[Die Neue Zeit, XIX. Jahrgang 1900-1901, II. Band, Nr. 42, S. 481-483]
f Berlin, 17. Juli 1901
Die sommerliche Stille, die in der Politik eingetreten ist, wird von Moloch genutzt, sich weiß zu waschen. Er ist viel zu sehr Mohr, um nicht zu wissen, dass diese Bemühungen ganz vergeblich sein werden, aber vielleicht ist der Verschönerungstrieb jedem irdischen Wesen angeboren, so dass auch er nicht ganz darauf verzichten mag.
Nur sollte selbst Moloch sich erinnern, dass Maß zu halten in allen Dingen gut sei. Der Gumbinner Mordprozess ist nicht nach seinem Gefallen ausgegangen; die beiden Angeklagten sind vom Kriegsgericht freigesprochen worden, also von einer Instanz, der man sicherlich keine Neigung unterschieden darf, es mit ihren richterlichen Pflichten nach der drakonischen Seite hin fahrlässig zu nehmen. Eine Verurteilung hätte in diesem Falle wohl Zweifel an der Richtigkeit des Spruches erweckt, die Freisprechung aber lässt nur die eine Annahme zu, dass die völlige Unschuld der Angeklagten an der ihnen vorgeworfenen Ermordung des Rittmeisters v. Krosigk über jeden Zweifel hinaus nachgewiesen worden war.
Jedoch der sogenannte „Gerichtsherr“, ein General v. Alten, ist anderer Meinung und will die höhere Instanz beschreiten, um dennoch ein verurteilendes Verdikt zu erzielen. Dagegen lässt sich nun materiell zwar sehr vieles einwenden, aber formell ist die Sache nach dem geltenden Rechte soweit in Ordnung. Dagegen verletzt er in gröbster Weise das geltende Recht, wenn der General v. Alten den einen der Freigesprochenen fortdauernd in Haft behalten lässt, obgleich dieser nicht auch, wie der zweite, wegen eines anderen Vergehens zu Gefängnisstrafe verurteilt worden ist, seine fortdauernde Inhaftierung also jedes gesetzlichen Grundes entbehrt und sich vom formell-juristischen Standpunkt aus als widergesetzliche Freiheitsberaubung qualifiziert. Es ist unbestreitbar und selbst von Denen, die in preußischen Staate sonst so ziemlich alles für möglich halten, dennoch unbestritten, dass kein bürgerlicher Beamter es darauf hin ankommen lassen würde; man muss auch anerkennen, dass die bürgerlichen Rechtsautoritäten bis ziemlich tief in die Rechte hinein das Verfahren des Generals v. Alten als vollkommen ungesetzlich nachgewiesen haben. Allein alles das rührt den braven Kriegsmann nicht im Geringsten, und jeder preußische Patriot weiß, dass ihm nie ein Haar gekrümmt werden wird wegen einer Handlungsweise, die im bürgerlichen Strafgesetzbuch mit den schwersten Strafen bedroht wird.
Vergessen wir aber nicht, dass es sich für Moloch wirklich um Leben und Tod handelt! Der ermordete Rittmeister v. Krosigk war ein Soldatenschinder erster Klasse; um seine Qualitäten in dieser Beziehung richtig zu würdigen, genügt es, daran zu erinnern, dass bei den Verhandlungen gegen seine angeblichen Mörder regelmäßig die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, sobald von seinen Menschenquälereien gesprochen werden musste, und dass die militärfrommsten Blätter bei allen komischen Bemühungen, ihn als human denkenden Weisen darzustellen, doch nicht zu verraten wagen, weshalb er nicht lange vor seinem Tode eine mehrmonatliche Festungsstrafe in Magdeburg abzumachen gehabt hat. Er muss die allerschlimmsten Dinge auf dem Kerbholz haben, Dinge, wie sie etwa in dem bekannten Erlass des Prinzen Georg von Sachsen gebrandmarkt worden sind. Nun beruht aber die altpreußische Disziplin darauf, dass sogar die unersättlichsten Menschenschinder sich innerhalb ihrer Truppe so sicher befinden sollen, wie in Abrahams Schoß; diese Disziplin erzittert in ihren Grundfesten, wenn auf das Hinüberschinden mit vom Herüberschießen geantwortet und ein Menschenquäler ins bessere Jenseits spediert wird, ohne dass Moloch an dem Täter tausendfältige Rache nehmen kann. Es ist klar, dass in Molochs Augen nicht nur vieles, sondern schier alles aufhört, wenn der oder die Männer unentdeckt bleiben, die den Rittmeister v. Krosigk aus dem Hinterhalt erschossen haben, wie Wilhelm Tell den Landvogt Gessler.
Zum Beweise dafür, wie sehr die absoluteste Sicherheit der Quäler inmitten der Gequälten von jeher der Gipfel der altpreußischen Disziplin gewesen ist, sei nur an die bekannte Unterhaltung des alten oder vielmehr damals noch jungen Fritz mit dem alten Dessauer erinnert. Wir haben sie wohl schon einmal vor langen Jahren an dieser Stelle erwähnt, aber sie trifft auf den Fall Krosigk zu genau zu, als dass sie nicht bei dieser Gelegenheit wiederholt werden dürfte. Als der König Friedrich einmal mit seinem Generalfeldmarschall zur Revue ausritt, fragte er ihn: „Was ist Ew. Liebden bei unserer Armee am meisten wunderbar?“ Darauf erwiderte der alte Dessauer: „Die schönen Regimenter, die hier in Reih‘ und Glied stehen,“ Jedoch der König meinte: „Nein, das Wunderbarste ist vielmehr, dass die Kerls hier so entnervt sind, dass sie nicht uns Beide niederschießen, die wir die Quelle ihrer Leiden sind.“ Der alte Fritz war sich mit der „Naivität des Genies“, die Treitschke an ihm rühmt, über das Wesen der altpreußischen Disziplin klar und machte aus seinem Herzen keine Mördergrube; er radotierte auch nicht über sein „Volk in Waffen“, sondern trieb die Bauernjungen, die er zum Soldatendienst presste, mit den Worten ins Feuer: Kanaillen, wollt ihr denn ewig leben? Seine Disziplin beruhte in der Tat auf dem Wunder einer Entmenschung, wie sie am menschlichen Wesen nicht leicht zu vollbringen ist. In ihrer bekannten Seichtigkeit helfen sich die liberalen Blätter über den ganzen Fall Krosigk mit der Redensart weg: Es ist Unrecht, Soldaten zu schinden, aber es ist auch Unrecht, Soldatenschinder zu töten. Die ganze Trivialität dieses Räsonnements zeigt sich schon darin, dass es von Jedem unterschrieben werden kann, selbst von Dem, der Soldaten schindet, geschweige denn von Dem, der Soldatenschinder tötet. Moloch selbst hat an dieser Seite der Sache gar kein selbständiges, und ein abgeleitetes Interesse nur insofern, als er jedes psychologisch abwägende Urteil über die Tötung des Krosigk dem Philister als Beschönigung des „Meuchelmordes“ denunzieren kann, wie vermutlich auch die Genossen des Landvogts Gessler, hätten sie’s sonst erlebt, über Schiller wegen seiner Verherrlichung Tells hergefallen sein würden. Was aber das allerhöchste Interesse für Moloch hat, ist die Entdeckung, dass er das Wunder der Entmenschung nicht mehr so praktizieren kann, wie er es seit Jahrhunderten gewöhnt gewesen ist. Das ist für ihn so etwas, wie der Anfang vom Ende. An einem so armseligen Subjekt, wie der getötete Rittmeister gewesen ist, wird ihm nichts Besonderes liegen, er wird eher froh sein, einen derartigen kompromittierenden Träger des vornehmsten Rockes los zu sein, aber das Wunder der Entnervung muss durch „von Rechtswegen“ vergossenes Blut neu gekittet werden. Moloch wird nicht eher rasten und ruhen, bis es geschehen ist, und damit es geschehe, selbst die alte Rechtsregel auf den Kopf stellen, wonach man lieber einen Schuldigen freilassen, als einen Unschuldigen töten soll.
Helfen wird es ihm freilich nicht, denn er ist kein Wundertäter mehr. Ja, je heftiger er sich anstrengt, es zu bleiben, oder doch zu scheinen, als ob er es bliebe, desto mehr sinkt er zu reinen Jahrmarktskünsten herab, wie der Mär, die er heut verkünden lässt, von dem Handlungsgehilfen in Luzern, der gefälschte Hunnenbriefe fabriziert haben soll. Es ist wirklich eine gerechte Strafe der deutschen Bourgeoisie für ihre Kriecherei vor Moloch, dass sie sich dergleichen Gerede vorsetzen lassen und darüber ernsthaft diskutieren soll. Schweizerische Handlungsgehilfen haben schon im Falle Arnim eine höchst sonderbare, aber für die Wundertäter der preußischen Reaktion sehr willkommene Rolle gespielt; weshalb sollen sie es nicht auch in Sachen der Hunnenbriefe? Selbst aber wenn wir annehmen wollten, dass der Jünger Merkurs an den schönen Gestaden des Vierwaldstädter Sees nicht bestellte Arbeit geliefert habe, was soll denn damit bewiesen sein, dass sich irgend ein dummer Junge in einem Dummejungenstreiche gefällt? Die Hunnentaten sind deshalb doch geschehen, und die Hunnenbriefe sind deshalb doch echt.
Wirklich, mit dem Luzerner Jüngling sind Molochs Wundertaten gar sehr auf den Hund gekommen. Dass er die Redakteure der Blätter, die in der Erfüllung einer öffentlichen und, wenn man das Wort noch gebrauchen darf, patriotischen Pflicht die Hunnenbriefe veröffentlicht und die Hunnentaten angeklagt haben, wegen formaler Beleidigung vor den Kadi laden ließ, war wenigstens alte brave preußische Mache. Die preußische Bürokratie pflegt es nicht für ihre Pflicht zu halten, aufgedeckte Übelstände zu beseitigen, wohl aber hält sie es für ihre Pflicht, Diejenigen zu beschimpfen und zu verfolgen, die sie an jene Pflicht erinnern. Das ist immer so gewesen, und dabei hätte es Moloch bewenden lassen sollen; den Luzerner Jüngling zu produzieren, mag ein Wunder sein, aber dies Wunder wird verteufelt wenig Gläubige finden.
Moloch sollte sich darüber nicht täuschen, dass es mit seinen Wundern unaufhaltsam zu Ende geht. Das Tageslicht der modernen Kultur dringt hinter die Kulissen, vor denen er so lange den glänzenden Ritter gespielt hat, und in diesem Lichte nimmt sich all die barbarische Rohheit vergangener Jahrhunderte kläglich genug aus. Fast jeder neue Tag bringt jetzt einen neuen Beweis von der militaristischen Überhebung, die sich schon bald nicht mehr mit der gesunden Funktion der fünf Sinne vereinigen lässt, aber höchstens Toren können darin die Beweise einer unerschöpflichen Kraft sehen. Man braucht sich nur zu erinnern, dass ähnliche Symptome hervortraten in den Jahren vor der Schlacht bei Jena, und in den Jahren vor dem Barrikadenkampf in Berlin. Der dritte Schlag wird unblutiger, aber entscheidender sein als die früheren: kann der Militarismus nicht mehr das Wunder der Entnervung produzieren, so beginnt er schon wie ein fader Dunst in der Luft menschlicher Gesittung zu zerfließen.
Schreibe einen Kommentar