August Bebel: Rede zur Wahlprüfung für den 8. Wahlkreis in Sachsen

(85. Sitzung, Dienstag den 10. März 1891)

[Nr. 1220. Stenografische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags. 8. Legislaturperiode. I. Session 1890/91. Dritter Band. Berlin 1891, S. 1984-1985]

Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bebel.

Abgeordneter Bebel: Ich muss doch einige Worte dem Herrn Vorredner gegenüber bemerken. Er hat die Sache damit zu rechtfertigen gesucht, dass er sagte, im vorliegenden Falle könne der Aufruf der sächsischen Militärvereine nicht in Betracht kommen, weil es sich um keinen Kandidaten der sogenannten Umsturzpartei handelt. Es ist allerdings richtig, dass man in der Regel die Herren vom Freisinn nicht unter die sogenannten Umsturzparteien rechnet. Ich mache aber darauf aufmerksam, dass, als im Jahre 1887 in Sachsen zum ersten Male die Militärvereine unter Billigung des Königs in die Wahlagitation eintraten, auch die freisinnige Partei unter die Umsturzparteien gerechnet wurde; und in dem Zirkular, das hier anlässlich der engeren Wahlen von Sachsens Militärvereinspräsidium abermals erlassen wurde, wird ausdrücklich auf die sechs in Frage kommenden engeren Wahlen Bezug genommen, unter denen also die hier in Betracht kommende Wahl des freisinnigen Rechtsanwalts Eysoldt sich ebenfalls befindet. Es unterliegt somit keinem Zweifel, dass das Zirkular auch auf diese Wahl sich beziehen muss und auch so von den Herren in den Militärvereinen aufgefasst worden ist.

Es ist ferner darauf aufmerksam zu machen, dass bei jeder Gelegenheit in Sachsen die Militärvereine in der Weise haranguiert werden, wie es auch wieder hier in dem Zirkular geschieht. Sobald es sich um eine Abstimmung bei einer Wahl in einem Sinne handelt, wie sie von Allerhöchster Stelle nicht gewünscht wird, wird diese Abstimmung für die Mitglieder der Militärvereine als „Meineid“ hingestellt. Ich meine nun, das Haus hat alle Ursache, in dieser Beziehung einmal reinen Tisch zu schaffen und endlich durch eine Entscheidung klipp und klar zu erklären, dass die Militärvereine nicht in dieser Weise haranguiert und zu Wahlagitationen benutzt werden dürfen. Die Frage hat uns hinlänglich oft genug beschäftigt, so dass es endlich einmal Zeit wird, dass der Reichstag durch eine entscheidende Erklärung dafür sorgt, das er künftig mit derartigen Fragen nicht mehr behelligt wird.


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