(68. Sitzung, Dienstag den 17. Februar 1891)
[Nr. 1212. Stenografische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags. 8. Legislaturperiode. I. Session 1890/91. Dritter Band. Berlin 1891, S. 1576-1577]
Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bebel.
Abgeordneter Bebel: Meine Herren, wenn, wie es nach den Ausführungen des Herrn Geheimen Regierungsrats Königs scheint, es genügt, dass bereits der Widerstand gegen vermehrtes Schreibwerk ausreicht, einen Paragrafen zur Annahme oder Ablehnung zu bringen, dann hoffe ich, dass man später aus demselben Grunde auch eine Reihe von Anträgen, die von unserer Seite gestellt werden, die Zustimmung nicht versagen wird; denn mehrfach werden unsere Anträge darauf ausgehen, nutzloses Schreibwerk nach Möglichkeit zu beseitigen. Die weitere Begründung behalte ich mir bei den betreffenden Paragrafen vor.
Meine Herren, es ist eine bereits hinlänglich gemachte Erfahrung, dass, sobald die Herren Dr. Gutfleisch und Genossen mit einem Antrage kommen, er die sichere Aussicht hat angenommen zu werden. Nachdem die Herren bereits in der Kommission zwischen der ersten und zweiten Lesung sich als Komitee niedergesetzt haben, natürlich unter Zustimmung der beteiligten Parteien, um die Beschlüsse für die zweite Lesung der Majorität der Kommission mundgerecht zu machen, sind sie noch über ihr damaliges Mandat hinausgegangen und beehren uns stets mit weiteren Anträgen, die fast ohne Ausnahme wieder Verschlechterungsanträge sind. Als solchen muss ich den Antrag bezeichnen, der uns jetzt von Seiten dieser Herren vorliegt. Es soll danach nicht genügen, dass die Sonntagsarbeit nur in denjenigen Fällen zulässig ist, wo Betriebe ausschließlich mit Wind- oder unregelmäßiger Wasserkraft arbeiten, sondern auch dann schon, wenn sie vorwiegend mit Wind- oder Wasserkraft zu arbeiten in der Lage sind. Ganz abgesehen von der Erweiterung, die damit wieder in das System der Ausnahmen gebracht wird, möchte ich vor allen Dingen darauf aufmerksam machen, wie außerordentlich schwer es ist, hier die richtige Mitte, d.h. dasjenige zu treffen, was eigentlich getroffen werden soll. Was heißt es denn: wer vorwiegend mit Wind- oder Wasserkraft arbeitet –? Das wird wieder ganz wesentlich davon abhängen, wie eben in einem Jahre, wo diese Frage entschieden wird, die Verhältnisse in Bezug auf Wind- und Wasserkraft beschaffen sind. Haben wir ein sehr windreiches Jahr, dann kann das, was das Wörtchen „vorwiegend“ bedeutet, sehr zu Ungunsten einer großen Zahl von Betrieben ausschlagen. Umgekehrt, haben wir ein sehr windstilles Jahr, dann wird das Verhältnis ein entgegengesetztes sein. Genau so ist es mit dem Ausdruck „vorwiegend Wasserkraft“.
Wenn nun der Herr Abgeordnete Möller sich veranlasst gesehen hat, diese Ausnahmebestimmung damit zu motivieren, dass man doch den „armen kleinen Leuten“, die hier in Betracht kämen, auch diese Vergünstigung gewähren möchte, so muss ich hervorheben, dass nach meiner Meinung diejenigen Betriebsunternehmer, die in der Lage sind, neben einer Kraft wie Wind oder Wasser auch noch eine Dampfanlage sich zulegen, also eine ziemlich bedeutende Kapitalaufwendung machen zu können, am allerwenigsten verdienen, von solchen Ausnahmen getroffen zu werden. Ich kann mir sehr wohl vorstellen, dass man Müllern, die an unbedeutenden Bächen und Wässern ihre Mühle liegen haben und die nach Umständen einen sehr bedeutenden Teil des Jahres wegen Mangel an Wasserkraft nicht in der Lage sind, ihren Betrieb in Tätigkeit setzen zu können, gegebenenfalls, aber auch nur im gegebenen Falle, Ausnahme gestattet; das das aber in dem Maße geschehen soll, wie es hier von Seiten der Herren Antragsteller gewünscht wird, das geht mir denn doch wieder zu weit.
Meine Herren, ich frage mich, je weiter wir in der Beratung dieser sogenannten Sonntagsruheparagrafen – bei denen es sich im Grunde nur um Sonntagsarbeit handelt – fortschreiten, was denn schließlich noch übrig bleiben wird? Nachdem in § 105 c es den Unternehmern überlassen wird, nach der gegebenen Direktive zu entscheiden, welche Arbeiten am Sonntag sie vornehmen können oder nicht, nachdem in § 105 d der Bundesrat über eine große Zahl von Ausnahmen zu entscheiden hat, kommen wir hier in § 105 e dazu, den höheren Verwaltungsbehörden Vollmacht zu erteilen, wiederum eine größere Zahl von Ausnahmen gestalten zu können. Hier kommen eine ganze Reihe von Betrieben in Frage, in denen, wenn in irgend einem, die Arbeiter des Schutzes für ihre Sonntagsruhe in erster Linie bedürfen. Ich habe gestern bei Gelegenheit der Beratung des § 105 c Abs. 3 an den Herrn Handelsminister ausdrücklich die Frage gerichtet, ob ich ihn richtig verstand, dass nach seinen Ausführungen das Bäckergewerbe nur unter die Bestimmung des § 1055 falle. Mir ist keine Antwort zuteil geworden. Aus dem Bericht der Kommission ersehe ich Seite 29, dass ich vollkommen Recht hatte, wenn ich bei meinen Ausführungen gegen die Bestimmungen des § 105 c Abs. 3, welcher die Pausen am Sonntag, die ich als durchaus ungenügende bezeichnete, vorschreibt, – das hierunter auch die Bäckereiarbeiter fallen würden, d.h. eine Klasse von Arbeitern, die so schon mit Rücksicht auf die ungeheure Arbeitszeit in der Woche dringend der Sonntagsruhe bedürfen. In dem Bericht der Kommission wird ausdrücklich bemerkt, dass unter die Bestimmungen des § 105 c Bäcker, Metzger, Barbiere usw. fallen.
Nun, meine Herren, ist es doch auch wieder sehr zu beachten – und ich meine, das sollte für die Herren am Regierungstisch, die nach ihrer Versicherung die Sonntagsruhe für die Arbeiter im möglichsten Umfange einführen wollen, insbesondere Beachtung verdienen –, dass selbst zum Teil die Bäckermeister, die nach meiner genauen Beobachtung ihrer Tätigkeit sich durchaus nichts weniger als arbeiterfreundlich zeigen, erklärt haben, Sonntagsarbeit in der Bäckerei sei nicht notwendig. Wir haben gestern von dem Herrn Handelsminister gehört, dass in Barmen-Elberfeld, also in zwei bedeutenden Städten, die Bäckerarbeit am Sonntag ruht. Im Laufe des vorigen Jahres haben die Bäcker von Rheinland und Westfalen einen Innungstag in Aachen gehalten, und dort ist, irre ich nicht, mit großer Majorität beschlossen worden, dass das Bäckereigewerbe unter diejenigen fallen müsse, in welchen Sonntagsruhe ausgesprochen wird.
Es sind ferner in dem Kommissionsbericht die Barbiere genannt als ein Gewerbe, bei dem die zu konstituierenden Ausnahmen zulässig seien. Nun, meine Herren, auch die Barbiere gehören zu denjenigen Geschäften, die in hohem Grade der Sonntagsruhe, wenigstens einer teilweisen, bedürfen. In München haben nach vielen Mühen und langen Verhandlungen die Barbiere es endlich dahin gebracht, dass sie wenigstens Sonntags Nachmittags 3 Uhr ihre Läden und Stuben schließen, aber sie haben ausdrücklich erklärt, sie wären froh, wenn ihnen das Gesetz ermögliche, noch früher, als auf Grund der freien Vereinbarung es möglich war, den Schluss ihrer Geschäfte herbeizuführen.
Sie sehen also, wie in den verschiedensten Gewerben wenigstens einen Teil Vernünftige es gibt, die mit allem Nachdruck auf Erweiterung der Sonntagsruhe dringen, und, meine Herren, wenn in einer solchen Frage, wie derjenigen, mit der wir uns jetzt beschäftigen, ein einziger Unternehmer auftritt und sagt: es ist möglich und notwendig, dass die Sonntagsruhe durchgeführt wird –, dann schätze ich das Urteil dieses einen vernünftigen Mannes höher als das tausend anderer, die nach dem alten Schlendrian fortzuleben wünschen, mit allen möglichen Gründen und Vorurteilen für den alten Zustand kämpfen und für ihre Gründe leichtgläubige Ohren genug finden, um berücksichtigt zu werden, und die Freiheit, die sie weiter erhalten, zum Schaden der Arbeiter ausnutzen.
Meine Herren, es kommt in der Tat dahin, dass, wenn wir mit den Paragrafen über die Sonntagsruhe fertig sind und uns den Inhalt derselben genauer ansehen und betrachten, was für verschiedenen Behörden wir erlauben, Ausnahmen zuzulassen, von den vielen und zahlreichen Gewerben es nur sehr wenige sind, die in Wahrheit volle Arbeitsruhe am Sonntag genießen, dass dagegen die Ausnahmen so zahlreiche werden, dass von einem Gesetz über allgemeine Sonntagsruhe gar nicht mehr die Rede sein kann. Ich weiß ja, es ist bei der geschlossenen Majorität, die hier nach meiner Überzeugung im Unternehmerinteresse vorhanden ist, nicht möglich, durchzudringen und weitere Beschränkungen zu erlangen. Ich hoffe aber, dass Sie selbst im Laufe der Jahre durch die Opposition, die aus den Kreisen der Beteiligten hervortreten wird – weil sie sehen, wie ihre Hoffnungen, die sie jetzt auf die Beratungen des Reichstags gesetzt, getäuscht wurden –, gezwungen werden, weitere Einschränkungen, als Sie eben für gut befinden, zu beschließen.
(Bravo! bei den Sozialdemokraten.)
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