[Nach „Die Gleichheit. Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen“, 6. Jahrgang Nr. 3, 5. Februar 1896, S. 20-22]
Um Junkerschutz und Arbeiterschutz drehte sich der größte Teil der letzten Debatten im Reichstage. Und abgesehen von dem einen Falle, wo das Parlament durch Ablehnung des Antrags Kanitz der nimmersatten Begehrlichkeit der Kreuzzeitungsritter ein entschiedenes „Nein“ entgegensetzte, und von dem anderen Falle, wo es durch Annahme des Antrags Hitze zu einem kleinen Konzessiönchen an die bescheidenen Forderungen der Arbeiterklasse sich herbei ließ, handelte der Reichstag seiner bürgerlichen Majorität entsprechend nach dem Heineschen:
„Hat man viel, so wird man bald
Noch viel mehr dazu bekommen,
Wer nur wenig hat, dem wird
Auch das Wenige genommen.
Wenn du aber gar nichts hast,
Ach! so lasse dich begraben,
Denn ein Recht zum Leben, Lump,
Haben nur, die etwas haben!“
Die Börsenreform, welche der Reichstag eingehend debattierte, wird hauptsächlich zu dem Zwecke geplant, der Not Derer um Kanitz und Ploetz abzuhelfen. Gewiss zeigten die Verhandlungen klärlich, dass sich die Vertreter des industriellen und Börsenkapitals wohl hüten werden, den agrarischen Brüdern in Ausbeutung zu Liebe der Jobberei allzu scharf auf die Finger zu klopfen. Und wenn sie es wollten, sie könnten es nicht; die Börse ist der kapitalistischen Wirtschaftsordnung ureigenstes Kind, die notwendige Krönung des Systems der Ausbeutung, und Auswüchse sind in ihrem Wesen begründet, wie dies Genosse Schoenlank in scharf pointierter Weise aufzeigte. Aber dafür hat die bürgerliche Majorität für die Herren Agrarier noch andere „kleine Mittel“ in Bereitschaft, Geschenke, deren Kosten ausschließlich das werktätige Volk tragen soll, Was anderes als ein Geschenk aus dem Beutel des kleinen Mannes bedeutet das einer Kommission überwiesene Margarinegesetz? Zielt es doch darauf an, den Armen und Ärmsten das Surrogat zu verteuern und zu verekeln, mit dem diese durch die Not gezwungen ihr kärgliches Mahl würzen. Und stecken doch die raffgierigen Krautjunker das Resultat der Verteuerung und Verekelung in Gestalt von steigenden Preisen für Butter und Schmalz in den hochadeligen Säckel Wie schlapp, wie geradezu volksfeindlich war nicht hier, wo es sich um die Interessen der werktätigen Masse handelte, wo es galt eine unausbleibliche Verschlechterung ihrer ohnehin jämmerlichen Lebenshaltung zurückzuschlagen, die Haltung der ausschlaggebenden bürgerlichen Oppositionspartei, des Zentrums, dessen Redner, Blechschmied Bachem, in Verzückung für Margarinesteuer und Margarinefärbung schwärmte.
Des werden die armen Krefelder Weber und Weberinnen dem Herrn hoffentlich Dank wissen! Neben dem Redner der freisinnigen Volkspartei waren es vor allem die Vertreter der Sozialdemokratie, die Genossen Harm und Herbert, welche die Vorlage und die agrarische Raubpolitik nach Gebühr kennzeichneten und energischen Protest einlegten gegen den beabsichtigten Beutezug wider das Proletariat. Der Kanitzerei, dem erstrebten schamlosen Brotwucher des Junkertums konnte allerdings der Reichstag seine Zustimmung nicht geben. Und mehr noch, die durch und durch junkerfreundliche Regierung ließ den Gelüsten der „berufensten Stützen von Thron und Altar“ eine energische Abfuhr zu Teil werden. Aber nicht lange wird die Erinnerung an die bachab geschickte Kanitzerei die Freundschaft trüben, denn schon winken den allzeit offenen Händen neue Liebesgaben, wie die Zuckersteuer etc.
Wie anders doch als auf das Schreien und Drohen Derer, welche den Gepflogenheiten des Stegreifrittertums treu geblieben sind, antwortete der Reichstag auf die berechtigten Forderungen des Proletariats. Allerdings erklärte er sich einstimmig für den Antrag Hitze. Dieser Antrag ersucht die Regierungen: „1. Die Durchführung der Bestimmungen der §§ 120a bis 120c der Gewerbeordnung (betreffend den Schutz von Gesundheit und Sittlichkeit) durch Anregung resp. Erlass § 120e der Gewerbeordnung) entsprechender Verordnungen mehr als bisher zu sichern; 2. die Ausdehnung der Bestimmungen der (Gewerbeordnung, betreffend den Schutz der jugendlichen und weiblichen Arbeiter (§§ 135 bis 139b) auf die Hausindustrie unter besonderer Berücksichtigung der Wirkungen der Fabrikgesetzgebung auf die Vermehrung der Hausindustrie – durch Erhebungen wirksam vorzubereiten und anzuregen.“ Im Prinzip ist die Annahme des Antrags wichtig genug. sie bedeutet ein Aufgeben des hartnäckigen Widerstands, den die bürgerliche Majorität bis jetzt der proletarischen Forderung entgegengestellt, den gesetzlichen Schutz auch auf die Hausindustrie auszudehnen. Aber wie unsagbar schwächlich ist doch der Anlauf, den der Reichstag zur dringlichen Reform genommen! So schwächlich, dass er sogar die Zustimmung der zu Fleisch und Blut verkörperten Kapitalmacht erhielt, die des Herrn von Stumm Tatsachen in Hülle und Fülle und zwar nicht anzuzweifelnde Tatsachen in offiziellen Dokumenten und den Arbeiten konservativer Sozialpolitiker bezeugen, wie brennend nötig es ist, der Ausbeutung und Verwüstung proletarischer Arbeitskraft in der Hausindustrie gesetzliche Schranken zu ziehen. Die bürgerlichen Politiker aber, welche plötzlich ihr Herz für die Heimarbeiterschaft entdeckt haben, wähnen was Wunder an Arbeiterfreundlichkeit zu leisten, wenn sie Erhebungen fordern über Missstände, die wie die Steine im Evangelium seit langem reden, wo Menschen geschwiegen haben. Genosse Molkenbuhr geißelte denn auch energisch die Halbheit, mit welcher man bürgerlicherseits Erhebungen und Verordnungen anstelle eines durchgreifenden gesetzlichen Schutzes fordert. An der Hand zahlreicher Tatsachen über die gesundheitswidrigen Arbeitsbedingungen im Bäckereien, Mühlenbetrieben, Wäschereien, Plättereien, Tabak-, Zigarren-, Zichorienfabriken, Konfektionswerkstätten etc. begründete er die Unzulänglichkeit der jetzigen Gewerbeordnung. Gestützt auf genaue Sachkenntnis und ein reiches Material entrollte er ein erschütterndes Bild von der Ausbeutung und dem Elend des gesetzlich ungeschützten hausindustriellen Proletariats. Er zeigte, wie gesundheitsschädliche Arbeitsräume, lange Arbeitszeit, armseligste Lebenshaltung die Gesundheit der Heimarbeiter und Heimarbeiterinnen zerstören, wie die Hausindustrie die Umgehung des gesetzlichen Schutzes der Fabrikarbeiter ermöglicht, die schamlose Ausbeutung der kindlichen Arbeitskräfte gestattet und das Schwitzsystem die Missstände auf die Spitze treibt, Rücksichtslos legte er aus die Heuchelei bloß, mit welcher die bürgerliche Gesellschaft die gesetzliche Regelung der Hausindustrie als ein Attentat gegen die Freiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Familie zurückweist, während gerade die Hausindustrie die Familie zerstört, die Wohnung zur Werkstatt macht, die Hausfrau in eine Arbeiterin verwandelt, die sich weder um die Wirtschaft noch die Kinderpflege kümmern kann, Trotz dieser Ausführungen bekam es der Reichstag fertig, einem Abänderungsvorschlage des Scharfmachers von Neunkirchen entsprechend, noch eine Abschwächung des schwachen Zentrumsantrags zu beschließen!
Wie wenig der Arbeiterschutz der bürgerlichen Majorität am Herzen liegt, erhärteten auch die Debatten über die Berichte der deutschen Fabrikinspektoren. Genosse Wurm deckte in scharfer und berechtigter Kritik die schweren Mängel der jetzigen Gewerbeinspektion auf. Insbesondere wendete er sich gegen die Verquickung von (Gewerbeaufsicht und Kesselrevision, deren unheilvolle Folgen fast sämtliche Fabrikinspektoren anerkennen. Wie ungenügend und verständnislos manche Ortspolizeibehörden ihren Aufgaben bezüglich der Revision der Betriebe nachkommen, das ihnen häufig die gesetzlichen Bestimmungen über den Arbeiterschutz nicht bekannt sind, oder das sie – wie in Nürnberg – gegen dieselben verstoßen, wurde von dem sozialdemokratischen Redner eingehend nachgewiesen. Gründlich erörterte dieser auf die geradezu gräulichen Missstände, welche betreffs der Gewerbeinspektion in Elsass-Lothringen bestehen und bewies des Weiteren durch angezogene Einzelheiten, das die Berichte der Gewerbeaufsichtsbeamten, wenngleich siebenmal geheimrätlich gesiebt, eine Anklageschrift gegen das Unternehmertum seien. Hand in Hand mit der Kritik ging die Formulierung von Reformen in der Gewerbeinspektion. So befürwortete der Redner außer der Trennung der Kesselrevision und Gewerbeaufsicht u. a. die Errichtung einer Reichs-Zentral- Aufsichtsbehörde, die Ausdehnung der Gewerbeinspektion auf die Hausindustrie, die Anstellung von Fabrikinspektorinnen etc. Wir werden die auf die letztere Forderung bezüglichen Ausführungen in der nächsten Nummer dieses Blattes ausführlich wiedergeben. Die Vertreter der bürgerlichen Parteien fanden an der Gewerbeaussicht kaum zu tadeln. sie bliesen fast ausnahmslos in das nämliche Horn wie der Staatssekretär von Bötticher, der nicht die Mängel des Instituts betont, nur seine Leistungen anerkannt und gepriesen wissen wollte. Unbequeme Tatsachen sollten mit der Phrase abgetan werden, die sozialdemokratische Kritik „werde nur die Unzufriedenheit draußen vermehren“. Zwar stellte Herr von Bötticher Verbesserungen in Aufsicht, aber in so vager Form und unter steter Anrufung des „Wenn“ und „Aber“, der „möglichen Mittel“, das diese Versicherungen ziemlich belanglos scheinen.
Auch die Verhandlungen über die dringende Reform der Alters- und Invaliditätsversicherung zeigten, dass dem Staat und den Vertretern der Besitzenden das Bisschen sozialreformlerischer spiritus abhanden gekommen, und das nur das kapitalistische Phlegma geblieben ist, Die Sozialdemokraten hatten zu der Frage beantragt, den Genuss der Altersrente mit dem sechzigsten statt mit dem siebzigsten Jahre eintreten zu lassen. Ferner: die Invalidenrente solchen Versicherte zu zahlen, welche in Folge ihrer körperlichen und geistigen Gesundheit nicht mehr imstande sind, sich in ihrem Berufe die Hälfte ihres bisherigen Jahresverdienstes zu erwerben, der nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre zu berechnen ist. Obgleich die Berechtigung des Antrags überzeugend von Genosse Brühne begründet wurde, erklärte sich der Reichstag gegen die geforderte Reform. Dagegen gelangte ein zahmer Antrag Hitze zur Annahme, welcher in Anschluss an eine schleunige Revision „Erwägungen“ fordert bezüglich der Erleichterung und Vereinfachung beim Bezug der Alters- und Invalidenrente, bezüglich einer Verbindung der Kranken- und Invalidenfürsorge, sowie Erhöhung der Invalidenrente unter Berücksichtigung unversorgter Angehöriger und möglichste Einbeziehung der Witwen- und Waisenfürsorge. Das Zentrum hat wieder einmal seine proletarischen Wähler mit Schaumklößen abgespeist, denn mehr Wert als solche dürfen die sattsam bekannten „Erwägungen“ zu Gunsten sozialer Reformen nicht beanspruchen. Natürlich fehlte es seitens der bürgerlichen Politiker, zumal aber der Konservativen, nicht an herzbeweglichem Gejammere, das die Alters- und Invaliditätsversicherung den Besitzenden unerträgliche Lasten auferlegt, die um keinen Preis vermehrt werden dürften. Herr v. Stumm und der bekannte Duellpastor Schall führten den Chor der kapitalistischen Klageweiber und spielten sich gleichzeitig mit grotesker Würde als die berufenen Vertreter der Arbeiterinteressen auf. Genosse Kühn diente den Herren kräftig.
Unter das Kapitel Arbeiterschutz fallen auch die vorausgegangenen Debatten über den Postetat. Denn die Sozialdemokratie benutzte dieselben nicht bloß, um im Interesse des Verkehrs eine Reihe von Verbesserungen anzuregen, sondern auch um in erster Linie die hochgradige Ausbeutung und ebenso hochgradige Unfreiheit der unteren Postbeamten nachzuweisen und Reformen zu ihrem Gunsten zu fordern. Die traurigen Gehaltsverhältnisse, die lange tägliche Dienstdauer, die Sonntagsarbeit, die Schwierigkeit, ja Unmöglichkeit Urlaub zu erlangen, die Bevormundung der Beamten und die Maßregelung jeder unliebsamen Gesinnung: altes dies wurde von den Genossen Singer und Bebel in helles Licht gerückt. Ihre Ausführungen zeigten den kapitalistischen Staat als Ausbeuter in Folio. So schreiende Missstände treten im Dienste der unteren Postbeamten zu Tage, das sogar verschiedene bürgerliche Politiker nicht umhin konnten, dieselben zu rügen und Abhilfe zu fordern, Der heilige Poststephan und seine Vertreter erklärten selbstredend, dass die Post eine Musteranstalt sei, und das die hohe Annehmlichkeit der Dienstverhältnisse der unteren Beamten nur von Böswilligen verkannt werden könne,
Als summa summarum der parlamentarischen Debatten über den Schutz proletarischer Arbeitskraft ergibt sich wieder und wieder das Eine: die nämliche Reichstagsmajorität, welche prompt antritt zur Unterstützung, der notleidenden Junker auf Volkskosten, sträubt sich hartnäckig gegen die bescheidensten Forderungen des Proletariats und bequemt sich nur unter vorliegendem Zwange zu winzigen Abschlagszahlungen.
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