August Bebel: Vierzehnte Reichstagsrede zur Abänderung der Gewerbeordnung

(73. Sitzung, Dienstag den 24. Februar 1891)

[Nr. 1216. Stenografische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags. 8. Legislaturperiode. I. Session 1890/91. Dritter Band. Berlin 1891, S. 1684-1686]

Vizepräsident Graf von Ballestrem: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bebel.

Abgeordneter Bebel: Ich hätte gewünscht, dass der Herr Regierungskommissar Geheime Rat Königs vor allem die Gelegenheit wahrgenommen hätte, mir darzutun, dass die Fälle, die ich aus dem Saargebiet angeführt habe in Bezug auf die Behandlung der dortigen Arbeiter seitens der königlichen Grubenverwaltungen, unwahr und unrichtig seien. Das ist bis jetzt nicht geschehen. Ich nehme also an, dass eben dieser Fall von Hörigkeit, in dem die Arbeiter dort ihren Chefs gegenüber sich befinden, wahr ist. Nun hat der Herr Geheimrat Königs weiter sich über die unklare Formulierung unseres Antrags beschwert. Es ist ja nicht das erste Mal, dass wir diese Einwände hören. Nun, wir befinden uns ja da in sehr hoher und angenehmer Gesellschaft. Wie weit die Unklarheiten des vielgerühmten Alters- und Invaliditätsgesetzes gehen, darüber misten alle unsere Behörden in diesem Augenblick zu klagen; und wenn man also von Seiten der berufenen Gesetzesmacher sich so bedeutende Unklarheiten in der Bedeutung der Paragrafen zu Schulden kommen lässt. dann können wir als Laien uns trösten, wenn wir hier und da nicht auf der Höhe der Zeit beziehungsweise auf der Höhe der Gesetzesmachung stehen. Ich glaube aber, bei einigem guten Willen kann gar kein Zweifel sein, was wir mit diesem Paragrafen haben sagen wollen. Ich möchte tausend gegen eins wetten, dass auch kein Richter, der etwa in die Lage käme, über diese unsere vorgeschlagene Bestimmung für den Fall, dass sie Gesetzeskraft erlangt, entscheiden zu müssen, in Zweifel wäre, wie er darüber zu entscheiden hätte. Wir haben zunächst für den Fall der Annahme dieser Bestimmung keine Strafbestimmung für die Übertretung gestellt, weil wir im Vornherein wissen: sie wird doch nicht angenommen. Also wir haben sie nur gestellt, um eben zu beweisen, welche Bedeutung der gegenwärtige Inhalt des vorliegenden § 117 hat, und wie derselbe nach unserer Meinung gefasst sein müsste, wenn wirklich der Arbeiter frei sein sollte.

Wir haben ja wieder gehört, dass die berühmte Vertragsfreiheit des Arbeiters, wie bei jeder solchen Gelegenheit, ins Feld geführt wird. Nach der Auffassung der Herren vom Regierungstisch und der Mehrheit des Hauses ist der Arbeiter frei, er kann jederzeit ein Arbeitsverhältnis eingehen, er kann jederzeit ein Arbeitsverhältnis lösen, er kann jede Zumutung, die ihm irgend ein Unternehmer in seinem Arbeitsverhältnis macht, als freier Mann zurückweisen. Wir stehen allerdings auf dem entgegengesetzten Standpunkt, und weil wir eben diesen entgegengesetzten Standpunkt haben und weil wir wissen, welche bedeutende soziale Macht der Unternehmer in seiner Stellung als Unternehmer gegenüber dem Arbeiter besitzt, der ihm seine Arbeitskraft verkauft und für ihn täglich verkaufen muss, weil er sonst, wenn er heute keine Arbeit hat, den anderen Tag wahrscheinlich nichts zu leben hat, – weil wir diesen unfreien Standpunkt im vollsten Maße würdigen, deshalb wollen wir den Arbeiter davor schützen – das nennen Sie Unfreiheit des Arbeiters –, dass die Macht des Unternehmers ihm nicht Fesseln auferlegen kann, die sie die Macht haben, in vielen Fällen ihm auf zulegen und zu missbrauchen.

Der Herr Geheimrat Königs hat meine Einwendungen damit abtun zu können geglaubt, dass er sagte: das einige Missbräuche vorkommen, das spreche noch nicht gegen die ganze Einrichtung. Ich behaupte, dass das, was ich hier in Bezug auf die Arbeiterwohnungen gesagt habe – das möchte ich insbesondere auch dem Herrn Vorredner, Abgeordneten Möller, bemerken – fast allgemein in Deutschland existiert.

(Widerspruch.)

In dem Satz, in dem er ausdrücklich sagte: wenn der Unternehmer Häuser baut, so ist es ganz selbstverständlich, dass er auch darin nur seine Arbeiter aufnimmt –, liegt auch implizite, dass der Arbeiter aus dem Hause heraus muss, so bald er aus dem Betrieb ausscheidet.

(Zuruf.)

– Nun gut, so nennen Sie das Wohlfahrtseinrichtung! Das ist sie aber nicht; es kann keine Wohlfahrtseinrichtung sein, die den Arbeiter jeden Augenblick, sobald er aus einem Betrieb aus irgend einem Grunde entlassen wird, in doppelter Weise auf die Straße setzt.

Was Sie von den sogenannten gemeinnützigen Baugesellschaften gesagt haben, trifft hier insofern nicht zu, als diese gemeinnützigen Baugesellschaften aus Spekulanten bestehen, die eine mehr oder weniger große Reihe von Häusern bauen, wo aber der Arbeiter, der dort mietet und wohnt, in keinem direkten Untertänigkeits- und Abhängigkeitsverhältnis zu den Unternehmern dieser Bauten steht. Dies Beispiel trifft also in gar keiner Weise zu. Es handelt sich hier um Einrichtungen, wie sie allgemein jetzt im Großbetriebe üblich sind und mit sehr seltenen Ausnahmen eingerichtet sind.

Wenn der Herr Abgeordnete Möller weiter gesagt hat, dass mein Beispiel mit dem Mechernicher Konsumverein doch hier nicht zutreffend sei, dann irrt er nach meiner Auffassung ebenfalls. Denn was bei allen diesen Dingen, wo solche Einrichtungen getroffen werden, ausschlaggebend ist, ist die obligatorische Verpflichtung für die Arbeiter, ihnen anzugehören – das ist der Unterschied gegenüber den wirklich freien Vereinigungen, wie sie auf dem Gebiet des Genossenschaftswesens anderweit gegründet werden. Bei diesen Betriebsunternehmungen kommt der Arbeiter sehr oft in die Lage, nicht nach freiem Willen, sondern von dem Gutdünken des Unternehmers abhängend, die Arbeit zu verlassen. Er wird erst wider seinen Willen gezwungen, jahrelang Gelder zu geben für bestimmte Zwecke, und muss sich auf der anderen Seite gefallen lassen, dass ihm wider Willen erworbene Rechte entzogen werden, weil der Unternehmer ihn entlässt, sei es, weil er keine Arbeit mehr für ihn hat, sei es, weil er sich mit ihm überworfen hat. Es ist ja das Einseitige und Ungerechte, was in diesen Wohlfahrtseinrichtungen liegt, dass immer der Unternehmer den Arbeiter in der Hand hat. Das habe ich mit meinen vorhin gemachten Ausführungen dartun wollen.

Wenn er weiter sagt, es sei niemand auf diese Dinge vorbereitet gewesen, die ich hier vorbrachte, dann, meine ich, muss sich Herr Möller darauf gefasst machen, dass das bei jedem Paragrafen geschieht. Stets wird der eine oder andere Redner etwas vorbringen, worauf er oder andere Redner nicht vorbereitet sind. Wenn aber in seiner Äußerung ein Vorwurf oder ein Verdacht liegen soll, als ob das, was ich gesagt, einem Zweifel unterliege, dann müsste ich das aufs entschiedenste zurückweisen. Vor allem bemerke ich: meine Quellen stehen Herrn Möller jeden Augenblick zur Verfügung. Diese Quellen sind für alle von mir beigebrachten Tatsachen, mit Ausnahme der Fälle aus Mülhausen, nichts anderes als die Fabrikinspektorenberichte, die uns, den Mitgliedern dieses Hauses, jedes Jahr offiziell mitgeteilt werden.

Meine Herren, der den sogenannten Wohlfahrtseinrichtungen zu Grunde liegende Gedanke kommt einfach darauf hinaus: der Arbeiter ist unmündig, der Arbeiter muss bevormundet werden, der Unternehmer ist ein Tugendbold, der gegenüber dem Arbeiter den Vater zu spielen, der sorgsam darüber zu wachen hat, dass der Arbeiter nichts tut, was ihn schädigen könnte. Kurz und gut, es ist das feudale, patriarchalische Verhältnis, dass Sie als bürgerliche Partei Jahrzehnte, um nicht zu sagen: Jahrhunderte, hindurch gegenüber den Vertretern. jener Partei (nach der Rechten zeigend) bekämpft haben, dass das ganze Mittelalter hindurch für Hörige und Leibeigene geherrscht hat, dass Sie jetzt als herrschende bürgerliche Partei den Arbeitern gegenüber durchzuführen suchen.

(Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.)

Das ist der ganze Unterschied zwischen ehemals und jetzt. Was Sie einst bekämpft, verurteilt haben, was Sie heute noch, wenn es Ihnen persönlich unbequem entgegentritt, ver- urteilen, dass wollen Sie den Arbeitern gegenüber durch führen.

(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.)

Es ist eine unbestrittene Tatsache, dass mit der Konzentration unserer Großbetriebe und des Großkapitals dieses feudal patriarchale Verhältnis in der großen Industrie sich immer mehr bemerkbar macht und der große Unternehmer dem Arbeiter in ähnlicher Gestalt entgegentritt, wie im Mittelalter der Feudalherr seinen hörigen Bauern, seinen Leibeigenen gegenübergetreten ist.

(Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.)

Täuschen Sie sich nicht, in Arbeiterkreisen ist man sich darüber klar und fühlt den Druck, unter dem man steht, wenn auch Hunderttausende durch die Zustände, in denen sie sich befinden, nicht in der Lage sind, sich offen dagegen zu wehren.

Wenn Herr Möller weiter sagte, wir wollten nicht, dass der Arbeiter spare, wir wollten, dass der Arbeiter unselbständig sei, damit wir ihn möglichst in der Gewalt hätten, so ist das eine vollständige Verkennung der Tatsachen und der von mir gemachten Ausführungen. Ich habe nicht gesagt, der Arbeiter solle nicht sparen; ich habe nur gesagt: der Unternehmer hat nicht das Recht, den Arbeiter zu bevormunden und zu zwingen, zu sparen und dann dem Arbeiter sein erspartes Geld vorzuenthalten, wenn derselbe durch all gemeine Verhältnisse, Krankheit usw. in eine Notlage kommt. Es genügt nicht, wie es in dem betreffenden Statut heißt, dass der Arbeiter davon entbunden sein soll, Sparkassenbeiträge zu zahlen, wenn er krank oder arbeitslos ist, aber das gesparte Geld in seiner Notlage nicht ausgezahlt erhält, oder das, wie es in einem anderen Statut, aus Immenstadt, heißt, der Arbeiter, wenn er mindestens 10 Mark gespart habe, allenfalls auf Vorschuss Anspruch machen könne, aber nur, wenn er die Gründe angebe, die ihn zu dem Verlangen bewegten, worauf die Verwaltung der Sparkasse noch entscheidet, ob diese Gründe, die er anführt, genügend sind, um Vorschuss zu gewähren. Der Mann ist also nicht einmal berechtigt, über sein eigenes erspartes Geld verfügen zu können. Es kommt weiter hinzu, dass die Fabriksparkasse in den Händen der Unternehmer sich befindet, ohne das diese genügende Sicherheit zu gewähren haben, so dass die in die Sparkasse eingelegten Gelder verloren sind, wenn der Unternehmerbankrott wird. Das ist eine Tatsache, die nicht bestritten werden kann.

Im Übrigen will ich dem Herrn Abgeordneten Möller bemerken, dass bis dato in Bezug auf den Anhang zur Sozialdemokratie die Erfahrung ergeben hat, dass in der Regel nicht die schlecht bezahlten Arbeiter sich zur Sozialdemokratie bekennen, sondern die bestbezahlten Arbeiter.

(Beifall bei den Sozialdemokraten.)


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