[Die Neue Zeit, X. Jahrgang 1890-91, I. Band, Nr. 3, S. 65-68]
f Berlin, den 5. Oktober
Derweil die bürgerliche Gesellschaft sich noch in salzlosem Spotte über den „großen Kladderadatsch“ ergeht, den ihr kürzlich ein sozialdemokratischer Redner prophezeit hat, ist ein kleiner Kladderadatsch über sie gekommen, der als Vorbote des großen schon ganz gut passieren mag. Der Sumpfboden, auf dem sich das himmelhoch ragende Gebäude der sogenannten modernen Kultur erhebt, hat einen derben Stoß erhalten, und dies Gebäude selbst schwankt in beängstigender Weise vom Grundstein bis zur First. Die Ironie des Schicksals aber will, dass keineswegs der „Umsturz“ jenen verhängnisvollen Stoß ausgeteilt hat, sondern vielmehr seine Todfeindin, die hochhwohllöbliche Polizei selbst.
Denn einzig und allein ihrer Unfähigkeit, Gesellschaft und Staat auch nur noch vor dem gemeinsten Verbrechertum zu schützen, verdankt der Mordprozess Heinze sein Dasein. Wenn ein Raubmörder sich insoweit vorsieht, das er nicht gerade auf handhafter Tat ertappt wird, so ist er hierzulande im Allgemeinen der Justiz des Staats entronnen. Beispielsweise wurde vor sechs Wochen in unserer Nachbarstadt Spandau ein Kaufmann in seinem Laden ermordet; der Mord wurde schon nach drei Stunden entdeckt und nach zwölf Stunden war der Mörder bekannt, so bekannt, dass weder in seinem Signalement die geringste Lücke, noch an seiner Täterschaft der geringste Zweifel blieb. Dazu hatte er in der Nacht nach dem Morde mit noch blutdampfenden Kleidern in hiesigen Dirnenlokalen unter den Augen der Polizei verkehrt; am nächsten Tage hatte er mit einer polizeilich kontrollierten Dirne einen Ausflug nach Stettin gemacht; in Stettin wieder hatte er die beste Fahrgelegenheit nach Kopenhagen nicht etwa auf dem ersten besten Fahrplane, sondern bei eine Polizeibeamten erforscht, und trotz alledem ist zwar eine Unzahl harmloser Personen, die nach dem polizeilichen Signalement dem Mörder so von Weitem ähnlich sahen, in peinlichster Weise belästigt, aber er selbst noch nicht ergriffen worden. Dieser Fall ist vielleicht der eklatanteste, aber keineswegs der einzige seiner Art; man wird nicht übertreiben, wenn man sagt, dass von sechs Morden in Berlin, bei denen der Täter nicht schon angesichts seines Opfers ergriffen wird, mindestens fünf ungesühnt bleiben.
Natürlich würde es eine ebenso oberflächliche wie verleumderische Auffassung sein, wenn man die Ursachen dieses Zustandes auf die subjektive Fahr- und Nachlässigkeit der einzelnen Polizeibeamten zurückführen wollte. In gewissem Sinne lässt sich ihnen eher, wie sich gleich zeigen wird, der entgegengesetzte Vorwurf eines zu großen Eifers machen, Vielmehr hängt jener leidige Zustand so zusammen, dass der heutige Staat das Verbrechen, welches die heutige Klassenordnung züchtet, mit den Mitteln seiner Klassenjustiz und seiner Klassenpolizei nicht mehr zu bändigen vermag. Die modernen Verkehrsverhältnisse sind ihm auch in dieser Beziehung gänzlich über den Kopf gewachsen; eher spürt er in einem Urwalde oder einer Wüste den Verbrecher auf, als in einer Millionenstadt. Selbst der Londoner Polizei, die in der bürgerlichen Romanliteratur als ein Wunder von Allmacht und Allwissenheit lebt, spottet ein armseliges Scheusal von Frauenmörder, und wenn diese Dinge in Berlin noch viel schlimmer liegen als in London, so ist der Grund davon einfach der, dass der preußische Staat nicht nur ein Klassen-, sondern auch ein Militär- und ein – Polizeistaat ist. Die Lebensbedingungen des Militär- und Polizeistaats erheischen ein so ungeheures Maß von bürokratischem und formalem Mechanismus, von Anmelde- und Kontrolllisten, von Auflösungen der harmlosesten Versammlungen und von Beschlagnahmen der harmlosesten Druckschriften, von Perlustrieren und Vigilieren und wie die polizeilichen Kunstausdrücke sonst noch lauten mögen, dass die politische Sicherheitspolizei verzweifelt wenig für die kriminalistische Sicherheitspolizei übrig lässt. Ungefähr zu derselben Zeit, in welcher sich der Spandauer Mörder mit beispielloser Frechheit unter den Augen der hiesigen Polizei tummelte, war eben diese Polizei in Massen aufgeboten, um eine lammfromme Nummer der lammfrommen „National-Zeitung“ überall, wo sich dieselbe finden ließ, mit Beschlag zu belegen, weil durch ein zufälliges Versehen der Druckerei die Firma des Verlags ausgefallen war! Wie sehr nun gar das Sozialistengesetz, diese Hetzjagd auf ehrliche Leute, dem Verbrechertum goldene Tage verschafft hat, braucht an dieser Stelle nur beiläufig berührt zu werden.
Ein solcher grundsätzlicher Bankbruch der bürgerlichen Polizei geht den einzelnen Organen derselben begreiflicher Weise gegen den Strich und zwar so sehr, dass sie in jenes Übermaß von Eifer verfallen, welches der größte Meister, den sie je gehabt haben, als den größten aller Fehler zu kennzeichnen pflegte. Um einen Gauner an den Galgen zu bringen, nahmen sie zehn anderen Gaunern den letzten Rest menschlicher Würde, der ihnen etwa noch in der Treue wenigstens gegen den verbrecherische Genossen beiwohnt. Indem aber diese Gauner sich mit Hilfe der Polizei zu vollendeten Lumpen entwickeln, werden sie zugleich und eben dadurch Stützen des heutigen Staats, „Ohne Vigilanten lässt sich nun einmal nichts machen“: das ist Anfang und Ende der kriminalpolizeilichen Weisheit. Möglich, dass sie Recht hat; gewiss, dass sie mit dieser Behauptung der heutigen Ordnung der Dinge ein unauslöschliches Brandmal aufdrückt. In einer schnöden Hetzrede gegen die Arbeiter sagte Bismarck anlässlich des Nobilingschen Attentats: „Wenn wir in einer solchen Weise unter der Tyrannei einer Gesellschaft von Banditen existieren sollen, dann verliert jede Existenz ihren Wert.“ Der Mordprozess Heinze legt dem wider Willen genialen Propheten vielleicht auch ein geflügeltes Wort über die Ordnung der Dinge in den Mund, in welcher eine „Gesellschaft von Banditen“ jeder Existenz ihren Wert verleihen, das heißt in seinem Zusammenhange: Verbrechen wider Leib und Leben sühnen soll.
Hierin liegt die zeitgeschichtliche Bedeutung jenes Mordprozesses Auch er ist nicht der einzige, aber allerdings der eklatanteste seiner Art und derjenige, in welchem sich jenes absonderliche Phänomen der bürgerlichen Gesellschaft in seiner sozusagen ungetrübtesten Reinheit zeigte. Es handelte sich bekanntlich um einen im Jahre 1887 an einem Nachtwächter verübten Mord. Gegen die beiden Angeklagten lag nach dem Ergebnisse der viertägigen Verhandlungen nichts, aber schlechterdings gar nichts Anderes vor, als dass in vier Jahren herangezüchtete Geklätsch einer „Gesellschaft von Banditen,“ die Verbrecher wie Vigilanten und Vigilanten wie Verbrecher sind. Eben dies waren auch die Angeklagten selbst, eine Dirne und ihr Zuhälter, und nichts ist bezeichnender, als dass sie den Mordverdacht auf sich gezogen haben, weil sie sich selbst zu Vigilantendiensten gegen die unbekannten Mörder erboten hatten. Damit gesteht die Polizei wider Willen selbst ein, das dies Vigilantenwesen, wie es das einzige Hilfsmittel gegen das Verbrechen sein soll, schließlich selbst der sicherste Schutzmantel des Verbrechens werden muss. Die Logik ist nicht so ganz uneben, dass wer sich am eifrigsten zu Vigilantendiensten gegen einen Verbrecher zeigt, eben dieser Verbrecher selbst ist. Aber eben so nahe liegt die Schlussfolgerung, dass ein Vigilant-Verbrecher, gerade weil er in dem gegebenen Falle unschuldig ist, von den schuldigen Vigilanten-Verbrechern mit um so größerer Wollust nach dem entsprechenden Kunstausdrucke „hereingelegt“ wird. Man konnte mit hoher Wahrscheinlichkeit sagen, dass sich während des Mordprozesses Heinze die Mörder im Gerichtssaal befanden, aber zu entscheiden, ob sie auf der Anklage- oder auf der Zeugenbank saßen, das wäre über die Grenzen menschlichen Scharfsinns hinausgegangen.
Was unter solchen Umständen aus der bürgerlichen Rechtspflege werden muss, liegt auf der Hand. Und wenn es äußerlich einem Zufall geschuldet wurde, dass der Prozess nicht zum Ende gedieh, so lag in diesem Zufalle doch eine gewisse innere Logik. Ein Vigilant-Verbrecher, der inzwischen nach Amerika ausgewandert ist, hatte sich der Polizei erboten, die wirklichen Mörder zu nennen, falls ihm die auf ihre Entdeckung ausgesetzte Belohnung niet- und nagelfest gemacht würde; die Polizei hatte diese Spur Anfangs aufgenommen, dann aber wieder fallen gelassen, weil ein von ihr unrichtig adressierter Brief aus Chicago zurückgekommen war. Hierin vermochte der angeklagte Zuhälter keine Folgerichtigkeit zu entdecken; er meinte, so glaubwürdig wie die Vigilanten-Verbrecher in Berlin würde der Vigilant-Verbrecher in Chicago auch sein, und dem Gerichtshofe blieb nichts übrig, als auf sein Verlangen einzugehen und die Verhandlung aufzuheben, bis der Mann in Chicago vernommen worden ist. Die Vermutung der Polizei, dass bei dieser Vernehmung nichts herauskommen wird, hat freilich eben so viel für sich, als die Annahme des Gerichtshofs, das der Zeuge von Chicago genau so viel wert ist, wie die Zeugen von Berlin.
Die bürgerliche Welt ist natürlich tief erbittert darüber, dass sie diesen kleinen Kladderadatsch noch einmal in zweiter Auflage genießen soll. Und nach ihrer beliebten Art beeilt sie sich, ein paar Sündenböcke in die Wüste zu schicken. Diesmal müssen die beiden Verteidiger herhalten. Nun reift die geschäftliche Konkurrenz der freien Advokatur ja freilich manche absonderlichen Früchte, und das Auftreten der Anwälte in dem Mordprozesse Heinze – so beispielsweise die Art, in welcher sie während der Verhandlungen „einfach Sekt“ zu frühstücken beanspruchten – hatte viel Unsympathisches. Aber was ihnen im Wesen der Sache zum Vorwurfe gemacht wird: der, gleichviel ob geschickte oder ungeschickte, Eifer, mit welchem sie sich ihrer Klienten annahmen, das Kreuzverhör der Zeugen, die Verschleppung der Verhandlungen und so weiter – alles das war entweder nicht zu tadeln oder so weit es getadelt werden muss, war es nichts weniger, als neu. Ähnliche Missgriffe haben sich andere Anwälte oft genug zu Schulden kommen lassen, ohne von der bürgerlichen Presse getadelt, ja um dafür von ihr gefeiert zu werden. Freilich waren die Angeklagten in solchen Fällen nicht verkommene Lumpenproletarier, sondern mehr oder minder „angesehene“ Bourgeois. In dem Mordprozess Heinze haben die Verteidiger, sei es nun absichtlich oder unabsichtlich, dazu beigetragen, dass die Verhandlungen die parties honteuses der heutigen Gesellschaft gar so gründlich beleuchteten, und das ist ihr eigentliches Verbrechen.
Zu leugnen sind diese parties honteuses nun aber nicht mehr und so müssen die bürgerlichen Sozialreformer, wohl oder übel, mit ihrem Sprüchlein hervor. Diesmal sind sie ganz einig: Alles schreit nach Polizei und Strafrichter, von der „Kreuz-Zeitung“ bis zur „Volks-Zeitung“. Das Strafgesetzbuch soll um einen Zuhälterparagrafen bereichert werden, die Polizei soll die Verbrecherkeller ausräuchern, die öffentlichen Dirnen sollen noch rechtloser gemacht werden, als sie unter der polizeilichen Kontrolle ohnehin schon sind. In dem vorliegenden Falle nimmt sich dies Getobe besonders spaßhaft aus; die trefflichen Gevattern machen es wie Immermanns alter Baron im Schlosse Schnick-Schnack-Schnurr; sie wollen die einzige Stütze weg hacken, welche das baufällige Gemäuer der bürgerlichen Justiz noch aufrecht erhält, Jene Dirnen und Verbrecher, welche sich angeblich scheu vor dem Auge der Polizei verbergen, nun aber rücksichtslos von derselben ausgerottet werden sollen, sind ja die guten Bekannten der Polizei, dieweil es „ohne Vigilanten nun einmal nicht geht.“ Des Weiteren verrät der bürgerliche Reformeifer in keiner Weise, wie denn das Berliner Lumpenproletariat, das der Polizeipräsident v. Madai schon vor zwanzig Jahren auf sechzigtausend Köpfe schätzte, eigentlich vernichtet, ob es gehängt oder geköpft oder verbrannt oder sonstwie ausgerottet werden soll. Da war jener alte Polizeileutnant doch wirklich noch ein tiefsinniger Sozialpolitiker, der auf den zornigen Vorwurf des Herrn v. Madai, dass sein Revier von Dirnen wimmelte, trocken erwiderte: „Na, Herr Präsident, irgendwo müssen sie doch wohnen.“ Die bürgerlichen Sozialreformer vergessen einmal wieder, dass die Verbrecherkeller in der Veteranenstraße ein ebenso integrierender Teil der bürgerlichen Ordnung sind, wie die Villen des Tiergartens, dass, wie Pol und Gegenpol, die einen unmöglich sind ohne die anderen. In der Wiener Gründerperiode ist das Wort aufgekommen: man kann heute keine Million erwerben, ohne mit dem Ärmel das Zuchthaus zu streifen; dieser Satz ist aber nur eine juristisch-moralische Umschreibung der ökonomischen Tatsache, dass für den einen, der eine Villa im Tiergarten erwirbt, hundert andere in den Verbrecherkeller der Veteranenstraße müssen. Und wenn ein ästhetisch und ethisch besonders fein gebildeter Berichterstatter über den Mordprozess Heinze es nicht zu fassen vermag, wie die scheußlichen Dirnen, die als Zeuginnen auftraten, noch ihre Liebhaber fänden, so kann man diesem begeisterten Vorkämpfer der heutigen Gesellschaft nur mit dem Dichter antworten: Ja, lieber Freund, so lebt nun deine Sappho!
Die Skandale, welche der Revolution von 1789 vorangingen, waren harmlose Schäferspiele gegen die Skandale, welche der heutigen Gesellschaft aus allen Poren schwitzen. Aber wer in dieser wachsenden Zahl kleiner Kladderadatsche nur ein Vorpostengefecht des großen Kladderadatsches sieht, bleibt deshalb doch ein rasender Tor. Denn wie kann er die beste aller Welten nur so böswillig verkennen!
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