(73. Sitzung, Dienstag den 24. Februar 1891)
[Nr. 1216. Stenografische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags. 8. Legislaturperiode. I. Session 1890/91. Dritter Band. Berlin 1891, S. 1687-1689]
Vizepräsident Graf von Ballestrem: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bebel.
Abgeordneter Bebel: Der Herr Handelsminister hat vorhin seine Zweifel geäußert, ob die von mir hier an geführten Mitteilungen über das Verhalten der Königlichen Bergwerksdirektion in Saarbrücken richtig seien. Ich habe hier einen Bericht der Frankfurter Zeitung
(Gelächter rechts);
in dem ist das betreffende Schriftstück wörtlich angeführt. Der Bericht ist von dort in die Berliner Zeitungen übergegangen. Ich habe hier einen Ausschnitt aus der Volkszeitung, in dem der Bericht ebenfalls enthalten ist, und ist derselbe auch in die gesamte sozialdemokratische Presse über gegangen. Diesem allgemein bekannt gewordenen Bericht ist nicht widersprochen worden, und es unterliegt keinem Zweifel, dass er richtig ist. Nach den Ausführungen, welche der Herr Handelsminister an die von mir angeführte Tatsache geknüpft hat, muss sie auch richtig sein; denn er erklärte, wenn der Fall so liege, wie ich angegeben, so müsse er das seinerseits entschieden billigen und unterstützen. Denn diejenigen Arbeiter, die sich auf einen Streik gegen ihre Unternehmer einließen, könnten doch nicht verlangen, dass sie in solcher Weise noch unterstützt würden.
(Zuruf.)
Er hat weiter hinzugefügt: „namentlich, wenn der Kontraktbruch hinzukommt“. Nun, gerade den hier in Frage kommenden Kontraktbruch will ich etwas näher berühren. Man hat zu jener Zeit von Seiten der Königlichen Bergwerksverwaltung, als die Frage der Verteilung der Bauvorschüsse entschieden wurde, doch auch keinen Anstoß daran genommen, die Arbeiter, die zeitweilig den Kontrakt gebrochen hatten, wieder in Arbeit zu nehmen, und zwar weil die Königliche Staatsregierung selbst und noch ein Höherer anerkennen mussten, dass erhebliche Ursachen und Gründe vorhanden waren, die die Arbeiter zu diesem ihrem, vielleicht vom gesetzlichen Standpunkt aus nicht ganz gerechtfertigten Vorgehen veranlassen. Ich erinnere daran, dass in der Enquete, die auf Betreiben der Königlichen Staatsregierung über die Ursachen veranstaltet wurde, welche die Arbeiter zu diesem ihrem Massenauftreten veranlasse, eine bedeutende Anzahl Ursachen angeführt werden, auf Grund deren die Kommission nicht umhin konnte, zuzugestehen, dass schwere und große Missbräuche vorhanden gewesen seien, und das von diesem Standpunkt aus man den Arbeitern ihr Vorgehen nicht allzu schwer anrechnen dürfe.
Wenn man dann weiter beachtet, dass der einzelne Arbeiter gegenüber seinem Unternehmer vollständig machtlos ist, dass er, wenn er überhaupt etwas erreichen will, weil er unter einem großen sozialen Druck sich befindet, dazu nur die Möglichkeit besitzt, wenn er geschlossen auf- tritt, wenn wir ferner festhalten, dass in den Bergwerksrevieren durchschnittlich lange Kündigungsfristen bestehen, so ist das Verhalten der Arbeiter mindestens zu entschuldigen, wie denn das Verhalten der Königlichen Behörde selbst beweist, dass das damalige Vorgehen der Arbeiter unter den obwaltenden Verhältnissen zu entschuldigen war. Indes es genügt uns, dass von Seiten eines Königlichen Ministers erklärt wird, dass in einem solchen Falle Wohltaten, die man den Arbeitern erweisen wolle, außer Frage bleiben, und das an Stelle der etwa zu erweisenden Wohltaten Strafe treten müsse, womit die ganzen Wohlfahrtseinrichtungen zur Genüge charakterisiert werden. Darauf kam es uns an, dass bewiesen werde, was wir beweisen wollten, nämlich das alles, was Sie unter den heutigen ökonomischen Verhältnissen als Wohltat der Arbeiter hinzustellen belieben in Wahrheit zu einer Fessel für ihn wird, zu einer Fessel, die weit mehr schädlich als nützlich ist. Sobald der Arbeiter einmal in die Lage kommt, gegen den Unternehmer Stellung nehmen zu müssen, so sagen Sie selbst: da ist es ganz gerechtfertigt, dass der Unternehmer sich das nicht gefallen lässt und seine Macht gebraucht. Ich sage auch: das ist gerechtfertigt. Aber betrachtet der Herr Minister es als gerechtfertigt, dass der Unternehmer so, wie geschehen, mit dem Arbeiter umspringt, wenn der letztere sich erlaubt, ihm gegenüberzutreten, dann lassen Sie all die Dinge, die Sie da als Wohlfahrtseinrichtungen bezeichnen, weg; denn das sind keine Wohlfahrtseinrichtungen, sondern sie sind das gerade Gegenteil. Und das ist, was wir haben hervorheben und vor der Öffentlichkeit darlegen wollen. Ich glaube nunmehr, diesen Punkt genügend klargestellt zu haben.
Wenn dann der Herr Abgeordnete Freiherr von Stumm hervorhob, dass jeder Paragraf, den man hier berate, beweise, dass der Arbeiter keine Vertragsfreiheit habe, so ist das vollkommen richtig, und es ist gut, dass Sie endlich dazu gekommen sind, anerkennen zu müssen, dass diese gerühmte Freiheit des Arbeitsvertrags nicht existiert, und Sie den Arbeiter gegen die zahllosen Übergriffe seitens seines Brotherrn, um einmal diesen Ausdruck zu gebrauchen, schützen müssen. Ich habe meine bezüglichen Ausführungen über die „Freiheit“ des Arbeitsvertrags gegenüber dem Herrn Regierungskommissar Geheimrat Königs gemacht, der mit besonderem Nachdruck auf die Vertragsfreiheit des Arbeiters mit dem Unternehmer hinwies. Ich habe ihm gegenüber nachzuweisen versucht, dass die berühmte Vertragsfreiheit nicht existiere, und so ist mir diesmal der Herr Freiherr von Stumm ein ganz besonders willkommener Bundesgenosse, wenn er ausdrücklich erklärt, dass wir in dieser Auffassung Recht hätten.
Wenn er weiter gemeint hat, konsequenterweise müssen wir auf dem von uns betretenen Boden auch dahin kommen, eine höhere Lohnzahlung zu verbieten, nun, so erkläre ich ihm, dass wir diese Form von „Bestechung“ des Arbeiters durch den Unternehmer jederzeit straflos ausgehen lassen werden.
(Heiterkeit links.)
Wenn er diesen Weg riskiere will, wird er jederzeit unseren Beifall finden.
Eins aber muss ich dem Herrn Abgeordneten Freiherrn von Stumm doch bemerken, dass, so sehr wir durch unsere Anträge die Vorrechte, die Macht der Unternehmer gegen die Arbeiter einzuschränken bezwecken, wir in Bezug auf das Lohnverhältnis und die Regulierung desselben keine Anträge gestellt haben. Damit ist ausgesprochen, dass wir auf diesem Gebiete diejenigen Gesetze als durch Gesetze nicht regulierbar anerkennen, die innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft bezüglich dieses Verhältnisses zwischen Arbeitern und Unternehmern die maßgebenden sind; hier wird er also von unserer Seite keinerlei Anträge zu sehen bekommen.
Dann hat Herr von Stumm weiter gesagt, wir wollten nicht, dass die Arbeiter sparten, dass werde in allen sozialdemokratischen Schriften gesagt, die Arbeiter dürften nicht sparen, weil eben das, was sie bekämen, zu einem menschenwürdigen Dasein überhaupt nicht ausreiche. Wir sagen nicht, sie dürfen nicht sparen, aber wir sagen, sie haben nichts zu sparen. In Wahrheit ist es nicht erfindlich, wie der Arbeiter sparen soll von einem Lohne, der in mindestens 95 Prozent der Fälle nicht dazu ausreicht, die minimalen Bedürfnisse, die er nach dem Stande der jetzigen Kulturverhältnisse beanspruchen kann und beanspruchen soll, befriedigen zu können. Und wenn nun die Unternehmer zwangsweise das Sparen einführen, was ist es anderes als Heuchelei, indem sie sagen: seht, wir zahlen einen Lohn, dass der Arbeiter auch noch sparen kann! – während doch der Arbeiter darben muss, um diesem zwangsweisen Sparen entgegenzukommen?
(Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.)
Meine Herren, in der Tat sind die Verhältnisse so, dass gar nicht gespart werden kann; das ist meine Überzeugung. Es ist aber eben die verdammte Bedürfnislosigkeit, um einmal mit Lassalle zu reden, an der die Arbeiterklasse leidet, und die wieder die Folge des allgemeinen Druckes der ökonomischen Verhältnisse ist, die auf ihr lasten. Wäre dieser Druck nicht, unsere Arbeiter würden in Millionen Fällen sich nicht mit dem begnügen, was ihnen gegeben wird; aber leider zwingt sie der Druck der Verhältnisse, sich zu ducken und zu fügen.
Nun hat Herr von Stumm weiter mit Rücksicht auf einen von mir angezogenen Fall in seinem eigenen Regierungsbezirk
(Heiterkeit)
hervorgehoben, dass die Dinge denn doch etwas übertrieben worden seien. Ich habe hier die Verhandlungen vom 19. Februar 1874, wo der von mir angeführte Fall schon damals durch den Herrn Abgeordneten Hasselmann zur Sprache gebracht wurde. Es unterliegt doch wohl keinem Zweifel, dass, als damals das Verbot, das „Neunkirchener Tageblatt“ – so hieß, glaube ich, die Zeitung –, ein freisinniges Blatt, zu halten, erlassen wurde, es in dem Sinne geschah, dass jeder Arbeiter, der dem Verbote der Herren Gebrüder Stumm zuwiderhandelte, aus der Arbeit entlassen wird. Dass nun in einem solchen Falle gegenüber einer solchen Drohung und gegenüber der Tatsache, dass bei der Konzentration der Industrie in der dortigen Gegend es absolut unmöglich ist, dass ein Arbeiter, der von den den Werken der Gebrüder Stumm entlassen wird, dort jemals wieder Beschäftigung finden kann, die Arbeiter sich in einer außerordentlichen Zwangslage befanden, ist doch klar. Es ist aber auch weiter klar, dass die Arbeiter sich der Drohung fügten, und so die Herren Gebrüder Stumm nur in der Lage waren, ein oder zwei Arbeiter wegen Übertretung des Verbots maßregeln zu können. Aber, meine Herren, einmal ist charakteristisch, dass es sich hier nicht um eine sozialdemokratische, sondern um eine deutschfreisinnige Zeitung handelte, und es ist weiter charakteristisch, dass der Feudalabsolutismus unserer Großindustriellen bereits so weit geht, dass sie erklären: einen Mann, der eine politische Überzeugung hat, die mir, dem Unternehmer, nicht passt, nehme ich nicht in Arbeit oder entlasse ihn, und insbesondere ein Sozialdemokrat wird nicht in Arbeit genommen, den dulde ich nicht. Meine Herren, was heißt das anders, als das wichtigste politische Recht des Mannes, das heiligste Recht des Menschen, das Recht der Überzeugungsfreiheit antasten und vollständig untergraben? Die Menschheit hat Jahrhunderte lang, ja ein volles Jahrtausend und länger gegen die religiöse Unduldsamkeit gekämpft, und dieser Kampf hat die furchtbarsten Schrecken über die Menschheit herbeigeführt. Heute ist dieser Kampf so gut wie entschieden; aber heute ist an Stelle der religiösen die politische Unduldsamkeit getreten, und dieselben Parteien, deren Vorfahren Jahrhunderte lang gegen die religiöse Unduldsamkeit mit allen Gründen der Moral und des Rechts gepredigt haben, sind es, die heute die politische Unduldsamkeit auf ihre Fahne schreiben und vom Arbeiter verlangen, dass er die und die Überzeugung habe, bei Strafe, sonst nicht beschäftigt zu werden.
(Beifall bei den Sozialdemokraten.)
Meine Herren, wir kommen allmählich in recht schöne Zustände hinein, und ich denke, wir werden bei den späteren Beratungen dieser Vorlage auf dieses Kapitel noch ausführlicher zu sprechen kommen. Wenn einmal Abrechnung gehalten werden soll, dann gründlich! Es ist endlich an der Zeit, dass man draußen dieses intolerante Verhalten unserer Großindustriellen gegenüber ihren Arbeitern versteht. Jedenfalls ist es interessant, dass von jener Seite, irre ich nicht, unter verschiedentlichem Beifall erklärt wurde: einen Mann, der eine bestimmte mir nicht passende politische Überzeugung hat, nehme ich nicht in Dienst, der ist geächtet. Wir haben ja ähnliches im Jahre 1878 erlebt. Indes ein großer Teil der Unternehmer hat allmählich selbst eingesehen, dass er jene Ausschließungen von Männern einer bestimmten politischen Überzeugung auf die Dauer nicht ausführen kann. Ich glaube, diese Art von Maßregeln, die von jener Seite offen gepredigt wird, dürfte, wenn sie mehr und mehr Boden gewinnen sollte, weit entfernt dazu beizutragen, die uns Fernstehenden von uns abzuschrecken, nur dahin führen, sich unseren Reihen anzuschließen. Es wird dahin kommen, dass alle ehrlichen Männer, die noch auf Überzeugungstreue halten, in unsere Reihen treten. Das wird die Folge solcher Praktiken sein, dass nun auch die Staatsgewalt dahin gekommen ist, dass sie, wie sie früher ihren Beamten verbot, eine bestimmte politische Überzeugung zu äußern, jetzt von den Arbeitern verlangt, sich dieser und jener politischen Richtung nicht anzuschließen; darüber werden wir später zu sprechen kommen. Wir sind glücklich so weit, dass in den Fabrikordnungen der Staats- Verwaltungen bestimmte Paragrafen enthalten sind, in denen es heißt: Arbeiter, die einem sozialdemokratischen Verein angehören, dürfen keine Arbeit erhalten. Meine Herren, wenn es so weit gekommen ist, dann begreife ich nicht, warum Sie dann das Sozialistengesetz aufgehoben haben; denn da müssen Sie eigentlich erklären: der Sozialdemokrat ist vogelfrei, sozialdemokratische Gesinnung wird nicht geduldet, und jeder Sozialdemokrat hat sich außerhalb der deutschen Reichsgrenzen zu begeben. Das wäre ein konsequenter Schritt. Gehen Sie diesen Schritt! Aber eins sage ich Ihnen: es gäbe einen großen Kampf. Wollen Sie ihn? Wir sind bereit, einen solchen Kampf mit Ihnen aufzunehmen.
(Lebhaftes Bravo bei den Sozialdemokraten.)
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