Clara Zetkin: Keine Wohltat, ein Recht

[Nach „Die Gleichheit. Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen“, 6. Jahrgang Nr. 7, 1. April 1896, S. 49 f.]

Laut und eindringlich fordern seit 1885 die aufgeklärten deutschen Arbeiterinnen die Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren. Ihre Forderung wird nachdrücklich unterstützt von der Sozialdemokratie, wie der 1890 von der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion eingebrachte vollständige Entwurf eines Arbeiterschutzgesetzes und das Vorgehen der sozialdemokratischen Abgeordneten im Reichstag und in Landtagen beweist, wie die Beschlüsse mehrerer Parteitage bezeugen. Die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen sind gleichfalls zehn Jahre nach Formulierung der Forderung durch die Arbeiterschaft – besser spät als niemals – für die Reform eingetreten. Bürgerliche Sozialreformler erklären sich zu ihrem Gunsten. In einzelnen Bundesstaaten haben hier Regierungsvertreter, dort Volksvertreter die Berechtigung der erhobenen Forderung anerkannt und ihre Berücksichtigung in mehr oder minder bindender Form, in nahe oder fernere Aussicht gestellt. Kurz, die Bewegung für eine Reform, welche Interesse von vielen Hunderttausenden von Arbeiterinnen liegt, ist Fluss.

De grollt die Kapitalistenklasse, dem sucht sie zu wehren. Durch berufene und ergebene Sachwalter lässt sie beteuern, das die Heranziehung von Frauen zur Fabrikinspektion weder notwendig, noch nützlich, noch überhaupt auch möglich sei. Jede weitere Ausgestaltung des Fabrikinspektorats erscheint den Herren Schlotbaronen als ein Gräuel und Scheuel, als ein freches Attentat auf das Allerheiligste der bürgerlichen Wirtschaftsordnung: auf Seiner Majestät Kapital geweihten Profit.

Erwünschte Bundesbrüderschaft ist ihnen geworden bei ihrem Bestreben, die dringende Reform zu hintertreiben. Es fiel die Losung: Keine staatlichen Fabrikinspektorinnen, wohltätige Frauen, keine gesetzlich festgelegte Amtspflicht, freiwillige Liebestätigkeit. Gelegentlich der Reichstagsverhandlungen über das Konfektionsarbeiterinnen-Elend wurde die Parole in die weiteste Öffentlichkeit geschleudert. Einer der Zentrumsredner für berufsmäßige Arbeiterfreundlichkeit feierte das zukünftige Wirken der „wohltätigen Frauen“ zum Schutze der Arbeiterinnen, pries ihre versöhnende Liebestätigkeit mit jenem Schwung, der bürgerlichen Politikern stets zur Verfügung steht, wenn sie sich anschicken, das Proletariat um ein gutes Recht zu prellen. Der preußische Minister von Berlepsch haute in die gleiche Kerbe. In der „Ethischen Kultur“ äußerte sich der badische Fabrikinspektor Wörishoffer dem nämlichen Sinne, allerdings vorsichtig und so widerspruchsvoll, das man fast meinen könnte, er habe den Schalk hinter ihm. Auch im sächsischen Landtage, der sich kürzlich der Frage der Anstellung weiblicher Hilfs-Fabrikinspektoren beschäftigen musste, wurden die Arbeiterinnen mit dem Hinweis auf die mögliche Liebestätigkeit wohlwollender Damen vertröstet.

Wer denn sind die Elemente, die voll Begeisterung glühen für eine Lösung der Frage, welche der Arbeiterin ihr gutes Recht vorenthalten, um sie dem Brosamen einer dürftigen, sehr zweifelhaften Wohltat abzuspeisen? Bängliche Philisterseelen, welche Stein und Bein schwören auf die Unfehlbarkeit des Dogmas von der Leistungsunfähigkeit des weiblichen Geschlechts auf allen Gebieten, die jenseits der Küche, Kinderstube und allenfalls noch der Krankenstube liegen. Ethische Arbeiterfreunde, naive Gemüter, welche wähnen, der Klassengegensatz zwischen Proletarier und Kapitalist könne hinweggefegt werden von der Schleppe einer besseren Frau oder höheren Tochter, die mit anmutiger Herablassung durch eine Arbeiterwohnung rauscht. Profitlüsterne Unternehmer, die sich ob der unfreiwilligen Hand- und Spanndienste der Einen und Andern schmunzelnd ins Fäustchen lachen, heute mit den Philistern entrüstet warnend deklamiere, morgen mit den Ethikern verzückt prophezeiend schwärmen, damit nur ja eine Maßregel hintan gehalten bleibe, welche den rechtlichen Schuss der Lohnsklavinnen ein Weniges erweitert und stärkt, die kapitalistische Ausbeutungsfreiheit dagegen ein Titelchen schmälert. Denn das ist des Pudels Kern.

Der Fabrikinspektorin, der Staatsbeamtin liegt die Pflicht ob, die Interessen der Arbeiterin gegenüber dem kapitalistischen Ausbeuter in gewisser Richtung und innerhalb bestimmter Grenzen zu wahren. Gewiss, der Betätigung dieser Pflicht ist ein ziemlich weiter Spielraum gelassen. Man vergleiche die Berichte eines Wörishoffer mit denen eines Siebdrat-Dresden oder eines Müller-Hannover. Aber mag die einzelne Fabrikinspektorin noch so ausgesprochen dem Unternehmertum empfinden und denken: ein Minimum von Pflichtleistungen zum Schutze der Arbeiterinnen vermag sie nicht abzuschütteln. Über ihrem Willen steht der Zwang des Gesetzes; bestimmte gesetzliche Vorschriften gelten für ihre Amtstätigkeit; schlimmsten Falles kann sie als Walterin ihrer Pflichten zur Rechenschaft gezogen werden.

Das arbeiterinnenschützende Wirken der noch nicht patentieren, aber bereits erfundenen neuen Wohltätigkeitssports-Engel dagegen hängt einzig und allein von dem Belieben der Damen ab, deren erste Betätigung auf einem neuen Felde geschäftigen Müßiggangs wohl darin bestehen dürfte, ein „kleidsames, reizendes Kostüm“, etwa Genre „Fromme Landgräfin Elisabeth“ zu erdenken. Und von dem Belieben der bürgerlichen Neuheiligen der Liebestätigkeit, die jedenfalls dem kapitalistischen Zeitalter entsprechend als Massenartikel nach dem Motto: „Billig und schlecht“ in Talmi auf dem Markte der Arbeiterfreundlichkeit erscheinen würden, hat die Arbeiterin so gut wie nichts zu ihrem Schusse zu erwarten. Sind doch die den Proletarierinnen angesonnenen Schutzpatroninnen die Frauen, Töchter, Schwestern etc. der nämlichen Männer, welche proletarische Arbeitskraft ausbeuten. Art lässt nicht von Art, und eine Krähe hackt der anderen die Augen nicht aus

In besonders krassen Einzelfällen unwürdiger Arbeitsbedingungen mögen sich die bürgerlichen Damen einmal zu einer Schutzaktion zu Gunsten der „ärmeren Schwestern“ aufraffen. Am ehesten noch dann, wenn die Arbeiterin als Frau, als Geschlechtsgenossin durch die Brutalität und das Begehren des Mannes leidet. Dort dagegen, wo die Arbeiterin als Proletarierin des Schutzes bedarf gegen den Mehrwert pressenden Kapitalisten, wo Klasseninteresse unverhüllt gegen Klasseninteresse steht, da werden die „edlen Wohltäterinnen“ vor der Klassengemeinschaft die Geschlechtsgemeinschaft dreimal verleugnen, ehe ein ethischer Hahn auch nur zweimal zu krähen vermag. Die Gemeinsamkeit der Klasseninteressen bildet – die Geschichte beweist es – im Allgemeinen ein weit stärkeres Band, eine weit mächtiger wirkende Kraft, als die Gemeinsamkeit der Geschlechtsinteressen. Schöner Frauenseelen gefühlvolle Teilnahme für die „leidenden Schwestern“ zerstiebt wie Schaum vor der sehr realen Tatsache, das Wohlleben, gesellschaftliches Ansehen und Bildung der Damen nur möglich sind auf Kosten der Ausbeutung, d.h. der Armut, Unterdrückung und Unbildung des werktätigen Volks. Und dieser Tatsache entsprechend dürfte die „freiwillige Liebestätigkeit“ der „wohlmeinenden Damen“ zumeist darin gipfeln, unzufriedenen und klagenden Arbeiterinnen mit feiner Verständnisinnigkeit das Unberechtigte ihrer Beschwerden nachzuweisen, sie mit sittlichem Pathos von dem Verdienste ihrer Arbeitgeber und der Herrlichkeit der bestehenden Gesellschaftsordnung zu überzeugen. Die Mehrzahl derer, die als Schutzheilige der armen Frauen zu sozialen Heldentaten auszogen, werden nach dem Grundsatz „Charity begins at home“ (Wohltun fängt bei sich an) als Fürsprecherinnen und Schutzpatroninnen der reichen Kapitalisten ihr „Liebeswerk“ enden. Verheißungsvoll winkt hohem Verdienst der Frauen für Staat und Gesellschaft der neugegründete Wilhelmsorden!

Aber sehen wir von der großen Mehrzahl der bürgerlichen Frauen ab, und fassen wir die verschwindend wenigen von ihnen ins Auge, die durchglüht von Idealismus, erleuchtet von gründlichen wirtschaftlichen Kenntnissen über ihr Klasseninteresse sich so hinwegsetzen und den Arbeiterinnen ohne Rücksicht auf den kapitalistischen Profit ernstlich menschenwürdige Arbeitsbedingungen sichern wollen. Was können sie leisten, solange nicht Gesetzeskraft, solange nicht eine amtliche Stellung ihnen die Macht verleiht, welche die Kapitalistengewalt zu beugen und zu Änderungen der Arbeitsbedingungen zu zwingen vermag?

Hinter der Person der Fabrikinspektorin, der Staatsbeamtin, steht die Machtbefugnis ihres Amts, steht die Kraft gesetzlicher Bestimmungen. Gestützt auf diese kann sie genauen Einblick erlangen in die Arbeitsbedingungen der Lohnsklavinnen, kann sie vom Unternehmer die Abstellung von Missständen fordern, ist es ihr möglich, die Ortsbehörden und die Gerichte zum Schutz der Arbeiterinnen anzurufen. Gewiss, sie stößt trotz dieser Machtmittel auf schwere Hindernisse ihres Wirkens. Die Unternehmer ergaunern sich Ausnahmebewilligungen von den gesetzlichen Schutzbestimmungen; sie treten dieselben frech mit Füßen; die Ortsbehörden unterstützen nicht immer die Gewerbebeamten, sondern hindern sie oft; die Tribunale richten kapitalistische Übertretungssünden mit erklärlicher Milde. Aber trotz allem verbleibt der Fabrikinspektorin ein Minimum der Wirkungsmöglichkeit zu Gunsten der Arbeiterinnen.

Die private bürgerliche Schutzheilige der erwerbstätigen Proletarierinnen dagegen verfügt im Allgemeinen über kein Mittel zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, als ihre moralische Entrüstung, ihre Vorstellungen. Was aber ist dem im Gefühl seiner Macht protzigen Unternehmer die Moral, was sind ihm Vorstellungen? Hekuba! Er wird die vorstellig werdenden Arbeiterinnen mit der Höflichkeit empfangen, die seiner Ansicht nach seitens eines „gebildeten Mannes“ nicht etwa Fabriklerinnen, wohl aber Damen von Rang und Stand gebührt. Er wird liebenswürdig die Beschwerden anhören und überlegen lächelnd darlegen, dass seine Arbeiterinnen das Dorado haben, und dass eine Änderung der geltenden Arbeitsbedingungen weder nötig noch möglich ist. Dafern er vielleicht nicht gar von vornherein die Einmischung der „Wohlmeinenden“ mit dem Wort zurückweist: „Was deines Amtes nicht ist, des lass deinen Vorwitz!“ Und „der Druck der öffentlichen Meinung“, den die Damen zur Geltung bringen können? fragt das eine oder andere naive Gemüt. Die öffentliche Meinung der bürgerlichen Welt wird von der bürgerlichen Presse gemacht, der Tochter und Dienerin des Kapitalismus. Kein einflussreiches bürgerliches Organ wird – dafern nicht besondere Ausnahmeverhältnisse vorliegen, so dass „Mannhaftigkeit“ harmlos oder gar einträglich ist – um der schönen Augen der „freiwilligen Liebestätigkeit“ willen es wagen, die Kniffe und Pfiffe des Kapitalistenklüngels bei der Mehrwertkelterei zu brandmarken.

Das Fazit der den „begehrlichen Arbeiterinnen“ bis über den grünen Klee gepriesenen „freiwilligen Liebestätigkeit der Damen der besseren Stände“ ist dasselbe, als das jeder anderen Art von „Arbeiterfreundlichkeit“: magere Bettelsuppe von Gnaden wegen an Stelle einer kräftigen Kost von Rechts wegen.Die Arbeiterinnen haben allen Grund, die vorgeschlagene Spielart der Arbeiterbeglückung energisch zurückzuweisen. Sie pfeifen auf zweifelhafte freiwillige Liebestätigkeit und fordern ausgiebigen gesetzlichen Schuss; sie wollen keine Wohltat, sie wollen ihr Recht.


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