(66. Sitzung, Sonnabend den 14. Februar 1891)
[Nr. 1210. Stenografische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags. 8. Legislaturperiode. I. Session 1890/91. Dritter Band. Berlin 1891, S. 1514-1516]
Vizepräsident Graf von Ballestrem: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bebel.
Abgeordneter Bebel: Meine Herren, der Herr Abgeordnete Freiherr von Stumm bemerkte soeben, er würde häufig lieber im Tiergarten spazieren gehen als die von mir gehaltenen Vorträge anhören. Ich meinerseits erkläre dem Herrn Abgeordneten Freiherrn von Stumm, dass ich es ganz und gar nicht ungern sehe, wenn er während meiner Vorträge, die ich hier halte, das Haus verlässt, wenn sie ihm unbequem sind. Jedenfalls hat er im Übrigen so viel Zeit, spazieren zu gehen, dass er wohl den Pflichten, die ihn an das Haus binden, bequem nachkommen kann, ohne dass er in seiner Freiheit geschädigt wird. Wenn alle diejenigen Personen, um die es sich in unseren Debatten hier handelt, nur den hundertsten Teil des Maßes von Freiheit hätten, dessen der Herr Abgeordnete Freiherr von Stumm sich in Folge seiner sozialen Stellung erfreut, dann würden wir allerdings nicht in die Lage kommen, hier Vorträge zu halten, die dem Herrn Abgeordneten von Stumm unangenehm sind.
(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.)
Dann wäre für die betreffenden Personen ein bedeutendes Stück der sozialen Frage gelöst. Leider sind es aber gerade Existenzen wie die des Herrn Abgeordneten Freiherrn von Stumm, die die große Masse der Menschen in diejenige Lage bringen, in der Gesetze für sie erlassen werden müssen, welche sie vor der allzu großen Ausbeutung schützen, die von ihrer Seite ausgeht.
(Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.)
Dann hat er weiter erklärt, ich hätte das Wort „dekorativ“ missverstanden. Sollte ich es missverstanden haben, so versteht es sich von selbst, dass die von mir daran geknüpften Bemerkungen hinfällig sind. Ich kann nur sagen, dass nicht nur ich das Wort so aufgefasst habe, wie ich anführte, sondern eine ganze Reihe von Freunden in meiner Nähe, die mir soeben noch bestätigten, dass auch sie die gleiche Auffassung gehabt hätten.
Wenn er dann ausführte, dass er und seine Mitantragsteller übereinstimmend der Ansicht seien, dass sie mit den 2 Stunden an den in Frage stehenden 3 hohen Festtagen nur nichtproduktive Arbeit gemeint haben, die ausgeführt werden dürfe, so antworte ich ihm, dass nach meiner Auffassung die hier in Frage stehende Tätigkeit des Handelsgewerbes überhaupt wohl kaum als produktiv im eigentlichen Sinne aufgefasst werden kann, und dass, wenn er nur unproduktive Tätigkeit in diesen 2 Stunden zulassen will, es besser ist, dass auch diese unterbleibt.
Ich möchte nun dem Herrn Abgeordneten Dr. Krause gegenüber eine Bemerkung machen. Er hat in ähnlicher Weise, wie gestern der Redner der Volkspartei, beschwerende Ausführungen gemacht über die Eingriffe in die wirtschaftliche Freiheit, die er darin findet, dass die Beschlüsse der Kommission die Einschränkung, die sie der Verwendung von Gehilfen im Handelsgewerbe am Sonntag auferlegt, auch dem gesamten übrigen Handelsgewerbe für seine Tätigkeit aufnötige. Diese Redensarten von der Einschränkung der wirtschaftlichen Freiheit, von dem Schablonenhaften, was durch eine einschränkende Gesetzgebung erzielt werde, haben wir seit Jahrzehnten, sobald es sich um irgend eine Frage des Arbeiterschutzes handelte, im Übermaß zu hören bekommen. Glücklicherweise ist es aber endlich dahin gekommen, dass es nur noch eine ganz verschwindende Minorität im Hause und in der Bevölkerung gibt, die diese Anschauungen teilt. Allseitig ist man bereits zu der Überzeugung gekommen, dass nach Lage unserer sozialen Verhältnisse der Staat die Pflicht hat, dort, wo große soziale Missstände sich herausstellten, einzugreifen. Es handelt sich also nur noch um die Frage, wie weit soll in dieser und jener Beziehung die sogenannte wirtschaftliche Freiheit eingeschränkt werden. Also wir unterscheiden uns nur noch in der Quantität der Forderungen von einander. Dass gesetzliche Regelungen eingeführt werden müssen, ist durch die jetzt vorliegende Vorlage wie durch eine Reihe früherer Bestimmungen ähnlicher Art bereits anerkannt, und dagegen wird auch künftighin nichts mehr zu machen sein. Sie werden nur immer weiterzugehen gedrängt werden. Im Übrigen war es gerade die Volkspartei – das möchte ich dem Herrn Abgeordneten Haußmann gegenüber bemerken –, die seit Jahrzehnten, wenigstens seit dem Jahre 1869, wo sie in wesentlichen Punkten das damals von uns auf dem Nürnberger Arbeitertag aufgenommene sozialistische Programm auch in ihr Programm aufnahm, z. B. den Normalarbeitstag, dies mit besonderer Vorliebe im Gegensatz zu der deutsch-freisinnigen Partei, die damals und noch lange nachher jedes Eingreifen in die Gesetzgebung auf dem sozialen Gebiete perhorreszierte, sich als radikale Partei und als eine besonders arbeiterfreundliche Partei aufzuspielen liebte. Wenn etwas schablonenhaft ist, so ist es jedenfalls die Einführung eines Gesetzes für einen Normalarbeitstag. Überdies enthält jedes Gesetz eine Schablone; und in der Regel ist ein Gesetz um so schlechter, je weniger es seinem schablonisierenden Charakter gerecht wird. So ist es gerade der Hauptmangel des vorliegenden Gesetzes, dass es zu viele Ausnahmen zulässt. Wenn man in der Kommission schließlich dazu übergegangen ist, die Paragrafen 41 a und 55 a in der Weise, wie sie hier vorliegen, zu beschließen, nun, meine Herren, so kam das dadurch – und ich glaube, dass ich wohl in erster Linie die Veranlassung war –, weil bei der Beratung des § 1055 nachgewiesen wurde, welche großen Ungleichheiten unter den Inhabern der verschiedenen Handelsgewerbe erzeugt würden, wenn die Regierungsvorlage ohne solche Bestimmungen angenommen werden sollte. Es war sicher, dass dann alle diejenigen Betriebe, die durch ihre Kleinheit nicht in der Lage sind, Gehilfen oder Lehrlinge am Sonntag zu beschäftigen, einen großen Vorsprung gegenüber denjenigen Handelsbetrieben hatten, die, weil sie mit Hilfspersonal arbeiten, unter die einschränkenden Bestimmungen des Gesetzes fallen. Es war also eine Notwendigkeit, dass hier Gleichheit geschaffen wurde. Und das konstatiere ich mit großer Genugtuung, dass, während bei der ersten Lesung in der Kommission meinen Einwendungen gegenüber mit allem Nachdruck geltend gemacht wurde, man könnte zwar die Berechtigung derselben nicht bestreiten. Und es wäre auch notwendig, dass Vorsorge durch die Gesetzgebung getroffen würde, diese Ungleichheit zu beseitigen, man aber doch meinte, dass gehe nicht anders als auf dem Wege der Landesgesetzgebung, man schließlich dennoch zu der Anschauung kam, die Reichsgesetzgebung zu Hilfe zu ziehen. Es sind also die Bedenken derjenigen Parteien, die, wenn es sich um Erweiterung der Reichskompetenz handelt, über Schädigung der Partikularrechte schreien, hier überwunden worden, und ich erachte das als einen Anfang einer Erkenntnis, die uns weiterführen wird. Ich, meine Herren, bin überzeugt, dass wir zu keiner vernünftigen sozialen Gesetzgebung und zumal zu keiner gleichmäßig gehandhabten und gleichmäßig wirkenden kommen werden, so lange wir keine zentralisierte Gewerbebehörde im Reiche haben, die diese ganze Arbeiterschutz- und die Sozialgesetzgebung im weiteren Sinne in Obhut nimmt und einheitlich organisiert. Ein Anfang in der Einheitlichkeit ist durch die Paragrafen 41 a und 55 a gemacht worden, und deshalb werde ich denselben einschließlich des Antrags des Abgeordneten Biehl zustimmen.
Nun muss ich mich mit einigen Bemerkungen gegen den Herrn Abgeordneten Biehl wenden. Derselbe hat gemeint, dass die Anführung des Beispiels aus meiner persönlichen Erfahrung hier insofern nicht zutreffend sei, als es sich bei Abs. 2 des § 105 b nicht um Handwerksgehilfen und -lehrlinge handele, sondern um die Handelsgewerbe. Bereits hat der Abgeordnete Dr. Krause darauf aufmerksam gemacht, dass, insoweit kleine Gewerbetreibende zugleich auch ein offenes Handelsgeschäft haben, sie allerdings mit unter § 105 b Abs. 2 fallen, und ein Handels- beziehungsweise Ladengeschäft war in dem Falle, den ich aus meiner persönlichen Erfahrung anführte, auch vorhanden. Diese Art Handelsgeschäfte sind auf dem Lande und in den kleinen Städten tausendfältig vorhanden. Viele kleine Handwerker, wie Klempner, Drechsler, Schreiner, Schlosser usw. besitzen nebenbei ein offenes Handelsgeschäft, und diese alle werden ohne Ausnahme durch den § 105 b getroffen und sollen auch getroffen werden, insofern sie ihre Gehilfen, ihre Lehrlinge zugleich im Handelsgewerbe Sonntags als Verkäufer, wie es mir ergangen ist und Zehntausenden noch ergeht, verwenden. Ich möchte ferner ihn darauf aufmerksam machen, dass mir von einem seiner eigenen Landsleute, der die Verhältnisse auf dem Lande und in den kleinen Städten in Bayern mindestens ebenso genau kennt wie er, nämlich von meinem Parteigenossen dem Herrn Abgeordneten von Vollmar mitgeteilt worden ist, dass in ganz Bayern – wenigstens in katholischen Gegenden – es üblich sei, dass über Nachmittags 1 Uhr, spätestens 2 Uhr, nirgends mehr, auch auf dem Lande nicht, ein Verkauf im Handelsgewerbe stattfinde; es sei die allgemeine Regel in katholischen Gegenden, dass spätestens um 2 Uhr die Vesper beginne, und bis dahin seien alle Geschäfte geschlossen und würden im Laufe des Tags auch nicht mehr geöffnet. Es ist also an dem Beispiel, das er gerade als besonders ausschlaggebend anführte, nachgewiesen, dass schon jetzt die Beschränkung in der Verkaufszeit am Sonntag, auch auf dem Lande weit größer ist, als er selbst anfänglich zugeben wollte.
Er hat nun im Gegensatz zu den von mir in ihrer Lage charakterisierten Handlungsgehilfen etc. die Stellung der handwerksmäßigen Arbeiter, der Gesellen und Gehilfen im Handwerke, als die von Kavalieren bezeichnet. Na, man wird sich in den Kreisen des kaufmännischen Personals sehr wundern über dieses Beispiel; andererseits aber freut es mich deshalb, weil bisher die Kaufleute hartnäckig sich weigerten, anzuerkennen, dass sie, wenn nicht in einer schlechteren Lage, wenigstens in einer ebenso schlechten Lage wie zahlreiche Kategorien von Arbeitern sich befänden und nichts anderes als diese seien. Sie werden jetzt von dem Herrn Abgeordneten Biehl belehrt worden sein, dass ihre Lage sogar eine noch viel schlechtere ist, und das die Handwerksgehilfen und sonstigen Arbeiter gegen sie eigentlich Kavaliere sind.
(Zuruf aus dem Zentrum.)
– Ja, ich stimme Ihnen ja bei.
Dann hat der Herr Abgeordnete Biehl auch noch die Gelegenheit wahrgenommen, einen besonderen Ausfall gegen die Juden zu machen. Meine Herren, dass von mir angezogene Beispiel war derart, dass der Herr Abgeordnete Biehl gar keine Veranlassung hatte, in der Weise, wie es von ihm geschehen ist, seine Bemerkungen zu machen. Das, was er hier glaubte anführen zu müssen als Gegenbeweis, trifft die Sache gar nicht. Wenn er mit einer gewissen Gehässigkeit und Feindseligkeit im Tone seiner Worte hervorgehoben, dass der Jude auch am Sabbatabend nach 6 Uhr sehr gerne das Geld zähle, so muss ich dem doch entgegenhalten, dass in den von mir angezogenen Fällen der Jude am Sabbatabend nach 6 Uhr kein Geld zählen kann, wenigstens nicht das Geld, was er im Laufe des Tages verdient und eingenommen hat, weil er sein Geschäft geschlossen hielt. Ich habe dieses Beispiel des orthodoxen Juden ihm und seinen Freunden und guten Christen zur Nachahmung empfohlen und nichts weiter und ich glaube, mein Beispiel war vollkommen zutreffend.
Wenn er ferner in einer Weise, die unzweifelhaft im Hause den Eindruck erwecken musste, als seien die Juden insgesamt unsolide Leute, Marktschreier usw.
(Widerspruch des Abgeordneten Biehl),
– Sie haben das allerdings gesagt, in Ihren Worten lag dieser Sinn – so muss ich dagegen entschieden Verwahrung einlegen. Meine Herren, unzweifelhaft gibt es unter den Juden unsolide Leute, Marktschreier und ähnliche Elemente, unzweifelhaft ist es aber auch, dass diese Elemente auch unter den sogenannten Christen
(Bewegung rechts)
in sehr großem Maße vorhanden sind, und ich glaube – ich will keinen Namen nennen –, der Herr Abgeordnete Biehl wird auch unter seinen Parteigenossen, natürlich nicht im Reichstag, nicht zu weit zu greifen haben, um namentlich auch unter seinen Parteigenossen in München Leute zu finden, welche in Bezug auf Marktschreierei, Schwindelhaftigkeit und Ausbeutung es dem schlimmsten Juden mindestens gleichtun
(sehr gut! bei den Sozialdemokraten),
aber sonst gute Katholiken sind.
(Bravo! bei den Sozialdemokraten.)
Vizepräsident Graf von Ballestrem: Der Herr Abgeordnete Bebel hat im Anschluss an die Ausführungen, die er über die persönlichen Verhältnisse des Herrn Abgeordneten Freiherrn von Stumm gemacht hat, von Ausbeutung der Arbeiter auf jener Seite gesprochen. Sollte der Herr Abgeordnete Bebel mit diesem Ausdruck den Herrn Abgeordneten Freiherrn von Stumm oder andere Mitglieder dieses Hauses gemeint haben, so müsse ich diesen Ausdruck als durchaus unzulässig bezeichnen.
(Bravo! rechts.)
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