August Bebel: Deutschland

[Nr. 1053, Korrespondenz, Arbeiter-Zeitung. Organ der Österreichischen Sozialdemokratie, I. Jahrgang, Nr. 12, 15. November 1889, S. 9 f.]

Berlin, 12. November. Die erste Lesung des Sozialistengesetzes ist vorüber, aber über das endgültige Schicksal desselben hat diese keine Aufklärung gebracht. Nur Eines steht fest: Angenommen wird das Gesetz, und zwar für die Dauer, ob mit oder ob ohne Abänderungen. Nur in Bezug auf diese Abänderungen kann die Frage entstehen, was aus ihm wird, seine endgültige Annahme ist gesichert.

Die Majorität gab sich der Hoffnung hin mit einer zweitägigen Generaldebatte, einschließlich der Verhandlungen über den kleinen Belagerungszustand, über das Gesetz hinwegzukommen. Das war eine Täuschung. Sie musste froh sein mit einer viertägigen Debatte davonzukommen, und auch dieses war nur dadurch möglich, dass eine ganze Reihe Redner auf die Fortsetzung der Debatte verzichteten.

Die maßgebenden Parteien hatten an vier Tagen genug. Der Kopf war ihnen in diesen Tagen so reichlich gewaschen worden, dass sie nach dem fünften Wäschetag keine Sehnsucht mehr empfanden. So erfolgte der Schluss unmittelbar nach einer langen Rede Bebels, in welcher dieser noch einmal alle Gründe gegen das Gesetz mit einer langen Reihe von Tatsachen über die widerspruchsvolle Handhabung desselben zusammengefasst hatte. Vor ihm waren seitens der Partei Singer, Frohme und Liebknecht zu Worte gekommen, von denen jeder in seiner Art in vortrefflicher Weise den Standpunkt der Partei vertreten hat.

Die Verteidigung der Anhänger des Gesetzes war matt und widerspruchsvoll und bewegte sich in den seit 11 Jahren immer wiederholten Anschuldigungen. Am traurigsten war die nationalliberale Partei vertreten, die in den Abg. v. Cuny und Kulemann zwei Redner vorschickte, wie sie mangelhafter und eindrucksloser nicht gefunden werden konnten. Was die Nationalliberalen wollen, bei denen die Entscheidung liegt, ist schwer zu sagen. Die beiden Redner der Partei vermieden es sorgfältig im Namen der Partei zu sprechen. Jeder erklärte nur seine eigene Meinung zu Markte zu bringen, und so werden erst die Verhandlungen in der Kommission, die heute beginnen, weitere Aufklärung bringen. Oder auch nicht.

Diese charakterloseste aller Parteien ist auch im vorliegenden Falle so mit sich selbst im Widerspruch, dass sie vermutlich selbst noch nicht weiß was sie will. Fest steht, dass verschiedene Strömungen innerhalb derselben vorhanden sind. Während das eigentliche Haupt der Partei, Herr v. Bennigsen, allem Anscheine nach hinter den Kulissen mit der Regierung mogelte und sich mit dem vorgelegten Gesetzentwurf einverstanden erklärte, ist ein anderer Teil der Partei, und darunter der zweite Hauptführer, Miquel, mit dem Entwurf nicht einverstanden.

Miquel ist Gegner des kleinen Belagerungszustandes und der durch diesen ermöglichten Ausweisungen, ebenso passen ihm verschiedene andere Bestimmungen nicht.

Es fragt sich nur, ob die Regierungen zu Konzessionen geneigt sind. Erklärten sie sich z. B. bereit, die Bestimmungen über den kleinen Belagerungszustand fahren zu lassen, so würden die gesamten Kartellparteien mit Hurrah! Hoch! für den Gesetzentwurf stimmen. Dazu sind die Regierungen aber nicht geneigt und die Rechte beobachtet dementsprechend eine Haltung, welche die armen Nationalliberalen in die ihnen fatalste Lage bringt.

Die Rechte erklärt nämlich strikt auf dem Boden der Regierungsvorlage zu stehen und keinerlei Konzessionen mehr machen zu wollen. Bringen nun die Nationalliberalen Abschwächungsanträge ein, so finden diese, unterstützt von den Gegnern des Gesetzes, möglicherweise Annahme. Kommt es aber zur Abstimmung über das ganze Gesetz, so stimmen sowohl die Rechte, welche keine Milderungen will, wie die Gegner, die kein Gesetz wollen, gegen dasselbe, und so kommt möglicherweise nichts zustande. Die Kommissionsberatungen gehen dann aus wie das Hornberger schießen.

Damit ist aber noch gar nichts entschieden, denn dasselbe Resultat haben die Kommissionsberatungen schon mehrere Male gehabt und das Gesetz kam doch zustande. So wird es auch diesmal sein. Das Plenum wird alsdann die Verständigung zwischen den Mehrheitsparteien auf anderer Basis fortsetzen und in die Enge getrieben nehmen die Nationalliberalen Alles an. Der Sprung über den Stock wird gemacht.

Auf Grund dieser Kombinationen darf man sagen: Verlangen die Regierungen entschieden die unveränderte Annahme der Vorlage, so erfolgt diese auch. Ein Teil der Nationalliberalen wird sich dann vor der Schlussabstimmung drücken, hoffend, sich dadurch persönlich der Verantwortung zu entziehen.

Aber unter den scheinbaren Gegnern des Gesetzes dürfte dasselbe Manöver ebenfalls vorkommen, und so ist auf alle Fälle eine Mehrheit gesichert. Die eigentliche Entscheidung über das Sozialistengesetz wird bei den Wahlen fallen. Da dürfte Mancher auf der Strecke liegen bleiben, der jetzt für das Gesetz gestimmt hat.

Die Beschlussunfähigkeit des Reichstags ist permanent. Nahezu die Hälfte der Mitglieder hat sich bis jetzt noch im Hause nicht blicken lassen, sie haben ihre väterlichen Ochsen – wie einst Graf Bethusy-Huc so schön sich ausdrückte – noch nicht verlassen, und die Mitglieder, die kamen, machten sich größtenteils auch wieder aus dem Staube, nachdem sie das Büro hatten wählen helfen. So bietet dieser Kartellreichstag das traurigste Bild, das eine Volksvertretung zeigen kann. Gestern waren zu Beginn der Sitzung sage und schreibe fünfundvierzig Mitglieder da von 397.

Es ist das Gefühl der vollständigen Bedeutungslosigkeit, das bei diesem Massenschwänzen zum Ausdruck kommt. Das ewige Jasagen ist doch für einen moralisch noch nicht gänzlich verkommenen Menschen ein zu trauriges Geschäft. Und da man zum Neinsagen nicht den Mut hat, bleibt man weg und überlässt den Reichstag seinem Schicksal.

Wenn der Reichstag schon nach dreijähriger Dauer an dieser Agonie leidet, was soll werden, wenn er nächstens auf 5 Jahre gewählt wird? Er wird zum reinen Kinderspott.

Der rheinisch-westfälische und der schlesische Parteitag sind, soweit bis jetzt Berichte darüber vorliegen, glänzend verlaufen. Im Osten in Breslau wie im Westen in Elberfeld waren am Sonntag Tausend und Abertausende von Parteigenossen versammelt, um an den Beratungen teilzunehmen. In Elberfeld wurde die Zahl der Teilnehmer auf 3000 geschätzt und waren 91 Orte aus 28 Wahlkreisen vertreten. Nicht weniger glänzend war der Besuch in der Hauptstadt Schlesiens, in Breslau. Auch hier waren fast sämtliche schlesische Wahlkreise vertreten und herrschte in Breslau wie in Elberfeld die großartigste Begeisterung.

Bei der Aufstellung der Kandidaten machte sich auch der anderwärts bereits sehr fühlbar gewesene Mangel an passenden Kandidaten fühlbar, und so blieb nichts übrig, als eine Anzahl Personen mehrfach aufzustellen. Da es sich meist nur um Zählkandidaturen handelte, hat dieser Schritt wenigstens nichts Bedenkliches.

Montag, den 18. November beginnen die Verhandlungen im Elberfelder Massenprozess. Der Gerichtshof glaubt in 4 Wochen mit den Verhandlungen fertig zu werden. Wir halten dies für ganz unmöglich, wenn der öffentliche Ankläger nicht auf eine Menge von Zeugen verzichtet und ebenso auf eine Menge von angeblichem Beweismaterial. Beides ist wahrscheinlich. Der Gang der Verhandlungen dürfte die Staatsanwaltschaft zu dieser Verzichtleistung zwingen, weil vielfach die Hohlheit des Beweismaterials zu Tage treten wird.


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