(64. Sitzung, Donnerstag den 12. Februar 1891)
[Nr. 1208. Stenografische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags. 8. Legislaturperiode. I. Session 1890/91. Dritter Band. Berlin 1891, S. 1455-1456]
Vizepräsident Graf von Ballestrem: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bebel.
Abgeordneter Bebel: Meine Herren, bevor ich auf den Antrag Orterer eingehe, muss ich mit einigen Worten auf die Bemerkungen antworten, die der Herr Referent bei Eingang seines Referats gemacht hat. Derselbe äußerte mit großer Genugtuung, er glaube hier dem Hause noch besonders mitteilen zu müssen, – obgleich es, soviel ich weiß, bereits im Bericht steht, – dass bei der Endabstimmung der Kommission die ganze Kommission mit Ausnahme von 2 Stimmen dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung gegeben habe, und das auch diese beiden diffentierenden Stimmen nicht gegen die Tendenz des Gesetzes sich erklärt und deswegen gegen dasselbe gestimmt hätten, sondern nur deshalb, weil sie nach verschiedenen Richtungen Bestimmungen in demselben fänden, die ihnen anstößig erschienen und nicht weit genug gingen. Ich will nun weiter bemerken, und insofern will ich die Mitteilungen des Herrn Referenten ergänzen, dass die Stimmen, die gegen den Gesetzentwurf sich erklärten, diejenigen meiner Parteigenossen waren, und dass, wenn ich Gelegenheit gehabt hätte, der Schlusssitzung der Kommission beizuwohnen, ich auch meinerseits meine Stimme gegen den Gesetzentwurf in die Waagschale gelegt haben würde. Ich muss auch weiter hervorheben, dass die Ausführung, dass wir gegen die Tendenz des Gesetzentwurfs nichts einzuwenden hätten, wie der Herr Referent sagte, nicht richtig ist. Allerdings können wir uns nicht gegen die Tendenz des Gesetzentwurfs im Allgemeinen erklären; aber wir müssen gegen die Tendenz einzelner Teile des Gesetzentwurfs uns sehr entschieden verwahren und werden im Laufe der Spezialberatung noch Gelegenheit haben, das ausführlicher auszuführen. Und gerade die Tendenz einzelner Teile des Gesetzentwurfs, die wir als im höchsten Grade für die deutsche Arbeiterklasse schädlich betrachten, ist es, die uns veranlasst hat, dem Gesetzentwurf die Zustimmung nicht zu geben, obwohl wir anerkennen, dass er in einzelnen Teilen, z. B. bezüglich des Teils, der im Augenblick uns zur Beratung vorliegt, einen wesentlichen Fortschritt gegen den bisherigen Zustand enthält. Also ich betone, wir haben keineswegs Ursache, uns über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit zu freuen; und wenn derselbe so aus der Beratung des Plenums hervorgehen wird, wie er aus der Beratung der Kommission hervorgegangen ist, so werden Sie erfahren, dass nicht nur zwei Stimmen, sondern alle sozialdemokratischen Stimmen sich gegen denselben erklären. An Motiven wird es uns nicht fehlen.
Ich will nur namens meiner Freunde aussprechen, dass wir uns mit dem Antrage Orterer einverstanden erklären, und zwar um deswillen, weil dieser Antrag klipp und klar im Prinzip ausspricht, was für die Zulassung und Nichtzulassung der Sonntagsarbeit maßgebend sein soll. Im Grunde will der Antrag nichts weiter, als die Regierungsvorlage herstellen. Die Regierungsvorlage ist also mit diesem ihrem eigenen Prinzip oder Grundsatz im § 105 a insofern in Widerspruch geraten, dass sie in ihrem weiteren Verlauf eine Menge anderer Bestimmungen für die Sonntagsarbeit zulässt, die mit dem im § 105 a ihrer eigenen Vorlage ausgesprochenen Grundsätze in keinem Zusammenhang steht. Da wir prinzipiell die Sonntagsarbeit verboten wünschen, so betrachten wir allerdings es für nützlich, dass gleich hier an der Spitze des Gesetzentwurfs dies in möglichst deutlicher Weise ausgesprochen werde; denn so sehr immerhin die jetzt von Ihnen zu beschließenden Paragrafen eine Verbesserung des bisherigen Zustandes bedeuten mögen, – das eine steht für mich fest: auf die Dauer werden diese Paragrafen nach verschiedenen Richtungen hin nicht aufrechtzuerhalten sein; denn die Ausnahmen, die sie zugelassen haben, sind so bedeutend, und insbesondere wird durch die eigentümlichen Zustände, die namentlich der Herr Vorredner in ganz richtiger Weise in Bezug auf unsere deutschen Verhältnisse charakterisierte, und welche die verschiedenartigste Handhabung des Gesetzes zur Notwendigkeit Haben, eine so verschiedenartige, zum Teil laxe Praxis in den einzelnen Bestimmungen einreißen, dass innerhalb sehr kurzer Zeit das Bedürfnis einer schärferen Fassung im Sinne der Vorschläge dieses § 105 a, wie sie nach dem Antrag Orterer lauten sollen, notwendig sein wird.
Wir werden also für diesen Antrag stimmen, weil wir ihn prinzipiell für richtig erachten, und er geeignet ist, klar dasjenige auszusprechen, was mit dem Verbot der Sonntagsarbeit überhaupt bezweckt werden soll.
Nun hat der Herr Freiherr von Stumm seine Ausführungen so zuzuspitzen versucht, dass er dieselben darstellte, als handle sich es hier um eine rein formale Änderung. Ich glaube aber, die Lebhaftigkeit, mit der er den Antrag Orterer bekämpft hat, hat für jeden, der einigermaßen aufmerksam zuhörte, gezeigt, dass etwas mehr als eine rein formelle Änderung in diesem Antrag bezweckt ist. Und das ist in der Tat der Fall. Der Herr von Stumm ebenso wie der Herr Vorredner Dr. Krause wollen, dass das Prinzip, welches im § 105 a nach dem Antrag Orterer aufgestellt werden soll, möglichst durchbrochen werde; weil sie dies wollen, ist ihnen die von der Kommission jetzt beschlossene Fassung genehmer als der Antrag Orterer.
Im Übrigen möchte ich dem Herrn Dr. Krause bemerken, dass gerade die Ausführungen, die er gemacht hat, und die darin gipfelten, dass das Gesetz in so vielen Bestimmungen es vollständig in die Hände der Behörden legte, wie es gehandhabt werden solle, und dass er und seine Freunde gewünscht hätten, dass das Gesetz eine Fassung bekommen hätte, so dass jeder, der es lese, genau wisse, wie es mit ihm stehe, – dass er gerade von diesem Standpunkt aus für den Antrag Orterer stimmen müsste; denn der Antrag Orterer bezwecke die prinzipielle Festlegung, wie sie in Bezug auf die Handhabung der Sonntagsarbeit auf Grund des Gesetzes statt finden soll.
Wir werden unsererseits für diesen Antrag stimmen, und ich hoffe, dass er die Mehrheit des Hauses finden wird.
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