[Nach „Die Gleichheit. Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen“, 21. Jahrgang Nr. 18, 5. Juni 1911, S. 273-275]
„Sieh meine Hände, die der Mord gerötet,
Mein Auge, das von Blutgier funkelt!
In manchem Winkel meiner Höhle häuft sich
Verwesend Menschenfleisch und moderndes Gebein.
Komm, folge mir und schau! Dein Vater ward mein Fraß,
Und deine Kinder werde ich verschlingen.“
Eugène Pottier ist es, der heldenkühne Kommunekämpfer, der große Dichter des sozialistischen Proletariats in Frankreich, der also die „uralte Menschenfresserin“ sprechen lässt, das als „Gesellschaft vermummte“ Privateigentum. Diese Verse klingen in der Seele, wenn man aufmerksam die Behandlung der Reichsversicherungsordnung verfolgt.
Die Reichsversicherungsordnung selbst wirft mittels der sozialen Aufgaben, die sie anerkennt, ein unbarmherzig scharfes Licht auf das Wesen der kapitalistischen Ordnung, dessen menschenvernichtende Wirkungen es abzuschwächen gilt. Wie aber das geschehen soll, wie die Gesellschaft die ihr entgegen starrenden Aufgaben lösen möchte, das lässt unzweideutig ein Weiteres in die Erscheinung treten: Das ausbeutende Eigentum hat in den besitzenden und herrschenden Klassen und ihrer politischen Vertretung – der Regierung und den bürgerlichen Mehrheitsparteien – die Fähigkeit und den Willen getötet, die Sünden des Kapitalismus auch nur soweit gut zu machen, als es im Rahmen der bürgerlichen Ordnung möglich wäre. Diese beutegierige, machttolle Gesellschaft ist im Taumel des Sichbereicherns und Genießens nicht einmal einer leidlich anständigen Reformpolitik fähig, die das krachende Gebäude ihrer Herrschaft für einige Zeit stützen könnte. Was in dieser Hinsicht die Verhandlungen über die Mutterschafts – und Säuglingsfürsorge erwiesen haben, das ist durch die parlamentarischen Entscheidungen über die Witwen – und Waisenfürsorge eindringlichst bestätigt worden.
Witwen und Waisen, der Kapitalismus schafft sie in großer, in erschreckender Zahl! Sein Verschulden ist um so himmelschreiender, als Wissenschaft und Technik Mittel und Wege geschaffen haben, Gesundheit und Leben gegen drohende Schädigungen zu schützen, die die Menschen früherer Zeiten als unabwendbares Schicksal hinnehmen mussten. In Frische und Rüstigkeit könnte heute ein mild-schöner Lebensabend Millionen beschieden sein, die vorzeitig ins Grab sinken oder siech und bresthaft sich durch qualvolle Tage schleppen. Diese Möglichkeit wird jedoch zertrümmert durch die Herrschaft des Privateigentums, das ausbeuten will und ausbeuten muss und dank dieser seiner Eigenschaft Lohnsklaven erzeugt, die unter Gefahren für Leib und Leben lange Stunden des Tages – oft noch der Nacht – eine übermäßige Arbeitsbürde tragen und entbehren müssen, was die Kräfte zu erhalten und zu erneuern vermöchte. Die blutigsten Kriege bleiben mit ihren Menschenopfern bei weitem hinter der Zahl der Verletzten, Verstümmelten, Getöteten zurück, die jahraus jahrein dem kapitalistischen Profit auf dem Schlachtfeld der Arbeit fallen. Im Laufe eines Jahres sind es ungefähr 1½ Million deutscher Proletarier, die bei ihrer Erwerbstätigkeit verunglücken, rund 150.000 beträgt die Zahl der Schwerverwundeten und 10000 die der Toten. Man geselle diesen Opfern die Hunderttausende zu, die von der Proletarierkrankheit dahingerafft werden, die Berufskrankheiten oder einem der vielen Leiden erliegen, die unvermeidliche Folgen von chronischer Überarbeit, Unterernährung, von Wohnungselend und anderem Jammer sind: und man sieht, wie sich in der Höhle der „uralten Menschenfresserin“ „verwesend Menschenfleisch und moderndes Gebein“ auftürmen. Was will die Reichsversicherungsordnung tun, um den hilfsbedürftigsten Opfern dieses Standes der Dinge zu helfen: den Witwen und Waisen ? Beantworten wir diese Frage zuerst für die Hinterbliebenen der bei ihrer Arbeit verunglückten Proletarier.
Nach der Reichsversicherungsordnung hat die Witwe solcher Lohnsklaven bis zu ihrem Tod oder ihrer Wiederverheiratung Anspruch auf eine Rente, die ein Fünftel des Jahresarbeitsverdienstes ihres verunglückten Gatten beträgt. Ebenso hoch beläuft sich die Rente für jedes Hinterbliebene Kind bis zum vollendeten fünfzehnten Lebensjahr; das uneheliche Kind ist jedoch nur insoweit rentenberechtigt, „als der Verstorbene ihm nach gesetzlicher Pflicht Unterhalt gewährt hat“. Die werktätigen Massen kennen die Renten bereits, die auf Grund dieser Bestimmungen den Witwen und Waisen tödlich Verunglückter zufallen. Es sind die berüchtigten „Bettelrenten“ von 50, 35 und 20 Pf. pro Tag. Nach der gewerblichen Unfallversicherung erhielt 1908 eine Witwe durchschnittlich 188 Mk. Rente, ein Kind 163 Mk. Diese Sätze erscheinen aber noch „üppig“ im Vergleich zu den
entsprechenden Durchschnittsrenten, welche die landwirtschaftliche Unfallversicherung für das gleiche Jahr ausweist. Sie stellten sich auf 86 und 66 Mk. Die Zahl der Kinder mag noch so groß sein, der eine Witwe den Tisch bestellen muss, sie kann für ihren Unterhalt nie mehr als den doppelten Betrag ihrer eigenen Rente erhalten. Das Gesetz bestimmt nämlich, dass die Renten der Hinterbliebenen zusammen drei Fünftel vom Jahresarbeitsertrag des verunglückten Mannes nicht übersteigen dürfen. Nach den angegebenen Durchschnittsrenten für 1903 kann also die Familie eines durch Berufsunfall getöteten gewerblichen Arbeiters höchstens 564 Mk. Jahresrente erhalten, die eines landwirtschaftlichen Proletariers aber gar nur 258 Mk. Das ergibt noch nicht ganz 1,53 Mk. bzw. 71 Pf. pro Tag, um mindestens für drei Personen, vielleicht aber auch für sechs und sieben, Wohnung, Nahrung, Kleidung zu bestreiten und was sonst noch zu des Leibes und Geistes Notdurst gehört. Von „Pfennigrenten“ reden also die aufgeklärten Proletarier mit gutem Recht.
Wie in der Kommission schon, so hat die sozialdemokratische Reichstagsfraktion auch in zweiter Lesung treu für die bitter nötige Erhöhung der Hinterbliebenenrenten gekämpft. Sie beantragte, dass die Witwenrente ein Drittel des Jahresarbeitsverdienstes betragen muss, den der Verunglückte halte, dass die Rente für alle Hinterbliebenen zusammen diesen Jahresverdienst nicht übersteigen dürfe, und dass der Witwe im Falle der Wiederverheiratung eine Abfindung in der gleichen Höhe auszuzahlen sei.
Genosse Kunert blieb mit seinen gehaltreichen scharfen Ausführungen zur Begründung dieser Forderungen ein Prediger in der Wüste. Die bürgerlichen Parteien hielten sogar eine Bemäntelung ihrer Arbeiterfeindschaft für überflüssigen Aufwand. Sie stimmten die sozialdemokratischen Anträge einfach nieder. Und sind es denn so wenige Proletarierinnen, die mitsamt ihren Kindern schwarzem Elend ausgeliefert werden, wenn zu Nutz und Frommen des kapitalistischen Mehrwerts der hauptsächliche Ernährer der Familie von einer Maschine zerstückelt oder zerstampft wird oder vom Baugerüst herabstürzt ? 1908 verzeichneten die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zusammen 5903 Witwen und 12342 Waisen von tödlich Verunglückten, mithin mehr als 18000 Personen, über die jäh die Sturzwellen herzzerreißenden Leids und schwerster Existenzsorgen hereinbrachen.
Freilich: das Bild des Jammers, das diese Ziffern enthüllen, verblasst fast, wenn wir der vieltausendfach größeren Zahl der Witwen und Waisen gedenken, welche Proletarier unversorgt zurücklassen, von denen die allerwenigsten als „Altersrentner“ sterben! Man befrage darüber die Statistik. Sie erhärtet, dass für die Arbeiter großer Berufsgebiete, dass für die meisten Arbeiter vorzeitige Invalidität mit vorzeitigem Tod endet. Allzu fühllos, unbarmherzig mahlen die Knochenmühlen der kapitalistischen Ausbeutung, millionenköpfig ist das Heer proletarischer Witwen und Waisen, das die bürgerliche Ordnung erstehen lässt. Es war das Schaugericht der Reichsversicherungsordnung, dass auch für diese Opfer gesorgt werden sollte. Fast zehn Jahre haben die Köche der Regierung und des Reichstags an diesem Schaugericht gekocht, und was ist’s, das sie nun auf den Tisch der vielen setzen, die arm sein müssen, damit wenige reich, überreich sein können ? Eine Bettelsuppe, die obendrein nicht einmal für alle langt, welche der Hunger zwingen könnte, das armselige Mahl hinterzuschlucken. 1902 brachte das Zentrum seinen Antrag zur Witwen – und Waisenversicherung ein, wahrhaftig nicht den Ärmsten der Armen zuliebe, sondern als Augenblender. Die Witwen – und Waisenversicherung sollte darüber hinwegtäuschen, dass das Zentrum sich auf die Bank der Zollräuber gesetzt und durch seine Zustimmung zu dem Zolltarif den notwendigsten Lebensbedarf der werktätigen Massen in sträflicher Weise wucherisch verteuert hatte. Die Kosten der Versicherung sollten durch die Mehreinnahmen des Reichs aus bestimmten erhöhten Zollsätzen gedeckt werden. Schon bei der damaligen parlamentarischen Behandlung des Antrags ließ das Zentrum in verdächtiger, kennzeichnender Art mit sich schachern. Es gab seinen Segen dazu, dass der Kreis der Zölle, die für die Witwen- und Waisenfürsorge in Betracht kamen, enger und enger gezogen wurde, mit anderen Worten: dass immer kleinere Summen dafür aufgewendet werden sollten. Es ließ es geschehen, dass das Gesetz die Einführung der Versicherung erst auf das Jahr 1910 festlegte. Es sagte schließlich Ja und Amen dazu, dass die Reform durch ihre Verkoppelung mit der Reichsversicherungsordnung um weitere zwei Jahre – bis 1912 – verschleppt wurde. Die Regierung bedurfte eines Köders, der die unaufgeklärten Massen ihre Entrechtung in den Krankenkassen und andere Verschlechterungen der Versicherungsgesetzgebung noch schlucken lässt, mögen die Witwen und Waisen hungern!
Entschädigen wenigstens die „Wohltaten“ der Reichsversicherungsordnung für die bösartige lange Nasführung ? Mitnichten. Zunächst ist es nur ein winziger Bruchteil der versorgungsbedürftigen Witwen, der Anspruch auf eine Rente erhält. Man schätzt, dass es in Deutschland heute 2645000 Witwen gibt. Viele Zehntausende gerade der Notleidenden voll ihnen sind von vornherein von der staatlichen Fürsorge dadurch ausgeschlossen, dass die Invaliditätsversicherung nicht auch auf die Hausarbeiter und andere Schichten Nichtbesitzender ausgedehnt worden ist. Und nach den Berechnungen der Regierung selbst werden nach langen Jahren nur 174.564 von den 1.269.600 Witwen der gegen Invalidität versicherten Personen Rentenempfängerinnen sein. Denn nicht jede solche Witwe ist ohne weiteres unterstützungsberechtigt, wie der gesunde Menschenverstand annehmen muss, wie die sozialen Verhältnisse es gebieterisch heischen. Mit einer Rente wird vielmehr nur die dauernd invalide Witwe bedacht, die außerstande ist, durch ihre Arbeit ein Drittel dessen zu verdienen, was körperlich und geistig gesunde Frauen ihrer Art mit ähnlicher Ausbildung in der gleichen Gegend erwerben können. Die Reichsversicherungsordnung geht nichtachtend an dem großen, schweren Pflichtkreis der Mutter vorüber, den doch sonst die „Gutgesinnten“ mit breiter Rührseligkeit als den einzig wahren Beruf des Weibes preisen. Sie versagt Hilfe der Witwe, die diesen Pflichtkreis unter tausend Ängsten und Schwierigkeiten erfüllt, und lässt sie durch die Not in die Fabrik und Werkstatt peitschen. Mögen die Kinder der Witwe sterben und verderben, das Kapital wird aus der Arbeit hungernder Witwen gleißende Zwanzigmarkstücke münzen!
Wie tief aber wird das kapitalistische Deutschland für die begnadeten Witwenrentnerinnen in die Tasche greifen? Vor den Augen der Massen hatten die Zentrümler und ihre Spießgesellen die Verheißung spiegeln lassen, dass von den Mehreinnahmen des Reichs aus den erhöhten Getreidezöllen von 1906 bis 1910 rund 450 bis 500 Millionen Mark für die Witwenversicherung flüssig geworden seien. Jedoch siehe da: Als das Volk den Schaden besah, waren in der Reichskasse nur ungefähr 56 Millionen Mark Überschüsse. Die agrarischen Schnapphähne – die katholischen wie die protestantischen – hatten mit echt blaublütiger Noblesse mittels der Einfuhrscheine das Reich um den Löwenanteil der erwarteten Mehreinnahmen aus Getreidezöllen geprellt. Immerhin war berechnet worden, dass nach der Reichsversicherungsordnung schon 1912 die dauernd invalide Witwe – vorausgesetzt, dass ihr Mann zehn Jahre lang geklebt hatte – 20 Pf. Rente pro Tag erhalten sollte, für jede Waise wurde eine Tagesrente erwartet von 10 Pf. bei einem Kinde, 9 Pf. bei zwei und 8 Pf. bei drei Kindern. Das Einführungsgesetz zur Reichsversicherungsordnung bringt es fertig, sogar diese Bettelpfennige noch zu kürzen. Nach § 59 dieses Gesetzes sollen für die Hinterbliebenenrenten neben dem Reichszuschuss nur die Beiträge angerechnet werden, die nach dem 1. Januar 1912 geleistet sind. Da 200 bis 500 Wochenmarken geklebt sein müssen, damit der Anspruch auf Rente wirksam wird, so können die Witwen – und Waisenrenten erst 1917 beziehungsweise 1924 die entsprechende Erhöhung erfahren. Bis dahin erhält die Witwe jährlich 50 Mk., das ist nicht ganz 14 Pf. täglich, die Waise gegen 7 Pf. Diese schamlose Verhöhnung der hilfsbedürftigen Witwen und Waisen wird aber noch durch eine direkte Beraubung übergipfelt. Das Einführungsgesetz nimmt den Frauen, Witwen, Waisen uns Unfallrentnern das Recht ans Rückerstattung der Beiträge. 1912 würde eine Witwe und ihre Kinder zusammen 120 Mk. verlieren, mithin mehr, als sie empfangen. Eine Art der Fürsorge, die der Wahnwitz gepaart mit dem Verbrechen ist.
Die Sozialdemokratie verteidigte auch in der zweiten Lesung das Recht dieser Witwen und Waisen. Genosse Leber wies einleuchtend das schreiende Unrecht nach, nicht invaliden, aber infolge von Kindersegen erwerbsunfähigen Witwen die karge Rente vorzuenthalten; er befürwortete, bei Ablehnung dieses Antrags allen über 70 Jahre alten Witwen die Unterstützung zu gewähren. Wenigstens die eingeschränkte Gleichberechtigung zwischen ehelichen und unehelichen Waisen, wie sie die Unfallversicherung anerkennt, versuchte Genosse Molkenbuhr der Mehrheit zu entreißen. Der fortschrittliche Volksparteiler Potthoff trat in einer guten Rede zum Kampfe für das Recht der Witwen und Waisen an die Seite der Sozialdemokratie. Auch diesmal jedoch das gleiche Schauspiel feig-brutaler Niedertracht! Konservative, Zentrümler und Nationalliberale erdrosselten wortlos alle Verbesserungsanträge.
Um den fluchwürdigen Hohn der Bettelpfennige für proletarische Witwen und Waisen voll zu empfinden, vergegenwärtige man sich, was die Wissenschaft als Existenzminimum für einen Erwachsenen ansieht: 1 Mk. pro Tag für die Nahrung, 1 Mk. für Wohnung, Kleidung, Wäsche und anderen unentbehrlichen Bedarf. Eine kinderlose Witwe sollte demnach ein Einkommen von 720 Mk. im Jahre, eine Witwe mit zwei Kindern ein solches von 1440 Mk. haben. Die Renten der meisten Witwen und Waisen reichen nicht einmal auch nur zur Stillung des nackten Hungers hin. Bis zum letzten Fünkchen ihrer Kraft müssen sich so die Mütter dem Erwerb widmen, und die Kinder sind gezwungen, lange vor der körperlichen und geistigen Reife den Existenzkampf aufzunehmen, und trotz alles Hastens und Plagens wird Unterernährung und Entbehrung jeder Art das Los der Witwen und Waisen sein.
Und nun werte man im Lichte dieser nüchternen Zahlen und Tatsachen, was ein katholisches Blatt schrieb, das vorgibt, proletarische Interessen zu vertreten: „Die Arbeiterin.“ Dort war zu lesen: „Das Wichtigste im neuen Gesetz wird aber wohl die Witwen – und Waisenversicherung. Hier werden ja die Herren Sozialdemokraten wahrscheinlich wieder ein wahres Indianergeheul anschlagen, weil nicht gleich jede Witwe eine Rente von so und so viel tausend Mark bekommt.“ Die Sozialdemokratie kennt ihre Pappenheimer, die kulturkämpferischen wie klerikalen Schützer der kapitalistischen Wirtschaft. Sie ist daher im Fordern eher zu bescheiden als zu übermäßig gewesen. Aber hätte sie selbst für die Witwen und Waisen Tausende begehrt, wo wäre das Unrecht? Wahrhaftig nicht bei den Fordernden, nur bei den Verweigernden. Milliarden verdankt die kapitalistische Gesellschaft der Arbeit des Proletariats, dessen Witwen und Waisen sie mit Hungerrenten abspeist; Milliarden hat sie für Rüstungen und Massenmord bereit. Könige, denen Gottes Gnade die Krone gab, aber nicht das Geld, sie tragen zu können, sehen ihre Zivilliste im Handumdrehen um Millionen erhöht, der Zoll – und Steuerwucher schleppt im Bunde mit den Ringen und Syndikaten Tausende von Millionen in die Schlösser und Villen der Kapitalgewaltigen. „Die Arbeiterin“ nimmt das alles wahrscheinlich als den Ausfluss einer göttlichen Weltordnung hin. Sie hat nichts gegen die arbeitslose Dividendenschluckerei, gegen hohe Gehälter der obersten Staatsbeamten, gegen geistliche Pfründen einzuwenden. Ihr billiger, plumper Spott kehrt sich gegen die Anmaßung, für die Witwen und Waisen eine weniger sorgenbeschwerte, eine menschenwürdige Existenz zu fordern. Sklavenmoral!
Auch die wirksamste, großzügige soziale Fürsorge für Witwen und Waisen würde nichts als eine Abschlagszahlung auf die erdrückende Klassenschuld der Ausbeutenden und Herrschenden sein. Denn der Altar des goldenen Kalbes erhebt sich auf einer Schädelstätte, und Schweiß und Blut der Proletarier speisen den kapitalistischen Profitstrom. Dem ausbeutenden Eigentum fielen die Väter dieses Arbeitergeschlechts zum Fraß. Sorgen wir dafür, dass es nicht mehr die Kinder verschlingt! Kampf bis aufs Messer gegen die „uralte Menschenfresserin“!
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