendungen einseifen ließ. Um so bedenklicher sah es mit den Erfolgen des Reichskanzlers nach der Seite der Krone aus. Da war es ihm oder seiner publizistischen Leibgarde höchstens gelungen, ein angenehmes Zwielicht zu verbreiten, so dass unheilbare Illusionäre sich vielleicht einbilden konnten, Graf Bülow besäße die wirklichen Befugnisse eines Reichskanzlers und Ministerpräsidenten. Aber selbst diesen unheilbarsten Illusionären ist nunmehr der Star gestochen worden dadurch, dass die Krone wider den Willen des verantwortlichen Staatsmannes der Wahl des Stadtrats Kauffmann zum zweiten Bürgermeister von Berlin die Bestätigung versagt hat.
Das Schicksal meint es manchmal doch gut mit den Menschen und namentlich mit so bewährten Staatsmännern, wie Graf Bülow einer ist. Eben erst hat er die Schwurfinger. zum Himmel. gereckt für das Andenken Fichtes, der zu reden gewusst habe auf die Gefahr des Todes hin, und nun hat er schon die Gelegenheit beim Schopfe, ein Denkmal Fichtes zu errichten, das heller strahlen und länger dauern wird, als Erz oder Stein. Mag doch Graf Bülow, vom Geiste Fichtes beseelt, vor die Krone treten und von ihr beanspruchen, entweder den Willen der Stadt Berlin zu respektieren oder seine Demission entgegenzunehmen: dann wird Fichte noch im Grabe an dieser patriotischen und staatsmännischen Handlung seine Freude haben. Graf Bülow liefe dabei ja auch gar nicht einmal die Gefahr des Todes; er würde, wenn er so handelte, wie er im Fichteschen Geiste handeln müsste, weder aufs Schafott geschickt, noch in ein Verlies geworfen werden; er würde höchstens ein Amt verlieren, das nur dann eine Ehre ist, wenn sein Träger es selbständig verwalten kann. Lässt sich Graf Bülow dagegen schweigend gefallen, dass die Krone den verantwortlichen Rat verschmäht, den er ihr nach Pflicht und Recht seines Amtes zu geben hat, nun, so gehört er auch nur zu jenen „Rittern des Goldenen Vlieses“, von denen Fichte, wie wir anerkennen müssen, in nicht gerade respektvoller Weise zu sprechen pflegte.
Von der Stadt Berlin dagegen darf man sehr heroische Handlungen erwarten, vorausgesetzt, dass man den freisinnigen Blättern glauben darf, die einstweilen einen sehr hohen Ton anschlagen. Sie haben vollkommen recht darin, dass wenn das Bestätigungsrecht der Krone in der Art anerkannt werden soll, wie es in dem Falle Kauffmann geltend gemacht worden ist, von einer städtischen Selbstverwaltung nicht mehr gesprochen werden kann. Vom modernen Standpunkt aus ist dies Recht der Krone überhaupt zu verwerfen, aber selbst vom reaktionären Standpunkt aus hat es immer nur den Sinn und die Bedeutung gehabt, dass die Regierung als höhere wohlwollend-väterliche Instanz über den beschränkten Untertanenverstand walten und offenbare Missgriffe dieses Verstandes, die das städtische Gemeinwohl verletzen könnten, redressieren solle. So aber, wie das Bestätigungsrecht seit geraumer Zeit gehandhabt wird, ist es einfach die Beseitigung der Selbstverwaltung, genau so wie die Zensur ehedem die Beseitigung der Pressefreiheit war; wie die Schriftsteller damals gewissermaßen die Sekretäre des Zensors waren, so sind heutzutage die städtischen Beamten einfach die Kanzleibedienten der Regierung, worüber der Fall Kauffmann, wenn es bei ihm bleibt, den lebten Schimmer der Selbsttäuschung zerstreuen würde.
Nach der Versicherung der freisinnigen Presse soll es nun aber nicht bei ihm bleiben, und diese Botschaft hören wir sehr gern. Allein die reaktionäre Presse hat auch nicht Unrecht, wenn sie höhnend darauf hinweist, dass alle solche freisinnige Rütlischwüre bisher regelmäßig mit einem Umfall der Freiheitsmänner geendet haben. Und so viel ist gewiss: bloßen Demonstrationen, die man mit dem. Vorbehalte macht, schließlich dem nachzugeben, wäre die sofortige Unterwerfung. vorzuziehen. Für die Stadt Berlin liegt die Bedeutung des Falles Kauffmann. darin, dass er ihr die denkbar günstigste Gelegenheit bietet, einen ernsthaften Kampf um die Freiheit der städtischen Selbstverwaltung mit der Krone zu beginnen. Einen ernsthaften Kampf und einen siegreichen Kampf! Denn so gewiss es sein mag, dass die Krone der Stadt Berlin manche Unbequemlichkeiten verursachen kann, so ist es noch viel gewisser, dass die Stadt Berlin der Krone noch viel größere Unbequemlichkeiten zu verursachen vermag. Wir glauben wohl, dass unsere Hochmögenden und Hochwohlweisen augenblicklich nach diesen Lorbeeren lüstern sind, aber der Mut, der Mut!
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