Franz Mehring: Nur keine Verwechslung!

[Die Neue Zeit, XIV. Jahrgang 1895-96, II. Band, Nr. 30, S. 97-101]

f Berlin, 15. April 1896

Die neueste Schießprügelei zwischen zwei königlichen Zeremonienmeistern, deren einer daran hat glauben müssen, bietet dem deutschen Philister willkommenen Anlass, in moralischer Entrüstung zu machen. Dies harmlose Vergnügen könnte man ihm auch gern gönnen, wenn er sich nur herbeilassen wollte, die wahre Ursache der höfischen Skandale anzuklagen, nämlich seine eigene Bedientenhaftigkeit und Geistesträgheit. Statt dessen beliebt es ihm, das angebliche Gaudium der Sozialdemokratie an dem frivolen Treiben des adeligen und hochadeligen Mobs als den Umstand, der diesen Mob doch zu einem äußerlich ehrbaren Benehmen veranlassen sollte, in den Vordergrund zu schieben, und das heißt denn freilich die schönsten Quantitäten sittlicher Entrüstung nutzlos verpuffen.

Wir sind so billig, anzuerkennen, dass Kammerherren, Zeremonienmeister und sonstige Hoflakaien die heutige Welt durchaus nicht verschönern würden, wenn sie sich so anstellten, als wären sie nützliche Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft. Das glaubt ihnen ja doch kein verständiger Mensch. Wie es an Höfen hergeht, ist nicht erst seit gestern oder vorgestern bekannt, und besonders auch die Geschichte der deutschen Höfe, die Vehse vor einigen Jahrzehnten in mehreren Dutzend Bänden herausgab, gestaltete sich ganz von selbst und trotz der immerhin noch sehr patriotischen Auffassung des Verfassers zu einer fortlaufenden Skandalgeschichte. Menschen, die am Hofe leben, sind zu einem Dasein voll der kläglichsten Nichtigkeiten verdammt, und es wäre ein Wunder, das alle biblischen Wunder überträfe, wenn sich darunter Leute von Charakter und Geist befänden.

Es ist nicht einmal der schlimmste Fehler der Kammerherren und Zeremonienmeister, wenn sie sich nicht besser geben, als sie sind. Halten sie es einmal für angezeigt, sich gegenseitig ein paar Lot Blei in den Leib zu schießen, nun, so ist das ein läppischer Sport, wie ein anderer auch, und es wäre eine leichtfertige Voraussetzung, zu glauben, dass sie ihre Zeit sonst in nützlicherer Weise verbrächten. Deshalb mag sich der bürgerliche Philister doch nur ja beruhigen und nicht weiter darüber grübeln, ob die Saaten der Sozialdemokratie mit dem Blute gedüngt werden, das bei den Schießprügeleien der adeligen Raufbolde fließt. Diese Fragen sind längst abgetan für den Arbeiter, der zum Klassenbewusstsein erwacht ist. Sie haben höchstens noch ein Interesse für den Philister, der für sein Leben gern vor dem Hofpöbel in tiefster Ehrfurcht ersterben möchte und ihm deshalb, nachdem alles gute Zureden. nicht gefruchtet hat, mit dem roten Gespenst graulich zu machen sucht. Haben die Kammerherren- und Zeremonienmeister sonst irgendwie die Neigung, sich gegenseitig aus der Welt zu schaffen, so mögen sie sich um der Sozialdemokratie willen nur nicht genieren. Die denkt deshalb von ihnen nicht schlechter, aus dem einfachen Grunde, weil sie von ihnen überhaupt nicht schlechter denken kann, als sie es von jeher getan hat.

Ernster zu nehmen ist es, wenn einzelne bürgerliche Blätter sich nicht sowohl an die moralische als an die politische Seite der neuesten Schießprügelei halten. Nach ihren Angaben haben die beiden Schächer, die auf einander losgegangen sind, durchaus keine Neigung gehabt, sich gegenseitig die Hälse zu brechen; sie sind vielmehr dazu gezwungen worden, und zwar nicht einmal durch die korrupten Ehrbegriffe, in denen sie aufgewachsen sind, sondern durch militärische Ehrengerichte, also durch Staatseinrichtungen, die in diesem Falle, wie schon in manchem früheren Falle, im Widerspruch mit den Landesgesetzen den privilegierten Mord organisiert haben. Ist dem so, dann hat allerdings jeder Steuerzahler, der mit seinen letzten paar Groschen das herrliche Kriegsheer mit unterhalten muss, ein lebhaftes Interesse an dem Morde, den die beiden Zeremonienmeister aneinander zu begehen beabsichtigten und den der eine an dem anderen auch wirklich begangen hat. Ein Interesse, das natürlich auch nicht aufgehoben wird durch die vor einiger Zeit von Kriegsminister im Reichstage abgegebene Versicherung, wonach militärische Ehrengerichte Niemanden zum Zweikampfe zwingen. Denn die Sache wird nicht schöner, sondern nur noch hässlicher, wenn militärische Ehrengerichte zwar nicht ausdrücklich den Mordversuch anbefehlen, aber indirekt dazu nötigen, indem sie dem Widerstrebenden schwere Nachteile androhen oder zufügen.

Von diesem Gesichtspunkt aus ist die neueste Schießprügelei zweifellos zu beachten. Nicht als ob sie der erste Fall ihrer Art gewesen wäre, aber klarer als in früheren Fällen scheint diesmal festzustehen, dass zwei Staatsbürger, und seien es auch nur zwei Zeremonienmeister, von einer staatlichen Einrichtung – und das sind die auf einer kaiserlichen Verordnung beruhenden militärischen Ehrengerichte – durch die Bedrohung mit schweren Nachteilen zur Begehung einer ungesetzlichen. Handlung gezwungen worden sind, und zwar nicht irgend einer geringfügigen Übertretung, sondern so schwerer Verbrechen, wie Mord und Mordversuch nicht nur unter moralischem, sondern auch unter strafrechtlichem Gesichtspunkt find. Es ist anzuerkennen, dass manche bürgerliche Blätter hierzu ein sehr saures Gesicht schneiden. Schwerlich gibt es auch eine Tatsache, die dem sogenannten „Rechtsstaate“, in dem wir angeblich leben sollen, dreister ins Gesicht schlüge. Der obrigkeitlich organisierte Mord und Mordversuch unter den eigenen Landeskindern ist ein wahrer Hohn auf jeden Begriff von Zivilisation, und er nimmt sich besonders schön aus in einem Staate, dessen Organe mit so peinlicher Gewissenhaftigkeit über die Wahrung der Gesetze wachen, sobald diese einmal von einem Mitgliede der unterdrückten Klasse verletzt werden oder auch nur verletzt zu werden scheinen, und sei das in der geringfügigsten Bestimmung.

Der Unwille der bürgerlichen Klasse hierüber ist nur zu begreiflich. Aber um so fraglicher ist es, ob sie ihm tatsächlichen Nachdruck zu geben wissen wird. Mit noch so donnernden Leitartikeln ist nichts getan. Die sind am nächsten Tage vergessen und krümmen keinem Menschen ein Haar. Das sollte die bürgerliche Presse doch aus alter Erfahrung wissen. Man könnte einen Chimborasso von Zeitungspapier errichten, das mit Philippiken gegen die Auswüchse des Militarismus bedruckt ist, und doch hat ein so gewaltiger Aufwand bürgerlicher Streitmacht noch nicht den kleinsten dieser Auswüchse beseitigt. Moloch besitzt eine Elefantenhaut, die bürgerliche Speere nicht durchdringen, sondern höchstens angenehm kitzeln. Es ist deshalb auch nichts mit dem kühnsten aller von der bürgerlichen Presse gemachten Vorschläge, mit dem Antrag, der im Reichstag auf Streichung der Duellparagrafen des Strafgesetzbuchs eingebracht werden soll, so dass dann also die Duelle einfach unter die Strafbestimmungen über Körperverletzung und Mord fielen. Die Blätter, die auf diesem Paradepferd herumreiten, argumentieren so: wenn der Reichstag einen solchen Antrag angenommen hat, so kann der Bundesrat unter dem Drucke der allgemeinen Entrüstung über die neueste Schießprügelei seine Zustimmung nicht versagen, und wenn der Bundesrat seine Zustimmung gegeben hat, so ist der privilegierte Mord mausetot geschlagen. Ja, wenn! Ebenso gut könnten sie argumentieren: wenn Moloch mit dem kleinen Finger umgeworfen werden kann, so ist nichts leichter, als ihn umzuwerfen.

Der privilegierte Mord ist nur ein Item in dem endlosen Sündenregister Molochs, und man muss sich darüber nicht täuschen, dass es sich hier um ein Entweder-Oder handelt, Entweder will man dem Militarismus ernsthaft und nachdrücklich zu Leibe, und dann mag man auch darauf hoffen, ihm seine mörderischen Mucken auszutreiben. Will die Bourgeoisie dies Tänzchen wagen, so hat sie durchaus keine schlechten Aussichten. Ja, sie hat sogar alle Chancen auf ihrer Seite. Denn erstens hat sie den Daumen auf dem Geldbeutel, ohne den Moloch nicht leben kann, und zweitens hat sie in dieser Frage die ganze Arbeiterklasse hinter sich. Das ist eine Machtstellung, welcher der Militarismus bei einer gar nicht einmal heldenmütigen, sondern nur konsequenten und zähen Politik der Bourgeoisie auf die Dauer erliegen muss.

Oder die bürgerliche Klasse will dem Militarismus zwar sonst kein Leid antun, aber ihm die Unarten abgewöhnen, die ihren Illusionen und ihren Interessen unbequem sind. In diesem Falle ist sie ganz ohnmächtig und wird in aller Ewigkeit ohnmächtig bleiben. Das Duell ist ein feudales Privileg, das auf den Wunsch der Roture niemals aufgegeben werden wird, ebenso wenig wie etwa die Roture jemals auf den Wunsch der Kanaille den Anspruch aufgeben wird, „Herr im eigenen Hause“ zu sein. Wie die Bourgeoisie mit dieser schönen Redensart die berechtigten Ansprüche der Arbeiterklasse abzuspeisen versucht, so weist das Junkertum den berechtigten Anspruch der Bourgeoisie auf Beseitigung des privilegierten Mordes mit seinen feudalen Ehrbegriffen zurück. Es sind Streitpunkte des Klassenkampfs, um die es sich handelt, und Klassenkämpfe wollen ernsthaft geführt sein. Das Bürgertum sollte sich die nachdrückliche Energie, womit die Arbeiterklasse ihm selbst abgewöhnt, seine Ausbeutungsmethoden als „Herrschaft im eigenen Hause“ zu verkleiden, bei seinem ganz anerkennenswerten Kampfe gegen den privilegierten Mord zum Vorbilde nehmen, dann wird es auch etwas erreichen. Aber mit frommen Wünschen, mit lärmenden Zeitungsartikeln und selbst mit einem jener parlamentarischen Beschlüsse, die der Bundesrat gleich dutzendweise in den Papierkorb wirft, kommt es nicht einen Schritt vorwärts.

Rein ins Gebiet des Lächerlichen fällt das Gerede von dem „Machtspruche“, der den privilegierten Mord ausrotten soll. Wer soll denn diesen „Machtspruch“ fällen? Etwa der König von Preußen? Gesetzt, er wollte es, so würde er es gar nicht können. Mit Recht sagt Hermann Wagener in seinen Denkwürdigkeiten gerade mit Bezug auf die Duellfrage, es gebe eine Macht im preußischen Staate, vor der auch der König die Waffen strecken müsse, und diese Macht sei der einmütige Wille des preußischen Offizierskorps. Es hat einmal einen preußischen König gegeben, der aus religiösen Gründen den privilegierten Mord verabscheute und ihn gerne ausgerottet hätte, aber nicht einmal hindern konnte, dass die seinem Herzen am nächsten stehenden Freunde sich niederknallen lassen mussten, sobald es der junkerlichen Offizierskaste sei es auch aus pöbelhaft unanständigen Gründen gefiel. Als der Polizeipräsident v. Hinckeldey sich im Jahre 1856 erdreistet hatte, eine junkerliche Spielhölle aufzuheben, musste er vor die Pistole, und der König Friedrich Wilhelm IV., der rechtzeitig von dem Duell unterrichtet worden war, musste es ruhig geschehen lassen, dass in nächster Nähe des Schlosses, in dem er hauste, sein Liebling über den Haufen geschossen wurde. Er durfte den Mörder nicht einmal die gelinde Strafe verbüßen lassen, sondern musste ihn wider Willen begnadigen. Die unglückliche Witwe Hinckeldeys selbst wurde von ihrer Kaste gezwungen, um die Begnadigung des Mörders einzukommen, und es ist nicht ohne Interesse, den aus Potsdam am 20, März 1857 datierten Brief zu lesen, in dem Friedrich Wilhelm IV. ihre „Bitte“ gewährte. Er lautet:

„Sie haben, meine teure gnädige Frau, dem verehrten, unvergesslichen Namen Ihres seligen Gemahls einen neuen, seiner würdigen Glanz zugedacht, indem Sie an seinem Todestage um die Begnadigung dessen bei mir gebeten haben, durch dessen Hand Ihnen, Ihren Kindern, dem preußischen Adel, den echten Patrioten und meinem eigenen Herzen eine unheilbare Wunde geschlagen ist. Es gibt einen Schmerz, gnädige Frau, der nach meinem Gefühle nur durch Erhörung auch sehr kühner Bitten zu ehren ist. Wer Ihren seligen Mann gekannt hat, wie ich das Glück gehabt habe, der wird es vollkommen begreifen, dass Sie in seinem Geist und Sinne, aus Liebe und Treue zu ihm, an diesem 10. März so wie Sie es getan gebeten haben und der wird mich verstehen, wenn ich, um Sie und sein Andenken zu ehren, zu schwach bin, um dieser Bitte zu widerstehen, trotz aller gewichtigen Bedenken, die sich dem entgegenstemmen. Herr v. Rochow ist also von heute frei – wenn auch von meinen Residenzen und Hoflagern verwiesen – er ist frei durch Sie allein und weiß das auf meinen Befehl. Sollten die Kohlen, die Ihre Hochherzigkeit auf sein schuldig Haupt sammelt, ihm brennender als seine Haft sein, so ist das weder Ihre noch meine Schuld.“

So sehen die „Machtsprüche“ aus, durch die preußische Könige den privilegierten Mord hindern oder strafen können, noch dazu in einem Falle, wo kein Zweifel daran besteht, dass sie ihn wirklich hindern oder strafen wollten. Eine ohnmächtige Sentimentalität, die den Zwang, unter dem sie steht, mit gleißenden Worten vergoldet, ist ein sauberer „Machtspruch“. Und dabei war Friedrich Wilhelm IV. unter den preußischen Königen derjenige, dem das Duell am verhasstesten oder noch genauer, der einzige, dem es wirklich verhasst war.

Will also die Bourgeoisie dem privilegierten Mord ein Ziel setzen, so mag sie einen frischen und fröhlichen Krieg mit dem Militarismus beginnen. Tut sie das nicht, so sind ihre Lamentationen über die neueste Schießprügelei nicht einen Pfifferling wert. In diesem Falle besorgt sie allerdings die Geschäfte der Sozialdemokratie, indem sie alle Elemente der Bevölkerung, denen die bürgerliche Kultur noch ein ernsthafter Begriff ist, ins Lager der einzigen Partei treibt, die dem Militarismus einen rücksichtslosen Krieg zu machen wagt. Dann haben die beiden Zeremonienmeister wirklich ihr Pulver zu Nutzen der Sozialdemokratie verknallt.

Aber wir müssen die bürgerliche Presse bitten: nur keine Verwechslung! Die Aufdeckung der höfischen Korruption, die Gefährdung des monarchischen Bewusstseins und dergleichen Dinge mehr mögen für sie und ihre Philisterwelt außerordentlich wichtige Dinge sein, aber für die Sozialdemokratie sind sie längst Hekuba. Über solche vorsintflutlichen Geschichten zerbrechen sich verständige Arbeiter nicht mehr die Köpfe; darüber sind sie seit Jahrzehnten hinaus.


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