August Bebel: Vierte Persönliche Bemerkung in der Reichstagsdebatte zur Abänderung der Gewerbeordnung

(73. Sitzung, Dienstag den 24. Februar 1891)

[Nr. 1210. Stenografische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags. 8. Legislaturperiode. I. Session 1890/91. Dritter Band. Berlin 1891, S. 1703]

Präsident: Die Herren Abgeordneten von Hülst, Hahn, Dr. Rudolphi und Graf von Walderdorff haben den Schluss der Diskussion beantragt. Ich bitte, dass die Herren aufstehen, welche den Antrag unterstützen.

(Geschieht.)

Die Unterstützung reicht aus.

Ich bitte, dass die Herren, welche den Schluss der Diskussion beschließen wollen, aufstehen oder stehen bleiben.

(Geschieht.)

Das ist die Mehrheit; die Diskussion ist geschlossen. Zu einer persönlichen Bemerkung hat das Wort der Herr Abgeordnete Bebel.

Abgeordneter Bebel: Meine Herren, die Herren Abgeordneten Dr. Gutfleisch und Dr. Hirsch haben die Bestimmungen des § 119 a Abs. 1 in ihren Ausführungen so dargestellt, als seien sie die Folge von Beispielen, die ich in der Arbeiterschutzkommission in Bezug auf die Lohnbeschlag nahmen angeführt habe. Es ist allerdings richtig, dass ich da eine große Reihe von Beispielen über Lohnvorenthaltungen angeführt habe; aber es ist mir im Traum nicht eingefallen, meiner Begründung bei dieser Gelegenheit die Deutung zu geben, als wollte ich etwas anderes als ein absolutes Verbot der Vorenthaltung von Löhnen, und es ist meines Erachtens vollständig unrichtig, dass die Herren die jetzige Fassung des § 119 a als die Folge dieser meiner Äußerungen dargestellt haben; sie ist im Gegenteil nichts weiter als die notwendige Folge des § 125, gegen den ich mich und alle meine Freunde sich erklärt haben.


Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert