[Nach „Die Gleichheit. Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen“, 11. Jahrgang Nr. 7, 27. März 1901, S. 49 f., Nr. 8, 10. April 1901, S. 57 f.]
I.
Handelsverträge gehören offenbar zu jenen ††† „politischen“ Fragen und Dingen, über welche nach der moderduftenden Ansicht des kannegießernden Spießbürgers und seiner Geistesverwandten Frauen nicht unterrichtet zu sein brauchen, ja nicht unterrichtet sein dürfen. Selbstverständlich nur im Interesse der „lieben Frauen“ selbst, die nicht ihres „größten Reizes“ verlustig gehen sollen: des „Ewig-Weiblichen“, wie es die Leute verstehen, deren Denken so heute wie gestern in der Nachtmütze und mit dem Zopf im Nacken einher stolziert. „Du lieber Himmel, weshalb auch sollten sich die Frauen um Handelsverträge kümmern? Was haben denn die Handelsverträge mit den Aufgaben zu tun, welche die Natur wie die Moral und der Herrgott selbst dem Weibe im Hause angewiesen haben!“ So oder ähnlich lautet das Sprüchlein, das der biedere Bekenner des weiblichen Nur-Aschenputteltums ernst wie einen Glaubenssatz herunter leiert, wenn er die Aufforderung hört oder liest, die Frauen sollten der Frage der Handelsverträge welche im Zusammenhang mit der drohenden Erhöhung der Getreidezölle in dem Vordergrund des öffentlichen Interesses steht – ihre Aufmerksamkeit zuwenden.
Aber hat er denn Recht, der biedere Philister, mit seinem Sprüchlein? Befragen wir darüber die Tatsachen, die Verhältnisse, in denen die Frauenwelt lebt. Laut und eindringlich antworten sie: Nein und dreimal Nein! Die Handelsverträge müssen die Frauen kümmern, denn sie greifen in einschneidender Weise in ihr Erwerbsleben wie in ihr Familienleben ein. Die Handelsverträge üben mit einen ganz wesentlichen Einfluss darauf aus, wie viel die erwerbstätige Frau verdient, unter welchen Umständen, Mühen und Sorgen sie verdient, ja ob sie überhaupt etwas verdient, und wie teuer sich ihre Lebenshaltung stellt. Die Handelsverträge üben mit einen ganz wesentlichen Einfluss darauf aus, wie sich das Einkommen und die Verhältnisse der Familie gestalten, unter welchen Bedingungen die Hausmutter ihren Aufgaben im Heim nachgehen kann, ja ob sie überhaupt noch denselben in erster Linie zu leben vermag.
Wie denn liegen die Verhältnisse, die das bedingen?
Deutschland hat sich zu einem Industriestaat entwickelt. Die Berufs- und Gewerbezählung erweist das klärlich. Der Schwerpunkt des deutschen Wirtschaftslebens ruht nicht mehr in der Landwirtschaft, er ruht in der Industrie, in Handel und Verkehr, von denen die Mehrzahl der Reichsbewohner lebt. Deutschland muss einen ansehnlichen Teil des nötigen Brotgetreides und anderer landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus dem Auslande einführen, weil die einheimische Landwirtschaft außerstande ist, den Bedarf zu decken. Für wichtige, heutzutage unentbehrliche Bedarfsartikel des Haushalts – Kaffee, Reis, Gewürze, Petroleum etc. – ist es ebenfalls auf die Einfuhr aus anderen Staaten angewiesen. Das Gleiche gilt von vielen Rohstoffen und Halbfabrikaten, welche die deutsche Industrie verarbeitet, so von Baumwolle, Seide, Tabak etc. etc. Ohne die Einfuhr von Baumwolle müsste z.B. die so hochbedeutende deutsche Textilindustrie zusammenbrechen, welche Hunderttausende von Menschen ernährt. Aber nicht nur für viele zu verarbeitende Rohstoffe ist die deutsche Industrie vom Auslande abhängig. Sie ist auch für den Absatz ihrer Waren in immer größerem Maße auf dasselbe angewiesen. Mit der Größe und Blüte mancher Industrien wäre es vorbei, wenn sie ihre Waren nicht mehr in anderen Ländern absetzen könnten. Wie sähe es z.B. in der deutschen Textilindustrie, Trikotwaren-, Spitzen- und Tüllfabrikation aus, wenn sie nicht mehr für den amerikanischen Markt liefern könnten? Wie in der Spielwaren-, der Schwarzwälder Uhrenindustrie, der Musikinstrumentenfabrikation, wenn die Kundschaft in Russland, Amerika etc. verloren ginge? Kurz, als Konsumenten (Verbraucher) wie als Produzenten (Erzeuger) von Waren, als Käufer und Verkäufer sind die Deutschen auf das Ausland angewiesen, sind sie dem internationalen Wirtschaftsleben fest eingegliedert.
Die Handelsbeziehungen, welche zwischen Deutschland und anderen Staaten bestehen, sind in der Folge von großem Einfluss sowohl auf die Kosten der Lebenshaltung der Bevölkerung, wie auf die Höhe ihres Einkommens und die mehr oder minder schwierigen Umstände, unter denen dieses erworben wird. Da die Frauen trotz ihrer politischen Rechtlosigkeit doch sozusagen auch Deutsche sind, deren Existenz die Einwirkung aller wirtschaftlichen Zustände im Lande erfährt, so kann angesichts der kurz gekennzeichneten Sachlage nur der scheuklappenbewehrte Spießbürger behaupten, dass die Handelsbeziehungen das weibliche Geschlecht nicht kümmern.
Der gute Mann mag in der rosigen Stimmung seines Brautstandes die Frau noch so überschwänglich als „Engel seines Lebens“ feiern: er kommt nicht um die harte Tatsache herum, – und die Leere seines Portemonnaies erinnert ihn nicht selten daran – dass dieser „Engel“ sehr irdische Bedürfnisse hat. Er kann sich nicht von Nektar und Ambrosia oder himmlischem Manna nähren, ja er wird bekanntlich auch von der Liebe nicht satt; es wachsen ihm nicht, der Lilie auf dem Felde gleich, die Kleider in salomonischer Herrlichkeit. Je nachdem sich den Handelsbeziehungen mit dem Auslande entsprechend die Kosten der Lebenshaltung überhaupt höher oder niedriger stellen, muss auch die Frau mehr oder weniger für ihren Unterhalt ausgeben, mag sie nun durch berufliche Erwerbstätigkeit dafür aufkommen oder durch hauswirtschaftliches, mütterliches Wirken im Heim.
Und mag der scheuklappenbewehrte Spießbürger in der trinkseligen Stimmung des Sedans- oder Schützenfestrummels noch so schwungvoll auf „die heiligste Mission unserer deutschen Frauen“ toasten, die Socken des Mannes zu stopfen und die Falten des Unmuts mit zarten Falten von seiner Stirn zu glätten: er kommt um eine andere harte Tatsache nicht herum, welche ihm breit vor die blöden Augen tritt. Nach der Berufs- und Gewerbezählung von 1895 waren von 26.361.123 weiblichen Personen nicht weniger als 5.261.393 erwerbstätig, dazu wurden noch 1.313.957 weibliche Dienende gezählt, die doch auch ihr eigenes Brot essen. Mit anderen Worten: rund ein Viertel der gesamten weiblichen Bevölkerung des Reiches – den jüngsten weiblichen Säugling eingerechnet – steht außerhalb der Familie, im „feindlichen Leben“, im Kampfe um die Existenz. Je nachdem die Handelsbeziehungen mit dem Auslande das industrielle Leben aufblühen lassen oder lahmlegen, werden sich unter dem unmittelbaren oder mittelbaren Einfluss der dadurch geschaffenen Zustände die Erwerbsverhältnisse der meisten dieser Frauen, zumal aber der Arbeiterinnen, der Handelsangestellten, kurz der weiblichen Lohnarbeitenden, verbessern oder verschlechtern. Der flotte oder flaue Gang von Handel und Wandel lässt jedoch auch die Existenzverhältnisse jener Frauen nicht unberührt, welche nicht durch eine Berufstätigkeit der Familie entrissen sind, welche noch als fleißige Hausmütter am häuslichen Herde schalten und walten oder als Drohnen der Gesellschaft im geschäftigen Müßiggang den Tag totschlagen. Er steigert oder senkt das Einkommen, das der Mann oder ein anderes Glied der Familie durch Arbeit oder Ausbeutung der Arbeit erwirbt; er steigert oder senkt mithin die Summe, mit welcher hier hausgehalten werden muss, welche dort vergeudet werden darf.
So sind die Handelsbeziehungen so frei, ohne erst die gütige Erlaubnis des Bierbankphilisters einzuholen, mit festem Griffe in der einen oder anderen Weise, unmittelbar oder mittelbar in das Leben jeder Frau hinein zu fassen, und zwar in Deutschland, wie anderwärts. Und weil dem so ist, so tummelt die Frau nicht etwa als „emanzipierter Blaustrumpf“ ein „theoretisches Steckenpferd“, sie gehorcht vielmehr als Erwerbstätige und als Hausmutter einem hervorragend praktischen Interesse, wenn sie sich um so ††† „politische“ Fragen und Dinge wie Handelsverträge kümmert. Denn – wie wir in dem folgenden Artikel zeigen werden – die Handelsverträge sind mit von ausschlaggebender Bedeutung für das Wie der Handelsbeziehungen, für ihre vorteilhafte oder ungünstige Gestaltung, für die Entwicklung des gesamten Wirtschaftslebens. Sie kommen folglich auch für die Frau, ganz besonders aber für die Arbeiterin, die Proletarierin, als Mächte in Betracht, die mitentscheiden, was diese verdienen kann, und was sie verbrauchen darf. Spießbürgerliche Weisheit kann das leugnen, zu ändern vermag sie es nicht.
II.
Zahllose unzerreißbare Fäden verknüpfen die Existenz der Frau als Erwerbstätige und als Familienmutter mit dem Wirtschaftsleben, den Handelsbeziehungen ihrer Nation und all der Länder, die dem internationalen Wirtschaftsgetriebe eingegliedert sind. In der einen und in der anderen Eigenschaft erfährt deshalb die Frau den Einfluss, den Handelsverträge auf ihr Wohl und Wehe und das ihrer Angehörigen ausüben. Das Warum dieses Einflusses wird uns klar, sobald wir die Frage beantworten: was denn bezwecken Handelsverträge?
Die kapitalistische Entwicklung zwingt immer mehr Länder, Absatz für große Warenmassen im Ausland zu suchen. Die dadurch erzeugte Konkurrenz der Staaten untereinander hat dazu geführt, dass fast nirgends mehr der Handel frei und unbeschränkt Erzeugnisse von Land zu Land einführen kann. Nur England und Holland halten noch am Freihandel fest. Die Handelsverträge bestimmen nun die Bedingungen an Zöllen etc., zu denen Waren aus einem Staate in einem anderen Zugang finden. Sie beseitigen dort, wo kein Freihandel besteht, den Zustand – einen Zustand des wirtschaftlichen Krieges zwischen zwei Nationen, den Zollkrieg –, dass ein Staat in jedem beliebigen Augenblick durch Zölle und Vorschriften aller Art den Zutritt der Waren aus einem anderen Lande zu erschweren, ja unmöglich zu machen vermag. Der Handelsvertrag, den ein Staat abschließt, soll seinen Waren überhaupt oder bestimmten Arten derselben den Zutritt zu den Märkten des Landes erleichtern, mit welchem der Vertrag eingegangen wird.
Allein in der besten und vernünftigsten der Welten, in der zu leben die Frau das Glück hat, muss alles erkauft werden, hat alles seinen Preis. Das gilt auch von den Erleichterungen, deren ein Land bedarf, um seine Waren außerhalb seiner Grenzpfähle absetzen zu können. Sie müssen erkauft werden um den Preis von Erleichterungen, die der Wareneinfuhr des anderen vertragschließenden Staates zugebilligt werden. Im Allgemeinen werden Handelsverträge nach dem Grundsatz geschlossen: Wie du mir, so ich dir; ich gebe, damit du mir gibst. Will eine Nation erreichen, dass ihr ein Vertrag vorteilhafte Bedingungen für ihre Wareneinfuhr in einem anderen Lande sichert, so muss sie – dafern nicht besondere Verhältnisse vorliegen – vor Allem eins tun. Sie muss darauf verzichten, ihrerseits durch hohe Zölle und schikanöse Vorschriften den Zutritt zu ihren eigenen Märkten für die Erzeugnisse dieses Landes unvorteilhaft zu gestalten, ja ihre Grenzen vielleicht gar so gut wie ganz für dieselben zu sperren.
„Was aber haben diese Verhältnisse mit den Interessen der Frauen zu tun?“, wirft gewiss der ehrsame Philister ein, dem es eine Sünde wider „des Weibes Natur und Pflicht“ dünkt, dass Frauen sich um so ††† „politische“ Fragen wie Handelsverträge kümmern. „Handelsverträge hin, Handelsverträge her, das Haus ist die Welt der Frau, und ihr kann es deshalb gleichgültig sein, ob außerhalb dieser ihrer Welt die Staaten durch Zölle und Einfuhrvorschriften aufeinander losschlagen.“
Gemach, gemach, liebes Spießbürgerlein, halte deine Entrüstung hübsch im Zaume. Erinnere dich der Tatsachen, der Verhältnisse, durch welche wir dir im ersten Artikel nachwiesen, dass und warum die Handelsbeziehungen ein sehr gewichtiges Wort mitsprechen über die Einnahmen und Ausgaben der Frau, zumal der proletarischen Frau, mithin über die Beschaffenheit ihrer Lebenshaltung, über das Mehr oder Minder ihrer Sorgen und Plagen. Hoffentlich dämmert auch dir dann eine Ahnung davon auf, dass es weit tieferen, nachhaltigeren Einfluss auf das Leben der Frau ausübt, wenn draußen in der Welt die Staaten im Zollkrieg aufeinander losschlagen und in der Folge Handel und Industrie in der Heimat gelähmt dahin schleichen, als wenn die Suppe anbrennt oder der wilde Junge eine zerrissene Hose mit nach Hause bringt. Handelsverträge, welche den deutschen Waren gute, sichere Märkte im Ausland erschließen, welche bedingen, dass billiges Brotgetreide aus Österreich, Russland, Amerika etc. in das Deutsche Reich eingeführt wird, sind weit wohltätiger für die Existenz der Arbeiterin, der Hausmutter, als die Kenntnis eines neuen Kochrezepts oder das Geschick, einen tadellosen Strumpf stricken zu können.
Viele Tausende deutscher Frauen, insbesondere aber deutscher Arbeiterinnen und Arbeiterfrauen haben das im letzten Jahrzehnt am eigenen Leibe, in der eigenen Familie erfahren. Der Handelsvertrag zwischen Deutschland und Russland wurde nur dadurch möglich, dass ersteres den Zollsatz auf den Doppelzentner ausländischen Roggen und Weizen von 5 Mk. auf 3,50 Mk. ermäßigt und dadurch die Einfuhr russischen Getreides erleichtert hatte. Und in dem Handelsvertrag selbst bewilligte Russland für eine ganze Reihe wichtiger deutscher Industrieerzeugnisse herabgesetzte Eingangszölle, so dass ihnen auf Jahre hinaus ein größeres Absatzgebiet offen stand. Was aber bedeutete das für die Arbeiterin, die Arbeiterfrau? Es bedeutete für sie billigeres Brot, billigeres Mehl etc. Es bedeutete für sie selbst oder für ihre Familienangehörigen vermehrte und besser gelohnte Arbeitsgelegenheit. Die Arbeiterin, die für saure Wochen so niedrigen Lohn heimträgt, die proletarische Familienmutter, die mit geringem Wirtschaftsgeld haushalten muss, sie atmeten auf, als Dank der Herabsetzung des Zolles auf Brotfrucht die Teuerungspreise für Brot etc. sanken, die ihnen 1891 so manche heimliche Träne erpresst, so manchen Bissen vom Munde weggerissen hatten. Und in zahlreichen Arbeiterfamilien, in dem Dachkämmerchen vieler Arbeiterinnen wich die drückendste Not, als der Handelsvertrag mit Russland den Pulsschlag des industriellen Lebens befeuerte und der Arbeiterschaft dieses und jenes Gewerbes statt des unfreiwilligen Feierns Beschäftigung brachte, statt des unsicheren, schwankenden Verdienstes ein festes und reichlicheres Brot.
Wie die Verhältnisse in Deutschland gestaltet sind, greifen Handelsverträge meist nach zwei Seiten hin günstig in das Leben der Frau ein. Sie bewirken eine Verbilligung wichtiger, ja unentbehrlicher Lebensmittel oder wirken wenigstens einer weiteren Verteuerung derselben entgegen. Sie beleben den Gang von Handel und Industrie und schaffen vermehrte, dauerndere und besser gelohnte Erwerbsmöglichkeit. Es ist eine Lebensfrage für die deutsche Industrie. Abnehmer für ihre Waren in Ländern suchen zu können – so vor Allem in Russland, Amerika etc. –, die ihrerseits ebenso darauf angewiesen sind, die Erzeugnisse ihrer Landwirtschaft in Deutschland abzusetzen. Günstige Einfuhrbedingungen für seine industriellen Erzeugnisse kann aber das Deutsche Reich von diesen Ländern nur unter der Voraussetzung erlangen, dass es seinerseits davon absteht, ihren landwirtschaftlichen Waren den Zutritt zu seinen Märkten und die Konkurrenz auf diesen zu erschweren. Die Handelsverträge, welche unter dem Drucke dieser Verhältnisse abgeschlossen werden. kommen deshalb der Frau als Konsumentin (Verbraucherin) wie als Produzentin (Erzeugerin) von Waren zu Gute, sie verringern ihre Ausgaben und erhöhen und sichern ihre Einnahmen.
Für die Frau und gerade für die Frau, die oft unter härteren Bedingungen als der Mann um ihre Existenz ringen und für die Familie sorgen muss, ist es deshalb von der höchsten Wichtigkeit, dass der freche Vorstoß der Junker für eine Erhöhung der Getreidezölle zurückgeschlagen wird. Ende 1903 laufen eine Reihe der wichtigsten deutschen Handelsverträge ab, so der Handelsvertrag mit Russland er. Gelingt aber den Sprudelwitzen und Itzenplitzen der Raubzug auf die Taschen des Volkes, dann Ade Möglichkeit zum Abschluss neuer, vorteilhafter Handelsverträge mit den betreffenden Staaten. Gleichzeitig mit den Teuerungspreisen für Brot und andere Lebensmittel grinst dann das Gespenst verschlechterter Erwerbsverhältnisse der Frau des werktätigen Volkes ins sorgenvolle Antlitz. Die Frau schützt deshalb ihren Verdienst und ihr Brot, den Verdienst und das Brot der Ihrigen, wenn sie sich zum Protest gegen Wucherzölle auf Getreide und zum Kampfe für Handelsverträge um das Banner der Sozialdemokratie schart.
Und sie schützt mehr noch als Verdienst und Brot des Tages! Indem sie Handelsverträge fordert, wendet sie sich gegen das System der Schutzzölle, das heutzutage zur Monopolwirtschaft führt, die einzelnen Kapitalistencliquen die höchste Macht zur Ausplünderung der einheimischen Konsumenten und zur schonungslosesten Ausbeutung der Arbeiter verleiht, die den gewerkschaftlichen Kampf um menschenwürdige Arbeitsbedingungen und den Ausbau des gesetzlichen Arbeiterschutzes erschwert. Mit dem System der Schutzzölle zusammen bekämpft sie die abenteuerliche, Volksblut und Volksgut verschwendende Politik der Hunnenzüge, in deren Gefolge die Gefahr des Weltkriegs schreitet. Die Losung: Gegen das System der Schutzzölle und für Handelsverträge, bedeutet nichts Anderes als Kampf für günstige Bedingungen, unter denen die kapitalistische Gesellschaft in die sozialistische umgestaltet werden kann.
Inbrünstiger und verlangender als jeder Andere muss die proletarische Frau, sie, die zwiefach Rechtlose und Geopferte, im Hinblick auf ihre Befreiung flehen: Sozialismus, dein Reich komme! Ihr Platz ist darum in Reih und Glied Derer, welche für die Erleichterung und Beschleunigung des gesellschaftlichen Werdegangs zum Sozialismus kämpfen. Auch auf dem Gebiet der Handelspolitik stehen für die Proletarierin wichtige Gegenwarts- und Zukunftsinteressen auf dem Spiele. Ihr die Belehrung über die einschlägigen Fragen, die Stellungnahme zu ihnen wehren wollen, wird deshalb aus einem spießbürgerlichen Vorurteil zu einem sozialen Verbrechen. All den spießbürgerlichen Salbadereien zum Trotz darf die Frau des werktätigen Volkes dem Kampfe des Tages nicht als müßige, gleichgültige Zuschauerin gegenüberstehen, sie muss ihn vielmehr ausfechten helfen. Der Kampf gilt hohen Preis.
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