Clara Zetkin: Gesetzlicher Schutz für Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter

[Nach „Die Gleichheit. Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen“, 26. Jahrgang Nr. 16, 28. April 1916, S. 118 f.]

Vom Wesen des Kapitalismus ist das Drängen nach Profit untrennbar. Es kann sich – bei sonst gleichen Verhältnissen – um so erfolgreicher durchsetzen, je schwächer und widerstandsloser die Arbeitskräfte sind, die das Kapital in seinen Dienst nimmt. Bei allen Völkern und zu allen Zeiten, wo der Kapitalismus sich entfaltete, hat daher das Hängen am Profit zu einer möglichst umfangreichen Verwendung von Frauen, Jugendlichen und Kindern bei der Erwerbsarbeit geführt, zu einer Verwendung, der die unheilvollsten Folgen auf dem Fuße folgten. Ganz international zeigte sich bei der Erwerbsarbeit dieser widerstandsschwächeren Arbeitskräfte, dass das Kapital in seinem Gewinnbegehren nicht bloß die Schranken jeder menschlichen Rücksicht überrannte, sondern auch die Grenzen einer Klugheit, die an die Zukunft denkt.

Ganze Geschlechter von Frauen, Jugendlichen und Kindern sind gestorben und verdorben, weil sie unter Bedingungen erwerbstätig sein mussten, die die Gesundheit zugrunde richteten, das Familienleben der Arbeiter zerstörten, mit der Leibeskraft der Heranwachsenden auch den Geist, die sittliche Stärke zermürbten. Das Kapital schlachtete damit gleichsam die Henne, die ihm goldene Eier legt. Kurzsichtig mähte es die Saat, kaum dass sie in die Halme zu schießen begann, lange ehe dass sie zur Ernte heranreifen konnte. Volkswirtschaftler, Ärzte, Hygieniker, Politiker, Menschenfreunde haben eine bergehohe wissenschaftliche Literatur darüber zusammengetragen. Sie hat in wertvoller Weise den Kampf unterstützt, den die Arbeiterklasse aller Länder angesichts der internationalen Erscheinung international aufnahmen, um durch gesetzliche Vorschriften die Frauen, Jugendlichen und Kinder gegen ein Übermaß schädlicher Arbeitsbedingungen zu schützen. Die Arbeiterklasse war sich bewusst, dass sie damit ihre eigene Zukunft, die Zukunft der Menschheit schützte. In allen Ländern mit kapitalistischer Wirtschaft ist es zum Mindesten zu den Anfängen eines gesetzlichen Schutzes der Kinder, Jugendlichen und Frauen gekommen. Die wichtigsten einschlägigen Bestimmungen haben sich einander immer mehr international angenähert, haben sich immer mehr international ausgeglichen. Erklärlich genug bei der Internationalität des Kapitalismus, die zu einer größeren und festeren Verflechtung des Wirtschaftslebens der Völker führte.

Die so dringende Entwicklung des gesetzlichen Arbeiterinnen- und Jugendschutzes ist leider durch den Weltkrieg unterbrochen worden. Und das gerade in einer Zeit und unter Umständen, wo seine weitere, gründliche Ausgestaltung doppelt und dreifach Not täte. In der Tat: seit Kriegsausbruch hat zumal die Erwerbsarbeit der Frauen, aber auch die der Jugendlichen binnen kürzester Frist einen kaum geahnten Umfang erreicht und nimmt ständig zu. International, und nicht nur in den kriegführenden Ländern, vielmehr auch in den neutralen Staaten, auf die typische Begleiterscheinungen des Krieges übergreifen. Wir brauchen hier nicht die Gründe aufzuzeigen, warum insbesondere der Zustrom von Frauen zur Erwerbsarbeit gerade in den kriegführenden Ländern am reißendsten ist. Und was sehen wir angesichts dieses Vorgangs? Dass die bescheidenen Dämme des gesetzlichen Schutzes erwerbstätiger Frauen und Jugendlicher nicht erhöht worden sind, im Gegenteil, dass sie niedergerissen wurden, denn Notverordnungen haben sie außer Kraft gesetzt. Ebenfalls international. Und international treten die Folgen dieses Standes der Dinge zutage. Man erinnere sich der amtlichen Feststellungen, wie erheblich sich zum Beispiel die Gesundheit der Arbeiterinnen in den englischen Munitionsfabriken verschlechtert hat. Aus allen kriegführenden Ländern liegen Bekundungen darüber vor, dass die fast ungeschützte Erwerbsarbeit der Frauen und Jugendlichen die verhängnisvollsten Folgen zeitigt, und das nicht lediglich in gesundheitlicher Beziehung, nein, auch für die geistig-sittlichen Entwicklungsbedingungen des nachwachsenden Geschlechts. Auch betreffs der Arbeit von Frauen und Jugendlichen bewahrheitet es sich, dass der Krieg alle Wesenszüge und Gegensätze der kapitalistischen Ordnung auf die Spitze treibt. Studierte und Unstudierte, Kirchengläubige und „Neuheiden“ ringen die Hände über die Bevölkerungsabnahme und fordern „volle Wiegen“, „volle Kinderstuben“. Die Arbeits- und Existenzbedingungen großer Frauenscharen aber vernichten die gesunde Kraft des Mutterschoßes, machen es ungezählten Müttern unmöglich, lebensstarke Kinder zu tragen, zu gebären und zu erziehen. Die Arbeits- und Existenzbedingungen sehr vieler Jugendlichen wirken dem Erblühen leiblich und geistig kraftvoller Eltern entgegen. International und nicht etwa bloß in dem einen oder anderen Lande.

Einem natürlichen Geschehen gleich erhebt sich der Widerspruch gegen die kurz gekennzeichnete Entwicklung. Es wäre traurig, wenn er nicht am lautesten, am dringlichsten aus den Reihen der aufgeklärten, organisierten Frauen selbst ertönen würde: international. Und das ist erfreulicherweise der Fall. Wir verweisen auf die Forderungen, die unsere Genossinnen in Österreich und Ungarn erhoben haben. Sie sind im wesentlichen die gleichen, für die die organisierten Proletarierinnen Großbritanniens unter Führung von Genossinnen kämpfen, für die die italienischen Sozialistinnen im Bunde mit der Partei eintreten, für die unsere Schwestern in Russland, Frankreich und Bulgarien wie in den neutralen Ländern sich einsetzen. Müssen wir erst besonders versichern, dass es auch die Forderungen der Genossinnen, der organisierten Proletarierinnen in Deutschland sind?

Gewiss: der geheischte Schutz ist nichts Neues. Was unsere Genossinnen international fordern – mag es sich um die Wiederherstellung vorübergehend aufgehobener Vorschriften handeln oder um weitere, durchgreifendere Maßregeln –, sind Reformen, die die Arbeiterklasse aller Länder seit vielen Jahren mit Einmütigkeit bei ihrer Maikundgebung heischte. Für diese Reformen wird auch die dritte Internationale der Arbeiter ihre Kraft einsetzen müssen. Wir begrüßen es, dass die Genossinnen der einzelnen Länder schon jetzt die Entwicklung zur Wiederherstellung und zum weiteren Ausbau des gesetzlichen Schutzes der erwerbstätigen Frauen und Jugendlichen vorwärts zu drängen suchen. In Deutschland haben zu diesem Ziele die Genossinnen Zietz und Hanna als Vertreterinnen der politisch und gewerkschaftlich organisierten Proletarierinnen unter dem 24. März eine Petition anden Reichstag gerichtet. An den erwerbstätigen Frauen, an den Müttern und Schwestern erwerbstätiger Jugendlicher ist es, mit Energie und Hingabe im Sinne der Eingabe zu wirken. Selbst ist nicht nur der Mann, selbst ist auch die Frau, und die Stimme vieler Frauen wird gehört, wenn der Wunsch einzelner kein offenes Ohr findet. Die Petition und ihre Begründung mag hier für sich selbst sprechen, die ihr angefügten ärztlichen Gutachten veröffentlichen wir in einer folgenden Nummer.


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