August Bebel: Sechzehnte Reichstagsrede zur Abänderung der Gewerbeordnung

(73. Sitzung, Dienstag den 24. Februar 1891)

[Nr. 1216. Stenografische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags. 8. Legislaturperiode. I. Session 1890/91. Dritter Band. Berlin 1891, S. 1692-1693]

Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bebel.

Abgeordneter Bebel: Ich möchte zunächst dem Herrn Kollegen Roesicke einiges entgegnen. Ich glaube, er ist in seinem Eifer der Wiederlegung mir gegenüber etwas zu weit gegangen. Er hat jedenfalls meine Ausführungen in meiner ersten Rede ganz und gar überhört oder vielleicht vergessen; sonst würde er wissen müssen, dass ich sagte: will der Unternehmer sogenannte Wohlfahrtseinrichtungen einführen, dann mag er das auf seine Kosten tun, das wird ihm niemand wehren; aber wenn er von seiner Macht als Unternehmer dem Arbeiter gegenüber Gebrauch macht und ihn zwingen will zu bestimmten Einrichtungen, die er als Unternehmer kraft seines absoluten Willens für passend, zweckmäßig und nützlich hält, Beiträge zu geben, dann sind wir dagegen. Das ist die Frage, um die es sich hier dreht. Will also der Unternehmer, was schon der Name sagt, eine „Wohlfahrtseinrichtung“ schaffen, das tun, was der eigentliche Sinn dieses Wortes ist, aus seinen Mitteln über das hinaus gehen, was er an Lohn dem Arbeiter zahlt, so wird ihn kein Mensch daran hindern und genieren, und niemand wird dagegen etwas haben; aber sobald er dazu übergeht, den Arbeiter zu materiellen Gegenleistungen zu zwingen, ihn zu Beiträgen für Einrichtungen zu nötigen, wie ich sie in einer Reihe von Fällen, insbesondere in Bezug auf die Sparkassen, geschildert habe, dann bekommt das Ding einen starken Geschmack von Abhängigkeit und Unterdrückung. Herr Roesicke hat in seinen Ausführungen nicht zu widerlegen vermocht, dass es z. B. ein un erhörtes Verhältnis ist, wenn ein Arbeiter gezwungen wird, bestimmte Sparkasseneinlagen zu machen, und ihm zugleich vorgeschrieben ist, dass er nicht einmal über die von ihm zwangsweise erhobenen Beiträge verfügen kann. Ich frage, ob Herr Roesicke oder irgend ein anderer seiner Klasse sich einen solchen Zustand gefallen lassen würde. Aber dem Arbeiter gegenüber findet man alles gerechtfertigt, was Sie in Ihren eigenen Kreisen als ein großes Unrecht, eine große moralische Gewalttat empfinden würden. Es ist eben, was ich schon neulich einmal anführte, der total verschiedene Gesichtswinkel, aus dem wir diese Sachen beiderseitig betrachten, und, Sie mögen noch so sehr alle Ihre Beredsamkeit aufwenden, die ungeheure Mehrheit der Arbeiterwelt wird, so weit man einigermaßen über seine Lage nachdenkt, auf unserer Seite stehen und sagen: ja wohl, in der Praxis gestalten sich die Dinge so, wie sie geschildert wurden.

Wenn Herr Roesicke ferner sagt, ich könne das nicht von allen Unternehmern sagen, dann antworte ich: zum Glück ist es überhaupt nur eine Minorität von Unternehmern, die derartige sogenannte Wohlfahrtseinrichtungen eingeführt hat; die große Mehrheit hat sich bis jetzt davon ferngehalten, und das ist gut. In dem Verhältnis des Arbeitgebers zum Unternehmer vertrete ich den Standpunkt: der Unternehmer soll möglichst guten Lohn zahlen, möglichst günstige Arbeitszeit gewähren und den Arbeiter als seines Gleichen, d.h. als Mensch behandeln. Wenn er diese drei Bedingungen erfüllt, dann tut er, was unter den heutigen Verhältnissen der Arbeitgeber dem Arbeiter schuldig ist. Ich denke, das ist ein sehr klarer und sehr einfacher Standpunkt. Wenn darüber hinausgegangen wird, darf dies nur ohne Zwang und Verpflichtung für den Arbeiter geschehen. Schließlich wird es in Zeiten des Konfliktes immer dahin kommen, dass, wenn der Unternehmer, ob mit Willen oder ohne klare Erkenntnis, sogenannte Wohlfahrtseinrichtungen schuf, um den Arbeiter zu fesseln, der Unternehmer ganz unwillkürlich dazu getrieben wird, was er in einer Stunde aus Humanität gegeben hat, jetzt aus Unternehmerinteresse dem Arbeiter gegenüber zu dessen Schaden zur Geltung zu bringen, wie das bei den Arbeiterwohnungen sich zeigt.

Wenn Sie nun hier den Standpunkt vertreten, es sei in der Ordnung, dass, wenn der Arbeiter von dem Arbeitgeber weggeht, er auch die Wohnung verlassen muss, dann frage ich Sie, ob dieses Verhältnis, in dem sich der Arbeiter in Bezug auf seine Wohnung befindet, den sonstigen Zuständen in unseren Wohnungsverhältnissen gegenüber nicht ein höchst ungünstiges und drückendes ist. Denn der Arbeiter kommt gegebenen Falls nicht allein in die Lage, seine Arbeit zu verlieren, sondern auch seine Familie obdachlos zu sehen, so dass er in doppelter Weise getroffen wird.

Die Herren Freiherr von Stumm und Leuschner haben nun uns gegenüber wunderbar geschmackvolle Äußerungen gemacht. Nach Herrn Leuschner sind die Sozialdemokraten beziehentlich die Arbeiter, die ihnen anhängen, stets bereit, den Unternehmern das Fell über die Ohren zu ziehen, und nach Herrn von Stumm sind es wieder die sozialdemokratischen Agitatoren, die – ich weiß nicht, wie viel Mal – den Unternehmern den Hals abschneiden möchten. Meine Herren, wenn ich in dieser geschmackvollen Weise antworten wollte, dann würde ich sagen: das, was Sie uns heute imputieren, besteht tatsächlich von Seiten der Unternehmer gegenüber den Arbeitern.

(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.)

Das ist das wirkliche Verhältnis.

Dann möchte ich aber den beiden Herren weiter bemerken: wenn Sie in der Tat die Meinung haben, dass Ihre Arbeiter gegenüber den sozialdemokratischen Agitatoren gewappnet sind, wenn Sie glauben, dass das Maß von Zufriedenheit, dessen sie sich in Folge der ihnen zuteil gewordenen Behandlung erfreuen, ein so hohes ist, dass die sozialdemokratischen Agitatoren gar kein Feld für ihre Tätigkeit finden, warum bieten denn Sie als Unternehmer bei jeder Gelegenheit Ihre ganze soziale Macht auf, um die Sozialdemokratie aus den unter ihrem Kommando stehenden Bezirken und von den von ihnen dirigierten Arbeitern fern zu halten?

(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.)

Meine Herren, es ist doch ein Zeichen von sehr bedeutenden Zweifeln, die Sie in die Zuverlässigkeit Ihrer eigenen sozialen Position und in die Stimmung Ihrer Arbeiter setzen, dass Sie jede Ihnen unwillkommene politische und soziale Überzeugung zu maßregeln und zu unterdrücken suchen. Wenn in der Tat Sie so sicher wären, dass Ihre Arbeiter mit den bestehenden Zuständen, die Sie geschaffen haben, zufrieden sind, dann könnten Sie ruhig die sozialdemokratischen Agitatoren herankommen lassen, überzeugt, dass Ihre Arbeiter selbst dafür sorgen, dass der Sozialismus keinen Boden findet. Aber Sie wissen als Unternehmer nur zu gut, dass der Sozialdemokrat bei Ihren Arbeitern Boden finden muss, und daher Ihre Feindseligkeit und die Heftigkeit, mit der Sie uns bekämpfen.

(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.)

Dass Ihr Standpunkt in Bezug auf die Unterdrückung jeder Ihnen unbequemen Meinung heute fast allgemeiner Unternehmerstandpunkt ist, das geht aus den zahlreichen Wahlprotesten hervor, die wir erhalten, insbesondere auch aus der Erklärung, die der Generalsekretär des Zentralvereins der deutschen Großindustriellen seiner Zeit abgegeben hat, die vor Jahren einmal den Gegenstand von Verhandlungen in diesem Hause bildete. Herr Bueck erklärt hatte: der Arbeiter hat zu stimmen, wie sein Arbeitgeber es verlangt; der Unternehmer kann nicht dulden, dass sein Arbeiter, dem er Brot und Existenz gibt, sich gegen ihn erhebt und eine andere politische Überzeugung zum Ausdruck bringt, als der Unternehmer für gut befindet.

(Hört! links.)

Das ist, was ich vorhin als Fabrik- und Industriefeudalismus bezeichnete, und was Sie von jener Seite so offen als berechtigt und notwendig aussprechen. Das wird nach außen hin die nötige Wirkung und Aufklärung erzielen.

Wenn endlich der Herr Handelsminister erklärte, man gehe nur gegen die sozialdemokratischen Agitatoren in den Staatswerkstätten usw. vor, nun, so habe ich hier zwei Fabrikordnungen, die eine eine Königlich bayerische, die andere aus der Kaiserlichen Marine zu Kiel, die etwas anders lauten. Ich werde den Wortlaut dieser Bestimmungen bei anderer Gelegenheit zum Vortrag bringen und will hier nur bemerken, dass beide Fabrikordnungen darin übereinstimmen, dass nicht etwa nur der sozialdemokratische Agitator keine Arbeit findet, sondern das überhaupt jeder, der sich an einem sozialdemokratischen Verein beteiligt oder irgendwie sozialdemokratische Gesinnungen zur Schau trägt oder sogar nur bei einem sozialdemokratischen Verein oder Feste – wie es in den bayerischen Bestimmungen heißt – als Gast erscheint, – dass das bereits genügt, ihn sofort aus der Arbeit zu entlassen.

(Hört! hört! bei den Sozialdemokraten.)

Das ist denn doch ein Maß von Intoleranz, ein Maß von Unterdrückung der politischen Überzeugungen, wie wir sie ähnlich nur auf religiösem Gebiete während des Mittelalters kannten. Diese Zustände grenzen hart an die feudal-absolutistischen Zustände längst vergangener Zeiten; sie sind geeignet und darauf zugeschnitten, den Arbeiter politisch mundtot und politisch rechtlos nach allen Seiten hin zu machen, und dagegen erheben wir Protest.

(Bravo! bei den Sozialdemokraten.)


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