(67. Sitzung, Montag den 16. Februar 1891)
[Nr. 1212. Stenografische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags. 8. Legislaturperiode. I. Session 1890/91. Dritter Band. Berlin 1891, S. 1545-1550]
Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bebel.
Abgeordneter Bebel: Meine Herren, der Beifall, den die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Payer am Sonnabend bei der Mehrheit des Hauses fanden, hat mir schon damals Veranlassung gegeben, es als ein Zeichen zu betrachten, dass er mit seinen Ausführungen ganz wesentlich im Interesse der Unternehmer gehandelt hat. Die heutigen Ausführungen sind womöglich noch in höherem Maße so gehalten, und der Dank von den Herren Vorredner wird ihm wohl, wenn es nicht sonst schon geschehen, das Nötige gezeigt haben.
Wenn Herr Payer erklärt hat, dass er und diejenigen, die mit ihm auf dem gleichen Standpunkt stehen, in diesem Falle die Interessen der Allgemeinheit vertreten, wir hingegen einseitig die Interessen eines bestimmten Standes, so antworte ich ihm: das wollen wir. Wir sind Vertreter der Arbeiterklasse im Gegensatz zu den Vertretern der Unternehmerklasse. Weil die Interessen der Arbeiterklasse bisher von Staat und Gesellschaft unterdrückt und vernachlässigt sind, weil die Arbeiterklasse in der Hauptsache eine rechtlose Klasse in unserer heutigen Gesellschaft bildet, deswegen ist die Sozialdemokratie entstanden; sie ist der politische Ausdruck dieser rechtlosen, unterdrückten Klasse. Im Gegensatz zu allen übrigen Klassen stehen wir Hier auf einem ganz besonderen Boden, bekämpfen wir die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung, während Herr Payer und seine gesamte Partei Verteidiger dieser Ordnung sind. Darin besteht der große prinzipielle Unterschied zwischen ihm und allen übrigen Parteien dieses Hauses auf der einen und uns auf der an deren Seite.
(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.)
Ich möchte ganz besonders diese Veranlassung wahrnehmen, um den prinzipiellen Unterschied zwischen uns hier im Hause so scharf und deutlich als möglich zu charakterisieren. Wenn Sie diesen unseren Standpunkt im Auge behalten, wird Ihnen sehr vieles begreiflich werden, was Ihnen sonst unbegreiflich erscheint.
(Heiterkeit.)
– Jawohl! wenn Ihnen diese Worte zur Heiterkeit Veranlassung geben, so werden Sie vielleicht bei einigem Nachdenken einen tieferen Sinn in denselben finden.
Wenn Herr Payer äußerte, dass ich ihm privatim gegen über meine Verwunderung ausgesprochen, dass er von seinem Standpunkte aus in dieser Frage einen solchen Antrag, wie der hier in Frage stehende, habe stellen können, dann habe ich das von dem Standpunkte aus getan, dass ich dabei dachte: sind Sie wirklich derjenige, wie es Ihrer Abstimmung nach § 105 b geschienen hat, der die Sonntagsarbeit verbieten will, dann können Sie jetzt unmöglich einen Antrag gutheißen, der mit Notwendigkeit einen wesentlichen Teil Ihres eigenen Beschlusses aufhebt. In dieser und gar keiner anderen Beziehung habe ich seine Stellung dem Antrag gegenüber charakterisieren wollen, und ich meine, nach den Ausführungen, die von Seiten des Herrn Handelsministers und von Seiten der Herren Abgeordneten Dr. Gutfleisch und Freiherr von Stumm nach dieser Richtung hin gegen die Anträge des Herrn Abgeordneten Payer und seiner Freunde gemacht worden sind, kann es auch für ihn doch wohl keinem Zweifel unterliegen, dass, falls dieser sein Antrag angenommen würde, Sie einen großen Teil der Wohltaten, die Sie durch den § 105 b der deutschen Arbeiterwelt wollen zuteil werden lassen, notwendigerweise wieder aufheben. Er hat die Nutzlosigkeit einer Bestimmung, wie sie in der gegenwärtigen Gesetzesvorlage und auch in meinem Antrag enthalten ist, damit zu begründen versucht, dass er sagt, die Kontrolle, die ausgeübt werden muss, – das gibt er also selbst zu, dass eine Kontrolle sein muss, er stimmt also im Prinzip denjenigen zu, die eine solche Kontrolle für notwendig halten, – wird ausreichend dadurch gewahrt, dass in den Strafbestimmungen für die Übertretung dieser Bestimmungen bis zu 600 Mark Geldstrafe ausgesetzt sind. Wie ein Jurist von den Fähigkeiten des Herrn Payer eine solche Ausführung machen konnte, ist mir schwer verständlich; denn logisch könnten diese Ausführungen auf das ganze Strafgesetzbuch angewendet werden, und daraus geschlossen werden, dass die bloße Tatsache, dass für Diebstahl, Raub, Mord, kurz für alle Verbrechen und Vergehen Strafen bestimmt sind, die Menschen dadurch allein von Verbrechen und Vergehen abgehalten würden, und Polizei und Staatsanwälte also überflüssig wären; man brauchte sie nicht.
(Sehr richtig!)
Das wäre im weiteren Verlaufe die Konsequenz der Anschauungen, wie sie der Herr Abgeordnete Payer hier in Bezug auf seinen Antrag zum Ausdruck gebracht hat. Dass er selbst nicht wagen wird, eine solche Konsequenz zuziehen, glaube ich sicher annehmen zu dürfen. Er wird aber auch daraus die Haltlosigkeit des Hauptgrundes, den er für seinen Antrag angeführt hat, anerkennen müssen.
Wenn er weiter im Verlauf seiner Ausführungen Veranlassung genommen hat, gegen mich zu polemisieren wegen der Vorhaltungen, die ich ihm in Bezug auf die Haltung seiner Partei und in Bezug auf die in ihrem eigenen Parteiprogramm niedergelegten Grundsätze gemacht habe, so habe ich mit Vergnügen aus seinen letzten Ausführungen entnommen, wie richtig die von mir gemachten Einwände und Vorbehalte waren. Denn daraus geht klar hervor, dass auch seine Partei, so sehr sie sich dessen vielleicht nicht einmal bewusst ist – denn das kommt auch vor –, in Wirklichkeit eine Bourgeoispartei ist.
(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.)
Denn wenn seine Partei im Jahre 1869, als die Gegensätze zwischen der Arbeiterklasse und der Bourgeoisie in ihren verschiedenen Schattierungen noch nicht zum vollen Ausdruck gekommen waren, – und die uns gegenüberstehenden verschiedenen politischen Parteien dieses Hauses repräsentieren die verschiedenen Schattierungen innerhalb der Bourgeoisie, – den Normalarbeitstag ohne weiteres in ihr Programm aufnahm, aber im Jahre 1881, nachdem innerhalb der eigenen Partei über die Bedeutung dieses Satzes in dem Programm Streitigkeiten entstanden, ein Teil der Partei ihn gänzlich herausgeworfen haben wollte, so war der wahre Charakter seiner Partei damit klar. Derjenige Teil, der pur und nackt den Bourgeoisstandpunkt vertrat, wollte ihn nicht, ein anderer hielt aus Opportunität daran fest, und so kam man überein, sich zu verständigen, indem man erklärte: wir wollen den Maximalarbeitstag nur dann, wenn er auf internationalem Wege möglich ist. Dass das ein bedeutender Rückschritt war gegen die frühere Fassung des Programms, unterliegt keinem Zweifel; und dass dieser Rückschritt zugleich ein deutliches Zeichen der mehr und mehr in seiner Partei zum Ausdruck kommenden Bourgeoisinteressen war, ist ebenfalls für den außer Zweifel, der diese Dinge etwas mehr als von der Oberfläche betrachtet. Also dieser Gegensatz der Auffassungen in Bezug auf Staat und Gesellschaft besteht nicht nur etwa zwischen uns und den Herren vom Zentrum und der Konservativen Partei; er besteht genau so zwischen uns und der sogenannten bürgerlichen Demokratie. Deshalb verliert auch die letztere immer mehr an Umfang und Bedeutung innerhalb unseres politischen Lebens, weil die maßgebenden Kreise in dieser Partei, d. h. das bürgerliche Element, mehr und mehr seine wahren d.h. Bourgeoisinteressen erkennt. Sie geben ihre Forderungen für politische Freiheit immer mehr und mehr preis, um ihre sozialen Interessen zu sichern und zu retten, und das sind die Interessen der Bourgeoisie.
(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.)
Das ist das, was ich in Bezug auf den prinzipiellen Standpunkt der Volkspartei zu den übrigen Parteien des Bürgertums wie zu uns, der Sozialdemokratie, zu bemerken habe.
Meine Herren, Sie haben den § 105 b angenommen; Sie haben damit prinzipiell die Sonntagsruhe für den Arbeiter als notwendig anerkannt. Sie geben nun in § 105 c dem Unternehmer die Möglichkeit, für bestimmte Kategorien von Arbeiten die Arbeiter am Sonntag zu beschäftigen. Es ist nach den Ausführungen, die in dieser Beziehung von mir und anderen Rednern gemacht worden sind, kaum noch notwendig, auszuführen, dass wenn in einem solchen Gesetze Ausnahmen zugelassen werden, die Handhabung dieser Ausnahmen kontrolliert werden muss. Man muss wissen, wie die Ausnahmen gehandhabt werden, inwiefern die betreffenden Unternehmer von den ihnen gewährten Rechten Gebrauch machen. Da sagt uns Herr Abgeordneter Payer und ebenso Herr Orterer: Sie rufen beständig nach der Polizei; wenn es nach Ihnen ginge, würde der Staat ein großes Zuchthaus werden, in dem nur die Polizei zu regieren hätte. Ich will dem Herrn Abgeordneten Payer und auch Herrn Dr. Orterer und all den Herren, die in der gleichen Anschauung befangen sind, nur das Eine sagen: wenn in der Tat die Bestrebungen und Ziele der Sozialdemokratie darin beständen, den Staat zu einem Zuchthaus zu machen, indem die Tätigkeit jedes Einzelnen auf das genaueste geregelt wird, also ein Zustand allgemeiner Unfreiheit eingeführt würde, – glauben Sie denn, dass es überhaupt eine Gesellschaft gäbe, die einen solchen Zustand nur dreimal 24 Stunden duldete?
(Große Heiterkeit.)
Meine Herren, ich erkläre Ihnen, wir sind einmal ausnahmsweise ganz mit einander einverstanden, vollkommen einverstanden: wenn in der Tat das der Zweck und die Absicht der Sozialdemokratie wäre, und wenn in der Tat die sozialistische Organisation der Gesellschaft nur auf einer Basis, wie der eben bezeichneten, stattfinden müsste oder nur stattfinden könnte, dass alles wider den Willen der Einzelnen reglementiert würde, – wobei Sie ganz übersehen, dass diese sozialistische Gesellschaft doch eine demokratische Gesellschaft ist, eine demokratische Gesellschaft im vollsten Sinne des Wortes –
(Zuruf.)
– Herr Kollege Barth, die Unfreiheit könnte zunächst darin bestehen, dass 5 Prozent unfrei würden zum Besten von 95 Prozent, die frei werden; das wäre aber immer noch besser, als wenn, wie gegenwärtig, 5 Prozent frei sind auf Kosten von 95 Prozent, die unterdrückt sind.
(Sehr gut! Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.)
Dass Sie, meine Herren, von Ihrem Interessenstandpunkt aus, d.h. vom Standpunkt derselben Tugend und zahlungsfähigen Moral, selbstverständlich alle Ursache haben, mit dem bestehenden Zustande zufrieden zu sein, und alles, was Sie an diesem Zustand ändern wollen, nur klein und unbedeutend ist, das versteht sich von selbst. Wir unsererseits nehmen Ihnen das gar nicht übel; es ist selbstverständlich, dass Sie diesen Standpunkt einnehmen. Wir haben auch nicht einen Tag, nicht eine Stunde uns der Hoffnung hingegeben, oder geglaubt, dass wir Sie zu unserer Anschauung bekehren werden. Wir stehen wie Sie, nur dass wir es offen sagen, auf dem Standpunkt der Klassengegensätze und des Klassenkampfs; wir sind der Ansicht, dass die vorhandenen Klassengegensätze so schroff und unüberbrückbar einander gegenüberstehen, dass in letzter Instanz eine Aussöhnung oder Verständigung zwischen Ihnen und uns unmöglich ist.
(Hört! hört!)
Worüber wir uns allenfalls verständigen können, das sind diejenigen Maßregeln, die wir auf dem Boden der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung durchführen können, damit die härtesten Übel, die diese Gesellschaftsordnung erzeugt, im Interesse des Arbeiters beseitigt oder gemildert werden. Hier können wir uns allenfalls verständigen, und die Maßregeln, die hier eben in Frage stehen, sind solche Maßregeln; und wenn wir dabei weitergehende Forderungen haben als Sie, so erklärt sich das ganz von selbst aus dem verschiedenen prinzipiellen Standpunkt, den wir zu einander einnehmen. Meine Herren, ich wiederhole: so sehr Sie auch zwanzig Jahre lang sich gesträubt haben, ein Gesetz wie dieses zustande zu bringen, und jetzt dazu gezwungen sind, hauptsächlich, wie ich glaube, durch die Agitation und zunehmende Macht der Sozialdemokratie, so wird diese unsere Macht Sie auch noch zu weiteren Konzessionen zwingen, als Sie glauben in diesem Gesetz machen zu müssen.
Präsident: Ich möchte den Herrn Abgeordneten bitten, von den allgemeinen Exkursen zu unserem Paragrafen zurückzukehren.
Abgeordneter Bebel: Meine Herrn, Sie haben lebhaft Beifall geklatscht, als die Vorredner sich auf diesen allgemeinen Boden begaben und uns kritisierten. Jetzt, wo ich ihnen mit Zinsen heimzahle, haben Sie die Sache satt.
(Zuruf.)
– Ich habe soeben verschiedentlich rufen hören: es ist genug!
Doch kommen wir zu unserem Antrage zurück, der, wie ich wohl nicht zu sagen brauche, kein solcher ist, der die Gesellschaft umstürzt, der sich auf dem Boden bewegt, auf welchem eine gewisse Verständigung zwischen uns und Ihnen möglich ist, wenn eben der gute Wille der herrschenden und besitzenden Klassen dazu besteht, der Arbeitsklasse gewisse Wohltaten, wie Sie es nennen, ein größeres Maß von Freiheit, von sozialer Gleichberechtigung, wie ich es nenne, zuteil werden zu lassen.
Meine Herren, es kann keinem Zweifel unterliegen, dass, wenn Sie diese Ausnahmebestimmungen, wie sie im § 105 e enthalten sind, akzeptieren, Sie auch eine Kontrolle einführen. Dass diese Kontrolle, wie der Herr Abgeordnete Payer will, durch vollständige Aufhebung der Verzeichnisse die Sache verschlimmert, bedarf meiner Überzeugung nach keines Wortes. Es kann sich nur darum fragen [sic!]: wie ist diese Kontrolle in der besten Weise möglich? Nun habe ich ausgeführt – und ich konstatiere hiermit ausdrücklich, dass nach meiner Auffassung keiner der Herren meine Ausführungen widerlegt hat –, dass die Kontrolle, die durch die gegenwärtig vorgeschlagene Bestimmung der Kommission gegeben wird, durchaus ungenügend ist. Der Herr Vorredner und andere haben ausgeführt, dass jeden Augenblick der Fabrikinspektor in der Lage sei, sobald er den betreffenden Betrieb kontrolliere, von dem Verzeichnis Einsicht zu nehmen und sich davon zu überzeugen, ob entsprechend der Bestimmung des § 105 c von dem Betriebsunternehmer verfahren werde. Aber, meine Herren, ich habe auch ausgeführt, und das ist nicht widerlegt worden, dass bei der dermaligen Organisation des Fabrikinspektorats ein großer Teil der Fabrikinspektoren erst nach einer Reihe von Jahren einmal in die betreffenden Betriebe kommen kann, weil die Aufsichtsbezirke so große sind, oder die Zahl der zu kontrollierenden Betriebe so hoch ist, dass sie nicht mal innerhalb des Zeitraumes eines Jahres diese Betriebe einmal zu kontrollieren vermögen. Ist das aber der Fall, dann liegt es auch auf der Hand, dass diese ganze Verzeichnisführung in dem Sinne, wie sie die Kommission vorschlägt, so gut wie gar keinen Zweck und keine Bedeutung hat.
(Zuruf.)
– Wenn Herr Dr. Böttcher mir zuruft, dass die Gemeindebehörde ja auch substituiert sei und als Unterstützung für die Fabrikinspektoren dastehe, so habe ich ebenfalls bereits ausgeführt, und das ist auch nicht widerlegt worden und kann nicht widerlegt werden, dass die Gemeindebehörden und unteren Verwaltungen bei all den vielen Arbeiten aller Art, die sie zugewiesen bekommen haben, sich unmöglich auch noch um diese Dinge bekümmern können, und dass in der Hauptsache die Gemeinde- und unteren Verwaltungsbehörden als hier nicht sachverständige Behörden gar nicht in der Lage sind, entscheiden zu können, ob die ihnen gemeldeten Arbeiten unter die Bestimmungen fallen, die in dem § 105 c vorgesehen sind. Ich bestreite, meine Herren, dass in Deutschland es eine einzige Unterverwaltungsbehörde gibt, die vom technischen Standpunkte aus – und der ist hier der ausschlaggebende – zu entscheiden vermag, ob die und die Arbeiten unter die und die Bestimmung des § 105 c fallen. Das ist unzweifelhaft so.
Nun, meine Herren, will ich gar nicht bestreiten, dass der von mir vorgeschlagene Weg noch eine größere Belastung der Unternehmer enthält als derjenige, den die Kommission vorschlägt; aber er ist zugleich – und darauf kommt es allein an – der wirksamere. Ich habe allerdings im Verlaufe des Nachdenkens über diesen Gegenstand gefunden, dass es noch einen anderen Weg gibt, der all die Schwierigkeiten, die hier von den verschiedensten Rednern gegen diesen Punkt angeführt wurden, mit einem Schlage beseitigte, eine Einrichtung, auf die ich schon mehrfach aufmerksam gemacht habe, und die Sie mit Notwendigkeit im Lauf der Zeit werden treffen müssen, nämlich die, dass Sie einmal besondere Behörden konstituieren, die nach ihrer Zusammensetzung sachverständige Personen sind, wie z. B. das von uns vorgeschlagene Arbeitsamt; dann könnte in Beziehung auf § 105 c folgende Einrichtung getroffen werden: der Unternehmer meldet nicht mehr, ich will die und die Arbeiten machen, oder dass er aufschreibt, ich habe die und die Arbeiten machen lassen, sondern es ist dann vollkommen ausreichend, dass ein Kollegium von sachverständigen Beamten, sagen wir also das Arbeitsamt, für die verschiedenen Betriebe seines Bezirks ein Verzeichnis aufzustellen vermag, in dem es genau im Einzelnen angibt, in den und den Betrieben sind es die und die Arbeiten, die ihrer Natur nach am Sonntag vorgenommen werden können. Mit der Veröffentlichung eines solchen Verzeichnisses wären sämtliche Betriebsunternehmer in der Lage zu wissen, was sie tun dürfen; sie wären zugleich in der Lage, wenn sie nicht einverstanden sind, Beschwerden an die oberen Instanzen richten zu können. Anderenteils wären aber auch die Arbeiter in der Lage, ganz genau zu wissen, was sie eigentlich zu leisten haben, was sie leisten müssen und welche Arbeiten als nicht berechtigt sie zurückweisen können.
Sie sehen, dass der viel bekämpfte Vorschlag, den wir in unserem Arbeiterschutzgesetzentwurf gemacht haben, in der Tat ein Weg ist so praktischer Art, wie er überhaupt nur gedacht werden kann. Soll unsere Arbeiterschutzgesetzgebung zu einem erfreulichen Resultat für die Beteiligten führen, soll sie auch mit möglichst wenig Schererei für die Unternehmer durchgeführt werden, – und darin stimme ich vollkommen bei, dass man die Unternehmer mit Schreibereien soweit als möglich verschont, indem man ihnen nicht Dinge zumutet, – die man auf einfachere und natürlichere Weise erreichen kann, dann muss mit einem solchen Vorschlage, wie mit dem unseren, Ernst gemacht werden; denn er wird dieses Ziel vollkommen erreichen. Es würden auch noch eine Menge anderer Bestimmungen, die in diesem Gesetz enthalten sind, die heute den Verwaltungsbehörden zugewiesen werden und aus den von mir angeführten Gründen von diesen ebenfalls in ungenügendem Maße versehen werden können, in einer der Absicht des Gesetzgebers entsprechenden Weise geregelt werden. Das ist es, was ich Ihnen ganz besonders bei dieser Gelegenheit mit Nachdruck vorführen möchte. Bei diesem Gesetzentwurf ist es im Augenblick nicht möglich, eine solche Instanz, wie wir sie im Auge haben, zu formulieren; wir werden aber später, jedenfalls, glaube ich, sobald dieser Gesetzentwurf verabschiedet ist, mit einem Entwurf auf der eben angedeuteten Basis vor Sie treten. Dann wird sich zeigen, nicht nur wie notwendig, sondern auch wie zweckmäßig eine solche Organisation ist, eine Organisation, die einen weiteren Vorteil hat, wenn neben dem Arbeitsamt eine Arbeitskammer aus Vertretern der Arbeiter und der Arbeitgeber besteht, wodurch die Möglichkeit gegeben ist, einesteils bei dem Arbeitsamt Beschwerden anzubringen, anderenteils mit neuen Vorschlägen hervorzutreten. Es wird ihnen ein Sachverständigeninstitut an die Seite gegeben, so vollkommener Art, wie man es sich nur wünschen kann.
Vorerst aber halte ich meinen Antrag voll und ganz auf recht. Gegenüber dem, was vorgeschlagen worden ist, ist er der einzig wirklich praktische. Ohne eine Maßregel, wie er sie will, wird das nicht erreicht, was jetzt die Kommission mit ihrem Antrag erreichen will und für notwendig hält zu erreichen.
Dann muss ich aber auf das entschiedenste gegen den Antrag auf Nr. 262 unter V der Herren Abgeordneten Hartmann, Letocha, Möller, Freiherrn von Stumm mich wenden, die neben den Ausnahmen, die in dem Paragrafen bereits enthalten sind, weitere Ausnahmen zulassen wollen.
Meine Herren, es unterliegt für mich keinem Zweifel, und durch die Tatsache, dass diese Herren, die sämtlich der Kommission angehörten, mit der Fassung, die in der zweiten Lesung dem § 105 c gegeben wurde, sich einverstanden erklärten, erst nachträglich kommen und eine Veränderung des Paragrafen wollen, ist meines Erachtens dargetan, dass die gegenwärtige Fassung des § 105 c für den in Aussicht genommenen Zweck ausreicht. Es geht nicht an und ist nicht notwendig, weitere Ausnahmen zu machen. Wenn der unteren Verwaltungsbehörde, die, wie ich nochmals betone, kaum je in der Lage ist, die Tragweite der an sie gestellten Ansinnen schätzen zu können, weitere Ausnahmen von den Bestimmungen des § 105 c zu beschließen übertragen werden, so wird abermals das Gesetz in bedeutendem Maße verschlechtert.
Es kommt für mich noch ein Punkt hinzu. Ich habe nicht das Vertrauen in die Sachkunde und auch nicht in die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit der unteren Verwaltungsbehörden, das Sie haben. Ich kenne Bezirke in Deutschland, in denen der politische und Regierungseinfluss der Verwaltungsbehörden in sehr hohem Grade durch den sozialen Einfluss gewisser einzelner Unternehmer gemindert und unter Umständen sogar gebrochen wird. Ich erinnere daran, dass es in Deutschland Bezirke gibt, in welchen man gewisse Industrielle als „Könige“ bezeichnet, in welchen sie wie ein König in ihrem Gebiete herrschen.
(Große Heiterkeit.)
Diese sind in der Lage, ihre soziale Macht nicht bloß auf ihre Arbeiter und auf die übrigen sozialen Schichten der Bevölkerung auszuüben, sondern sie können sie selbst auf die Verwaltungsbehörden ausüben. Und, meine Herren, eine solche soziale Macht der Unternehmer fürchte ich, und des wegen werde ich mich unter allen Umständen dagegen erklären, dass man hier bei dem § 105 c diese ihre Macht erweitert.
Der Herr Abgeordnete Buhl meinte, man dürfe in dieser Reguliererei nicht zu weit gehen; man solle nur immer die praktischen Gesichtspunkte und Bedürfnisse im Auge behalten. Aber das ist es ja, worüber wir uns beständig bei diesem Paragrafen streiten, wie weit wir gehen dürfen, was praktisch ist und was nicht. Das ist die Grenzlinie, worüber wir differieren, und worüber die Meinungsverschiedenheiten vorhanden sind. Ich meine aber: das Übermaß von Rücksichten auf praktische Verhältnisse, das in diesem Paragrafen den Unternehmern zu Teil geworden ist, muss Sie bestimmen, nicht weiter zu gehen, als in der Kommissionsvorlage schon vorgesehen ist; sonst bringen Sie das Gesetz im wesentlichsten Teil seines Inhalts in Gefahr.
Wenn Herr Buhl weiter sich auf einen Vertreter der Arbeiterpartei, also auf einen Anhänger unserer Partei berufen hat, der bei den von ihm angeführten Verhandlungen zugegen gewesen sei und auch der Meinung war, dass die gegenwärtige Bestimmung des § 105 c zu weitgehend sei, so bedaure ich, wenn ein Mitglied unserer Partei von Herrn Dr. Buhl oder seinen Klassengenossen für deren Anschauung sich hat breitschlagen und überzeugen lassen. Ich bin der Meinung, dass es mehr als einer bloß vorübergehenden Zusammenkunft bedarf, um sich in den Sinn und die Bedeutung der hier vorliegenden Paragrafen hineinzufinden, und dass es durchaus nicht schwer ist, einem simplen Arbeiter durch allerlei Auslegungen, die man diesem Paragrafen gibt, zu insinuieren, wie gefährlich dieser Paragraf selbst für die Arbeiterinteressen sei, und wie notwendig da eine Änderung eintreten müsse. Auf diesen Teil der Beweisführung des Abgeordneten Dr. Buhl lege ich gar kein Gewicht.
Nun hatte ich am Samstag bei den Ausführungen über § 105 c auch mit besonderem Nachdruck die Lage der Bäckereiarbeiter erwähnt und den außerordentlich traurigen Zustand hervorgehoben, in welchem sich die große Mehrzahl dieser Arbeiter befindet. Ich hatte in meinen Ausführungen darauf Rücksicht genommen, dass gerade in Bezug auf die Lage dieser Arbeiter die Bestimmung des § 105 c Abs. 3, wie sie die Kommission vorschlägt, ungenügend sei, da nach meiner Überzeugung die Bäckereiarbeiter unter die Bestimmungen des § 105 e fielen, und für diese alsdann gegebenen Falls die Bestimmungen des § 105 c Abs. 3 in Frage kämen. Habe ich den Herrn Handelsminister vorhin in seinen Ausführungen recht verstanden, so hat er erklärt, dass die Bäckereiarbeiter unter § 105 b fallen würden. Wäre das der Fall, so würde allerdings meine Vermutung und meine Auffassung eine unrichtige sein, und ich kann nur hinzusetzen, dass, wenn die Auffassung des Herrn Handelsministers in der Tat die richtige und die allgemein gebilligte sein sollte, – und ich nehme an, dass sie für Preußen, wo die Sache in sein Ressort fällt, die maßgebende sein wird und dann auch für die anderen Teile Deutschlands maßgebend werden wird, – dass dann für die Bäckereiarbeiter ihr dermaliger außerordentlich trauriger Zustand eine erhebliche Verbesserung erführe. Aber ich habe bis jetzt geglaubt und wüsste sonst nicht, wozu überhaupt dann die Bestimmungen des § 105 e im ersten Absatz vorhanden sind, wenn eben nicht Gewerbe wie die Bäckerei, die Müllerei, die Konditorei, das Friseurgewerbe usw.,
unter § 105 e Abs. 1 fallen sollen. Werden sie nicht darunter gefasst, um so besser. Dann aber möchte ich zugleich dafür plädieren, dass alsdann der Herr Handelsminister seinen Einfluss dafür einsetzt, dass gleich der Bäckerei auch die Müllerei unter den § 105 b Abs. 1 fällt.
Denn, wenn die Lage der Bäckereiarbeiter, wie ich ausgeführt habe, eine außerordentlich traurige ist, dann ist es nicht minder die der Arbeiter in der Müllerei. Ich habe am Samstag nur die Beschäftigung dieser Arbeiter am Sonntag angeführt; ich will nunmehr nach einer mir vorliegenden Liste die tägliche Beschäftigung dieser Arbeiter anführen. Unter der mir vorliegenden Statistik über 1162 Betriebe sind nur 2 Betriebe, die weniger als 12 Stunden täglich arbeiten; 133 Betriebe mit 857 Gesellen und 395 nicht gelernten Arbeitern arbeiten volle 12 Stunden; 167 Betriebe mit 1133 Gesellen, 969 nicht gelernten Arbeitern und 38 Lehrlingen arbeiten 13 bis 14 Stunden; 143 Betriebe mit 545 Gesellen, 290 nicht gelernten Arbeitern und 23 Lehrlingen arbeiten 15 bis 16 Stunden; 496 Betriebe mit 1183 Arbeitern, 12 nicht gelernten Arbeitern und 140 Lehrlingen arbeiten täglich 17 bis 18 Stunden; 123 Betriebe mit 234 Gesellen und 24 Lehrlingen sind 19 bis 20 Stunden jeden Tag beschäftigt, und endlich 70 Betriebe mit 192 Gesellen, 5 Lehrlingen arbeiten 30 bis 36 Stunden.
(Gelächter rechts und im Zentrum.)
– Ja wohl, meine Herren, 30 bis 36 Stunden ununterbrochene Arbeit; nach dieser Zeit tritt eine Pause ein; dann haben sie wieder 30 bis 36 Stunden zu fronden Sie lachen darüber, weil Ihnen das unwahrscheinlich erscheint, es ist aber eine traurige Tatsache, und ich mache mich anheischig, die angegebenen Tatsachen durch die Regierungsorgane bestätigen zu lassen. Ich bin bereit, die Mühlen zu bezeichnen, in denen diese unmenschliche Arbeitszeit vorkommt, ebenso, wie ich bereit bin, die von mir am Samstag über das Bäckereigewerbe vorgebrachten Tatsachen, die der Herr Handelsminister in der Kommission als richtig anerkannte, auf ihre Richtigkeit untersuchen zu lassen. Es ist traurig, dass wir solche Zustände in Deutschland haben, und zwar in zwei Industrien, die insgesamt 295.000 Personen nach der Gewerbestatistik von 1881 beschäftigen. Sie ersehen daraus, dass im vorliegenden Gesetz einschneidende Bestimmungen getroffen werden müssen, wenn Sie überhaupt für die in allerelendester Lage befindlichen Arbeiter einigermaßen ausreichende Vorsorge treffen wollen.
Herr Dr. Orterer hat meine Darlegung der Verhältnisse im Bäckereigewerbe dahin aufgefasst, dass er sagte, es schiene ihm, wir gingen nur darauf aus, die Zustände im Kleingewerbe immer möglichst schlimm zu schildern, um den kleinen Gewerbetreibenden das Leben möglichst sauer zu machen. Das ist nicht der Fall; Herr Dr. Orterer irrt. Wenn jemand weiß, wie die Verhältnisse im Kleingewerbe beschaffen sind, so ist das bei einem großen Teil meiner Parteikollegen der Fall; denn ein sehr großer Teil der Männer, die auf diesen Bänken hier sitzen, sind heute noch entweder kleine Gewerbetreibende, oder sie waren es, oder sie sind lange als Arbeiter im Kleingewerbe beschäftigt gewesen; sie können also am allerbesten die Lage des kleinen Gewerbes beurteilen und haben keine Neigung, sie zu verschlimmern. Aber wenn, sei es durch üble Gewohnheit oder durch Konkurrenzverhältnisse oder sonstige Umstände, im Kleingewerbe sich so furchtbare Übelstände herausgestellt haben, wie sie in Bezug auf die Bäckerei und einen großen Teil der Müllerei sich nachweisen lassen, dann halten wir uns verpflichtet, diese Übelstände hier zur Sprache zu bringen und auf Abhilfe zu dringen. Und zwar um so mehr, weil Sie in Ihrer großen Mehrheit von allen diesen Dingen keine Ahnung haben und dann, wie wir gesehen haben, sehr geneigt sind zu lachen, wenn man mit solchen Tatsachen vor Sie hintritt und sagt: so und so liegen die Verhältnisse, die uns bestimmen, Ihnen die Dinge vorzuführen, um Sie zu veranlassen, in der und der Richtung, wie dies auch bei diesem Gesetzentwurf geschieht, Ihre Beschlüsse zu fassen.
(Beifall bei den Sozialdemokraten.)
Dann möchte ich noch gegen die Ausführungen, die hier in Bezug auf die Stellung der Kleingewerbetreibenden gegen über den Bestimmungen des § 105 c gemacht wurden, bemerken, dass allerdings insoweit die Kleingewerbetreibenden unter die Bestimmungen des § 105 c fallen, als diese Reparaturarbeiten durch ihre Gehilfen Sonntags in den Fabriken auszuführen haben. Aber wenn Sie diese Zahl in Betracht ziehen, so ist sie im Vergleich zur Gesamtheit der Gewerbetreibenden eine sehr geringe; denn in einem großen Teil der Betriebe, namentlich den großen, in denen bereits die verschiedensten Handwerker als Arbeiter beschäftigt sind, werden die Reparaturen, selbst größerer Art, ohne Zuziehung fremder Hilfskräfte ausgeführt. Was aber die Reinigungsarbeiten und Reparaturen betrifft, die in einem großen Teil unseres Kleingewerbes ohne Not am Sonntag vorgenommen werden, so halten Sie doch fest, dass die Bestimmungen des § 105 e Abs. 3 nur dann in Kraft treten, wenn die Arbeitszeit hierfür über 3 Stunden dauert. Diese Arbeiten werden aber in sehr zahlreichen Betrieben innerhalb 3 Stunden ausgeführt und somit werden sie von dem § 105 c in keiner Weise getroffen. Die Einwände also, die von den Herren Orterer und Payer nach dieser Richtung hin geltend gemacht wurden, treffen in der Tat nicht zu.
Was dann Herr Dr. Orterer in Bezug auf das Brauereigewerbe gesagt hat, so hat bereits der Herr Handelsminister ihm die entsprechende Antwort gegeben. Ich will ihm gegen über nur noch bemerken, dass die Meinungen über die Arbeiten, die am Sonntag in den Brauereien absolut notwendig sein sollen, zwischen Unternehmern und Arbeitern sehr geteilte sind. Die Unternehmer halten einen großen Teil von Arbeiten für notwendig, von welchen die Arbeiter behaupten, die in diesem Falle ebenso gut sachverständig sind wie die Unternehmer, aber deren Interessen andere sind, dass sie nicht nötig seien und unterbleiben könnten. Und da wollen wir, dass in diesem Streit der Interessen, der überall vorhanden ist und sich tausendfältig wiederholt, ein sachverständiger Beamter wie der Aufsichtsbeamte, der Fabrikinspektor und nicht eine Behörde wie die untere Verwaltungsbehörde, die von diesen Dingen nichts versteht, zu entscheiden hat. Also ich meine: es kann gar keinem Zweifel unterliegen, dass, wenn überhaupt ein Vorschlag praktische Bedeutung haben soll, Sie dem von mir gestellten Antrage Ihre Zustimmung geben müssen.
Nun halte ich mich noch für verpflichtet, ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, dass bis jetzt von keinem Redner, der zu diesem Antrag gesprochen hat, ein Wort gesagt ist über den eigentümlichen Widerspruch, der in der Anrechnung der Ruhezeit nach dem Kommissionsvorschlag besteht. Ich habe Ihnen nachgewiesen, dass, wenn die Unternehmer von dem Teil der Bestimmungen in § 105 e Abs. 3 Gebrauch machen, wonach sie am zweiten Sonntag ihren Arbeitern 12 Stunden Ruhe gewähren, sie alsdann ihnen im ganzen Jahre nur 312 Stunden Sonntagsruhe geben, während sie, wenn sie von dem anderen Teil der Bestimmung Gebrauch machen, wonach sie jeden dritten Sonntag 36 Stunden Ruhepause gewähren müssen, sie ihnen im ganzen 612 Stunden geben. Es ist nun klar, dass diese Ungleichheit dahin führen wird, dass die letztere Bestimmung so gut wie gar nicht ausgeführt wird, dass sie auf dem Papier bleibt, dass dagegen die erstere die maßgebende wird, und dass also bei der außerordentlichen Überanstrengung, die bei vielen Arbeitern in Frage kommt, Sie eine Ruhezeit gewähren, die absolut ungenügend ist. Es wird also dahin kommen, dass Sie eine Verbesserung schaffen, die nur eine scheinbare ist, und dass Sie dadurch nur eine größere Unzufriedenheit erwecken werden, wenn Sie Bestimmungen, wie sie die Kommissionsvorlage enthält, annehmen.
(Bravo! bei den Sozialdemokraten.)
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