[Die Neue Zeit, XXIX. Jahrgang 1910-1911, 2. Band, Nr. 35, S. 281-284]
f Berlin, 27. Mai 1911
Der deutsche Reichstag wie der preußische Landtag arbeiten gegenwärtig mit Hochdruck. Und man kann nicht einmal wie gewöhnlich sagen, dass man wohl das Geklapper von Mühlen höre, aber kein Mehl sehe. Wenigstens in der elsass-lothringischen Verfassungsfrage hat die Ära Bethmann Hollweg einen Erfolg zu registrieren, und zwar dank der Sozialdemokratie, so dass man fast an Herweghs Spottvers erinnert wird:
Es bleibt uns noch der Bethmann;
Allein mit Gottes Segen
Und deutschem Glauben geht man
Doch bald auf bessern Wegen.
Allein wenn man die Dinge im Ernste betrachten will, so wird man sich nur über die geschickte und klare Taktik der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion in der elsass-lothringischen Verfassungsfrage freuen können. Sie hat der Bevölkerung des Reichslandes das gleiche Wahlrecht erobert, was sowohl um dieser Bevölkerung als um der unausbleiblichen Rückwirkung auf die allgemeinen deutschen und namentlich die preußischen Zustände willen einen dankenswerten Fortschritt darstellt.
Sicherlich hat die Sache ihre zwei Seiten, und man mag bereitwillig zugestehen, dass manches in der neuen Verfassung des Reichslandes schwer zu verdauen ist, namentlich die monarchische Spitze und die Erste Kammer. Das eine wie das andere wiegt aber nicht das gleiche Stimmrecht für die Zweite Kammer auf. Was eine „Republik“ innerhalb eines monarchischen Bundesstaats von fast. durchweg monarchischen Staaten bedeutet und überhaupt nur bedeuten kann, zeigen hinlänglich die „Republiken“ Hamburg, Bremen und Lübeck; es sind Karikaturen auf das republikanische Prinzip. Ebenso sind die Ersten Kammern mehr und mehr zu Schattenspielen an der Wand geworden und im Grunde von jeher gewesen. Was hat denn, wenn man die Dinge bei Licht besieht, dem ostelbischen Junkertum die feste Burg genützt, die es sich im preußischen Herrenhaus gegründet hat? Das einzige Mal, wo sich dies Haus ernsthaft gegen den Willen der Zweiten Kammer aufzulehnen versuchte – die nicht einmal nach gleichem Wahlrecht gewählt war –, brachte es zu nicht mehr als dem Feigenblatt des Verfassungsbruchs Hätte Bismarck nicht andere und ungleich reellere Mittel gehabt, sein verfassungswidriges Regiment durchzusetzen, die verfassungswidrigen Beschlüsse des Herrenhauses hätten ihm keinen Deut genützt.
Indem die sozialdemokratische Reichstagsfraktion manches in Kauf nahm, was ihren Anschauungen widersprach, um das gleiche Wahlrecht für das Reichsland durchzusetzen, hat sie diejenige praktische Politik verfolgt, die von jeher von der modernen Arbeiterklasse befolgt worden ist: nämlich die Verlegenheiten und inneren Zwiste der herrschenden Klassen für ihre Zwecke auszunützen. Es wäre sicherlich erfreulicher, wenn sie – um mit dem alten Fritz zu sprechen – das „stolze Vorrecht der Initiative“ besäße und mit ihrem Taktstock die politischen Kämpfe leiten könnte, aber da wir einstweilen noch nicht so weit sind, so ist es töricht, sich einzubilden, als ob wir bereits so weit wären; nichts rächt sich in der Politik so schwer, wie Illusionen über das, was ist. Könnten wir morgen schon die bürgerliche Welt über den Haufen rennen, so dürften wir uns heute am Ende den Luxus gönnen, sie als „reaktionäre Masse“ zu behandeln, allein so weit sind wir leider noch nicht.
Genosse Bebel hat einmal gemeint, wenn die Partei über eine politische Entscheidung im Zweifel sei, so täte sie gut daran, auf das Urteil der Gegner als einen sicheren Leitfaden zu achten. Und sein Rezept erweist sich auch in diesem Falle als probehaltig. Der verbissene Widerstand der ostelbischen Junker gegen die Eroberung des gleichen Wahlrechts für Elsass-Lothringen – ein Widerstand, der sie selbst vor einer augenblicklichen Spaltung des schwarz-blauen Blockes nicht zurückschrecken ließ – entspringt nicht sowohl der Sache selbst als den unausweichlichen Konsequenzen, die sich aus der Sache ergeben. Zunächst tut ihnen das gleiche Stimmrecht im Reichslande ja keinen besonderen Schaden, und die Eroberung dieses Rechts für die süddeutschen Landtage haben sie seinerzeit zwar bejammert, aber nur im allgemeinen Töne der Klagelieder Jeremiä, nicht mit jenem wilden Hass, der jetzt über die „Morgengabe der Sozialdemokratie an den Kaiser“ aus ihren Nüstern spricht. Wird von Reichs wegen das gleiche Wahlrecht für Elsass-Lothringen beschlossen – und nun gar mit Verbesserungen, die selbst das Reichstagswahlrecht noch nicht kennt, wie die Bestimmung des Sonntags zum Wahltag und die Sicherung des Wahlgeheimnisses –, so hat das preußische Dreiklassenwahlsystem einen Stoß erhalten, den es nie mehr verwinden wird, Daher die Wut der Junker über das elsass-lothringische Wahlgesetz, das ihnen vorläufig noch lange nicht an den Kragen geht.
Fast noch bezeichnender als ihre Haltung ist die Haltung der anderthalb bürgerlichen Demokraten, die es in Deutschland gibt. Sowohl Herr Breitscheid im „Freien Volk“, wie Herr v. Gerlach in der „Welt am Montag“ legen ihre Stirne in staatsmännische Runzeln über die sozialdemokratische Taktik in der elsass-lothringischen Frage. Es ist die alte Geschichte: wird der Philister einmal rabiat, so will er gleich alles verungenieren. So war’s schon in der preußischen Konfliktszeit, wo die Fortschrittlicher alles, was Bismarck tat, unbesehen für „null und nichtig“ erklärten. Sie hatten kein Ohr für den Rat, den ihnen damals Engels erteilte: Benutzt doch die Verlegenheiten, in denen der Mann bis über die Ohren steckt, und lasst ihn euer Spiel spielen, indem ihr ein Stück reeller Macht aus ihm herausschlagt. Dafür warfen sie sich dann, als Bismarck dank ihrer kurzsichtigen Torheit auf der ganzen Linie gesiegt hatte, um so knechtseliger unter seine Kürassierstiefel. Herr v. Bethmann Hollweg hat nun freilich keine Kürassierstiefel, und wir wollen keineswegs durch diesen Vergleich andeuten, dass die Breitscheid und Gerlach es einmal ebenso machen werden wie ihre Vorfahren nach 1866, aber an deren Gebaren vor 1866 erinnert ihr Unwille über das Eintreten der sozialdemokratischen Fraktion für die elsass-lothringische Vorlage allerdings in bedenklicher Weise.
Was sie besonders kopfscheu zu machen scheint, ist die von ihrem Standpunkt aus begreifliche Sorge, dass jeder Erfolg der Regierung die Empörung der Spießbürger über die gegenwärtige Wirtschaft im Reiche abflauen lassen wird. Sicherlich ist die möglichst weite Hinausschiebung der Neuwahlen, ein so elendes Hilfsmittel sie an und für sich sein mag, immerhin das Pfiffigste, was die Regierung tun kann; Herr v. Bethmann Hollweg mag an den Rat Herweghs gedacht haben:
Achtundvierzig Stunden Galgenfrist,
Rufen Heydt und Jagow auf ihrem Mist.
Der deutsche Philister vergisst nichts so gern und so leicht wie die Sünden der hohen Obrigkeit, und wenn er einen historischen Fortschritt registrieren kann, den eine preußisch-deutsche Regierung befördert oder mindestens nicht gehindert hat, so fließen ihm die Augen vor Rührung über. Es ist deshalb. allerdings zu fürchten, dass die elsass-lothringische Verfassungsreform die Gewitterwolken, die über dem philosophischen Haupte des Herrn v. Bethmann Hollweg hängen, ein wenig zerteilen wird, und man kann uns schon verstehen, dass die Handvoll bürgerlicher Demokraten, die endlich ein klein wenig Feuer in den stumpfen Massen des Philistertums zu entzünden gewusst haben, jeden Tropfen Wasser scheuen, der in die noch schwach zuckende Flamme fällt.
Indessen das mag die Sorge dieser kleinbürgerlichen Politiker sein, für die politisch geschulte proletarische Wählermasse spielt die Frage überhaupt nicht mit. Und selbst wenn dem anders wäre, so sorgt die Regierung und ihr schwarzblauer Block ja hinlänglich dafür, die Erbitterung der Arbeiterklasse immer wieder zu schüren, sie immer in höchster Glut zu erhalten. Siehe die Reichsversicherungsordnung, die gleichzeitig mit dem elsass-lothringischen Verfassungsgesetz verabschiedet wird. Als ahnungsvoller Engel sagte gestern selbst einer ihrer Väter: „Der Kampf um die Reichsversicherungsordnung wird erst ausgefochten werden bei den Wahlen“, was die sozialdemokratische Fraktion mit lebhaftem Sehr richtig! bestätigte. Auch dem freisinnigen Abgeordneten Mugdan, der mit seinen schmählichen Angriffen auf die „sozialdemokratische Wirtschaft“ in der Verwaltung der Krankenkassen eine Hauptschuld an diesem schmählichen Machwerk trägt, zitterte das Heldenherz in der zottigen Brust, die der vote Adler vierter Güte und die preußische Krone dritter Güte schmücken Er will nur „in sehr, sehr großer Resignation“ für das Gesetz stimmen; der schwarzblaue Block habe die Rechte der Arbeiter weit kräftiger beschnitten, als er, der große Mugdan, mit seinen Denunziationen beabsichtigt habe. Natürlich! Diese dummen Teufel haben noch nie begriffen und werden auch nie begreifen, dass der richtige Beelzebub gleich die ganze Hand ergreift, wenn sie ihm den kleinen Finger reichen.
Bei alledem gehört Herr Mugdan zu jenen Berliner Bezirksvereinsgrößen, von denen gerade zwölf auf ein Dutzend gehen; dagegen ist der Professor v. Liszt, der im preußischen Abgeordnetenhause die bürgerliche Opposition bis auf die Knochen blamiert hat, ein in seinem Fache mit Recht berühmter Gelehrter. Es handelte sich um die Interpellation wegen der Beziehungen zwischen Polizei und Universität, die durch den Selbstmord eines russischen Studenten wieder einmal in ein unheimliches Licht gerückt worden waren. Nach der Angabe des Universitätsrektors Rubner, ebenfalls eines in seinem Fache mit Recht berühmten Gelehrten, stellt sich der akademische Senat der Berliner Universität freiwillig unter polizeiliche Aufsicht; er meldet jeden ausländischen Studenten, der seine Immatrikulation wünscht, der politischen Polizei, deren Auskünfte für ihn die Bedeutung von Evangelien haben, so dass er ohne jede nähere Prüfung des Falles alle ausländischen Studenten abweist, die die Polizei nicht dulden will. Wenn der Universitätsrektor diesen Zustand für ganz normal erklärt hat, so mochte man das im äußersten Notfall noch mit der naiven Weltfremdheit eines Fachgelehrten zu begreifen versuchen, aber auch diese letzte Möglichkeit fällt fort, wenn ein juristisch und politisch durchgebildeter Professor der hiesigen Universität, wie Herr Liszt, zu dem Falle nichts zu sagen wusste, als dass er ein Universitätsgesetz forderte, und sich im Übrigen durch einige polizeiliche Lügen abspeisen ließ, die der Kultusminister, seinerseits natürlich in gutem Glauben, dem Dreiklassenparlament vorsetzte.
Als vor sechzig Jahren bekannt wurde, dass ein englisches Ministerium die Korrespondenz Mazzinis polizeilich überwachen ließ, stürzte es mit Schimpf und Schande; die Berliner Universität aber, die nach der Pfeife anonymer und, wie der Fall des russischen Studenten Dubrowsky mehrfach gezeigt hat, verlogener Polizeispitzel tanzt, rühmt sich, eine strahlende Leuchte des zwanzigsten Jahrhunderts zu sein.
Hätte die deutsche Bourgeoisie nur den tausendsten Teil des Gefühls für nationale Ehre, die vor sechzig Jahren die englische Bourgeoisie bewies, dann brauchten die Herren Breitscheid und Gerlach um den Ausfall der nächsten Reichstagswahlen nicht besorgt zu sein.
Nur das deutsche Proletariat weiß, was nationale Ehre ist, und darf, unbesorgt um kleinliche Wahlrücksichten, auf seinem historischen Vormarsch beharren.
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