Franz Mehring: Einige Spähnchen

[Die Neue Zeit, XX. Jahrgang 1901-1902, I. Band, Nr. 4, S. 97-100]

f Berlin, 23. Oktober 1901,

Auf den verschiedenen Kriegsschauplätzen der inneren Politik hat die vergangene Woche mehr ergötzliche, als wichtige Zwischenfälle gebracht. Es sind nicht sowohl Spähne, als Spähnchen geflogen, wie wir mit einer leichten Anspielung auf den ergötzlichsten dieser Zwischenfälle sagen möchten.

Zwar wenn man die liberalen Blätter auf der einen, und die ultramontanen Blätter auf der anderen Seite über die Ernennung des jungen Herrn Spahn zum Professor an der Straßburger Universität perorieren hört, so könnte man fast auf den Gedanken geraten, als handle es sich dabei um eine Art Haupt- und Staatsaktion Die Einen jammern über ein Attentat auf die Freiheit der Wissenschaft, die Anderen jauchzen über die neu anhebende Parität der Konfessionen; in Wahrheit aber läuft der ganze Lärm auf den ganz nebensächlichen Umstand hinaus, dass sich ein ultramontaner Tendenzhistoriker zu den vielen liberalen oder reaktionären Tendenzhistorikern gesellt, von denen die deutschen Universitäten wimmeln.

Man muss die Geschichte unserer Hochschulen schlecht kennen, wenn man etwas Unerhörtes darin sieht, dass ein Jüngling, dessen wissenschaftliche Verdienste ganz unbekannt sind, aber dessen Vater so oder so ein Mann von Gewicht ist, urplötzlich mit einer ordentlichen Professur gesegnet wird. Wo hat denn je der Nepotismus sich breiter gemacht, als in den akademischen Senaten der Universitäten? Lange ehe man etwas von einer darwinistischen Vererbungstheorie wusste, vererbten sich die Professorentalente in unwandelbarer Folge vom Urahnen auf den Urenkel. „Die Ordinarien bildeten eine fest geschlossene Zunft und Vetterschaft, zumeist wohlhäbige Herren, verschwägert mit den reichen Kaufleuten, trefflich ausgestattet mit Sporteln und Naturallieferungen. Obwohl der sprichwörtliche Kindersegen der Professoren späterhin den gelehrten Magister Fiebiger veranlasste, eine tiefsinnige Abhandlung ds polyteknia eruditorum zu schreiben – für den Genossen dieser mächtigen Sippen blieb immer noch ein Lehrstuhl frei.“ So Treitschke über die Leipziger Professoren des siebzehnten Jahrhunderts, und anders ist es niemals gewesen, weder vorher, noch nachher.

Wenn deshalb eine Fakultät gegen ein Mitglied protestiert, das nicht aus der akademischen Inzucht hervorgegangen ist, sondern von außen ihr aufgedrängt wird, so mag sie in dem einzelnen Falle dazu ein mehr oder minder gutes Recht haben aber die „Freiheit der Wissenschaft“ kommt dabei durchaus nicht ins Spiel, es sei denn, dass man das deutsche Universitätswesen überhaupt als ein fortlaufendes Attentat auf die „Freiheit der Wissenschaft“ verurteilen will. Es ist eine ganz alltägliche Erscheinung, dass hoffnungsvolle Jünglinge, denen kaum der erste Flaum ums Kinn sprosst, Sitz und Stimme in akademischen Senaten erlangen, nur weil sie in der Wahl ihrer Väter vorsichtig gewesen sind, und wenn man sonst boshaft sein wollte, könnte man den Protest der philosophischen Fakultät in Straßburg gegen die Ernennung des Hexen Spahn nur als den Einspruch gegen ein zwar nicht wohlerworbenes, aber doch altererbtes Privileg der Professorenkaste auffassen.

Des Kaiser hat diesen Protest mit einem Telegramm an den Statthalter, in Elsass-Lothringen beantwortet, worin die Ernennung des Herrn Spahn mit feierlichem Nachdruck kundgegeben wird. Das sei bisher keiner noch so anerkannten Größe der Wissenschaft geschehen, jammern die liberalen Blätter mit wehleidiger Miene. Mag sein, aber was hat die Größe der Wissenschaft mit der Ansicht des Kaisers zu tun? Ein mittelalterlicher Kaiser meinte zwar, dass er über der Grammatik stände, aber ein moderner Kaiser steht deshalb doch nicht über der Wissenschaft. Wenn der Kaiser den jungen Herrn Spahn für einen bedeutenden Geschichtsforscher hält, nun wohl, so ist dies sein gutes Recht, das gerade von Denen anerkannt werden muss, die mit dem Rechte ihrer subjektiven Überzeugung Herrn Spahn für das Gegenteil halten. Freilich mögen sie, wenn sie sonst loyale Gemüter sind, patriotischen Schmerz darüber empfinden, dass der Kaiser sich so nachdrücklich wie öffentlich für eine nach ihrer Ansicht gänzlich unhaltbaren Sache engagiert, aber diesen Schmerz müssen sie schon in ihrem Kämmerlein ausweinen, Das Recht der freien Meinungsänderung steht dem Kaiser so gut wie jedem Staatsbürger zu, wie denn auch das Telegramm nach Straßburg in ganz korrekter Weise keine Gegenzeichnung trägt, und im Übrigen wiegt die Stimme des Kaisers in der Republik der Wissenschaften nicht mehr als die jedes Andern; die kaiserliche Stimme als solche kann keiner wissenschaftlichen Größe over Nichtgröße ein Atom hinzu tun oder hinweg nehmen.

Die formale Berechtigung des Kaisers aber, den jungen Herrn Spahn zum Professor in Straßburg zu ernennen, ist unbestritten und, so viel wir wissen, auch unbestreitbar. Gewohnheitsrechtlich mag die Sache anders liegen, allein Gewohnheitsrechte haben bindende Kraft, nur insoweit, als derjenige, der sie besitzt, sie auch zu verteidigen weiß. Sonst fallen sie vor jedem Windhauch um.

Das ehrwürdige Privileg der akademischen Inzucht könnte beinahe in etwas milderem Lichte erscheinen, wenn es wenigstens mit gutem Glauben verteidigt würde, aber papierene Proteste, verstohlenes Aufmucken hinten herum in der Presse oder im heldenhaftesten Falle persönliche Bosheiten gegen die Person des aufgedrängten Kollegen, wie sie ehedem von den Berliner Professoren gegen Schwenninger exekutiert wurden, das sind keine wirksamen Waffen.

Auf der anderen Seite steckt freilich ebenso wenig hinter dem ultramontanen Jubel über des jungen Herrn Spahn glückliche Karriere. Wenn sie die Parität der Konfession darstellen soll, so kann man den ultramontanen Ansprüchen den Ruhm der Bescheidenheit nicht versagen. Es ist ja freilich nichts Neues, dass sich das Zentrum für die unzähligen Liebesdienste, die es der Regierung geleistet hat, mit sehr kärglichen Trinkgeldern abspeisen lässt, mit viel kärglicheren noch, als einst die Nationalliberalen, aber dies Spähnchen zu einem Block des Rechtes aufzumuntern, dazu gehört ein Maß von Entsagung, dessen vielleicht nur eine so christlich gesinnte Partei fähig ist, wie das Zentrum. Obendrein fällt ein bitterer Tropfen in ihren Freudenbecher, da Herr Spahn, als deutscher Geschichtsprofessor tief von der Weisheit durchdrungen, dass jedes Ding seine zwei Seiten habe, literarische Mogeleien mit dem Jesuitenfresser Hoensbroech getrieben und sich mit höchst irreligiösen „Judenblättern“ eingelassen hat. So ist der Fall Spahn nach den verschiedensten Seiten hin ein charakteristisches Bild der deutschen Zustände, und wenn der junge Herr, der sich jetzt auf dem Straßburger Lehrstuhl für Geschichte in Würde zu fassen weiß, kein berühmter Historiker werden sollte, so kann er sich wenigstens getrösten, an seiner Person einmal ein wundersames Stück deutscher Kulturgeschichte illustriert zu haben.

Ein anderes charakteristisches Bild der deutschen Zustände ist der Berliner Gemeindekrieg, der sich je länger je mehr in ein bloßes Wortgefecht verkrümelt, in ein Wortgefecht, das nicht länger rumoren wird, als bis die Stadtverordnetenwahlen am 6. November stattgefunden haben werden. Nachdem die Stadtverordnetenversammlung selbst in der Frage der Märchenbrunnen unrühmlich genug umgefallen ist, hat ihr Ausschuss in der Bürgermeisterfrage zwei Resolutionen vorgeschlagen, von denen die eine nach einem halbwegs entschlossenen Widerstand, die andere nach der gewohnten Ausreißerei schielt. Der Streit darüber, ob sich die Stadtverordnetenversammlung durch die Annahme dieser Resolution in eine Sackgasse verrennen oder aber die Regierung in eine Sackgasse sperren werde, stützt sich auf formale Auslegungen der Städteordnung, über die sich trefflich streiten lässt. Es ist gewiss nicht zu leugnen, dass sich wirkliche Machtkämpfe in solchen Formen ausspielen können und auch ausgespielt haben, aber günstig ist diese Position niemals für denjenigen Teil, der mit der Sympathie und dem Verständnis der Massen zu rechnen hat. Bei der augenblicklichen Stimmung der Berliner Bevölkerung wäre es eine packende Parole gewesen, wenn die Stadtverordnetenversammlung nach der zweiten Nichtbestätigung Kauffmanns einfach erklärt hätte: Er ist und bleibt unser Bürgermeister, und nun mag die Regierung tun, was ihr beliebt; bei konsequentem Festhalten dieses Standpunktes wäre sehr bald der Augenblick eingetreten, wo die Situation für den Hof sehr unbehaglich geworden wäre. Anders ist es, wenn der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung vorschlägt, an der Wahl Kauffmanns festzuhalten, weil bei seiner zweiten Nichtbestätigung die in der Städteordnung vorgeschriebene Form nicht gehörig beachtet worden sei. Der Formfehler ist gewiss vorhanden, aber wenn man sich auf ihn steift, so bringt man nicht sowohl die Bürokratie in Verlegenheit, die in allen Formsachen ihre Schlupflöcher zu haben pflegt, als dass man die eigenen Anhänger erkältet oder verwirrt und den unsicheren Kantonisten eine Hintertür öffnet.

Doch heißt es vielleicht schon dem hiesigen Gemeindekrieg in seinem gegenwärtigen Stadium zu viele Ehre antun, wenn man seine Chancen mit einiger Gründlichkeit erörtert. Die Ansicht der reaktionären Presse, dass die gelegentlichen Anläufe von Courage, die so anmutig mit Anfällen von Fahnenflucht abwechseln, einzig der Rücksicht unserer Stadtväter auf die bevorstehenden Gemeindewahlen geschuldet sind, hat sehr viel für sich. Wenn erst dies Fegefeuer passiert sein wird, werden wir wohl in den Himmel vollkommener Eintracht zwischen Schloss und Rathaus einziehen, wobei die Ehre und Würde der Stadt die Friedenskosten zu zahlen hat; dann wird auch über kurz oder lang ein zweiter Bürgermeister gewählt werden, an dem der Hof sein Wohlgefallen haben kann; Kreaturen dieser Art gibt es die schwere Menge, auch in der städtischen Verwaltung. So gehört der hiesige Gemeindekrieg kaum noch in die militante Politik und man mag ihn schon als kulturgeschichtliches Kuriosum registrieren.

Ein drittes Spähnchen dieser Art ist der erbauliche Streit zwischen dem Marineminister Tirpitz und dem freisinnigen Abgeordneten Müller-Sagan. „Herr Tirpitz hat Denen um Rickert, die bekanntlich auf den Flottenrummel hinein fielen, die Sache durch die Versicherung schmackhaft zu machen gesucht, jedes neue Panzerschiff sei ein Gewicht mehr in der Waagschale zu Gunsten des Freihandels. So behauptet Herr Müller-Sagan, in dessen Version das geflügelte Wort zwiefach gedacht werden kann, nach der Lage der Dinge zur Zeit, wo es gesprochen worden ist. Wollte Herr Tirpitz damit bestreiten, dass die Flottenpolitik ein unlöslicher Ring in der schutzzöllnerischen, sozialistengesetzlichen etc. Politik sei? Dann waren Die um Rickert sehr schlechte Ökonomen, wenn sie ihm glaubten. Oder meinte Herr Tirpitz, Hand werde von Hand gewaschen, und wenn der Freisinn die Flotte bewillige, so werde er durch neue Handelsverträge entschädigt werden? Dann waren Die um Rickert sehr schlechte Politiker, wenn sie ihm glaubten. Unzweifelhaft aber hat Herr Tirpitz so gesprochen, gleichviel wie es gemeint gewesen sein mag, trotz der anonymen Ableugnungsversuche in der offiziösen Presse. Herr Müller besteht denn auch mit aller Energie auf seinen Schein, der sicherlich bis aufs Pünktchen überm i richtig ist.

Jedoch welch glorreiche Regierung, die heute in verlegenem Schweigen das verleugnen muss, womit sie gestern „Weltwunder“ der „Weltpolitik durchsetzte!


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