[Nach „Die Gleichheit. Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen“, 12. Jahrgang Nr. 26, 17. Dezember 1902, S. 202-204]
Ein Milliardengeschenk will die beute- und machtgierige Mehrheit des Reichstags einem Händchenvoll Reicher und Überreicher unter den Weihnachtsbaum legen und zertrümmert zu diesem Zwecke mit der Geschäftsordnung Recht und Gesetz. Eine äußerst bescheidene Reform ist es dagegen, welche die Kommission für die Beratung des Kinderschutzgesetzentwurfes (vergleiche Nr. 11 und Nr. 12 der „Gleichheit“) den proletarischen Kleinen, der gesamten Arbeiterklasse als Christgabe darbringt. Und sogar diese winzige Gabe wird von den Besitzenden und Herrschenden widerwillig genug gewährt, „der Not gehorchend, nicht dem eig’nen Trieb“. Nicht das Mitgefühl mit den unendlichen Leiden der Kinder, deren Leib und Seele in dem Mahlwerk der Ausbeutung zerstampft wird, nicht die Erkenntnis von dem ungeheuren Verbrechen, das gegen hilflosestes, wehrlosestes Menschentum verübt wird, von der Beraubung, deren sich damit die Ausbeutenden am ganzen Volke schuldig machen, hat die flaue Geberlaune erzeugt: die Peitschenhiebe des proletarischen Klassenkampfes haben sie gleichsam heraus prügeln müssen.
Unverhüllt beweist dies die Geschichte der Kinderausbeutung und ihrer schmachvoll langsamen und schwächlichen Zügelung durch das Gesetz. Mehr und minder deutlich trat es auch zu Tage bei den Kommissionsberatungen über den Gesetzentwurf der Regierung zur Beschränkung der gewerblichen Kinderarbeit. Wäre es nach dem Wünschen und Wollen der konservativen Kommissionsmitglieder gegangen, so würde die Beratung des Entwurfes aus die lange Bank geschoben, auf Sankt Nimmerlein vertagt worden sein. Jede Stunde, welche die Herren mit den ††† Umstürzlern über die Begrenzung der Ausbeutungsmacht armen Proletarierkindern gegenüber zu streiten gezwungen waren, dünkte ihnen eitel Raub an der Zollbeutehatz, deretwegen sie etliche Tage wöchentlich auf die geliebte Hasen- und Fasanenjagd verzichten mussten. Was aber die Reformfreudigkeit der übrigen bürgerlichen Kommissionsmitglieder anbelangt, so stand nur der einzige Herr Roesicke, ein weißer Rabe unter seinesgleichen, an der Seite der Sozialdemokratie, wenn es galt, das Recht der proletarischen Kinder aus gründlichen gesetzlichen Schutz zu verteidigen. Kein anderer bürgerlicher Politiker wagte gesetzliche Taten zu befürworten, die nur den zehnten Teil so tief, so umwälzend, aber dafür um so segensreicher in das Wirtschaftsleben zu Gunsten der Besitzlosen eingreifen würden, als der Zollwucher zu ihrem Schaden in dasselbe eingreift.
Es mussten deshalb alle Bemühungen der Sozialdemokratie in erster wie in zweiter Lesung scheitern, den unzulänglichen Entwurf der Regierung in drei grundsätzlichen Punkten wirksam zu reformieren: den gesetzlichen Schutz von den gewerblich tätigen Kleinen auf die Proletarierkinder auszudehnen, welche in der Landwirtschaft und im Gesindedienst beschäftigt sind; das gleiche Ausmaß gesetzlichen Schutzes für die eigenen wie für die fremden Kinder zu erringen; die Altersgrenze für die Zulassung zur Erwerbsarbeit auf 14 Jahre zu erhöhen. Die triftigsten Gründe, welche unsere Genossen in der Kommission entwickelten, die beweiskräftigsten Tatsachen, die sie in reicher Fülle vorführten, begegneten tauben Ohren oder richtiger einem entschiedenen, hartnäckigen Nichtwollen. Größer als die aus den Lippen bekannte Achtung vor dem Rechte des Kindes auf Gesundheit, Erziehung und Unterricht war die mit Taten bekundete Fürsorge für die Macht des Geldsacks zur Ausbeutung kindlicher Arbeitskräfte.
Am heißesten wurde um die Ausdehnung des gesetzlichen Schutzes auf die in Landwirtschaft und Gesindeordnung beschäftigten Kinder und um die Zubilligung des gleichen Schutzmaßes für eigene und fremde Kinder gestritten. Und gerade im Kampfe um diese beiden grundlegenden Forderungen fand sich der Freisinn mit den Nationalliberalen, Konservativen und Zentrümlern zur rücksichtsvollsten Fürsorge für die Ausbeutungsgewalt zusammen. Wie der erste beste krautjunkerliche Itzenplitz, so leierte der Freisinnige Zwick, seines Zeichens Kreisschulinspektor in Berlin, das Lügenlied von dem hohen gesundheitlichen und erzieherischen Werte der landwirtschaftlichen Kinderarbeit herunter. Ja zum Teufel, Herr Zwick, wenn Ihre Überzeugung von diesem Werte so felsenfest, so echt ist, warum treten Sie nicht mit ganzer Kraft für ein Gesetz ein, das die Besitzenden zwingt, ihre eigenen Kinder die Wohltaten der Erziehung durch landwirtschaftliche Arbeit zuteil werden zu lassen, ihr eigenes Fleisch und Blut statt in höhere Schulen und Pensionen auf die ochsengräflichen Güter zu schicken zum unendlich bildenden Gänse- und Kuhhüten, Rübenausziehen und Kartoffelnbuddeln? Der bornierte Klassenegoismus, der die Kinder der werktätigen Masse auf dem Altar der Profitmacherei opfert, ist hassenswert, die Heuchelei aber, die diese Opferung mit verlogenen Phrasen zu verklären wagt, ist unsagbar verächtlich. Dass der freisinnige Politiker Zwick das Vorrecht der „notleidenden“ Großgrundbesitzer auf Ausnutzung kindlicher Arbeitskräfte nicht anzutasten sich erkühnte, nimmt uns nicht wunder. Der Freisinn ist noch allzeit im Namen des heiligen Manchester eine Schutztruppe schrankenloser Ausbeutungsfreiheit gewesen. Dagegen muss es bass erstaunen, dass der Schulmann Zwick – dem doch die Schriften seines Kollegen Agahd und anderer Lehrer, die Feststellungen von Pastoren zur Frage bekannt sein dürften – sich so beispiellos einsichtsbar erweisen konnte. Wie in ähnlichen Fällen, wo die Notwendigkeit einer Reform zum Himmel schreit, so flüchtete sich auch diesmal die Reformfeindseligkeit der bürgerlichen Mehrheit hinter eine Resolution, welche eine Enquete über Dinge fordert, die längst unzweifelhaft klar gestellt sind. Dieser höchst unsichere Wechsel auf die Zukunft „ersucht den Herrn Reichskanzler, zum Zwecke von Erhebungen über den Umfang und die Art der Lohnbeschäftigung von Kindern in der Landwirtschaft und deren Nebenbetrieben, ihre Gründe, ihre Vorzüge und Gefahren, insbesondere für die Gesundheit und Sittlichkeit, sowie die Wege zweckmäßiger Bekämpfung dieser Gefahren mit den Landesregierungen in Verbindung zu treten und die Ergebnisse der vorgenommenen Erhebungen dem Reichstag mitzuteilen“. In zweiter Lesung des Entwurfes traten unsere Genossen dafür ein, dass die erbetene Enquete auch auf die Kinder im Gesindedienst ausgedehnt würde. Sogar diese Forderung gelangte nur nationalliberal abgeschwächt zur Annahme! Die Enquete soll sich nämlich nur auf „im Haushalt beschäftigte Kinder“ erstrecken.
Gegen den sozialdemokratischen Antrag, eigenen wie fremden Kindern ein gleiches Maß an gesetzlichem Schutze zu gewähren, musste wieder der verknitterte und verstaubte Ladenhüter herhalten: die Autorität der Eltern werde dadurch leiden. Und wieder war es der freisinnige Schulinspektor Zwick, der im Schmucke selbigen Ladenhüters den Reaktionären vortanzte. Uns scheint, die elterliche Autorität wird bei den Kindern durch nichts schwerer erschüttert, als dadurch, dass Vater und Mutter sich aus Pflegern, Schützern, Erziehern ihrer Kleinen in Antreiber und „Arbeitsherren“ derselben verwandeln. Der kindliche Verstand wird durchaus nicht immer zu entscheiden vermögen, was an empfundener Härte auf Rechnung zwingender bitterster Not, persönlicher Rückständigkeit und Stumpfheit, wie Leiden sie erzeugt, gesetzt werden muss. Aber es genügte Herrn Zwick nicht einmal, von der erwerbenden Tätigkeit eigener Kinder ein höheres Maß gesetzlichen Schutzes abzuwehren. Als Fanatiker der Ausbeutungsfreiheit trat er vielmehr im Gegensatz zu den Forderungen der Sozialdemokraten dafür ein, dass die Gesetzgebung die Schutzlosigkeit der eigenen Kinder über einen möglichst großen Kreis fremder Kleiner verhängen solle. Er beantragte, die Waisen den eigenen Kindern gleichzustellen, ein Ansinnen, das als allzu toll sogar vom Regierungsvertreter zurückgewiesen wurde. Er bekämpfte die Forderung unserer Genossen, Kindern, die zur Zwangsfürsorgeerziehung an Familien überwiesen sind, das gleiche Maß an Schutz zuzuerkennen, wie fremden. Der dahin gehende Antrag wurde in erster Lesung zwar angenommen, jedoch nur, um in zweiter Lesung von den Reaktionären – natürlich mit Herrn Zwicks Hilfe – niedergestimmt zu werden.
Konservative, Nationalliberale und Zentrümler widersetzten sich erfolgreich der geheischten Erhöhung des Schutzalters von 13 auf 14 Jahre. Als Feigenblatt des ausbeutungsfrohen Beschlusses musste die Rückständigkeit des bayerischen Volksschulgesetzes herhalten, das bekanntlich die Schulpflicht mit dem 13. Jahre enden lässt. Die Kritik unserer Genossen presste den Zentrümlern Trimborn und v. Hertling zwar das Eingeständnis ab, es sei bedauerlich, dass ihre Parteigenossen im bayerischen Landtag sich gegen die Ausdehnung der Schulpflicht bis zum 14. Jahre erklärt hätten. Trotzdem hüteten sich aber die Herren, durch eine Erhöhung der Altersgrenze für die Zulässigkeit gewerblicher Kinderarbeit auf die Ausdehnung der Schulpflicht hinzuwirken.
Was die sozialdemokratischen Kommissionsmitglieder nicht im Allgemeinen, für alle Kinder und für jede Art ihrer Erwerbsarbeit zu erreichen vermocht hatten, das suchten sie bei den einzelnen Paragrafen des Entwurfes wenigstens für die betreffenden Kategorien kindlicher Lohntätigkeit zu erringen: Ausdehnung des Kreises der Geschützten, Erhöhung des Schutzalters und des Schutzmaßes, gleiche Einschränkung der Ausbeutungsmöglichkeit für eigene und fremde Kinder. Sie haben in dieser Beziehung manche anerkennenswerte Verbesserung des Entwurfes durchgesetzt, teils unmittelbar durch eigene Anträge, welche zur Annahme gelangten, teils mittelbar dadurch. dass sie durch ihre Haltung, ihren energischen Kampf um mehr Kinderschutz Zentrümler und Freisinnige wenigstens in der Richtung der sozialdemokratischen Forderungen einen Schritt vorwärts trieben. Leider fand sich bei der zweiten Lesung eine Majorität zusammen, welche mehrere der beschlossenen Verbesserungen wieder beseitigte, und das zum Teile auf Antrag von Zentrümlern, stets aber unter ihrer Mitschuld. Nach der Niederknüttelung der Geschäftsordnung im Plenum des Reichstags fühlt die schwarze Garde sich offenbar der Herrschaft so sicher, dass sie die Reformheuchelei entbehren zu können glaubt.
Den für fremde wie eigene Kinder verbotenen Beschäftigungsarten wurden auf Antrag oder Anregung der sozialdemokratischen Kommissionsmitglieder – Wurm, Reißhaus, Baudert – hinzugefügt: die Arbeit im Schornsteinfegergewerbe, im Fuhrwerksbetrieb, der mit einem Speditionsgeschäft verbunden ist, beim Mischen und Mahlen von Farben, in Kellereien. Das in erster Lesung beschlossene Verbot der Beschäftigung an Werkstattmaschinen war der bürgerlichen Mehrheit bis zur zweiten Lesung wieder leid geworden, es ward gestrichen. Die von den Sozialdemokraten geforderte gesetzliche Ausmerzung der Kinderarbeit beim Kegelaufsetzen und in Schießbuden, beim Rüben- und Pflanzenziehen, sowie Kartoffelgraben gegen Entgelt und bei Treibjagden fand keine Gnade vor dem Gewissen der „echten, wahren Kinderfreunde“, welche den Blick fest auf die vielgepriesenen gesundheitlichen und erzieherischen Vorteile dieser Verrichtungen geheftet hielten. Man vergegenwärtige sich die ungeheuerliche Schädigung, welche die Charakterentwicklung armer Dorfkinder erfahren müsste, die sich nicht länger in der hohen Schule der – Treibjagden bilden dürften, an denen sich bekanntlich niemals angetrunkene, rohe Nimrode beteiligen!
Das Verzeichnis der Werkstätten, in denen die Kinderarbeit untersagt ist, wurde um folgende Arten vermehrt: Gips- und Zementbrennereien, Felleinfalzereien und Gerbereien, Haar- und Borstenzurichtereien ohne Unterschied, ob sie inländisches oder ausländisches Material verarbeiten, alle Werkstätten, in denen Quecksilber verwendet wird. Ein Neubeschluss in zweiter Lesung hob die früher angenommene Beseitigung der Kinderarbeit in Schmieden und Schlossereien wieder auf. Zur Ausdehnung des Verbots auf die Arbeit bei Glasbläsereien vor der Lampe und in der Tabakindustrie konnte sich die Kommission nicht entschließen. Was die Ablehnung der letztgenannten sozialdemokratischen Forderung anbelangt, so verkroch sich die Mehrheit hinter das Posadowskysche Versprechen eines Spezialgesetzes, bekanntlich eine Botschaft, zu der dem Proletariat einstweilen noch der Glaube fehlt. Dem Bundesrat wurde die Befugnis zuerkannt, weitere gesundheitsschädliche und ungeeignete Beschäftigungen zu untersagen.
Vergebens beantragten die Sozialdemokraten, dass fremde Kinder im Betrieb von Werkstätten, im Handels- und Verkehrsgewerbe, wo ihre Arbeit zulässig ist, erst vom 13. und nicht schon vom 12. Jahre an beschäftigt werden dürfen, ferner dass die tägliche Maximalarbeitsdauer auch in den Ferien nicht drei Stunden überschreiten solle. Dagegen setzten sie die kleine Verbesserung durch, dass den Kindern um Mittag eine mindestens zweistündige Pause zu gewähren ist. Ein zweites kleines Mehr an Schutz, das die erste Lesung brachte – die Arbeit der Kleinen dürfe erst eine Stunde nach beendetem Vor- und Nachmittagsunterricht beginnen – wurde in zweiter Lesung zur Hälfte rückgängig gemacht und auf den Nachmittagsunterricht beschränkt. Auf Antrag unserer Genossen wurde die Beschäftigung eigener und fremder Kinder bei theatralischen Vorstellungen und anderen öffentlichen Schaustellungen nur dann erlaubt, wenn ein höheres künstlerisches oder wissenschaftliches Interesse vorliegt. Ehe die untere Verwaltungsbehörde die Erlaubnis dazu erteilt, muss sie laut Kommissionsbeschluss die Schulaufsichtsbehörde anhören. Was die Festlegung der Altersgrenze für die Zulässigkeit der einschlägigen Beschäftigung anbelangt, so ging die Kommission über den Regierungsentwurf (12 Jahre) hinaus, sie normierte sie auf 13 Jahre und blieb damit hinter dem sozialdemokratischen Antrag (14 Jahre) zurück. Zu der Erhöhung des Schutzalters fremder Kinder, die in Gast- und Schankwirtschaften beschäftigt werden, auf 13 Jahre, konnte sich die Kommission nicht verstehen, ebenso wenig zum neuerlich hier geforderten Verbot des Kegelaufsetzens. Beim Austragen von Waren und bei sonstigen Botengängen wurde die Schutzgrenze zwar nicht von 10 auf 13 Jahre erhöht, wie das sozialdemokratische Kleeblatt beantragt hatte, aber doch auf 12 Jahre festgelegt, die tägliche höchste Arbeitsdauer von vier auf drei Stunden herabgemindert. Die Kommission beschränkte die Übergangsfrist. während der Kinder von 6½ Uhr Morgens an und vor dem Vormittagsunterricht beschäftigt werden dürfen, von 5 auf 2 Jahre. Unsere Genossen hatten Beseitigung jeder Übergangsfrist beantragt. Im Gegensatz zu der „christlichen“ Regierung, welche die Sonntagsruhe für die kleinen Erwerbstätigen in Gast- und Schankwirtschaften, sowie im Verkehrsgewerbe ganz aufheben, beim Warenaustragen und bei Botengängen stark durchlöchern wollte. hatten die „religionslosen“ Sozialdemokraten Sonntagsruhe in vollem Umfang für eigene und fremde Kinder beantragt. Bei der ersten Lesung besann sich die offenbar waschecht „christliche“ Mehrheit auf das auch Kindern gellende Gebot: „Du sollst den Feiertag heiligen“. sie stimmte dem Antrag zu. Bis zur zweiten Lesung ging jedoch ihr dürftiges Fetzchen „praktisches Christentum“ fast völlig flöten: Die Ausnahmebestimmungen vom Verbot der Sonntagsarbeit für das Warenaustragen und für Botengänge wurden wieder zugelassen. Die von den Sozialdemokraten geforderte Anzeigepflicht der Arbeitgeber auch im Falle von gelegentlicher Kinderbeschäftigung wurde als eine „zu große Belästigung“ abgelehnt. Dagegen erhielt die untere Verwaltungsbehörde die Befugnis, nach Anhörung der Schulaufsichtsbehörde die Arbeit von Kindern einzuschränken, zu untersagen oder dem Arbeitgeber die dafür gewährte Arbeitskarte zu entziehen, wenn bei dieser Arbeit „erhebliche Missstände“ zu Tage getreten seien.
Leider blieben alle Bemühungen der sozialdemokratischen Kommissionsmitglieder erfolglos, die Altersgrenze für die erwerbstätige Beschäftigung eigener Kinder von 10 auf 12 Jahre zu erhöhen und die tägliche Arbeitsdauer auch für sie auf 3 resp. 4 Stunden höchstens zu beschränken. Alles, was sie zum besseren Schutze eigener Kinder durchzusetzen vermochten, waren die Bestimmungen, dass ihnen eine mindestens zweistündige Mittagspause gewährt werden müsse, und dass die Erwerbsarbeit Nachmittags erst eine Stunde nach beendetem Unterricht beginnen dürfe. Statt 5 soll der Bundesrat nur 2 Jahre lang das Recht haben, für einzelne Werkstätten, in denen die Kinderarbeit allgemein verboten ist, die Beschäftigung der eigenen Kleinen zu erlauben. Die zweijährige Ausnahmefrist bewilligte die Kommission schon im Voraus den Werkstätten, die durch elementare Kraft bewegte Triebwerke besitzen. Diese Vergünstigung, welche das Gesetz für eine Zeit wesentlich verschlechtert, ist hauptsächlich den Nationalliberalen und Zentrümlern geschuldet. Sie plädierten wieder und wieder für die Maßregel, vor Allem unter Hinweis auf die Hausweber im badischen Hotzenwald, die zur Verwendung gemieteter elektrischer Triebkraft übergehen und angeblich das Vorwerken der Kinder beim Spulen etc. nicht entbehren können. In Wirklichkeit steckt jedoch hinter der Fürsorge für die armen Hausweber die Rücksichtnahme auf die steinreichen Großunternehmer der Textilindustrie, welche Dank der hausindustriellen Kinderarbeit die Hausweber mit Hungerlöhnen abspeisen. Von sozialdemokratischer Seite wurde das unwiderleglich nachgewiesen.
Betreffs der Aufsicht über die Durchführung des Gesetzes beschloss die Kommission einem sozialdemokratischen Antrag entsprechend eine wesentliche Verbesserung. Der Regierungsentwurf sah dafür lediglich die Gewerbeaufsichtsbeamten und ihre polizeilichen Hilfsorgane vor und überließ es obendrein dem Belieben des Bundesrats, die Arbeit fremder Kinder bei gewissen Beschäftigungsarten und die Erwerbstätigkeit eigener Kinder ohne jede Kontrolle zu lassen. Die Kommission bestimmte, dass die Vorschriften des § 139b der Gewerbeordnung, bezüglich der Gewerbeinspektion, Anwendung auf die Durchführung des Gesetzes finden, sofern die Aufsicht darüber nicht durch Bundesratsbeschluss oder die Landesregierungen anderweitig geregelt ist. Damit ist unter allen Umständen eine gewisse Kontrolle gesichert, gleichzeitig aber die Möglichkeit gegeben, den sozialdemokratischen Forderungen gemäß Frauen, Ärzte, Arbeiter und die Schulaufsichtsbehörde mit der Aufsicht zu betrauen. Die Übertragung des Aufsichtsrechtes an das Reich wurde leider von den Regierungsvertretern und der Mehrheit der Kommission entschieden abgelehnt. Das Gesetz soll am 1. Januar 1904 in Kraft treten. Die zweite Lesung des Entwurfes im Plenum des Reichstags wird wahrscheinlich im Januar nächsten Jahres stattfinden, nachdem die Zollräuber ihre Beute geborgen haben.
Hie Zollwucher, da Kinderschutz: wie die bürgerlichen Politiker sich zu dem einen und dem anderen verhalten, das offenbart eindringlichst das tiefste Sein und Trachten der besitzenden Klassen, das ruft die Werktätigen mit Flammenzeichen zum Kampfe gegen sie auf. Der Klassenkampf des Proletariats allein wird dem Zollraub und der Kinderausbeutung, der Kinderverwüstung ein Ziel setzen.
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