[Nach „Die Gleichheit. Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen“, 6. Jahrgang Nr. 18, 2. September 1896, S. 137 f.]
Der „deutschen Frauenwelt“ ist Heil widerfahren. Ein neuer Messias ist ihr erstanden, gewaltig, geistesstark, großmütig, gerecht und etliches mehr, vor allem aber „vernünftig“ – ach, gar so vernünftig – und einflussreich – ach, gar so einflussreich So wenigstens rauscht und summt es in den letzten Monaten hin und wieder in einem Eckchen des deutschen Blätterwaldes. Und während ein Teil der Schriftgelehrten der bürgerlichen Presse den neuen Heiland überschwänglich preist und die „deutsche Frauenwelt“ zu seinem Auftreten beglückwünscht, sucht ein anderer Teil den „bedenklichen Neuerer“ durch demutsvoll gestammelte Beschwörungen und schüchtern erhobenen Schulmeisterfinger vor dem Fortschreiten auf der betretenen verhängnisvollen Bahn zu warnen. Dass der Bakel [Rohrstock] nicht droht und saust hat seine guten Gründe. Der Messias der konservativen „Post“, Neunkirchener Inspiration, und der bedenkliche Neuerer der nicht minder konservativen ollen, ehrlichen „Kreuzzeitung“, Hammersteinschen Angedenkens, ist kein anderer als König Stumm, der ungekrönte Potentat von Geldsacks Gnaden. Und das „sehr große Verdienst um das Frauenrecht“, das er sich nach dem einen konservativen Zeitungsgeschwister erworben hat; der höchst „verhängnisvolle Schritt zur Verwirklichung der Gleichheitstheorie“, den er sich nach dem anderen zu schulden kommen ließ, besteht in nichts anderem als in seinem Eintreten gelegentlich der Diskussion des neuen bürgerlichen Gesetzbuchs für das Recht – des weiblichen Geldsacks Die Begriffsverwirrung, mit der man hüben wie drüben in diesem Falle das Recht der Person mit dem Recht des Besitzes verwechselt, ist erklärlich genug. Auf der bürgerlichen und nicht bloß konservativen Seite hat man noch jederzeit den Besitz über die Person gestellt. Das ganze bürgerliche Gesetzbuch ist ja ein einziger Riesenbeweis dafür, wie das bürgerliche Eigentum alle Verhältnisse zwischen den Personen beherrscht, und wie sich unter dieser Herrschaft die Beziehungen zwischen den lebenden Menschen umgestalten in Beziehungen zwischen toten Besitztümern.
Wer Stumms auf das eheliche Güterrecht bezüglichen Reden gehört oder gelesen, der wird auch sein angebliches Eintreten für Frauenrechte richtig einschätzen als eine Respektbezeugung vor dem bürgerlichen Besitz und keineswegs als einen Ausfluss der Achtung vor der Frau als Person und ihrem Selbstbestimmungsrecht. Der Selbstherrscher von Neunkirchen tritt mit großer Wärme für die Gütertrennung der Gatten, für das Recht der Frau ein, ihr Vermögen selbst zu verwalten, das nach ihm „den Schwerpunkt der ganzen Frauenfrage“ darstellt, und wird dafür unter den üblichen Komplimenten an dem frauenrechtlerischen Himmel unter „die bedeutendsten Männer unserer Nation“ im Allgemeinen und unter die „warmen Vorkämpfer für die Frauenrechte“ im Besonderen versetzt. Aber dieser „vernünftige Freund vernünftiger Frauenrechte“ betont in dem gleichen Atem, wo er den weiblichen Geldbeutel dem Verfügungsrecht eines verschwenderischen, trinkenden oder jobbernden [spekulierenden] Gatten entzogen wissen will, das die weibliche Persönlichkeit auch fürderhin außerhalb der Ehe dem Manne an Entwicklungsmöglichkeit nachstehen und in der Ehe der männlichen Vormundschaft unterstellt bleiben soll. Verwahrt er sich doch entschieden dagegen, „dass eine völlige Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau eintritt“; spricht er es doch nachdrücklich aus, „das dem Manne in allen gemeinschaftlichen Angelegenheiten die Entscheidung gebührt, dass er überhaupt die erste Stelle in der Familie einnehmen muss.“
Mit feiner Verständnisinnigkeit muss es der Anwalt des weiblichen Geldsacks „offen gestehen: es ist für den Vater, der seiner Tochter etwas hinterlässt, ein tief demütigendes Gefühl, wenn nun diese Tochter dasjenige, was aus diesem Vermögen fließt, sich von dem Manne erst erbetteln muss.“ Wie rührsam, Gott, wie rührsam! Die zartfühlende Seele des weichherzigen Herrn von Stumm schluchzt in heißem Mitleid mit dem tief gedemütigten Vater, der das, was er „durch Sorgfalt, Fleiß und Fürsorge erworben“ – Kapitalisten erwerben bekanntlich stets durch „Sorgfalt, Fleiß und Fürsorge“: niemals erpressen sie Mehrwert durch gewissenlose Ausbeutung von Arbeitermuskeln und -nerven; niemals lesen sie im Schatten des Giftbaumes Börse goldene Früchte aus dem tiefsten Schmutze auf; niemals streifen sie Gründungen das Zuchthaus dem Ärmel – doch kommen wir auf besagten Hammel, nein, auf Herrn von Stumm, den gedemütigten Vater zurück, der also das, was er durch „Sorgfalt, Fleiß und Fürsorge erworben“, der Hand der Tochter entgleiten sieht, der es „von Gottes- und Rechtswegen“ zukommt. Aber in der nämlichen zartfühlenden Seele des nämlichen weichherzigen Herrn von Stumm wallt keine Regung der Sympathie für den Schmerz des Vaters empor, der sich damit abfinden muss, dass verkümmert und ungenützt dahinwelkt was Bestes und Persönlichstes von ihm seiner Tochter „von Gotteswegen“ zugekommen ist: z.B. große wissenschaftliche Begabung, der in Deutschland „von Rechtswegen“ die Entfaltung und Betätigung vorenthalten bleibt. Aber in der nämlichen zartfühlenden Seele zuckt keine Fiber beim Leide der Mutter, deren geistige und moralische Eigenart in einer unglücklichen Ehe durch die Vogteigewalt des Gatten täglich, stündlich verletzt, beleidigt, schließlich gebrochen wurde, und die erlebt, dass ihr eigenes Martyrium sich in dem der Tochter erneut. Die zartfühlende Stummsche Seele blutet im Gedenken „des demütigenden Gefühls für die Frau, wenn sie das, was ihr von Gottes- und Rechtswegen zukommt, … von dem Manne in jedem einzelnen Falle erbitten muss.“ Aber die nämliche zartfühlende Seele lässt die Schwingen edlen Mitempfindens sinken angesichts des demütigenden Gefühls für die Frau, dass sie jede Äußerung und Betätigung ihrer Individualität, jede Entscheidung als Gattin, Hausfrau, Mutter, kurz die persönliche Bewegungsfreiheit, die ihr zukommt, dafern das Wort Menschenwürde kein leerer Schall ist, eventuell vom Manne erflehen, erlisten, ertrotzen muss oder auch durch des Gatten Laune und Willkür sich versagt sieht.
Der nämliche Mann, der mit bewegtem Pathos das gleiche Recht, die gleiche Selbständigkeit für das männliche und weibliche Kapital in der Ehe fordert; er schwieg beredt, als es sich darum handelte, die Frau als Gattin dem Gatten gegenüber, als Mutter den Kindern gegenüber die Rechte einzuräumen, die ihr als Person gebühren. Und wenn je schon im Parlament die Forderung erhoben wurde, die Frau als Person im öffentlichen Leben dem Manne gleichzustellen, ihr volle Bürgerrechte einzuräumen, der Arbeiterin ein durch Polizeiallmacht und Juristenallweisheit unverkümmertes Vereins- und Versammlungsrecht zu sichern, das Wahlrecht auch dem weiblichen Geschlecht einzuräumen: da war Herr von Stumm nie im Lager derer zu finden, die ernsthaft für Frauenrechte kämpften, da warf er stets seine gewichtige Stimme gegen die zu Gunsten der Frauen verlangten Reformen in die Waagschale. Und töricht wäre es anzunehmen, dass er seinen Weg nach Damaskus gefunden hat. Nicht als Vorkämpfer für Frauenrecht ist er für eine zeitgemäße und dringend nötige Reform des ehelichen Güterrechts eingetreten. Vielmehr als Hohepriester des bürgerlichen Eigentums, als Vorkämpfer des Kapitalrechts. Kapital ist Macht, Kapital ist Würde, Kapital hat einen Anspruch auf Rechte, in wessen Händen es sich auch befindet, Kapital heiligt auch das „niedere weibliche Gefäß“, wie es das niedere jüdische Gefäß geheiligt hat: dies der Refrain des Liedes, unter dessen Klängen Herr von Stumm in dem Mummenschanz eines „vernünftigen Freundes vernünftiger Frauenrechte“ vor der Bundeslade des Gottes Mammon tanzt.
Naive Gemüter, die mit Vorliebe aus jedem Kehrichthaufen ein Körnchen Fortschritt herauspicken, mögen sich darüber täuschen. Nicht diejenigen, welche das Wesen und Wirken des biederen Scharfmachers an der Saar kennen. Wie sinnig und minnig klingt nicht die flammende Entrüstung über das Recht des Gatten, der Frau den Brotkorb höher zu hängen“, in dem Munde des Mannes, der das aus der Macht der Kapitalisten abgeleitete Recht noch stets ausgenutzt hat, „seinen Arbeitern“ den Brotkorb höher zu hängen, ja ganz zu entziehen, dafern sie nicht mit patriarchalischem Untertanenverstand blind nach seiner Pfeife tanzen. Und von welch zwerchfellerschütternder Komik ist es nicht, gegen die „Rechte des Stärkeren“ in der Ehe den nämlichen Herrn von Stumm deklamieren zu hören, der das Recht des Stärkeren im Arbeitsverhältnis braucht, um dies persönliche Selbstbestimmungsrecht „seiner Arbeiter“ durch Vorschriften über Lektüre und Verheiratung zu vergewaltigen, ihnen Vereins-, Versammlungs-, Wahlfreiheit illusorisch zu machen; der das Recht des Stärkeren im Kapitalistenstaat braucht, um Drucker, Redakteure, Pastoren, Professoren seinem Willen zu beugen und Widerspenstige zu züchtigen.
Wenn je Tatsache, so illustriert das Eintreten der Sozialdemokratie und das des Herrn von Stumm für Reform des ehelichen Güterrechts, wie zutreffend das alte Wort: „Wenn Zwei dasselbe tun, ist es nicht dasselbe“. Hier der Kampf für das Recht der Frau als Person, die fragliche Forderung im organischen Zusammenhang mit einer Reihe von Maßregeln, bestimmt der Frau die Möglichkeit harmonischen Entwicklung und Betätigung ihres Menschentums, ihres Weibtums zu sichern; die Emanzipation des Besitzes verlangt als Mittel zum Zwecke der Befreiung der Frau. Dort die Forderung im Interesse des Kapitals, das ohne Unterschied des Geschlechts emanzipiert zu werden strebt, wie es schon ohne Unterschied der Nation, der Rasse, der Religion emanzipiert worden ist; das erweiterte Recht der Frau als Person mit in den Kauf genommen als Mittel zum Zwecke der Gleichberechtigung des bürgerlichen Eigentums
Die proletarischen Frauen wissen, wie sie den Talmifreund für Frauenrechte zu bewerten haben. Als Frauen, die ihre volle Gleichberechtigung mit dem männlichen Geschlecht erstreben, pfeifen sie auf ihn; als Proletarierinnen, welche die Herrschaft des Kapitals brechen wollen, bekämpfen sie ihn.
Schreibe einen Kommentar